Protocol of the Session on November 16, 2011

sen, soweit das geht, auf jeden Fall vor negativen Hafteinflüssen bewahrt werden.

Frauen sind wirklich in vielerlei Hinsicht unterschiedlich. Aber noch einmal: Vor dem Gesetz sind alle gleich. Und das ist auch gut und richtig so.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Pieper-von Heiden. – Für die Fraktion Die Linke hat nun Frau Akbayir das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als frauenpolitische Sprecherin meiner Fraktion ist es mir ein besonderes Anliegen, die Situation von Frauen im Strafvollzug näher in den Blick zu nehmen. Wesentliche Punkte hat meine Kollegin Anna Conrads zu Beginn der Debatte schon aufgezeigt.

Die Antworten der Landesregierung verdeutlichen, dass für Frauen im Strafvollzug auch in NRW besondere Problemlagen und strukturelle Benachteiligungen vorliegen. Handlungsbedarfe bestehen vor allem im Bereich der Gesundheit, der Ausbildung und Beschäftigung sowie Unterbringungsformen für inhaftierte Frauen.

Am Ende der Debatte möchte ich die Widersprüche im Gesundheitsbereich der inhaftierten Frauen aufzeigen. Denn die Gesundheit wird im Allgemeinen als Grundlage zur selbstbestimmten und vollen Teilhabe in der Gesellschaft angesehen. Die Gesundheit der inhaftierten Frauen aber scheint für die Landesregierung kein zentraler Ausgangspunkt zu sein, wie Sie das auf Seite 92 nachlesen können.

Wie kann es sein, dass die Landesregierung keine genauen Angaben machen kann, in welchem Zeitabstand eine Zugangs- bzw. Eignungsuntersuchung stattfindet? Die Regierung verweist nur darauf, dass eine Untersuchung alsbald stattfinden soll.

Darüber hinaus lesen wir auf Seite 93, dass eine generalisierende Aussage zum allgemeinen Gesundheitszustand der weiblichen Gefangenen nicht möglich sei. Wir fragen uns heute, warum. Denn zum Stichtag am 31. März 2011 befanden sich insgesamt 842 Frauen im Strafvollzug des Landes NRW. Davon waren allein 506 Frauen als drogenabhängig gemeldet.

Das sind über 60 % der Frauen, die von besonderen Krankheiten betroffen sind. Es ist uns unerklärlich, wieso es keine statistisch Erfassung dieser Krankheitsdaten geben soll.

Werte Kolleginnen und Kollegen, aus diesen Missverhältnissen wird deutlich, dass es einen tiefgreifenden Handlungsbedarf gibt. Daher stimme ich meiner Kollegin Anna Conrads voll zu, dass wir nur gemeinsam, fraktionsübergreifend und im Aus

tausch mit den Verbänden und Initiativen gezielte Konzepte für den Strafvollzug entwickeln können. – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Akbayir. – Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Beratung und stelle fest, dass die Große Anfrage 2 der Fraktion Die Linke erledigt ist.

Wir kommen zu:

12 Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur

Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/2775

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration Drucksache 15/3277

zweite Lesung

Heute ist keine Beratung vorgesehen.

Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3277, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/2775 unverändert anzunehmen. Wer stimmt dem so zu? – SPD, Grüne, CDU, FDP und Linke. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. – Enthaltungen? – Auch nicht. Damit ist diese Empfehlung einstimmig angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen zu:

13 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die

Seilbahnen in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/2225

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr Drucksache 15/3278

zweite Lesung

Auch hier ist eine Beratung nicht vorgesehen.

Wir können unmittelbar abstimmen. In der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3278 wird empfohlen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/2225 unverändert ange

nommen wird. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Linke, SPD, Grüne, CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es einzelne Enthaltungen? – Nicht. Dies ist einstimmig angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen zu:

14 Gesetz zur Änderung des Straßen- und We

gegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung des Bürokratieabbaugesetzes I

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3045

erste Lesung

Die Einbringungsrede für diesen Gesetzentwurf der Landeregierung wird zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage 1) Der Minister hat diesen Vorschlag gerne aufgegriffen. Eine Beratung war eh nicht vorgesehen.

Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 15/3045 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Nein. Der Gesetzentwurf ist einstimmig so überwiesen.

Wir kommen zu:

15 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur

Entbürokratisierung der Beitreibung von Gebühren- und Auslagenrückständen bei der Zulassung von Fahrzeugen – Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3046

erste Lesung

Auch hier erspart sich der Minister die wortreiche Einbringung. Er schlägt vor, dies zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 2) Das spart uns ein bisschen Zeit, auch in diesem Fall. Vielen Dank, Herr Minister Voigtsberger. Eine weitere Beratung war eh nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung. Wer im Hohen Hause stimmt dem Vorschlag des Ältestenrates zu, den Gesetzentwurf Drucksache 15/3046 an den Ausschuss für Kommunalpolitik – federführend – sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr zu überweisen? – Das sind alle Fraktionen. – Gegen

stimmen sehe ich keine. Enthaltungen auch nicht. Damit ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zu:

16 Anmeldung zum Rahmenplan 2012 bis 2015

nach § 7 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)

Unterrichtung des Landtags gemäß § 10 Abs. 3 LHO Vorlage 15/891

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 15/3279