Protocol of the Session on July 22, 2011

Die Zahlen belegen eindrucksvoll, dass allein schon aus Sicht des Münsterlandes und der dort lebenden Menschen der Flughafen weitere Entwicklungsperspektiven braucht.

Deutschlandweit beträgt das Fluggastaufkommen derzeit 190 Millionen Fahrgäste jährlich. Bis 2025 wird sich das Aufkommen auf 300 Millionen Fluggäste erhöhen. Insbesondere der Langstreckenverkehr soll sich bis 2025 verdoppeln. Große internationale Flughäfen stoßen dabei zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen. Der Flughafen Münster/Osnabrück spielt aus diesem Grund auch eine wichtige Rolle in der Luftverkehrskonzeption des Landes Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der CDU)

Mit der Flughafenkonzeption will das Land daher zu Recht Münster/Osnabrück neben Düsseldorf und Köln/Bonn als dritten internationalen Flughafen in Nordrhein-Westfalen ausbauen. Derzeit verfügt der Flughafen über eine 2.170 m lange Start- und Landebahn. Das heißt, Langstreckenflüge werden dort zurzeit nicht angeboten. Aber gerade der Bedarf an Langstreckenflügen wird in den kommenden Jahren steigen. Ohne eine Verlängerung der Start- und Landebahn wird der Flughafen also einen Wettbewerbsnachteil erleiden und vor allem seine Aufgabe für das Luftverkehrsnetz in Nordrhein-Westfalen nicht ausüben können.

Die Verlängerung der Start- und Landebahn ist daher dringend geboten, und zwar sowohl aus Sicht der Region als auch aus Sicht des Landes. Nicht umsonst fordert das derzeitige Luftverkehrskonzept Nordrhein-Westfalens – übrigens damals einstimmig im Landtag verabschiedet – diese Verlängerung.

Seit 1994 arbeitet der Flughafen nun daran, die Verlängerung der Start- und Landebahn auf 3.600 m zu bekommen. Fast 20 Jahre Planung und Gerichtsverfahren sind eigentlich genug. Eine Verlängerung auf 3.600 m sichert dem Flughafen dauerhaft die Wettbewerbsfähigkeit und versetzt ihn in die Lage, seine Aufgaben zu erfüllen.

Nun hat am 31. Mai das Oberverwaltungsgericht in Münster den Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn für rechtswidrig erklärt. Allerdings hat das Gericht den Planfeststellungsbeschluss nicht aufgehoben, da die Rechtswidrigkeit im Rahmen eines Planergänzungsverfahrens geheilt werden kann.

Das Gericht hat zudem festgestellt, dass keine naturschutzrechtlichen Gründe bestehen, den Ausbau zu behindern. Frau Höhn konnte damals mit dem Bachneunauge am Eltingmühlenbach die Planung zwar verzögern, aber nicht verhindern. Übrigens hat die Regierung Rüttgers 10 Millionen € für den überzogenen Ökoausgleich zugesagt, und mir ist kein Kabinettbeschluss bekannt, dass dies nicht mehr gilt.

Wir fordern daher die Landesregierung auf, den Flughafenausbau nicht länger zu verzögern,

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Haushalt!)

sondern schnellstmöglich das Planergänzungsverfahren einzuleiten. Um es klar zu sagen: Wir wollen kein Planverfahren für eine neue, auf 3.000 m verkürzte Start- und Landebahn – das würde noch einmal 20 Jahre in Anspruch nehmen –, sondern wir wollen, dass der Flughafen, der derzeit auf einem soliden Fundament steht, auch weiter darauf stehen kann. Das unterscheidet ihn beispielsweise von einem Flughafen wie dem in Dortmund, wo die Bürger an die Stadtwerke 20 bis 30 Millionen € jährlich zahlen, damit der Flughafen subventioniert wird.

Also: Region und Land brauchen die Startbahnverlängerung. Sie haben es in der Hand, den Ausbau zum Wohl der Menschen in unserem Land voranzubringen oder ihn aus ideologischen Gründen zu verzögern. Ich gehe einmal davon aus: Da kein grüner Staatssekretär in der Einflugschneise wohnt, sollte aus diesen Gründen die Verhinderung des Projekts auch nicht gegeben sein. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Schemmer. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Ott.

Herr Präsident, ich darf immer sprechen, wenn Sie den Vorsitz haben. Immer wieder schön! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion ist überflüssig.

Herr Schemmer, ich sage Ihnen auch, warum er überflüssig ist. Nach der Feststellung des Oberverwaltungsgerichts ist der Planfeststellungsbeschluss in dieser Form rechtswidrig, und zwar aus zwei Gründen: zum einen, weil tatsächlich die Wahrscheinlichkeit von interkontinentalem Luftverkehr nicht nachgewiesen wurde, und zum Zweiten, weil das Naturschutzgebiet und die Würdigung dessen Unversehrtheit nicht hinreichend berücksichtigt wurde.

Der Flughafen hat nun ein Planergänzungsverfahren beantragt. Deshalb wird, wie das in einer vernünftigen Republik üblich ist, die Planfeststellungsbehörde prüfen und dieses Verfahren weiter begleiten. Ob die CDU nun einen Antrag stellt oder nicht, ändert daran überhaupt nichts.

Bei der Prüfung wird in Zukunft wesentlich sein, ob die aktuellen Zahlen eine Ausweitung, einen Bau der verlängerten Landebahn möglich machen. Die bisher vorgelegten Zahlen aus dem Jahr 2004 reichen dazu nicht aus. Also müssen wir schnell dafür sorgen, zu erfahren, wie die aktuelle Situation ist. Dann – da bin ich ganz zuversichtlich – werden die Gesellschafter vor Ort entscheiden, ob sie eine Investition für sinnvoll halten oder nicht.

(Christof Rasche [FDP]: Sie haben doch schon entschieden!)

Wenn diese in dem Planfeststellungsverfahren und dem Planergänzungsverfahren vorgelegten neuen Zahlen dargelegt werden, dann werden sich die Gesellschafter entscheiden. Symbolische Anträge, die so tun, als ob die Landesregierung hier nicht handeln würde, helfen uns überhaupt nicht weiter und sind – ehrlich gesagt – auch absurd. Die RotGrünen im Aufsichtsrat vor Ort wollen – das haben sie immer wieder deutlich gemacht – ebenfalls schnell neue Zahlen und die Klärung der offenen

Fragen, die durch das Gerichtsurteil gestellt worden sind.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, jetzt nicht.

Keine Zwischenfrage.

Deshalb sollten wir jetzt dafür sorgen, dass die Beteiligten vor Ort arbeiten können. Vielleicht sollten auch die Kontrahenten vor Ort miteinander ins Gespräch kommen und versuchen, Kompromisse zu finden. Das würde das gesamte Verfahren vereinfachen.

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir den Antrag der CDU ablehnen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Für die Fraktion der Grünen hat nun Kollege Klocke das Wort.

Danke. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Schemmer, Sie haben eben an die rot-grüne Landesregierung und den Minister gerichtet gesagt: Sie haben es in Hand, ob das entschieden wird oder aus ideologischen Gründen zurückgestellt wird. – Diese Frage stelle ich einmal zurück. Sie hatten es auch in Hand. Denn das letzte Planungsverfahren ist während Ihrer Regierungszeit aus dem Verkehrsministerium gekommen.

(Christof Rasche [FDP]: Sie haben doch die Unterlagen fertiggestellt!)

Es ist während Ihrer Regierungszeit so auf den Weg gebracht und vom Oberverwaltungsgericht in Münster in diesem Frühjahr kassiert worden. Sie hatten es doch in der Hand.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dieses Verfahren war eindeutig rechtswidrig, weil der entsprechende Beleg der Notwendigkeit der Startbahnverlängerung so nicht gegeben war. Punkt eins.

Punkt zwei: Die naturschutzrechtlichen Belange – Stichwort „FFH-Gebiet Eltingmühlenbach“ – waren nicht wahrgenommen bzw. unzureichend berücksichtigt worden.

Deswegen geht doch die Frage an Sie zurück: Warum ist in den fünf Jahren nichts passiert? Warum haben Sie dieses Verfahren nicht rechtsgültig auf den Weg gebracht?

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Schemmer?

Die gestatte ich, ja.

Bitte schön, Herr Kollege Schemmer.

Ich habe eine Frage. Wenn ich es etwas vereinfacht ausdrücke, so hat das Gericht die Begründung in einigen Teilen für nicht ausreichend gehalten. Die Planfeststellungsunterlagen hatte das Land Nordrhein-Westfalen bereits im Jahr 2004 zur Verfügung gestellt.

Meine Frage dazu: Ist es nicht so, dass es unterschiedliche Sichtweisen der jeweiligen Gerichte gab – im originären Verwaltungsstreitverfahren hatte der Flughafen ja gewonnen –, dass das also individuell sehr unterschiedlich von den Gerichten gesehen wird, dass aber gleichzeitig, da es eine Beschlusslage des Landes gibt, aktiv daran gearbeitet werden muss, das nunmehr auch umzusetzen?

Sehr geehrter Herr Schemmer, es gibt zunächst eine glasklare Gerichtsentscheidung. Kläger war der NABU. Offensichtlich hat das Gericht es anders gesehen, als Sie es hier vortragen. Das Verfahren liegt mittlerweile mit einem neuen Antrag im Ministerium.

Auch im Sinne des Flughafens und seiner Betreiber muss ausreichend und angemessen geprüft werden, damit bei einem möglichen nächsten Verfahren das Ganze gerichtsfest ist. Oder – das hat der Kollege Ott eben angesprochen – die Frage wäre zu klären, ob es nicht vorab zu einer Verständigung und zu einem Ausgleich zwischen dem NABU auf der einen Seite und dem FMO auf der anderen Seite kommt. Entsprechende Gespräche sind ja geplant. Man sollte zunächst abwarten, ob es zu einer Entscheidung kommt.

Über die Frage, ob es überhaupt eine Notwendigkeit für Interkontinentalflug an diesem Standort gibt, und über die Abwägung mit den einschlägigen naturschutzrechtlichen Belangen muss doch entsprechend diskutiert werden. Das fehlt mir in Ihrem Antrag überhaupt. Sie verfassen einen Antrag, als hätte es 40 Jahre umweltpolitische Ökologiedebatten und die Frage der Grenzen des Wachstums überhaupt nicht gegeben.

Muss es an diesem Standort und dem Flughafen überhaupt eine interkontinentale Lande- und Startbahn geben? Dazu äußert sich die CDU überhaupt nicht bzw. äußert sich ganz klar im Sinne eines Ja. Von grüner Seite und mit Blick auf die Naturschutzbelange muss doch die Frage gerechtfertigt sein, ob angesichts der Nähe des Flughafens Düsseldorf,

des Flughafens Hannover und des Flughafens Köln überhaupt die Notwendigkeit für einen interkontinentalen Ausbau besteht oder ob es Notwendigkeiten gibt, das zu unterlassen.

Die Antwort zum Bereich des Naturschutzes hat Ihre Seite überhaupt nicht gegeben. Die Bedenken, die geäußert worden sind, spielen in Ihrem Antrag überhaupt keine Rolle. Der Klagegrund des NABU spielt bei Ihnen überhaupt keine Rolle. Sie wollen den Schwarzen Peter, der eigentlich bei Ihrer ehemaligen Regierung liegen müsste, unserer Regierung zuschieben. Das ist wirklich falsch. Ich bin sicher, dass das Ministerium den vorliegenden Antrag und die entsprechenden Bedenken vernünftig prüfen wird. Das bedarf einer gewissen Zeit und muss in einem Verfahren geschehen, das dieses Mal rechtsgültig ist.

Ich bin mir auch relativ unsicher, ob Sie dem Flughafen Münster/Osnabrück mit Ihrem Antrag entgegenkommen, weil auch der FMO ein solides Interesse daran hat, dass die nächste Entscheidung wirklich gerichtsfest ist und nicht wieder eine Klagemöglichkeit besteht.

Herr Kollege, halten Sie noch zwei Zwischenfragen für möglich oder nicht?

Gleich zwei?

Es sind zwei Kollegen und damit zwei Fragen.

Ich würde noch eine zulassen, egal von welchem Kollegen.