Protocol of the Session on December 8, 2011

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Moritz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um den Datenschutz des Westdeutschen Rundfunks. Nach einer Pressemitteilung der WDR-Intendantin Monika Piel vom 20. Juli dieses Jahres hat der Datenschutz beim WDR eine – so sagt sie in der Pressemitteilung – hohe Priorität.

Die Pressemitteilung endet mit den Satz, der 21. Datenschutzbericht des WDR sei im Laufe der Woche im Internet nachzulesen. Ob es zutrifft, dass im Laufe der Kalenderwoche 29 der Bericht im Internet nachgelesen werden konnte, kann ich nicht beurteilen. Derzeit findet man auf den Seiten des WDR-Datenschutzbeauftragten lediglich den Vorgängerbericht für den Zeitraum 1. April 2006 bis 31. März 2008. Falls dieses Detail zeigen sollte, wie hoch die Priorität des Datenschutzes beim WDR liegt, wird mit allerdings angst und bange.

(Beifall von der CDU)

Der WDR-Datenschutzbeauftragte kontrolliert nicht nur den internen und journalistischen Datenschutz, sondern auch die für den WDR relevanten Informationen der GEZ. Die GEZ hat in der Bevölkerung nicht ganz zu Unrecht den zweifelhaften Ruf einer Datenkrake. Einem kleinen Beitrag in der WDRMitarbeiterzeitschrift „WDR Print“ vom September 2011 ist zum Inhalt des 21. Datenschutzberichtes lediglich zu entnehmen, dass die WDR-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter nach Aussage des WDRDatenschutzbeauftragten Thomas Drescher sensibilisiert sind und sich verantwortungsvoll im Umgang mit personenbezogenen Daten verhalten.

Wir als CDU-Fraktion halten den vorliegenden Gesetzentwurf für interessant und diskutierenswert. Bei aller vielbeschworenen Unabhängigkeit von internen Datenschutzbeauftragten – so ganz unabhängig ist man von seinem Arbeitgeber nie.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

In seinem 20. Datenschutzbericht merkt der WDRDatenschutzbeauftragte an, dass er mangels personeller Ausstattung und aufgrund weiterer Verpflichtungen, die ihn nahezu zu 100 % auslasteten, kaum in der Lage sei, seinen Verpflichtungen adäquat nachzukommen.

Wenn der unabhängige Datenschutzbeauftragte neben dieser Funktion auch in anderen Funktionen tätig ist, wäre es – ohne ihm etwas unterstellen zu wollen – menschlich nachvollziehbar, wenn es mit der Unabhängigkeit in manchen Fällen nicht gar so weit her sein sollte. Insofern hege ich gewisse Sympathien für den Gesetzentwurf der FDP und kann diese Argumentation nachvollziehen.

(Beifall von der FDP)

Ob sich darüber hinaus aus der Tätigkeit und dem Bericht selbst Argumente für die vorgeschlagene Aufteilung ergeben, kann ich mangels Möglichkeit der Lektüre des aktuellen Datenschutzberichtes nicht beurteilen. Gleichwohl sehe ich die Gefahr, dass bei einer Umsetzung dieses Vorschlags die Zuständigkeiten im Datenschutz im Bereich des WDR komplizierter werden könnten und ein Kompetenzgerangel zwischen dem WDR und dem Landesdatenschutzbeauftragten entsteht. Hier dürfte ein Blick in die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Hessen helfen, in denen der Landesdatenschutzbeauftragte für die jeweiligen Sender zuständig ist. Die Ergebnisse dieser Betrachtung sollten jedenfalls im Ausschuss diskutiert werden.

Bei aller Sympathie für den Gesetzentwurf müssen auch mögliche Einwände Gehör finden. So ist auch die Argumentation der WDR-Intendantin zu berücksichtigen, die in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der FDP bekräftigt hat, dass die Staatsferne des Rundfunks gewährleistet bleiben müsse. In diesem Punkte stimme ich ihr selbstverständlich zu, wenngleich aus Politikersicht der Vorschlag des indischen Telekommunikationsministers einen gewissen Charme hat. Er forderte jüngst Selbstzensur durch Internetunternehmen, da Witze über Politiker nicht akzeptabel seien. In Deutschland haben wir allerdings ein etwas anderes Demokratie- und Grundrechtsverständnis. Deswegen gilt es auch in diesem Fall: Wo die CDU regiert, geht es den Menschen besser. – Danke schön.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Moritz. – Für die SPD-Fraktion spricht Kollege Vogt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Datenschutz ist im Arbeitsleben genauso wichtig wie im Umgang mit Daten von Kunden, Nutzern oder Beitragszahlern. Dies gilt natürlich auch in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Der Gesetzentwurf der FDP trägt den Titel „Gesetz zur Entflechtung datenschutzrechtlicher Kompetenzen beim WDR“ und suggeriert, dass hier ein Problem vorläge. Der WDR hat einen eigenen Datenschutzbeauftragten. Dieser ist weisungsunabhängig. Seine Bestellung erfolgt durch den Rundfunkrat, in dem verschiedenste gesellschaftliche Gruppen vertreten sind, so auch einige Mitglieder unseres Parlaments. Die Intendantin hat keinen Einfluss auf die Besetzung dieser Stelle. Hinzu kommt, dass der Rundfunk in Deutschland staatsfern organisiert ist. Dies will sicherlich auch die FDP nicht infrage stellen. Darum dürfen staatliche Stellen keinen Einfluss auf den Rundfunk und auch nicht auf den WDR nehmen.

Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Orth zulassen?

Jetzt nicht, bitte.

Wird die Datenschutzkompetenz nun vom WDRDatenschutzbeauftragten auf den Datenschutzbeauftragten des Landes übertragen, könnte dies problematisch werden. Auch sind uns derzeit keine Beschwerden gegen die Arbeit des WDR

Datenschutzbeauftragten bekannt, außer vielleicht die, die Herr Moritz gerade vorgetragen hat.

Würden wir dem FDP-Antrag folgen, käme es zu einer Splittung der datenschutzrechtlichen Zuständigkeit zwischen WDR-Beauftragtem und Landesdatenschutzbeauftragtem. Hier könnte es durchaus zu Kompetenzkonflikten kommen. Sie sehen, so einfach ist die Verlagerung der Zuständigkeiten nicht. Die Möglichkeiten und auch Probleme der Veränderung werden wir im Haupt- und Medienausschuss weiter diskutieren. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Keymis.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde muss ich die relativ ausführlichen Einlassungen von Herrn Witzel erst einmal im Protokoll nachlesen. Es wurde so schnell und gleichförmig heruntergerattert, dass ich an einigen Stellen wirklich nicht mitgekommen bin.

Ich habe den Antrag schon gelesen. Im Grundsatz bin ich schon der Meinung, dass Ihr Vorschlag mindestens eine Diskussionsrunde wert ist. Möglicherweise kommen wir aber doch zu ganz anderen Ergebnissen, als Sie und der Kollege von der CDUFraktion es angedeutet haben. Das hängt damit zusammen, dass mein Verständnis von einem Datenschutzbeauftragten gerade auch in der staatsfernen

Positionierung beim Rundfunk offenbar anders ist als Ihres.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Carina Gödecke)

Von daher werden wir sicher in dem zuständigen Ausschuss darüber noch eine Runde diskutieren. Vermutlich werden wir zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen, wenn ich das richtig verstehe.

Eines hat mich schon gestört – Sie haben das gerade am Anfang Ihrer Rede noch ein bisschen in Watte verpackt und gesagt, Sie meinten niemanden persönlich –: Wenn Sie in den Antrag schreiben, dass der böse Anschein erweckt sei – was anderes als der Mensch kann das Wort „böse“ auf sich beziehen?

(Ralf Witzel [FDP]: Überhaupt nicht!)

Das ist nun, wie es ist. Ich glaube, dass das der Datenschutzbeauftragte beim Westdeutschen Rundfunk auch so verstanden hat. Insofern müssen wir aufpassen, dass wir uns nicht genau dort wieder angreifbar machen, wo Sie es eigentlich gerne entzerren wollen.

Nehmen wir mal an, Sie meinen es wirklich ernsthaft ordentlich! Wir werden darüber im zuständigen Ausschuss noch eine Debatte führen müssen, möglicherweise auch über die anderen Dinge, die Sie dazu beantragen. In meiner Fraktion ist das Gespräch darüber bisher so gelaufen, dass wir das, was Sie vorhaben, nicht gutheißen.

Trotzdem stimmen wir der Überweisung zu. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Für die Fraktion Die Linke spricht Kollege Michalowsky.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es ganz kurz machen. Wir stimmen der Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs in den Haupt- und Medienausschuss zu.

Auch inhaltlich können wir das Anliegen durchaus unterstützen, haben allerdings noch Fragen, ob das in der vorliegenden Form juristisch korrekt ist. Die inhaltlichen Fragen können wir aber im Ausschuss besprechen, zumal sich Frau Piel in einem Schreiben heute auch noch dazu geäußert hat: mit teilweiser Zustimmung, wie ich gelesen habe. Also: Teile des Gesetzentwurfs würden selbst der WDR oder die ARD begrüßen.

Eine Frage, Herr Witzel, sei mir noch erlaubt. Warum stellen Sie diesen Antrag nun aus der Opposition heraus? Warum haben Sie es in Ihrer Regierungszeit nicht einfach gemacht? Das würde mich

brennend interessieren. Denn so neu ist das Problem nicht. – Danke.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir halten die bisherige Regelung zunächst einmal für bewährt. Sie gilt seit vielen Jahren und ist auch bei der Novellierung des WDR-Gesetzes in der letzten Legislaturperiode nicht verändert worden. Daran hat schon Herr Michalowsky erinnert.

Ausgangspunkt für die Überlegungen in der letzten Legislaturperiode ist die Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz gewesen, den die FDP-Fraktion in ihrer Begründung ausdrücklich erwähnt hat. Es ist schon gesagt worden: Eine wichtige Ausprägung der Rundfunkfreiheit ist die Staatsferne des Rundfunks. Bisher war ich davon ausgegangen, dass in diesem Haus diese Staatsferne von keiner Fraktion bestritten wird,

(Beifall von Oliver Keymis [GRÜNE] und von Alexander Vogt [SPD])

obwohl ich manchmal von leichten Zweifeln beschlichen werde, wenn ich an manche Initiativen der FDP-Fraktion in der letzten Zeit in Bezug auf Qualitätsrundfunk und entsprechende Anmaßungen denke.

Frau Ministerin.

Nach Auffassung der Landesregierung wird diesem Grundsatz der Staatsferne am besten genügt, wenn sich staatliche Stellen überhaupt nicht in interne Abläufe des WDR einmischen. Eine staatliche Stelle in diesem Sinne ist auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Frau Ministerin Schwall-Düren.

Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion ist sonst immer für Entbürokratisierung. Dieser Gesetzentwurf sorgt aber für vermehrte Bürokratie. Jetzt sollen auf einmal für einen Bereich, nämlich den Datenschutz beim WDR, zwei Institutionen zuständig sein: wie bisher der interne Datenschutzbeauftragte des WDR für den journalistisch-redaktionellen Bereich

und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für den übrigen Bereich. Wie Sie sicherlich wissen, führt die Zuständigkeit von zwei Behörden für einen Bereich häufig zu Kompetenzkonflikten. Herr Moritz hat schon darauf hingewiesen.

Frau Ministerin.