Protocol of the Session on November 17, 2011

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Böth. – Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Löhrmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Stimme ist etwas besser als gestern, aber noch nicht viel besser; das gebe ich zu.

Spätestens seit der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung ist der Antrag überholt und deshalb überflüssig. Ich kann das hier nur noch einmal sagen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Auch, um alle Kolleginnen und Kollegen noch einmal ins Bild zu setzen, will ich trotzdem kurz auf die Vorgeschichte eingehen.

Mit dem 2. Schulrechtsänderungsgesetz aus der letzten Legislaturperiode, verabschiedet von CDU und FDP, wurde die Jahrgangsstufe 10 aufgrund des auf acht Jahre verkürzten Bildungsgangs am

Gymnasium der Sekundarstufe II zugeordnet. Eine Anpassung der Schülerfahrtkostenverordnung an diese Gesetzesänderung erfolgte aber nicht. Die jetzt beklagte Problemlage fällt somit auf die alte CDU/FDP-Landesregierung zurück.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die rot-grüne Landesregierung hat die Ungerechtigkeit erkannt und anerkannt und deshalb frühzeitig erklärt, eine Anpassung der Schülerfahrtkostenverordnung vornehmen zu wollen. Das habe auch ich getan; das wurde durch den Antrag im letzten Jahr dokumentiert.

Das Verfahren, das genau zu klären, ist sehr zeitaufwendig, insbesondere die Beantwortung der Frage, ob durch eine Verordnungsänderung ein Ausgleichsanspruch nach dem Konnexitätsausführungsgesetz ausgelöst wird. Darüber gab es unterschiedliche Auffassungen: auf der Seite des Innenministeriums, auf der Seite des Finanzministeriums und auf der Seite des Schulministeriums. Diese Klärung muss jetzt vernünftig weiter erfolgen.

Es ist klar – das ist die Grundlage –, dass die Konnexität hier relevant ist, weil durch die gewollte Neuregelung jährlich Kosten in Höhe von rund 6 Millionen € verursacht werden. Das sind die kalkulierten Kosten für das Land. Hinzu kommen dann aber noch die Kosten für die Ersatzschulträger, die auf einem anderen gesetzlichen Wege erstattet werden. Diesen Unterschied sollten Sie, Frau Pieper-von Heiden, eigentlich auch kennen. Deswegen setzt man grob geschätzte Summen an und muss aber hier auch eine Differenzierung vornehmen. Wir wollen natürlich auch den Kindern und Jugendlichen, die in Ersatzschulen sind, die Kosten erstatten. Das sage ich hier zu der Frage der Summe, die Sie dazu aufgeworfen haben, Frau Pieper-von Heiden.

Auf die wesentlichen Zusammenhänge – nach den Unterschieden der Summe haben Sie nicht gefragt – habe ich in der Ausschusssitzung am 9. November 2011 hingewiesen, weil das Kabinett am Abend vorher den Haushaltsentwurf für das Jahr 2012 beschlossen hat. Darum habe ich das getan und nicht etwa, weil Sie einen Antrag gestellt haben. In Ihren Pressemitteilungen also so zu tun, als hätten Ihre Aktivitäten jetzt zu der Lösung des Problems beigetragen, finde ich schon abenteuerlich.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Landesregierung wird nun das Verfahren zur Änderung der Verordnung mit dem Ziel vorantreiben, dass ab dem Schuljahr 2012/2013 alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 hinsichtlich der Schülerfahrtkosten rechtlich gleich behandelt werden. Eine souveräne Opposition würde einen solchen Antrag angesichts dieser Sachlage zurückziehen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die FDP-Fraktion hat sich nun noch einmal der Abgeordnete Witzel gemeldet. Er hat noch zehn Sekunden Redezeit.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Eins, zwei, drei!)

Ich habe mich gemeldet, um auf die Äußerungen von Frau Beer zu erwidern.

Frau Beer, ich habe die sehr herzliche Bitte, dass Sie, bevor Sie falsche Behauptungen tätigen, in das Protokoll der letzten Ausschusssitzung hineinschauen. Ich weise den von Ihnen hier verbreiteten Eindruck ausdrücklich zurück, dass uns alles, was hier im Hinblick auf das Thema „Fahrtkosten“ passiert sei, egal gewesen ist. Ich habe in der letzten Ausschusssitzung gesagt, dass Ihre Skandalisierung des Themas sachlich nicht gerechtfertigt ist, weil eine rechtliche Systematik, die seit Jahren bestanden hat, hier nicht geändert worden ist und fortbestanden hat,

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Zehn Sekunden!)

dass sich aber in der Praxis gezeigt hat, dass diese Änderung notwendig ist und vollzogen werden muss.

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

Diesbezüglich bestand auch Einigkeit. Ich bitte Sie sehr herzlich, das im Protokoll der letzten Ausschusssitzung nachzulesen, wenn es vorliegt. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Witzel. – Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? – Das ist nicht der Fall.

Dann sind wir am Schluss der Beratung und kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Antrag in der Drucksache 15/3260 einschließlich des Änderungsantrags in der Drucksache 15/3324 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dann dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich darf um das Votum des Hauses bitten. Wer der Überweisungsempfehlung zustimmen

möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Zwei Abgeordnete der SPD.

(Günter Garbrecht [SPD]: Darüber müssen wir nicht noch einmal debattieren!)

Enthaltungen? – Diese Überweisungsempfehlung ist nicht einstimmig, aber mit großer Mehrheit des Hauses angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

12 Wohnungsnot für Studierende schnell lin

dern – Studentenwerke in Verantwortung nehmen

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/3251

Entgegen der ausgedruckten Tagesordnung soll zu diesem Tagesordnungspunkt heute keine Debatte durchgeführt werden.

Wir haben hier also nur über die Überweisung des Antrags in der Drucksache 15/3251 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie – federführend – sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr abzustimmen. Nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt erneut die Befassung im Plenum. Wer für diese Überweisungsempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen wurde.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss unserer heutigen Sitzung.

Die nächste Sitzung findet statt am Donnerstag, den 8. Dezember 2011, 10 Uhr.

Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend und eine gute Zeit.

Die Sitzung ist geschlossen.