Transparenz und Regierungshandeln deutlich zu machen und die Unabhängigkeit von Unternehmen und sonstigen Dritten zu wahren, ist oberster Grundsatz für die Politik. Das muss auch gewahrt bleiben. Wenn es da Schwierigkeiten gibt, muss man diese aufdecken. Wenn es keine Schwierigkeiten gibt, wir klare und nachvollziehbare Richtlinien haben, ist auch das zu würdigen und darzustellen. Insofern muss ich mich gegen die hier vorgetragene schlichte Verdächtigungsrhetorik verwahren.
Herr Kollege Weisbrich hat eine die entsprechende Chronologie des Vorgehens der SED erwähnt. – Ich teile Ihre Auffassung, Herr Kollege. Ehrlicherweise müssen Sie dann aber hinzufügen: Auch die OstCDU und andere Verbände, die Mitglieder der Einheitspartei der SED waren, haben ebenso versucht, Geldvermögen zu verschieben, zu hinterlegen und anderes. Das ist historisch ausführlich aufgearbeitet worden.
(Rüdiger Sagel [LINKE]: Ich war bei den Grünen, nicht in der SED, wenn ich mich rich- tig erinnere! Ich war bei euch!)
Lassen Sie mich in dem Zusammenhang eine letzte Bemerkung machen. „Transparency International“ – auch von Herrn Kollegen Sagel genannt – hat die Sponsoringpraxis in verschiedenen Berliner Bezirken noch in 2008, also unter rot-roter Regierungsschaft in Berlin, bemängelt. Entsprechende Pressemitteilungen kann ich gerne zustellen.
Nach dem, was mir vorliegt, sind die Regelungen für Nordrhein-Westfalen in Ordnung. Bei dem, was ich im Bericht lesen kann, handelt es sich um sauberes Sponsoring. Wenn es anders sein sollte, bitte ich um Hinweise und nicht um falsche Verdächtigungen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir lehnen ausdrücklich die Geisteshaltung, die hinter diesem Antrag der Linken steht, ab. Das sagen wir in aller Klarheit.
Auf unterschiedlichsten Ebenen – von der Kommune über das Land bis zum Bund – und völlig unabhängig von der politischen Farbenlehre in den jeweiligen Ländern ist es üblich, dass man prüft, ob es Möglichkeiten gibt, Unterstützungsleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen, um die Durchführung von Veranstaltungen zu erleichtern.
Zwei Voraussetzungen sind zu prüfen. Und natürlich müssen diese ernsthaft geprüft werden. Das ist völlig unstrittig.
Das eine ist: Es darf keine Korruptionsdimension haben, wenn jemand Leistungen erbringt. Es darf niemand sagen, das mache ich nur deshalb, weil ich mir davon politisch einen Vorteil verspreche. Das geht nicht. Das wäre unanständig. Das ist klar. Und das Zweite ist, dass jede Form von Sach-, Dienst- oder Geldleistung transparent ausgewiesen sein muss,
Solange diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, ist überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn Leistungen angenommen werden.
Westens des Landes NRW beim Bund. Wir reden über verschiedene Veranstaltungsformate des Landes auf Ebene der EU in Brüssel. Dabei ist es unabhängig von der jeweils aktuellen Landesregierung gängige Praxis, dass mit einem mehrheitlichen Satz größer 50 % bei einzelnen Veranstaltungen
Im Normalfall handelt es sich um größere bekannte nordrhein-westfälische Unternehmen, die diese Gelder zur Verfügung stellen, weil sie sich mit dem Standort Nordrhein-Westfalen und dem Land Nordrhein-Westfalen identifizieren und zum Gelingen einer Veranstaltung ihren Beitrag leisten wollen, ohne dafür im Gegenzug irgendein Handeln zu erwarten.
Deshalb sage ich Ihnen sehr klar: Das, was Sie insinuieren – dass nämlich parteipolitische Ziele verfolgt werden, dass es Vorteile für Parteien gäbe oder das Thema „Parteispenden“ im Raum stünde –, ist doch gar nicht angesprochen, wenn logistische Unterstützungsleistungen für die Veranstaltungsdurchführung von der Landesregierung in Anspruch genommen werden.
Deshalb weisen wir die Analogie zu dem, was Sie im Bereich der Parteienfinanzierung andeuten, ganz ausdrücklich zurück. Es gibt sicherlich ganz andere Prüfmaßstäbe, die anzulegen wären.
Entscheidend ist deshalb Transparenz. Ich darf in diesem Zusammenhang noch einmal klar unterstreichen, dass es Verbesserungen gegeben hat, die wir als Schwarz-Gelb in der letzten Legislaturperiode eingeleitet haben. Das Thema „Sponsoring“ spielt heute zugegebenermaßen eine größere Rolle für Repräsentationsveranstaltungen als noch vor einigen Jahren.
Wir haben Konsequenzen gezogen und zu Zeiten schwarz-gelber Mehrheiten von der schwarz-gelben Landesregierung 2009 mit einem Grundlagenerlass die Sachverhalte klar geregelt. Kriterien sind benannt worden. Jedem Geldgeber gegenüber ist deutlich gemacht worden, dass er wissen muss: Dinge werden publiziert und sind im Internet abrufbar. Die Zahlen und weitere Fakten werden den Abgeordneten in Parlamentspapieren mitgeteilt. Nur dann, wenn jemand seine Einwilligung gibt, dass eine solche Transparenz herrscht und klare Richtlinien für den Einsatz dieser Mittel bestehen, kommt überhaupt eine Prüfung infrage, ob man davon Gebrauch macht.
Dass Sponsoring immer auch eine Frage von Sensibilität ist und man nicht von jedem, der einem Geld anbietet, Geld annehmen muss oder auch nicht in jedem Fall sollte, ist in der Tat die richtige Ermessensentscheidung der jeweiligen Regierung,
Um es ganz klar zu sagen: Wenn ein Getränkehersteller einen Teil seiner Ware zur Verfügung stellt, damit Gäste verköstigt und bewirtet werden können, ist das sicherlich keine politisch heikle Frage.
Ich komme zu meiner letzten Bemerkung: Sie als Antragsteller müssen die Frage beantworten, wie denn – wenn Sie wollen, dass man diese Dienstleistung nicht annimmt – die Alternative aussieht. Die Alternative ist nämlich, dass das Land entweder weniger repräsentative Veranstaltungen durchführt oder die Neuverschuldung steigt, weil ein noch größerer Anteil an Geldern kreditfinanziert aus dem Landeshaushalt kommt. Das aber ist nicht die bessere Alternative. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion Die Linke fordert die Landesregierung – kurz gesagt – auf, Sponsoring in der Landesverwaltung zu beenden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung lehnt diesen Antrag ab. Ich kann mich in meiner Begründung relativ kurz fassen:
Zweitens. Die vorgetragene Kritik im Kontext der Parteienfinanzierung und des Parteiengesetzes verkennt schlicht die Tatsache, dass Sponsoring der Landesverwaltung und Parteienfinanzierung nichts miteinander zu tun haben.
Drittens. Das Land Nordrhein-Westfalen besitzt schon seit Jahren ein angemessenes und wirksames Verfahrensgerüst im Umgang mit Sponsoring. Das gültige Verfahrensgerüst geht auf die Grundsätze für Sponsoring der Innenministerkonferenz vom September 2004 zurück. Diese Grundsätze wiederum haben ihren Ursprung in der Verwaltungsvorschrift zum Sponsoring der Bundesregierung vom Frühjahr 2003. Diese Vorschrift wiederum ist eine direkte Folge einer Querschnittsprüfung des Bundesrechnungshofes vom Dezember 2000:
Der Bundesrechnungshof empfahl damals, größtmögliche Transparenz bei der Herkunft und Verwendung der Mittel zu gewährleisten und hierfür geeignete Verfahrensabläufe festzulegen. Das ist übrigens im ersten Zweijahresbericht des Bundesinnenministeriums über Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung nachzulesen.
Der Bundesrechnungshof hat also anscheinend Sponsoring nicht abgelehnt, sondern Kontrolle gefordert. Dieser Empfehlung ist – wie alle anderen Bundesländer auch – Nordrhein-Westfalen gefolgt.
Sponsoring kann in geeigneten Fällen zur Erreichung von Zielen beitragen und wird daher von der Landesregierung auch nicht grundsätzlich abgelehnt. Die öffentliche Verwaltung darf sich aber natürlich nicht uneingeschränkt dem Sponsoring öffnen. Das ist bei uns im Übrigen klar geregelt. Die erforderliche Transparenz wird übrigens seit Jahren praktiziert. Wir veröffentlichen auf den Internetseiten meines Ministeriums die Sponsoringleistungen regelmäßig, Herr Sagel. Auch die behaupteten Beeinträchtigungen der Budgetkontroll- und Leitungsrechte des Parlamentes oder des Demokratieprinzips sind nicht zu erkennen.
Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass ein Parlament, das sich nicht mit dem Einnahmenbereich befasst, hinsichtlich des Demokratieprinzips auch dann nicht benachteiligt ist, wenn sich eine Landesregierung solcher Einnahmen bedient.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund habe ich keine Veranlassung, Ihnen zu empfehlen, dem Antrag der Linken zu folgen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Somit können wir jetzt über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates abstimmen. Er empfiehlt uns, den vorliegenden Antrag Drucksache 15/3253 an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Dort soll auch die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen diese Überweisung stimmen? – Enthält sich jemand? – Beides ist nicht der Fall. Damit verfahren wir so.