Protocol of the Session on September 29, 2011

Zunächst würde ich mich gerne bei Ihrem CDUKollegen entschuldigen, falls ich es so verstanden hätte, dass es dabei um den IT-Support geht. Er hat vom BAföG insgesamt geredet, und ich sehe die Probleme so und habe es deshalb auch so verstanden, dass es um die Probleme geht, die beim BAföG bestehen. Dabei geht es um den geringen Elternfreibetrag, weshalb überhaupt nicht genügend Menschen BAföG beziehen können. Außerdem ist es die geringe Höhe, die eben nicht auskömmlich ist. So habe ich die BAföG-Probleme verstanden. Wenn Sie den IT-Support meinen, hätten Sie das vielleicht präzisieren sollen.

(Zuruf von Dr. Martin Schoser [CDU])

Nun zu meinem Lieblingsthema „Studiengebühren“, Herr Dr. Brinkmeier. Dazu kann ich nur sagen: Ich habe den Eindruck, die CDU hat noch nicht verstanden, was eine Minderheitsregierung ist. Eine Minderheitsregierung zeichnet sich einfach rechnerisch dadurch aus, dass die Opposition die Mehrheit hat.

Würden Sie das vielleicht einmal aufnehmen, weil das schlicht und ergreifend bedeutet: Wenn bestimmte Parteien, Gruppen, Fraktionen in diesem Haus irgendetwas machen und wir mehrheitlich den Eindruck haben, dass das schlecht ist, können wir das auch mehrheitlich verändern. Sie sollten vielleicht irgendwie herauskommen und sich den neuen Gegebenheiten in diesem Haus anpassen.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin … Entschuldigung, als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Schultheis das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann ja 50 % meiner weiblichen Gene zur Geltung bringen, dann kommt das mit der Anrede wieder in Ordnung.

(Heiterkeit)

Ich hatte es eben in eine Frage eingeordnet, will es aber noch einmal erläutern, damit es allen klar ist: Frau Ministerin Schulze und auch die Fraktionen

von SPD und Grünen verfolgen hier keine grundlegend andere Politik, als sie Herr Pinkwart im Hause vertreten hat. Wenn ich an die FDP denke, hat diese Position auch schon Herr Möllemann vertreten: Die Finanzarchitektur im Bildungs- und Hochschulbereich ist zwischen Bund und Ländern nicht stimmig. Es gibt eine Schere, die geschlossen werden muss.

Klar ist: Das Land ist nicht in der Lage, sich selbst Steuereinnahmen zu verschaffen. Es geht immer darum, im allgemeinen Steuerverbund den Anteil zu erhalten, der erforderlich ist, um die Aufgaben erfüllen zu können. Da ist der Bildungsbereich, der Hochschulbereich ein ganz zentraler Bereich, der neben anderen Aufgaben auch sehr kostenträchtig ist.

Deshalb verstehe ich nicht, dass man sich hierhin stellt und sagt: Das wollen wir nicht; das soll das Land allein regeln. – Das ist nicht die Spielregel in diesem Bereich.

(Marcel Hafke [FDP]: Das sagt doch auch keiner!)

Doch, das haben Sie hier vertreten. Sie haben das BAföG genannt. Mit dieser IT-Geschichte war das jetzt ein bisschen aus den Fugen geraten. Aber selbstverständlich leistet das Land bei der Finanzierung der Ausbildungsförderung seinen Anteil; wir bezahlen aus unserem Landeshaushalt – schauen Sie genau hinein – 35 % der BAföG-Ausgaben.

(Ministerin Svenja Schulze: Ja!)

Im Übrigen: Alle Bundesländer sind sich einig, dass dieser Anteil zu hoch ist, dass sie das gerade im Hinblick auf die steigenden Studierendenzahlen aus unterschiedlichen Gründen in dem Umfang nicht mehr schultern können. Wir sind uns über Parteigrenzen hinweg einig, dass das nicht so weitergehen kann.

(Zuruf von Renate Hendricks [SPD])

Wir haben Belastungen, die von den Ländern allein nicht aufgefangen werden können, die durch eine andere Aufteilung von Steuermitteln finanziert werden müssen. Das ist eine Alternative dazu, in die Lande zu gehen und zu versprechen, die Steuern zu senken. Ich sage das einfach mal. Wir brauchen die Steuermittel gezielt gerade für den Bildungsbereich, um schlussendlich wieder neue Steuern generieren zu können. Das können wir doch nur, wenn wir vernünftige Ausbildung anbieten, womit man in der Lage ist, in Wirtschaft und Gesellschaft für Wertschöpfung zu sorgen.

Wir wollen hier keine Schützengräben ausheben. Darum geht es überhaupt nicht. Wir wollen Sie wirklich gewinnen. Wir wollen dazu stehen, unsere eigenen Hausaufgaben zu machen, wir wollen aber auch die anderen dazu anhalten, im Interesse der jungen Menschen ihre Hausaufgaben auf einem guten Niveau zu leisten. Lassen Sie uns das als eine

Aufgabe für uns alle wahrnehmen, und lassen Sie uns dafür eintreten, dass wir zu besseren Bedingungen kommen, denn die sind anders nicht herzustellen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schultheis.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind und zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats kommen können, den Antrag Drucksache 15/2863 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie – federführend – sowie an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Sind Sie hiermit einverstanden? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

4 Verbesserung der ambulanten medizinischen

Versorgung in Nordrhein-Westfalen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/2856

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU dem Abgeordneten Post das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ärzte in Nordrhein-Westfalen monieren zu Recht, dass sie für die ambulante ärztliche Versorgung der Versicherten in unserem Land weniger Geld erhalten als andere für die Leistungen für Versicherte in anderen Bundesländern. Bereits seit Jahren, auch durch die letzte Landesregierung, wird seitens dieses Landes dafür gekämpft, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen.

Ich freue mich, dass unsere Ministerin entsprechend der Presseverlautbarung tätig geworden ist und möchte das unbedingt unterstützen. Den Ärztinnen und Ärzten in NRW müssen die gleichen Mittel für die Behandlung ihrer Patienten zustehen wie in anderen Bundesländern. Daher ist es wichtig, dass Sie, Frau Ministerin, diesen Vorstoß gemacht haben.

Allerdings fordern wir Sie und die Landesregierung auf, bei der Beratung des Versorgungsgesetzes diese Gleichbehandlung gesetzlich einzufordern

und untermauern zu lassen oder einen Weg zu finden, dass die Selbstverwaltung dies in den eigenen Reihen lösen kann. Allerdings vermisse ich bei dem Vorstoß in der Presse auch den gleichzeitigen Antrag in der Gesundheitsministerkonferenz oder im Bundesrat.

Um zur Sache noch einmal die Hintergründe aufzuzeigen: In Westfalen-Lippe stehen pro Versicherten 321 €, in Nordrhein 330 € zur Verfügung, während im Bundesdurchschnitt 347 €, in Berlin sogar 386 € zur Verfügung stehen. Meine Damen und Herren, wo würden Sie sich als Arzt niederlassen? – Wir brauchen uns nicht zu wundern, dass NordrheinWestfalen nicht zu den besonders gewünschten Orten für die Niederlassung von Ärzten gehört.

Paradox ist auch, dass seit 2009 alle gesetzlich Versicherten bundesweit den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung zahlen und der Gesundheitsfonds diese Mittel derzeit auf ca. 150 Krankenkassen im Bundesgebiet verteilt. Dabei geht es nach der Zahl der Versicherten und nach deren Krankheitslast, der sogenannten Morbidität. Die Zahlung der Krankenkassen, von der die Kassenärztlichen Vereinigungen ausgehen, bemisst sich aber nicht an der Morbidität der Versicherten, sondern an Leistungsmengen längst vergangener Jahre, die dem tatsächlichen Versorgungsbedarf und den tatsächlichen Leistungen der Ärzte überhaupt nicht entspricht. Seit 2009 warten unsere Ärzte und Ärztinnen also auf eine Korrektur.

Bis zum 30. April dieses Jahres hätte die gemeinsame Selbstverwaltung auf Bundesebene dem Bundesgesundheitsministerium ein Konzept für eine schrittweise Konvergenz der Vergütungen vorlegen müssen. Dazu ist es nicht gekommen. Das Bundesministerium für Gesundheit als Aufsichtsbehörde hat hier auch keinen Druck ausgeübt. Das ist ganz klar.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Gunhild Böth)

Also gibt es für uns als NRW nur den Weg über die Gesundheitsministerkonferenz, über den Bundesrat. Es gibt nämlich die gesetzliche Möglichkeit, das zu ändern.

Deshalb darf ich Sie, liebe Frau Steffens, auffordern: Gehen Sie auch mit einem Antrag in die Gesundheitsministerkonferenz,

(Ministerin Barbara Steffens: Bin ich schon!)

und schauen Sie, dass Sie dort Mehrheiten bekommen. Ich bin ganz sicher, Sie werden das schaffen – nach der Pressemitteilung, die ich gelesen habe, ganz bestimmt.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Danke, Herr Post. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt Frau Gebhard.

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Verehrter Kollege Post, ich habe Sie in der Vergangenheit immer als einen grundsoliden Mitdiskutanten und Mitstreiter empfunden. Aber als ich den Antrag in der vergangenen Woche gelesen habe – er ist vom 20. September –, habe ich mir verwundert die Augen gerieben und gesagt: Da hat er wohl was nicht ganz mitbekommen. Im Laufe der Woche wird er das ja wohl korrigieren und den Antrag zurückziehen. – Ihnen ist offenbar völlig entgangen, dass diese Landesregierung mit Frau Ministerin Steffens bereits einen solchen Antrag gestellt hat.

(Norbert Post [CDU]: Und? – Ministerin Bar- bara Steffens: Er ist abgelehnt worden!)

Dieser Antrag ist von den Ländern Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterstützt worden. Das sind fünf von 16 Bundesländern. Die anderen haben abgelehnt, zwei haben sich enthalten. Der Antrag ist also längst gestellt worden. Sie kommen mit Ihrer Initiative ein bisschen zu spät.

Ich habe gedacht: Er wird wenigstens einen Änderungsantrag oder einen Neudruck vorlegen. – Aber auch da Fehlanzeige. Wenn Sie schon nicht mitbekommen, welche Initiativen das Land NordrheinWestfalen im Bundesrat ergreift, dann hätte Ihnen aber geholfen, die gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft „Länderübergreifender Angemessener Versorgungsanspruch“, LAVA, vom 23. September, also von vor sechs Tagen, zur Kenntnis zu nehmen. Dort steht nämlich unter anderem:

„Sowohl Nordrhein-Westfalen und RheinlandPfalz als auch Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hatten sich in jeweils gemeinsamen Anträgen für eine Beseitigung der gravierenden Unterschiede eingesetzt, die zwischen den Bundesländern bei der Vergütung der ambulanten Medizin bestehen. Beide Anträge fanden in der Abstimmung zwischen den Ländern jedoch keine Mehrheit.“

Später heißt es, dass jetzt der Bund am Zug ist, dass der Ball jetzt im Spielfeld des Bundesministeriums für Gesundheit liegt. – Und da haben sie recht.

Sie haben den Antrag überschrieben – das hat mich auch ein bisschen enttäuscht, Kollege Post – mit „Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen“. Wenn wir diese verbessern wollen – und sie ist verbesserungsbedürftig –, dann müssen wir weit darüber hinausgehen, als uns nur darüber zu unterhalten, wie wir die Honorare der Ärzte verbessern. Das kann ein Baustein sein, aber es wird nicht ausreichen, um eine Verbesserung herbeizuführen.

Stattdessen hätten Sie den Antrag mit dem überschreiben sollen, was Sie anschließend thematisieren, nämlich: Wie kann die Angleichung der ärztlichen Honorare in Nordrhein-Westfalen an den Bundesdurchschnitt tatsächlich befördert werden? –

Dass wir da gleicher Ansicht sind, dass dies notwendig ist, ist unbestritten und bekannt. Das sollten wir tun.