Protocol of the Session on October 20, 2011

Weil wir im Moment viele Diskussionen über Bürger- und Freiheitsrechte haben, will ich als SPDAbgeordneter einmal ganz klar sagen, dass wir für die SPD-Fraktion in Anspruch nehmen, die älteste Bürger- und Freiheitspartei zu sein, und dass wir weder Piraten noch andere brauchen. Den Gegensatz, der aus meiner Sicht auch als Popanz aufgebaut wird, dass es da einen Widerspruch zwischen Sicherheit und Freiheit geben würde, sehen wir nicht. Beides ist gleichermaßen wichtig. Beides lässt sich gleichermaßen auch in einem demokratischen Staat aufrechterhalten.

Abschließend, Kolleginnen und Kollegen, ist in diesem Sachzusammenhang interessant zu erwähnen, dass sich laut SPIEGEL ONLINE NPD-Funktionäre in den Reihen der Piratenpartei befinden und diese in der Hoffnung auf kommende Wahlerfolge wie die berühmten trojanischen Reiter unterwandern. Die Piratenpartei ist in Berlin programmatisch für Transparenz und Aufklärung in der Politik angetreten. Sie sollte dies aus Glaubwürdigkeitsgründen auch im Hinblick auf ihre eigene Funktionärsstruktur tun. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Bolte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sicherlich kein ganz einfaches Thema, das wir heute beraten. Es setzt ein hohes Maß an technischem und an rechtlichem Verständnis voraus. Es ist sehr notwendig, in dieser Debatte zu differenzieren.

Deswegen würde ich zunächst gerne einsteigen mit einem Blick auf das, was innerhalb der letzten elf Tage auf der Bundesebene passiert ist. Denn da wurde schon zu lange nicht differenziert, sondern chaotisiert.

Die Bundesregierung hat erst versucht abzuwehren. Dann hat sie beschwichtigt. Dann hat sie Nebelkerzen geworfen. Und – das ist eben schon angesprochen worden – Bundesinnenminister Friedrich hatte es nicht einmal nötig, sich gestern dem Parlament zu stellen, und hat seinen Staatssekretär geschickt. Das illustriert die Rolle, die Herr Friedrich seit elf Tagen in dieser Angelegenheit spielt. Er ist offensichtlich überfordert und durchdringt die Materie nicht,

(Manfred Palmen [CDU]: Das ist doch Un- sinn!)

weder technisch noch rechtlich.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es gilt zunächst, Dank zu sagen an den Chaos Computer Club, dass er diese Debatte durch seine Untersuchung in Bayern auf die Tagesordnung gebracht hat. Der CCC ist seit mittlerweile 30 Jahren ein wichtiger gesellschaftlicher Akteur, wenn es um die Bewahrung der Bürgerrechte und den Erhalt der Freiheit in Deutschland geht. Die Vorwürfe, die insbesondere durch CDU und CSU auf der Bundesebene gegen den CCC erhoben wurden, sind abwegig und eine völlig unangemessene Abwertung dieser wichtigen Arbeit.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Manf- red Palmen [CDU])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Sache ist es sicherlich wichtig, auseinanderzuhalten, worum es genau geht. Es geht für Nordrhein-Westfalen um drei Einsätze der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, die hier in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2007 durchgeführt wurden.

Herr Kollege Bolte, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Herr Kollege Biesenbach würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.

Ich möchte keine Zwischenfragen zulassen. Ich habe eben die Komplexität umrissen. Daher ist es wichtig, im Zusammenhang vorzutragen.

(Manfred Palmen [CDU]: Das ist aber kom- plexer!)

Meine Damen und Herren, wie gesagt, es geht um drei Fälle von Quellen-TKÜ hier in NordrheinWestfalen, jeweils angeordnet mit Bezug auf die einschlägigen Regelungen der Strafprozessordnung, und – auch das ist ein wesentlicher Unter

schied zum Einsatz in Bayern – die eingesetzte Software wurde vor dem Einsatz gründlich geprüft. Diese Tests haben gezeigt, Nordrhein-Westfalen ist nicht Bayern.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Bei der Software, wie sie in Bayern eingesetzt wurde, handelt es sich zweifelsfrei um Instrumente, die nicht der gegebenen Rechtslage entsprachen, und dass sie eingesetzt wurden, ist ein handfester Skandal.

(Beifall von Horst Engel [FDP])

Der Bayerntrojaner ist nicht nur durch massive Sicherheitslücken gekennzeichnet, sondern er hat auch Fähigkeiten, die er nicht haben durfte.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von Horst Engel [FDP])

Insofern ist es wichtig, dass die bayerische SkandalSoftware in Nordrhein-Westfalen offensichtlich nicht zum Einsatz kam.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bundesgesetzgeber hat mit der entsprechenden Regelung in der Strafprozessordnung die Möglichkeit der Quellen-TKÜ geschaffen. Das ist im Landesrecht nicht vorgesehen – das ist auch wieder ein Unterschied zu Bayern. Der Bundesgesetzgeber hat mithin die Frage des „Ob“ für die Quellen-TKÜ geklärt; es obliegt aber den Ländern, die Fragen des „Wie“ zu klären. Bei dieser Frage des „Wie“ müssen höchste Maßstäbe angelegt werden.

In einem bemerkenswerten Kommentar – wie ich fand – hat gestern Frank Schirrmacher in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ erklärt, es sei Aufgabe staatlicher Ermittlungsbehörden, nicht nur das Recht, sondern auch die Freiheit zu schützen. Das ist ein Grundsatz, nach dem man verfahren sollte.

Höchste Maßstäbe anzulegen, heißt in diesem Zusammenhang, eine unabhängige technische Überprüfung der Quellen-TKÜ und der zur Quellen-TKÜ eingesetzten Software zu ermöglichen. Diesen Weg wird der Innenminister seinen Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ländern vorschlagen. Diese Prüfungsinstanz steht zweifelsfrei vor einer gigantischen Herausforderung, weil sie nicht zuletzt die in der Fachwelt sehr kontrovers diskutierte Frage zu klären hat, wie beherrschbar solche Software ist. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, den Grundsatz zu definieren: Man sollte nichts einsetzen, was man selbst nicht versteht. Aber ich bin da sehr optimistisch.

Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat 2008 in einem historischen Urteil das Grundrecht der Integrität informationstechnischer Systeme ausformuliert. Dieses Urteil ist hier mehrfach angesprochen worden. Es war das von

der schwarz-gelben Vorgängerregierung hier in Nordrhein-Westfalen erlassene Verfassungsschutzgesetz, das zu dieser Entscheidung geführt hat. In dieser Entscheidung hat das höchste deutsche Gericht die Online-Durchsuchung, wie sie in NRW erlaubt war, für verfassungswidrig erklärt.

Das Grundrecht – wie es definiert wurde – schützt vor einem heimlichen Zugriff, durch den auf dem System vorhandene Daten ganz oder zu wesentlichen Teilen ausgespäht werden können. Der Grundrechtsschutz umfasst sowohl die im Arbeitsspeicher gehaltenen als auch die temporär oder dauerhaft auf den Speichermedien des Systems abgelegten Daten. Das klingt technisch durchaus komplex, ist aber für den Grundrechtsschutz von sehr hoher Relevanz.

Wenn ich mir jetzt anschaue, wie dieses Urteil hier diskutiert wurde und wer es in der Debatte besonders herausgestellt hat, dann finde ich es sehr interessant, dass gerade vor dem Hintergrund, dass es der Innenminister Wolf, FDP, war, der die Klatsche aus Karlsruhe bekommen hat, Sie in Ihrem Antrag, Herr Engel, Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ munter durcheinanderwerfen.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Sie sorgen damit nicht für Aufklärung, sondern Sie sorgen damit für zusätzliche Verunsicherung. Ihren Anspruch, Bürgerrechtspartei zu sein, haben Sie in fünf Jahren in Nordrhein-Westfalen verwirkt.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Der heute Antrag nach dem Motto „Wir wissen nicht so genau, worum es eigentlich geht, aber irgendwie finden wir Internet und Bürgerrechte auch ganz gut“ bringt uns bei dieser Geschichte definitiv nicht weiter; er ist scheinheilig.

(Beifall von den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Das Internet, wie wir es heute begreifen müssen, ist mehr als ein Medium. Es ist längst kein Medium mehr, sondern es ist ein Sozialraum, in dem die Schattenseiten unserer Gesellschaft genauso vorkommen und genauso berücksichtigt werden müssen wie die immensen Chancen der Digitalisierung.

Kriminalität wirksam zu bekämpfen darf niemals heißen – auch nicht im Internet –, den durch die Verfassung gegebenen Rechtsrahmen zu verlassen. Das heißt übersetzt für den hier diskutierten Fall: Wir brauchen jetzt Aufklärung und ein Maximum an Transparenz. Wir brauchen für die Zukunft eine unabhängige Prüfung der eingesetzten Mittel. Was eingesetzt wird, muss auch verstanden werden.

Einen der Netzrealität angemessenen Rechtsrahmen zu schaffen, ist eine der großen Herausforderungen, vor die uns der gesellschaftliche Prozess

der Digitalisierung stellt und die dieser Prozess mit sich bringt. Denn eines ist klar, liebe Kolleginnen und Kollegen: Freiheitsrechte gelten offline. Das ist gut so. Und Freiheitsrechte müssen auch online gelten. Das ist genauso wichtig. – Ich danke Ihnen herzlich.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bolte. – Für die Fraktion Die Linke Kollege Michalowsky.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hier ist von einem Trojaner die Rede. Ich halte diese Bezeichnung angesichts der historischen Erklärung eines Trojaners für verharmlosend. Damals in Troja holte man sich der Sage nach das Pferd mit dem zerstörerischen Inhalt freiwillig ins Haus. Das ist etwas grundsätzlich anderes als die kriminelle und rechtsstaatlich nicht zu legitimierende Platzierung von Staatstrojanern auf heimischen Computern. Dieses Geschenk will niemand haben.

(Beifall von der LINKEN)

Aus gutem Grund besteht in unserem Land ein Folterverbot, und aus gutem Grund gibt es auch ganz klare Regeln zur Überwachung der Telekommunikation, sogar durch das Bundesverfassungsgericht. Der fahrlässige und rechtswidrige Einsatz von Trojanern zeigt, dass die Behörden nicht verantwortungsvoll damit umgehen. Wir wollen nicht, dass die Menschen in diesem Land Angst vor dem Überwachungswahn des Staates in ihrem privaten Umfeld haben müssen. Wir fordern ein Verbot von OnlineDurchsuchungen und ihrer Variante „Quellen-TKÜ“. Sie müssen aus dem Instrumentenkoffer der Sicherheitsbehörden sofort entfernt werden.

Meine Damen und Herren aus der FDP, Ihr Antrag hat schon in der Überschrift einen entscheidenden Mangel. Dort heißt es: „Kein Einsatz rechtswidriger Trojaner in Nordrhein-Westfalen“. Mal im Ernst: Wer im Haus will schon den Einsatz rechtswidriger Instrumente? Das wollen ja nicht einmal Ihre ehemaligen Freunde aus der Scharfmacherfraktion der CDU. Wenn Sie mit solchen Showanträgen ein Profil als Bürgerrechtspartei schärfen wollen, sage ich endgültig: „Gute Nacht, Herr Engel!“ Ihr Antrag bleibt wässrig und in seinen Formulierungen beliebig.

(Zuruf: Wer hat Ihnen die Rede aufschreiben lassen?)

Ich habe einen eigenen Kuli, Sie vielleicht nicht! Sie sprechen vielleicht aus Erfahrung.

Einerseits möchte man es sich mit den Kumpels aus der Law-und-Order-Fraktion der Christdemokraten nicht völlig verscherzen, andererseits will man

auch SPD und Grüne nicht vor den Kopf stoßen, in denen die FDP in ihrer Hilflosigkeit scheinbar die neuen Traumpartner entdeckt hat.

Aber um fair zu sein: Die FDP kann sich zu diesem Punkt nicht klar positionieren, denn inzwischen wissen wir auch, dass in unserem Bundesland bereits 2009, also als Schwarz-Gelb regiert hat, Trojaner eingesetzt wurden, auch wenn dieser Trojaner nicht mit dem baugleich ist, den der Chaos Computer Club vor fast zwei Wochen entdeckt hat.