den soll, die sich im Zweifel zur Verhinderung von Kindergeräten, Jugendzentren, Schulen und anderen Geräuschquellen instrumentalisieren lässt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Alles in allem sehen wir den guten Willen, der dem Gesetzentwurf innewohnt. Im kommunalpolitischen Ausschuss haben wir uns enthalten, haben aber Anschlussgespräche geführt. Wir sind dann aber am Ende – ich bitte um Nachsicht, dass das nicht kommuniziert werden konnte und nicht kommuniziert wurde – zu der Auffassung gelangt, dass wir heute nicht zustimmen können. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Präsident. – Sehr geehrte Damen und Herren! Bayerische Verhältnisse in NRW waren ursprünglich das Ziel von SPD und Grünen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist ein Schritt auf dem Weg dorthin, erreicht das selbst gesteckte Ziel aber nicht.
Mit diesen Worten beurteilt Mehr Demokratie e. V. den vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung. Meine Fraktion schließt sich diesem Fazit an. Deshalb haben wir, meine Damen und Herren, im Kommunalausschuss, wie Sie wissen, acht Änderungsanträge eingebracht, die leider allesamt von Ihren Fraktionen abgelehnt wurden.
Heute haben wir erneut drei Änderungsantrage zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Diese möchte ich kurz erläutern.
Erstens. Es liegt in Ihrem Gesetzentwurf immer noch eine Ungleichbehandlung zwischen dem kreisangehörigen und dem kreisfreien Raum vor. Nehmen wir als Beispiel den Kreis Euskirchen und die Stadt Hagen. Beide haben etwa 190.000 Einwohnerinnen und Einwohner. In Hagen aber müssen nach den Vorstellungen von SPD und Grünen 10 % der Wahlberechtigten einem Bürgerbegehren zustimmen, im Kreis Euskirchen hingegen müssen es 20 % der Wahlberechtigten sein. Bisher sind Kreisordnung und Gemeindeordnung in diesem Punkt völlig identisch gewesen. Deshalb beantragen wir, dass auch die Quoren im kreisangehörigen Raum gesenkt werden.
Zweitens. Bei Bürgerbegehren werden unter den Einwohnerinnen und Einwohnern von NRW, sogenannte Drittstaatler – sprich: nicht EU-Bürger –, weiterhin diskriminiert. Während sich diese Menschen problemlos mit Petitionen bzw. Einwohneranträgen an den Stadtrat wenden und Prozesse einleiten können, bleibt es ihnen weiterhin verwehrt, für ein
Bürgerbegehren ihre Unterschrift zu leisten. Die Linke fordert eine vollständige Gleichberechtigung aller Menschen, die in NRW wohnen, egal, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Anders als beim Bürgerentscheid gibt es beim Bürgerbegehren auch keine juristischen Hindernisse. Das haben Sachverständige bei der Anhörung bestätigt. Weshalb Sie von SPD und Grünen und weshalb das Innenministerium sich diesem verweigern, können wir deshalb nicht nachvollziehen.
Drittens. In Bayern dürfen Bürgerbegehren zu allen Themen durchgeführt werden, die in die Kompetenz des Stadtrates fallen. In NRW sind aber nach wie vor Bürgerbegehren zu Bauprojekten faktisch ausgeschlossen. Wenige Tage nach der Volksabstimmung zu Stuttgart 21 muss man feststellen, dass sich das Interesse der Bürgerinnen und Bürger am häufigsten auf Großprojekte konzentriert. Dort sind Veränderungen nämlich greifbar, dort kann sich jeder leicht eine Meinung bilden. An diesem Punkt liefert der Gesetzentwurf keine befriedigende Lösung, auch wenn es minimale Verbesserungen gibt.
Meine Damen und Herren, wir Linke sind enttäuscht, dass SPD und Grüne nicht bereit sind, auf diese Mängel zu reagieren. Wenn Sie unsere Änderungsanträge mitgetragen hätten, wären wir zu einem Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung gekommen, das seinen Namen tatsächlich verdient. Doch in der jetzt vorliegenden Form ist das nur ein Stückwerk, und es geht uns nicht weit genug. Wir wollen endlich bayerische Verhältnisse in NRW. Leider fehlt SPD und Grünen dazu der Mut. Dass sich die CDU keine bayerischen Verhältnisse in diesem Fall wünscht, ist nun wirklich nicht nachvollziehbar.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf geht wenigstens kleine Schritte in die richtige Richtung. Wir werden mit diesen Änderungen zumindest ein wenig mehr Demokratie in NRW bekommen. Wir werden als Fraktion Die Linke trotz der vorgetragenen Kritik dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir würden uns sehr freuen, wenn sich das Parlament entschließen könnte, zumindest unseren drei Änderungsanträgen zuzustimmen.
Vielen Dank, Frau Demirel. – Kolleginnen und Kollegen, es war relativ laut während der Rede. Ich bitte, die Lautstärke insgesamt etwas zu dämpfen. Sonst bekommt man nicht gut mit, was in diesem Hohen Hause gesprochen wird.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schön, dass Sie mit Rücksicht auf meine zarte Stimme um Ruhe gebeten haben.
Es ist heute ein guter Tag. Ich glaube, dass wir nach einer langen Diskussion zu einem guten Gesetzentwurf gekommen sind, der, wie ich finde, ein weiterer Baustein ist, dem zentralen Anliegen dieser Landesregierung näher zu kommen, mehr Demokratie in diesem Lande zu gewährleisten, die direktdemokratische Beteiligung zu erweitern, ganz dem Kurs folgend, aus Betroffenen Beteiligte zu machen.
Ich will meine Redezeit gar nicht ausnutzen, weil das meiste längst vorgetragen worden ist. Auf eines will ich aber hinweisen, nämlich auf etwas, was Johannes Rau gesagt hat: dass nichts für eine Demokratie wichtiger ist als Bürgernähe und Bürger, die sich in ihre eigenen Angelegenheiten einmischen.
Mit diesem Gesetzentwurf ist gewollt, dass sich die Bürger mehr einmischen. Das tun wir jetzt. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf heute hoffentlich als Parlament auf den Weg bringen. Ich glaube, es ist ein guter Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es stehen keine weiteren Namen auf der Redeliste. Damit sind wir am Ende der Beratungen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/3485. Die antragstellende Fraktion hat um Einzelabstimmung über die Abschnitte I bis III ihres Antrags gebeten. – Ich sehe, dagegen wird kein Widerspruch erhoben. Deshalb verfahren wir so.
Wir stimmen über Abschnitt I des Antrags ab. Wer stimmt dem zu? – Die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Das ist nicht der Fall. Damit ist Abschnitt I abgelehnt.
Wir stimmen über Abschnitt II des Antrags ab. Wer stimmt dem zu? – Die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Abschnitt II ebenso abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Abschnitt III des Antrags. Wer stimmt dem zu? – Die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, CDU und FDP. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Abschnitt III abgelehnt.
Wir stimmen insgesamt über den Änderungsantrag Drucksache 15/3485 ab. Wer stimmt dem zu? – Die Linke. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, CDU und FDP. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/2151 und Drucksache 15/2282 – Neudruck – ab. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3421, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer stimmt dem zu? – SPD, Grüne und die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen und der Gesetzentwurf der Landesregierung in zweiter Lesung verabschiedet.
Einen Moment, Frau Kollegin. – Ich bitte darum, etwas leiser zu sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist wirklich relativ laut im Hohen Hause. Ich darf Sie bitten, etwas leiser zu sein oder den Saal still zu verlassen. – Wir fahren in der Debatte fort. Frau Kollegin Pieper-von Heiden hat das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin, sprechen Sie.
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erhalten in den letzten Monaten vermehrt von ausbildenden Betrieben Rückmeldungen, die uns Sorgen machen. So gibt es Schulen der Sekundarstufe I, die einige ihrer Schülerinnen und Schüler in einen Anschlussschulbesuch der Berufsvorbereitungs
klassen an Berufskollegs hineinberaten, obwohl sie einen Schulabschluss der Sekundarstufe I erhalten werden und damit ausbildungsreif sind. Derzeit stehen ihnen nach Aussagen der Unternehmen bei uns vor Ort alle Chancen auf einen Ausbildungsplatz offen.
Wenn Schüler nach höheren Schulabschlüssen streben, um sich beispielsweise auf ein Studium vorzubereiten, ist das gut und richtig und findet unsere volle Unterstützung. Bei den uns geschilderten Fällen handelt es sich aber um Schüler, deren eigentliches persönliches Ziel eine Berufsausbildung und eben nicht eine Verlängerung der Schulzeit ist.
Lehrer müssen dafür sensibilisiert werden, dass es bei ernsthafter Aussicht auf einen Ausbildungsvertrag nicht gut ist, ihre Schüler in einen unnötigen Schulbesuch und damit in Warteschleifen zu führen.
Durch einen Verzicht auf eine sofortige Ausbildung haben diese Jugendlichen sonst am Ende unter Umständen Lebensjahre verspielt, und der Ausbildungsplatz ist futsch.
Meine Damen und Herren, wenn ich Ihnen diese Problematik so schildere, ist das keinesfalls als Kritik an der guten Arbeit beruflicher Schulen zu verstehen. Dies müssen wir sauber voneinander trennen. Berufskollegs sind eine ganz wichtige Säule unseres Bildungssystems. Wie wohl in keiner anderen Schulform sind die Pädagogen an Berufskollegs mit höchst unterschiedlichen Anforderungen durch Schülerinnen und Schüler konfrontiert, die überwiegend auf beeindruckende Weise gemeistert werden.
Es handelt sich hier vielmehr um eine – zugegebenermaßen zunehmende – Zahl von Einzelfällen, die aber für betroffene Schüler immense Bedeutung haben können. Denn während der Zeit im Berufsvorbereitungsjahr geht zumeist ein Ausbildungsplatzangebot verloren.
Zu Recht will die Landesregierung die Anstrengungen für einen möglichst reibungslosen Übergang von der Schule in den Beruf kontinuierlich weiter stärken. Das hat die Ministerin mehrfach betont. Das Ziel, ausbildungsreifen Schülern möglichst rasch den Einstieg in eine Berufsausbildung zu ermöglichen, begrüßen wir ausdrücklich. Aber selbstverständlich darf die verstärkte Unterstützung schwächerer Schüler nicht dazu führen, dass Schulen bewusst oder unbewusst auch stärkere Schüler mit guter Aussicht auf einen Ausbildungsvertrag zu einer unnötigen Verlängerung des Schulbesuchs verleiten.
Selbstverständlich haben solche überflüssigen Warteschleifen auch negative Auswirkungen gerade auf die mittelständische Wirtschaft. Sie hat inzwischen vielerorts große Probleme, Stellen zu besetzen und Fachpersonal aufzubauen. Letzte Woche haben wir die erfreuliche Mitteilung erhalten, dass die Arbeitslosenzahl weiter sinkt. Das gilt auch für Jugendliche unter 25 Jahren. Das ist sehr positiv. Allerdings sind auch Zahlen von unter 60.000 Arbeitslosen immer noch zu hoch. Es gilt, diese jungen Menschen beim Einstieg in die berufliche und eigenverantwortliche Existenz zu unterstützen.
Auf der anderen Seite sollten wir hierbei aber auch ein Augenmerk auf den Aspekt des Nachwuchs- und Fachkräftemangels richten. Laut „WAZ“ hat die Chefin der Bundesagentur für Arbeit in NRW erklärt, dass bereits in 15 Berufen ein Mangel an Nachwuchs- und Fachkräften herrsche. „Dpa“ vermeldete, dass bereits jedes vierte Unternehmen aufgrund fehlender Fachkräfte auf Aufträge verzichte.
Wir müssen versuchen, Jugendlichen ohne Stelle eine Chance zu eröffnen. Wir müssen im Interesse der gesamten Gesellschaft dem entgegenwirken, dass einerseits zum Beispiel das Handwerk vorhandene Ausbildungs- oder Arbeitsstellen nicht be
setzen kann, andererseits Jugendliche – schlimmstenfalls ergebnislose – Jahre an Schulen verbringen. Hier müssen wir Win-win-Situationen für Betriebe und die Jugendlichen sicherstellen.