Protocol of the Session on December 8, 2011

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat die Rückabwicklung der Vollintegration des ehemaligen Wohnungsbauvermögens in die NRW.BANK natürlich längst geprüft. Die Ergebnisse wiederhole ich gerne noch einmal.

Die Zeit ist nicht stehengeblieben. Eine Rückabwicklung der Vollintegration würde heute zum Verlust der Anerkennung des früheren Landeswohnungsbauvermögens als Haftkapital der

NRW.BANK führen. Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht würde bei einer Rückabwicklung das dann erneut gebildete Landeswohnungsbauvermögen

nicht mehr als Haftkapital für die NRW.BANK anerkennen.

Herr Minister, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schemmer zulassen?

Ja, gerne.

Herr Abgeordneter, bitte schön.

Schönen Dank, Herr Minister. – Durch die Art, wie Sie vortragen, erwecken Sie den Eindruck, als sei das mit der Haftung erst jetzt von Ihnen festgestellt worden. Ich frage daher: Hat sich an der Haftung für das Eigenkapital der NRW.BANK bzw. der Vorläuferbank WestLB seit 1992 irgendetwas geändert?

Bitte schön, Herr Minister.

Herr Schemmer, Sie wissen natürlich genau, dass sich im gesamten Verfahren des anerkennungsfähigen Haftkapitals für die NRW.BANK eine lange Geschichte verbirgt. Es wurde immer schon von der NRW.BANK bewirtschaftet. Die BaFin legte ab einem gewissen Zeitpunkt Wert darauf, dass es voll integriert wird, damit es anerkennbar ist.

(Zustimmung von Bernhard Schemmer [CDU])

Ansonsten hätten das Geschäftsmodell und der Geschäftsumfang deutlich verändert werden müssen. Das war nicht gewollt. Deswegen ist es integriert worden. Das hat natürlich zu einem entsprechenden Volumen der Geschäftstätigkeit geführt, was heute in dieser Form besteht und nur mit größtem Aufwand verändert werden könnte. Die NRW.BANK würde praktisch ihre komplette Geschäftspolitik nicht mehr betreiben können.

Das heißt, die Rückabwicklung ist in dieser Form nicht mehr machbar. Die Alternative, die Bank aus dem Landeshaushalt mit mehreren Milliarden Euro neuen Haftkapitals auszustatten, ist natürlich nicht finanzierbar. Das ist so; das sollten Sie einsehen. Eine Rückabwicklung kommt also nicht infrage.

Aber die Wohnraumförderung, meine Damen und Herren, wird natürlich mit der von uns zugesicherten Qualität entsprechend umgesetzt. Mit dieser Landesregierung wird es auch in Zukunft eine bedarfs- und nachfragegerechte soziale Wohnraumförderung geben. Wir werden, genau wie wir es vereinbart haben, die Finanzmittel der sozialen Wohnraumförderung wieder dem sozialen Wohnungsbau zugutekommen lassen. Wir werden sie dafür einsetzen. Das Primat der Politik gilt selbstverständlich; das

steht überhaupt nicht infrage. Insoweit können Sie sich darauf verlassen, dass die Wohnungspolitik entsprechend umgesetzt wird.

Herr Minister, es liegt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Sagel vor. Würden Sie die zulassen?

Okay.

Danke, Herr Minister, dass Sie diese Zwischenfrage zulassen. – Wir haben diesen Antrag natürlich auch aufgrund der Tatsache gestellt, dass nur noch vorgesehen ist, 800 Millionen € für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen, und sichergestellt werden soll, dass zukünftig, wie es auch im Koalitionsvertrag gesagt wird, 1 Milliarde € für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen wird, um den Wohnraum für Einkommensklassen zu schaffen, die sich nicht einen teureren Wohnraum leisten können. Können Sie das in irgendeiner anderen Form sicherstellen?

Herr Minister, bitte schön.

Herr Sagel, Sie wissen natürlich, warum es zu dieser Abschmelzung gekommen ist: weil einfach das Wohnungsbauvermögen befrachtet worden ist mit Leistungen, die früher im Landeshaushalt waren, die letztendlich über den Fonds abgedeckt werden müssen, wie Zins- und Tilgungszahlungen an den Bund für die Bundesdarlehen. Das ist hier alles schon ein paar Mal vorgestellt worden.

Eines ist aber natürlich klar: Wir sind im Gespräch mit der Bank, wie wir auf anderem Weg und mit welchen Instrumenten letztendlich Wohnungs

bauförderung betreiben können. Wir sind gerade dabei, entsprechende Konzepte zu entwickeln, weil wir natürlich weitere Impulse setzen wollen. Wir sind da also in der Tat auf dem Weg. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 15/3409 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann,

den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

13 Gesetz zur Entflechtung datenschutzrechtli

cher Kompetenzen beim WDR

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 15/3261

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile dem Abgeordneten Witzel das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist allgemein bekannt: Die GEZ verfügt derzeit über rund 42 Millionen personenbezogener Datensätze. Das ist eine ganz erhebliche Datenmenge, die auch eines besonderen Schutzes bedarf.

Wir haben heute erlebt, dass ein insbesondere auch vor dem Hintergrund des Datenschutzes problematischer Rundfunkänderungsstaatsvertrag verab

schiedet worden ist. Das macht natürlich das artikulierte Anliegen dieses Gesetzentwurfs umso wichtiger.

Wie wir in der diesem Antrag vorangegangenen Fragestunde erfahren haben, ist der WDR mit dem eigenen WDR-Datenschutzbeauftragten, der auch die Überwachung des Datenflusses der GEZ vornimmt, eine sich selbst datenschutzrechtlich kontrollierende Behörde. Der WDR-Datenschutzbeauftragte übernimmt nicht nur die Aufgaben des innerbetrieblichen Datenschutzbeauftragten beim Sender, sondern ist auch eine Art Hilfs-Landesdatenschutzbeauftragter bei der GEZ. Das ist gesetzlich so geregelt.

Deshalb darf ich sagen: Ohne der konkret handelnden Person – darum geht es nicht, es geht auch nicht um Verfehlungen, sondern es geht um strukturelle Fragen – des WDR-Datenschutzbeauftragten irgendetwas an Nachlässigkeit im Amt zu unterstellen, geht es darum, Strukturen glatt zu ziehen und in datenschutzrechtlicher Hinsicht zu Fortschritten zu kommen. Aus diesem Grunde wäre es angebracht, dass der WDR-Datenschutzbeauftragte nicht zugleich die Zuständigkeit für die GEZ mit diesem großen Volumen an Datensätzen hat.

Wir halten die Ämter grundsätzlich für strukturell inkompatibel, weil sie eben auf gegenseitige Kontrolle angelegt sind. Die Gründe für eine solche Inkompatibilität liegen auf der Hand. Sich selbst neutral zu kontrollieren, fällt nicht nur äußerst schwer, sondern birgt automatisch mindestens potenzielle Interes

senskonflikte. Deshalb macht es Sinn, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Beim WDR scheint das in den Strukturen anders zu sein, so wie die jetzige Rechtslage ist. Gerade deshalb, wenn die große Anzahl an personenbezogenen sensiblen Daten zukünftig noch mit erweiterten Befugnissen dort verwaltet wird, macht es sehr viel Sinn, hier zu einer strukturellen Entzerrung und Glättung zu kommen.

Der WDR-Datenschutzbeauftragte ist selbstverständlich vom Buchstaben des Gesetzes her bei all seinen Schutzaktivitäten weisungsfrei. Aber entbindet ihn das letzten Endes von einer Nähe zu seinem eigenen Arbeitgeber? Wir haben da eher Zweifel. Er steht nach wie vor in einem direkten Zuordnungsverhältnis. Das ist schon schwierig bei der Kontrollfunktion, um die es hier eben geht.

Um solche Interessenskonflikte für die Zukunft auszuschließen, haben wir uns entschieden, die Änderung des WDR-Gesetzes zu beantragen. Ziel ist es, den WDR-Datenschutzbeauftragten – übrigens auch im eigenen Interesse – auf die innerbetrieblichen Vorgänge beim Sender, bei der öffentlichrechtlichen Anstalt, zu fokussieren und den Schutz der Daten, die die GEZ betreffen, an eine neutrale Instanz weiterzugeben.

Das Land verfügt bereits über eine solche neutrale Stelle, die gerade auch durch Gesetzesinitiative der Mehrzahl der Fraktionen in diesem Haus noch im laufenden Jahr in ihren datenschutzrechtlichen Kompetenzen gestärkt worden ist, und zwar auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der EU: Das ist der Landesdatenschutzbeauftragte. Er hat das Vertrauen dieses Parlamentes, wird hier von der ersten Gewalt in seinem Amt eingesetzt, ist jetzt als Behörde sui generis gestärkt durch die europäischen Rechtsvorgaben und hat deshalb am ehesten die Neutralität und Unabhängigkeit, sich im Interesse all der Bürger, um deren Daten es hier geht, zu kümmern.

Das Ganze wird umso wichtiger, als wir mehrheitlich in diesem Landtag den neuen Rundfunkstaatsvertrag und damit eine Wohnungssteuer beschlossen haben, der sich keiner entziehen kann, sodass automatisch jeder potenziell betroffen ist, sobald er das Kriterium erfüllt, irgendwo zu wohnen.

Deshalb ist die zusätzliche Anwendungsbandbreite des Gesetzes, des Rundfunkstaatsvertrages und der Betroffenen umso wichtiger. Deshalb setzen Sie heute mit anderen Fraktionen gemeinsam mit uns ein Zeichen für datenschutzrechtlich klare und saubere Strukturen auch bei der GEZ. Lassen Sie uns Interessenskonflikte vermeiden. Stimmen Sie dieser Initiative im weiteren Beratungsverfahren in den Ausschüssen für eine Neuordnung der datenschutzrechtlichen Kompetenzen zu!

Wir haben eine gute, vertrauenswürdige und sehr kompetente, öffentlich angesehene und unser Ver

trauen als Parlament findende Instanz, den Landesdatenschutzbeauftragten.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist beendet.

Deshalb komme ich zum Ende, Herr Präsident.

Er wäre der Richtige, um zukünftig die Kontrolle für die Daten bei der GEZ zu übernehmen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP)