Protocol of the Session on September 29, 2011

Der Bericht stellt zugleich fest, dass die wirtschaftlichste Art der Vergabe die öffentliche Ausschreibung bleibt. Ich wiederhole das: Wirtschaftlich ist die reguläre öffentliche Ausschreibung.

Daher gilt Folgendes: Wer Wertgrenzen anheben will, muss sehr gute Gründe haben. – Aus gutem Grunde wurden die Wertgrenzen daher im Jahr 2009 nicht aus Wirtschaftlichkeitserwägungen angehoben, sondern aus konjunkturpolitischen Erwägungen, um im Sinne der Globalsteuerung eine Verschärfung der Rezession zu verhindern. Das Konjunkturprogramm konnte nur wirken, wenn Investitionen schnell getätigt wurden. Nun ist mir nicht bekannt, dass die Bundes- oder die Landesregierung trotz der nahenden Rezession ein erneutes Konjunkturprogramm plant, so sinnvoll dies auch sein mag.

Jede öffentliche Ausschreibung kann nur vergabekonform durchgeführt werden, wenn die Vergabestellen hinreichend mit qualifiziertem Personal ausgestattet sind. Nun ist bekannt, dass der Personalabbau vor allem in den Kommunen weit vorangeschritten ist. Es besteht daher immer die Gefahr, dass die Anhebung der Wertgrenzen auch die personelle Unterausstattung in den Vergabestellen entschärfen soll.

Wir Linken werden diese Problematik daher mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und den Personalräten diskutieren. Das ist übrigens auch der Grund, warum wir dem Antrag der FDP natürlich inhaltlich nicht zustimmen können. Denn die FDP zielt genau darauf mit ihren „Argumenten“ ab, Stichworte: Bürokratiemonster usw. Im Übrigen lehnt sie auch das Tariftreue- und Vergabegesetz ab. Deswegen ist dieser Antrag für uns völlig indiskutabel.

Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist deutlich geworden, dass die Thematik komplex und keinesfalls so klar und eindeutig ist, wie der Antrag suggeriert. In der vorliegenden Form ist der Antrag, wie ich dar

legte, nicht zustimmungsfähig. – Eine Überweisung in die Ausschüsse erfolgt selbstverständlich dennoch.

(Beifall von der LINKEN)

Danke schön, Herr Aggelidis. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Schneider in Vertretung von Herrn Minister Voigtsberger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Beschleunigung von Vergabeverfahren wurde für die Landesbehörden bereits mit Erlass vom 23.12.2010 eine Anschlussregelung getroffen. Die Regelungen gelten zunächst bis Ende 2012.

Die in diesem Wertgrenzenerlass für die Landesbehörden festgelegten Schwellenwerte sind zwar niedriger als im Beschleunigungserlass, aber gegenüber den zuvor geltenden Wertgrenzen aus den entsprechenden Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung allerdings deutlich erhöht.

Für die Kommunen und die Hochschulen wurden Ende letzten Jahres die Regelungen des Beschleunigungserlasses um ein Jahr verlängert. Nicht alle Investitionen aus dem Konjunkturprogramm des Bundes konnten bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Für das Jahr 2012 steht damit insbesondere für die Kommunen und für die Hochschulen eine Anschlussregelung an.

Meine Damen und Herren, im vorliegenden Entschließungsantrag werden Gutachten der Bundesregierung zur Evaluation der Anhebung der Schwellenwerte zitiert. Die Ergebnisse dieser Gutachten werden auf Bundesebene allerdings differenzierter gesehen, als zunächst zu erwarten war. Einerseits ist man der Auffassung, dass eine Fortführung der angehobenen Schwellenwerte zumindest aus den Gutachterergebnissen nicht schlüssig begründet werden kann. Andererseits haben wir insbesondere von mittelständischen Unternehmen und den Kammern, aber auch von Branchenverbänden durchaus überwiegend positive Einschätzungen zu den erhöhten Schwellenwerten erhalten.

Bei der Entscheidung über die Höhe der Schwellenwerte sind jedoch auch rechtliche, insbesondere gemeinschaftsrechtliche und haushaltsrechtliche

Rahmenbedingungen zu beachten. Die in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise haushaltsrechtlich begründeten Ausnahmen können jetzt nicht mehr herangezogen werden. Eine 1:1-Fortführung der Regelungen kommt deshalb nicht in Betracht.

Anderseits sollte man sich keine Denkverbote auferlegen. Beim Ministerium für Inneres und Kommunales arbeitet man bereits an einer Neufassung der kommunalen Vergabegrundsätze. Dieses erfolgt in

enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden.

Es spricht einiges für eine moderate Anhebung der Schwellenwerte. Wir dürfen jedoch, wie auch im Entschließungsantrag formuliert, ein ausgewogenes Verhältnis zur Korruptionsprävention nicht aus dem Blick verlieren.

Dies wird auch tendenziell von einer Mehrheit der Bundesländer so gesehen. Ende September wird das Thema auf der Bauministerkonferenz und im Anschluss daran im November bzw. Dezember auf der Amtschef- und der Wirtschaftsministerkonferenz diskutiert.

Meine Damen und Herren, die im Wertgrenzenerlass für die Landesbehörden bereits umgesetzten Vorgaben zur Transparenz sind gemeinschaftsrechtlich veranlasst. Darüber hinaus sind sie im Regierungsentwurf zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW formuliert.

Transparente und faire Verfahren erhöhen die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit im Rahmen der öffentlichen Beschaffung. Die Durchführung von Teilnahmewettbewerben bei höheren Auftragswerten, wie dies zum Beispiel im Wertgrenzenerlass bereits vorgesehen ist, ermöglicht eine breitere Teilhabe von Unternehmen an der öffentlichen Beschaffung. Dies erhöht im Übrigen auch die Qualität der Ausschreibungsergebnisse.

Wichtig ist allerdings, dass die Verfahren transparent und schlank durchgeführt werden. Die rechtlichen Möglichkeiten hierzu bestehen. Wir müssen die öffentlichen Auftraggeber noch stärker bei der Umsetzung der Verfahren in der Praxis unterstützen. Die vorgeschlagene Auswertung der Erfahrungen mit der Vergabeplattform des Landes ist sinnvoll. Anerkannte Präqualifikationsverfahren stehen zwar heute bereits zur Verfügung; die im Entschließungsantrag angeregte Weiterentwicklung wird jedoch insbesondere bezüglich des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW erforderlich, um die Praxis zu entlasten.

Im Übrigen stoßen die Anregungen im Entschließungsentwurf bei der Landesregierung auf breite Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Für die SPD hat sich noch einmal Kollege Eiskirch zu Wort gemeldet.

Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht noch drei kurze Sätze.

Erstens. Der Entschließungsantrag der FDP stellt fest, dass die FDP der Auffassung ist, dass die vom damaligen Innenminister Dr. Ingo Wolf eingeführten

Vergabegrenzen zu niedrig sind. Das will ich einmal festhalten. Sie sagen ja: Ja, wie aus dem Konjunkturpaket sollte man eine unbefristete Anschlussregelung schaffen. Sonst würden wir einfach dahin zurückfallen; dann müssten Sie das ja nicht fordern.

(Dietmar Brockes [FDP]: Blödsinn!)

Zweitens. Ich habe gerade sowohl von den Rednern der CDU wie auch von der FDP gehört, dass sie eigentlich dem, was wir in unserem Antrag fordern, zustimmen möchten und das richtig finden.

(Dietmar Brockes [FDP]: Im Gegensatz zu den Grünen!)

Trotzdem ist ein Entschließungsantrag vorgelegt worden mit einem zweiten Thema, das wir überhaupt nicht zur Antragstellung gebracht haben. Wir haben in unserem Antrag gefragt: Seid ihr auch dafür, dass wir eine vernünftige Anschlussregelung finden, ja oder nein? – Darauf kann man mit Ja oder Nein antworten und muss nicht solche Pirouetten drehen.

(Lachen von Dietmar Brockes [FDP])

Nein, Sie haben einen Entschließungsantrag vorgelegt, um begründen zu können, dass Sie am Ende doch nicht mitmachen. Das ist der einzige Grund: dass Sie am Ende doch nicht mitmachen.

(Dietmar Brockes [FDP]: Wer sagt das denn?)

Herr Kollege Brockes, ich kann Ihnen nur sagen: Überlegen Sie sich das! Lassen Sie uns lieber sehen, dass wir eine gute gemeinsame Lösung finden. Ich will dazu zitieren aus einem Schreiben des Westdeutschen Handwerkskammertages, vom

Hauptgeschäftsführer Reiner Nolten, der mir das gestern zugesandt hat, mit den Worten:

Wir danken Ihnen – gemeint sind Rot und Grün – für die Einbringung Ihres Antrages und hoffen auf entsprechende Mehrheit im Sinne des Handwerks.

Insofern kann ich sie nur nochmals auffordern: Unterstützen Sie diesen Antrag! Hören Sie auf, solche Sperenzchen zu machen. Lassen sie uns gucken, dass wir ordentlich …

(Dietmar Brockes [FDP]: An einvernehmli- chen Lösungen sind wir mehr interessiert als Sie, wie man in den letzten Tagen gemerkt hat!)

Von „einvernehmlich“ steht hier nichts. Es geht darum, eine vernünftige Lösung zu finden. Ich kann Sie nur noch einmal auffordern, diesen Weg mitzugehen. Herr Brockes, man kann Ihren Zwischenrufen anmerken, dass Sie in Wirklichkeit sauer sind, nicht selbst darauf gekommen zu sein, diesen Antrag zu stellen.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Eiskirch. – Für die grüne Fraktion meldet sich noch einmal Frau Schneckenburger zu Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Brockes, Sie haben mich enttäuscht. Das ist nicht das erste Mal, aber es tut auch beim wiederholten Mal immer noch bitter weh. Die FDP schien auf einem so guten Weg zu sein. Es gab Signale: Eiserner Rhein, Stärkungspakt Stadtfinanzen. Wir waren in diesen Tagen auf einem guten gemeinsamen Weg, und man hatte schon den Eindruck gewinnen müssen, dass bei der FDP aufgrund der Zeitläufe ein gewisses Umdenken eingesetzt hätte.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Der Zeitläufe?)

Es ist immer gut, und es freut uns, wenn sich Menschen besinnen. Und jetzt so etwas, Herr Brockes! Schlimmste Rückfälle in alte ideologische Muster – das zeichnet Ihren Antrag und vor allen Dingen Ihren Redebeitrag aus. Die Breitseite gegen das Tariftreuegesetz, die an dieser Stelle weder notwendig noch sinnvoll gewesen ist, Herr Brockes,

(Dietmar Brockes [FDP]: Doch!)

zeigt, dass es am Ende doch nicht so weit her ist mit der Flexibilität der FDP.

Ich will es noch einmal klar sagen: Sowohl das Tariftreuegesetz, der eingebrachte Gesetzentwurf, der in der Debatte und im Verfahren ist, der in die Anhörung kommen wird, als auch der Antrag zur Veränderung der Vergabegrenzen zielen darauf, kleinen und mittleren Unternehmen eine bessere Startposition im Markt zu verschaffen

(Dietmar Brockes [FDP]: Im Gegenteil!)

und damit insbesondere Wertschöpfung in der Region zu halten, Herr Brockes. Denn wir wissen, dass es sinnvoll und richtig ist, wenn kleine und mittlere Unternehmen, die sich ganz ordentlich am Markt bewegen, die ganz ordentliche Löhne und Gehälter zahlen, vor der Schmutzkonkurrenz von unten geschützt werden.

(Dietmar Brockes [FDP]: Dann hören Sie mal in der Anhörung gut zu, Frau Schneckenbur- ger!)