Protocol of the Session on September 29, 2011

„Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen.

Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann … im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.“

Das ist eine ganz neue Dimension in unserem Land. – Danke schön.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Michalowsky. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schwall-Düren.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP greift ein populäres Thema auf. Sie fordert von der Landesregierung, sich gegen weitere Erhöhungen der Rundfunkgebühren einzusetzen.

Selbstverständlich, Herr Witzel, würde es die Landesregierung begrüßen, wenn es nicht zur Erhöhung der Rundfunkgebühr kommt. Auch wir wissen ja um die materielle Situation unserer Mitbürger und Mitbürgerinnen. Das gilt übrigens auch für die Beschäftigten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die genau wie andere der Inflation ausgesetzt sind.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Aber, meine Damen und Herren, auch die Kollegen von der FDP wissen ganz genau, dass es hier detaillierte Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts über das Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühren gibt. Dieses Verfahren dient der Staatsferne, wie das auch schon die Kollegen betont haben, und ist im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag aller Länder festgelegt, dem auch die FDP in der vergangenen Legislaturperiode zugestimmt hat.

(Zuruf von der SPD: Hört, hört!)

Sie wissen doch, dass die Rundfunkanstalten danach verpflichtet sind, ihren Finanzbedarf zu beziffern. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten bewertet diesen dann. Diese Bewertung mündet in einen Vorschlag der KEF an die Landesregierungen. Diesen Vorschlag werden wir mit den anderen Regierungen – wie gesetzlich vorgesehen – diskutieren. Dann können wir den Landtag entsprechend informieren.

Meine Damen und Herren, für die Landesregierung steht dabei fest: Eine Rundfunkgebührenerhöhung ist jedenfalls unausweichlich, wenn an dem alten, geräteabhängigen System festgehalten wird. Nur beim Übergang auf das Beitragssystem besteht überhaupt die Möglichkeit, die sonst fällige Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2013 zu vermeiden.

Es ist übrigens nicht so, wie die FDP-Fraktion meint, dass man noch überhaupt keine Vorstellung davon hat, wie sich der neue geräteunabhängige Beitrag

auswirkt. Nach allen uns vorliegenden und auch von der KEF geprüften Daten wird es voraussichtlich ungefähr bei den bisherigen Einnahmen bleiben. Die Wirtschaft wird danach sogar etwas entlastet werden.

Selbstverständlich sind das Prognosen, die, wie wir alle wissen, so ungewiss wie die Zukunft sind. Deswegen haben alle Länder eine Evaluierung des neuen Finanzierungssystems für den öffentlichrechtlichen Rundfunk in den Jahren 2013/2014 vorgesehen; …

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Witzel?

– Ich möchte zunächst den Satz zu Ende führen. –

… dann wird sich herausstellen, wie sich der Beitrag entwickelt. Es wäre natürlich wunderbar, wenn die Entwicklung sogar eine Absenkung zuließe. – Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Ministerin. – Sie haben gerade zutreffend dargestellt, dass momentan niemand wirklich verlässlich prognostizieren kann, wie sich die Beiträge entwickeln werden, dass sich vielleicht sogar Spielräume auftun könnten, wenn sich nach einer Systemreform Mehreinnahmen ergeben.

Deshalb möchte ich Sie fragen, ob Sie sich als Landesregierung bei Ihrer Entscheidung im Umgang mit der KEF an das gebunden fühlen, was der WDR in der öffentlichen Ausschussanhörung – Stellungnahme 15/475 – ausgeführt hat: „Alle Beteiligten haben das Ziel, die Umstellung der Rundfunkfinanzierung im Jahr 2013 nicht mit einer gleichzeitigen Beitragserhöhung zu belasten,...“

Genau zu diesem Punkt wollte ich noch kommen: Bisher haben alle Landesregierungen in den Text des Ihnen vorliegenden 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags hineingeschrieben, dass der Rundfunkbeitrag künftig in der bisherigen Höhe von 17,98 € bleiben soll, es sei denn, die KEF macht einen anderen Vorschlag. Dann müssen wir noch einmal darüber reden. Aber die Absichtserklärungen der Landesregierungen sind klar und eindeutig.

Ich erwarte den entsprechenden Entwurf eines Berichts der KEF in den nächsten zwei Wochen. Das sollten wir abwarten. – Für heute danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann sind wir am Ende der Debatte zum Eilantrag.

Da darüber immer direkt abzustimmen ist, stimmen wir auch direkt ab. Wer stimmt dem Eilantrag der FDP-Fraktion Drucksache 15/2898 zu? –FDP und CDU. Wer stimmt dagegen? – Fraktion Die Linke, SPD und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen im Hohen Hause? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit im Hohen Hause abgelehnt.

Wir kommen zu:

10 Wertgrenzen auch nach dem Jahr 2011 im

Sinne einer beschleunigten, effizienten und transparenten öffentlichen Auftragsvergabe festlegen

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/2864

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/2914

Die Beratung ist eröffnet. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Eiskirch.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die damalige Große Koalition in Berlin hat viele

(Unruhe – Glocke)

richtige Entscheidungen getroffen. Eine der allerbesten Entscheidungen war die Auflage des Konjunkturpakets, und zwar aus zweierlei Gründen: zum einen, weil das Auflegen des Konjunkturpakets das Signal an die Gesellschaft war: Der Staat lässt die Realwirtschaft in der damaligen Bankenkrise nicht im Stich, sondern wird für Investitionen sorgen. Sie war zum Zweiten klug, weil das Investitionen waren, die wirklich vor Ort angekommen sind. Dort ist direkt investiert worden, und vor Ort konnten viele Maßnahmen realisiert werden, die auch heute der Infrastruktur in den Kommunen zugutekommen.

Um dies schnell umzusetzen und schnell in die Realisierung zu kommen, haben wir uns damals entschieden, die Grenzen rund um das Thema „Vergabe“ zu verändern. In dieser besonderen wirtschaftlichen Situation wurden die Grenzen erhöht, um Vergaben zu beschleunigen und zu vereinfachen. Man kann heute sagen, dass das auch geklappt hat. Wenn man die Kommunen fragt, erkennt man: Ja, die Vergaben öffentlicher Aufträge gehen schneller und führen schneller zur Realisierung. Es

gibt noch einen weiteren Effekt: Die Auftragsvergabe erfolgt vielmals deutlich regionaler.

Das, was die Große Koalition im Bund gemacht hat, war ein wirkliches Konjunkturprogramm, das für Handwerk und Mittelstand gewirkt hat, Kolleginnen und Kollegen. Das war eine gute Entscheidung.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Nun stehen wir vor der Frage: Wie gehen wir damit um, dass die befristete Erhöhung der Wertgrenzen zumindest für den kommunalen Bereich am Ende dieses Jahres auslaufen wird? Was machen wir danach?

Die Roten und Grünen in diesem Hause haben einen Antrag vorgelegt, in dem es sinngemäß heißt: Wir wollen, dass ab dem 1. Januar 2012 angemessen und praxisgerecht festgelegte Vergabegrenzen in den Kommunen gelten sollen. – Ich sage hier noch einmal, dass dort nicht einfach steht „Wir schreiben das fort.“ Denn es gibt nach Bundeshaushaltsgesetz bestimmte Anforderungen, sodass man nicht einfach weiter so verfahren kann wie bisher. Man muss schon begründen können, welche Höhen das sind. Das wollen wir angemessen und praxisgerecht tun.

Wir wollen nicht zurückfallen auf die Vergabegrenzen, die Schwarz-Gelb vorher in NordrheinWestfalen hatte. Wir wollen darüber bleiben; wir wollen in dem Feld zwischen Konjunkturpaket und den alten Grenzen landen. Wir wollen, dass die zusätzlich eingeführten Transparenzregeln, die sich bewährt haben, fortgelten und dass nicht nur auf Landesebene, sondern auch auf kommunaler Ebene die Präqualifikationsverfahren anerkannt werden, um dort Vereinfachungen weiter voranzubringen.

Ich freue mich sehr, dass bisher alle Signale, nachdem wir unseren Vorschlag pressemäßig veröffentlicht hatten und nachdem dieser Antrag vorlag, darauf hindeuten: Es ist eine gute Idee, dass ihr an dieses Thema herangeht. Es ist gut, das zu tun.

Die Realitäten in den Kommunen – zumindest nach unserem Sachstand – haben ergeben, dass diese erhöhten Vergabegrenzen nicht belegbar an irgendeiner Stelle zu einer erhöhten Korruptionsanfälligkeit oder Ähnlichem geführt hätten. Das heißt: Mit den richtigen Transparenzregeln kann man mit erhöhten Wertgrenzen auch weiterhin Handwerk und Mittelstand in Nordrhein-Westfalen regional verankert stärken.

Ich glaube, das ist ein richtiger und guter Weg. Ich würde mich sehr freuen, wenn es dafür eine breite Unterstützung in diesem Hause gäbe. – Bis hierhin vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Eiskirch. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Frau Schneckenburger.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Eiskirch hat es deutlich gemacht: Die erhöhten Wertgrenzen im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II laufen am Jahresende aus. In dieser Situation muss man einmal ganz nüchtern bilanzieren. Das hat der Kollege gerade getan.

Was hat das an Verfahrensbeschleunigung für die Kommunen gebracht? Wie ist die Rückmeldung seitens der Kommunen? Wie ist aber auch die Rückmeldung von kleinen und mittleren Unternehmen?

Dieser Antrag, den wir Ihnen heute vorgelegt haben, hat das Ziel, die Debatte genau in diese Richtung zu eröffnen. Die Landesregierung soll beauftragt werden, das Anliegen in zwei Richtungen zu verfolgen: Sie soll einerseits eine Verfahrenserleichterung für die Kommunen durch die Erhöhung der Wertgrenzen prüfen, andererseits vor dem Hintergrund möglicher Korruptionsanfälligkeit von Vergaben – das sage ich dazu –Transparenzregeln prüfen. Das ist ein Punkt, der uns ganz wichtig ist.

Deswegen ist zum jetzigen Zeitpunkt – jedenfalls aus unserer Perspektive – auch nicht klar, wo zwischen den bisherigen Grenzen und den Grenzen im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II eine mögliche neue Linie für Nordrhein-Westfalen liegen kann. Ich glaube, es muss wirklich um beides gehen: einerseits um Verfahrenserleichterung, andererseits um Korruptionsprävention.

Beschränkte Ausschreibungen im Hochbaubereich wären ab dem Jahr 2012 für die Kommunen wie in der Vergangenheit wieder nur bis zu 150.000 € möglich statt wie derzeit bis zu 1 Million €. Die bestehende Wahlfreiheit zwischen beschränkter Ausschreibung und freihändiger Vergabe für Liefer- und Dienstleistungen würde ebenfalls zum Jahresende auslaufen und die Grenzen lägen wieder bei 50.000 € bzw. 12.500 € statt wie zuletzt bei 100.000 €.