Protocol of the Session on September 28, 2011

Wer beim Hinterziehen geholfen hat – das ist der nächste Punkt, der zu diesem Abkommen zu nennen ist –, der bleibt künftig ebenso straffrei wie der, der hinterzogen hat. Die Schweizer Bankangestellten, die beim Aufdecken geholfen haben, dürfen dagegen weiter verfolgt werden. In vielen Fällen bleibt die Wiedergutmachung weit hinter dem zurück, was ein ehrlicher Steuerzahler in einem vergleichbaren Fall bezahlt hat. Man kann die Regel

beschreiben mit: Je schwärzer das Geld, desto lohnender war der Betrug.

Das ist wie bei jemandem, der sich ungesetzlich durch Diebstahl oder Raub mit einer Million vom Acker gemacht hat, zurückkommt und sagt: Ich zahle 500.000, dafür kriege ich dann von dir allerdings auch die Unterschrift dafür, dass ich nicht weiter belangt werde. – Und wir freuen uns dann über diese 500.000 €, die wir für Bildung und Infrastruktur einsetzen können. Was ist das für eine Sicht, und wie wirkt das auf die Ehrlichen in diesem Staat?

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Das ist im Übrigen auch ein Grund, warum andere Länder zurzeit darüber nachdenken, eine Verfassungsklage für den Fall zu erheben, dass dieses Abkommen in Kraft tritt: weil eine Amnestie unter diesen Umständen verfassungsrechtlich zumindest höchst bedenklich ist.

Zwischen Wirksamwerden des Abkommens und Zugriff gibt es im Übrigen Gelegenheit zur Kapitalflucht in andere Steueroasen. Das heißt, derjenige, der jetzt glaubt, die 100 Milliarden, die in der Schweiz geparkt sind, würden tatsächlich mit 20 bis 25 % versteuert und dann an die Bundesrepublik und ihre Länder fließen, der schreibt sich die Geschichte schön und wird sicher sehr enttäuscht werden.

Die Gefahr des Entdecktwerdens durch den Ankauf von CDs soll mit diesem Abkommen unterbunden werden. Haben Sie schon gesehen, wie die Schweizer Bankenwelt im Augenblick jubelt und auf Internetseiten ihre Kunden beruhigt, dass alles nicht schlimm komme? Und warum macht der Bund beim Verhandeln dieses Abkommens eine solche Geheimniskrämerei, wenn das alles eine saubere, anständige und wirkungsvolle Sache ist? Warum hat er allein verhandelt, obwohl die Länder und die Kommunen zum Beispiel von den Erbschaftsteuerausfällen viel stärker betroffen sind als der Bund und obwohl der Bundesrat zustimmen muss? Geradezu grotesk finde ich die einleitende Behauptung im Text des Abkommens, dass mit der anonymen Mitteilung durch Schweizer Banken ein Verfahren gefunden worden sei, das dem von der EU geforderten automatisierten Informationsaustausch

gleichkomme.

Die Frage ist: Was ist die Alternative? Herr Sieveke, Sie haben das angesprochen. Die erste Alternative ist, dass bitte schön Steuern gezahlt werden.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Sie haben den Wert dieses Abkommens beschrieben, Herr Sieveke. Ihre Reihenfolge war ja sehr nett. Als Erstes stand bei Ihnen die Amnestie. Das ist interessant. Das ist für Sie das Wichtigste, was mit diesem Abkommen geregelt wird. Das Zweitwichtigste für Sie war: keine weiteren CD-Ankäufe.

Dann erst kam, dass die Zinsen besteuert werden sollen. Es folgte, dass Vermögenspositionen legalisiert werden sollen. Die Schweizer beschreiben das mit „Entkriminalisierung“. Das bedeutet, dass jetzt ein Strich darunter gezogen wird, wenn ich eine Erbschaft gemacht, dafür keine Steuern bezahlt, sie in der Schweiz angelegt und die Zinsen dafür auch nicht versteuert habe. Damit ist das legalisiert. Auch das ist ein ganz wichtiges Ziel, das Sie mit diesem Abkommen offenbar verfolgen.

Zu diesem Verfahren und zu diesem Ergebnis sagen wir, die Landesregierung, das Land NordrheinWestfalen und viele andere Länder: Nein.

Wir sagen im Übrigen Ja dazu, Frau Freimuth, die Durchsetzung von Recht und Gesetz durch ein Abkommen auf eine geordnete Grundlage zu stellen. Das finde ich viel richtiger, als darauf angewiesen zu sein, sich über gekaufte CDs die Informationen zu beschaffen, die uns vorenthalten werden.

Wir sagen auch Ja dazu, ein praktikables Verfahren zu finden. Das bedeutet am Ende wohl auch, dass man einen Schlussstrich ziehen muss. Das allerdings setzt die Einhaltung von Mindeststandards voraus. Am Ende – das muss klar sein – darf sich Betrug nicht gelohnt haben.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Die Nachbesteuerung, die jetzt im Abkommen vorgesehen ist, muss höher und differenzierter ausfallen. Dazu wird auch eine Offenlegung von Einkünften gehören müssen. Kontrolle darf nicht durch die Beschränkung der Zahl und eine Kommission, die das festlegt, vereitelt werden. Die USA haben ihre Marktposition da ganz anders in die Waagschale geworfen und Gruppenanfragen durchgesetzt.

Wenn sie einen Verdacht haben, muss dem nachgegangen werden. Dann haben die ein Recht darauf, zu erfahren, wie es sich mit dem Steuerzahlen wirklich verhält.

Herr Minister, denken Sie bitte an Ihre Redezeit. Sie können gleich noch einmal das Wort ergreifen.

Ich komme gleich zum Ende.

Das Interesse der Schweizer Banken an der Vermeidung eines plötzlichen Kapitalschwunds auf den Konten, des sogenannten Abschleichs, und die Möglichkeit, sein Geld innerhalb von fünf Monaten in Sicherheit zu bringen, setzt eine deutlich höhere Vorabzahlung als die in Rede stehenden 2 Milliarden Schweizer Franken voraus. Im Übrigen war in den Verhandlungen selbst von 10 Milliarden die Rede. Das ist etwas anderes, wenn die Schweizer Banken auf diese Art in der Pflicht sind, dafür zu

sorgen, sich das Geld von den Steuerhinterziehern zurückzuholen.

Nur unter diesen Voraussetzungen ist dann auch der von der Schweiz gewünschte einfachere Zugang zum deutschen Markt verhandelbar. Denn auch das sollten wir nicht vergessen: Es geht hier nicht um eine einseitige Wohltat, es geht um harte Interessen der Schweizer Banken auch am deutschen Markt. Wir haben etwas zu bieten, und wir haben auch die Möglichkeit zu sagen, unter welchen Umständen dieser Zugang möglich ist und unter welchen nicht. Das machen uns die Amerikaner vor.

Deswegen – es ist hier schon bemüht worden – sage ich auch: Ja, oft ist der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach. Nur das, was die Bundesregierung da in die Hand bekommen hat, ist bestenfalls eine dünne Spatzenfeder; das ist kein Spatz.

Herr Minister, ich darf Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihre Redezeit um fast vier Minuten überschritten haben.

Ich habe nur noch ein Fazit zu ziehen: Zügiges Nachverhandeln dieses Abkommens ist nötig, und ich weiß auch, dass es möglich ist. Dafür werden wir uns einsetzen. Deswegen wird dieses Abkommen in dieser Form die Zustimmung unserer Seite nicht erfahren. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Rickfelder.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, ich komme schon ein wenig ins Schmunzeln, wenn ich mir Ihre Aufgeregtheit zum Steuerabkommen der Bundesregierung mit der Schweiz anhören muss. Bei uns in Westfalen würde man sagen – Sie haben gerade auch Vergleiche gebraucht –: Da redet mal wieder einer über ungelegte Eier.

Um es deutlich zu sagen: Ich hatte keine Not, meine Rede zu schreiben. Denn was ist wirklich das Problem? Da hat das Land Nordrhein-Westfalen einen Finanzminister, der sich lieber mit bundespolitischen Themen befasst, anstatt das zu tun, was seine erste Aufgabe ist, nämlich sich um verfassungsgemäße Haushalte zu kümmern.

(Gunhild Böth [LINKE]: Er beschäftigt sich doch mit Geld!)

Was haben wir auf diesem Gebiet bisher von Ihnen erlebt? – Einen Nachtragshaushalt, der vom Verfassungsgericht gekippt worden ist, einen Haushalt, gegen den eine Klage beim Verfassungsgerichtshof anhängig ist, weil er auch nicht verfassungsgemäß ist, und als Krönung legen Sie lieber erst gar keine Haushalte mehr vor und berufen sich dann auf die Sommerpause.

Es ist offensichtlich viel einfacher, andere zu kritisieren, als selbst mit gutem Beispiel voranzugehen und sich um seine eigenen Dinge zu kümmern.

(Beifall von der CDU und von der FDP – Zu- ruf von Sören Link [SPD])

Ich persönlich freue mich, dass es nach mehr als zehn Jahren lautstarker Kritik dem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble endlich gelungen ist, nicht nur lautstark wie seine Vorgänger den Sachverhalt zu kritisieren, sondern ein Abkommen auf die Besteuerung von Kapitalerträgen deutscher Anleger in der Schweiz zu schließen.

(Zuruf von der CDU: So ist es!)

Jetzt haben wir eine Regelung, die sicherstellt, dass auch dort Kapitalvermögen besteuert werden kann und die Einnahmen dem deutschen Staat zufließen.

Ich hätte mir gewünscht – Herr Minister, hören Sie bitte zu –, dass die Amtsvorgänger von Wolfgang Schäuble, besonders Herr Steinbrück, nicht nur lautstark nach der Kavallerie gerufen hätten, sondern stattdessen selbst tätig geworden wären und ein Abkommen mit der Schweiz abgeschlossen hätten. Herr Steinbrück hätte dann auch das von Ihnen jetzt so vehement geforderte bessere Ergebnis erzielen und aushandeln können.

So wie sich die Haltung Ihrer Fraktion derzeit darstellt, sind Sie es, die eine Patenschaft für die Steuerhinterziehung übernehmen. Diejenigen, die derzeit noch keine Steuern zahlen, sollten doch so schnell wie möglich zu Steuerzahlungen gezwungen werden, und zwar für die Vergangenheit und auch für die Zukunft.

(Zuruf von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft)

Diese Schirmherrschaft für die Steuerhinterziehung seitens der SPD und von Ihnen, Herr Minister, ist für mich nicht nachvollziehbar.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Sehr geehrter Herr Minister, für Nordrhein-Westfalen stellen sich doch ganz andere Fragen: Warum sind wir in der Bundesrepublik das einzige Land, das sich noch nicht zu einer Schuldenbremse bekannt hat? Selbst Spanien hat eine vergleichbare Regelung in die Verfassung aufgenommen.

(Sören Link [SPD]: Dann wird es Zeit, das zu tun!)

Warum legen Sie uns nicht endlich einen Landeshaushalt vor? Stattdessen schwadronieren Sie in den Medien umher und teilen Ihre Absicht mit, das Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat verhindern zu wollen.

(Zuruf von der SPD: Zu Recht!)

Erläutern Sie uns doch einmal, wie Sie die vielen kritischen Anmerkungen, die Sie machen, umsetzen wollen. Wollen Sie etwa mit Ihrem Parteikollegen Steinbrück als Kavallerist in die Schweiz einreiten und dem schweizerischen Staat diktieren, was er zu tun hat?

(Horst Becker [GRÜNE]: Was machen denn die USA?)

Ich glaube, es würde bei Ihnen besser passen, wenn Sie als Karnevalist nach Köln reiten. Das wäre bei Ihnen eher von Erfolg gekrönt.

(Zuruf von Rüdiger Sagel [LINKE])

Ich erinnere gern noch einmal an das Jahr 2004, als die SPD unter ihrem Finanzminister Eichel eine generelle Amnestiemöglichkeit für Steuersünder geschaffen hat. Vielleicht sollten Sie sich daran erinnern: Die jetzt so vehement geforderte Verhinderung von Steuerhinterziehungen beim unterzeichneten Abkommen war sozusagen ein Eigentor, wurden doch die Steuerhinterzieher bei Ihrem damaligen Abkommen viel großzügiger behandelt.