Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Butterwegge. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schäfer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Hafke, ich kann die Aggressivität, die Sie bei dieser Debatte an den Tag legen, überhaupt nicht nachvollziehen.
Änderungsgesetz, und wir tun etwas Gutes für junge Familien in Nordrhein-Westfalen. Ich bin schon ein bisschen entsetzt, dass Herr Laumann mit einem Zwischenruf sagt: „Sie machen ein Gesetz für reiche Familien!“ – Ich weiß gar nicht, ob die CDU komplett aus dem Blick verloren hat, dass Familien Leistungsträger in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland sind, um die wir uns sehr kümmern sollten.
Dass Herr Hafke als junger Abgeordneter sagt, wir entlasteten die Eltern und wüssten gar nicht, ob das Geld bei den Kindern ankommt, halte ich für eine pauschale Unterstellung
für alle jungen Familien, die liebevoll und mit großer Mühe ihre Kinder aufziehen. Das ist wirklich eine Unterstellung.
Wo Sie, Herr Hafke, mit Ihrer Partei tatsächlich verortet sind, kann man an dem Antrag erkennen, den Sie gestellt haben und in dem Sie auf einmal sagen, die Höchstgrenze für Elternbeiträge kappen zu wollen. Für wen ist denn die Höchstgrenze, die Sie da kappen wollen? Das ist reine Klientelpolitik, die sich mal wieder in Ihrem Antrag abbildet.
haben wir im Mai allen Fraktionen zur Verfügung gestellt. Daran ist ganz klar ablesbar, wie sich was, was wir in Nordrhein-Westfalen für Kinder und Eltern investieren, abbildet. Das sind 242 Millionen dieses Jahr und 390 Millionen € im nächsten Jahr.
Ich fasse mich kurz, weil wir über dieses Gesetz und die Begleitung dieses Gesetzes im Plenum, in den Ausschüssen, in der Anhörung ausführlich diskutiert haben. Man muss im Rahmen einer dritten Lesung nicht alles wiederholen, was vorher schon intensiv und ausführlich erörtert worden ist.
Ich möchte mich abschließend nur noch mal bei allen Fraktionen, die dieses Erste Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes mittragen, sehr herzlich bedanken. Wir machen auf dem Weg zu mehr Chancen für unseren Kleinsten und auf dem Weg zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie
Vielen Dank, Frau Ministerin Schäfer. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung zum Ersten KiBiz
Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/2426 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Änderungsantrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
Ich lasse zweitens abstimmen über die Beschlussempfehlung in Drucksache 15/2385. Dort empfiehlt uns der Fachausschuss, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 15/1929 in dritter Lesung verabschiedet.
Ich lasse drittens über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/2431 abstimmen. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist der Entschließungsantrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
Ich erteile Frau Kollegin Conrads, die so freundlich war, schon nach vorne zu kommen, für die antragstellende Fraktion Die Linke das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Auf Antrag meiner Fraktion beschäftigt sich der nordrhein-westfälische Landtag heute zum ersten Mal mit den tödlichen Gefahren, die beim Einsatz des sogenannten Pfeffersprays bestehen. Nach diversen Todesfällen, die es bereits gab, ist das reichlich spät, finde ich.
Wie der „Spiegel“ berichtete, kam es allein in der zweiten Jahreshälfte 2009 in Deutschland zu mindestens drei Todesfällen in Verbindung mit der Verwendung des Pfeffersprays. Zwei Tote sollen unter Drogen gestanden haben; dem Dritten sei kurz vor dem Einsatz des Sprays ein Beruhigungsmittel verabreicht worden – so das Nachrichtenmagazin „Spiegel“. Auch im letzten Jahr kam es wieder zu Todesfällen nach polizeilichen PfeffersprayEinsätzen – etwa in Dortmund, in Berlin und im Rahmen der Demonstrationen gegen die Castortransporte.
Wo genau liegt das Risiko? Das Pfefferspray basiert auf dem Wirkstoff Capsaicin; das ist der Scharfmacher in Paprika und Chilischoten. Durch Kontakt mit den Augen und der Haut wird ein heftiger Schmerz hervorgerufen, der es den Betroffenen unmöglich macht, die Augen zu öffnen und sich zu orientieren. Augenärzte warnen vor dauerhaften Schäden an den Horn- und Bindehäuten.
Eingeatmet kann Pfefferspray insbesondere bei Asthmatikern zu lebensbedrohlichen Situationen und Atemstillstand führen. Beim Einatmen kommt es zu unkontrollierten Hustenanfällen, zu Atemnot und auch zu Sprechschwierigkeiten. Es gibt Krämpfe im Oberkörper. Die Menschen sind im Prinzip gezwungen, sich nach vorne zu beugen, um Luft zu bekommen. Das ist besonders für Asthmatiker und Allergiker, aber auch für Menschen mit labilem Blutdruck lebensbedrohlich. Vorhandene Bronchialdefekte können ebenfalls eine verheerende Wirkung haben. Aus einer Studie des US-Justizministeriums geht hervor, dass mindestens zwei Fälle im Zusammenhang mit Atemwegserkrankungen standen.
Besonders gefährlich ist der Kontakt mit Pfefferspray für Betroffene, die bestimmte Medikamente oder auch Drogen nehmen. Zum Beispiel ist eine direkte lebensbedrohliche Wirkung zwischen Kokain und schon geringen Mengen dieses Chili
Während Pfefferspray bei seiner Einführung noch besonders für den Einsatz gegen Drogenkonsumenten und psychisch Erkrankte empfohlen wurde, zeichnet sich nunmehr für genau diese Personengruppe eine tödliche Gefahr ab.
Sie mögen jetzt vielleicht anführen, dass es auch Studien gibt, die zu dem Ergebnis kommen, dass Pfefferspray relativ ungefährlich ist. Die Studien werden aber in einem klinischen Setting durchge
führt, das der Realität überhaupt nicht entspricht. So waschen die beaufsichtigenden Ärzte den Probanden die Augen sofort sachgerecht aus. Die Einwirkzeit ist sehr kurz und nicht mit der Einwirkzeit vergleichbar, zu der es draußen tatsächlich kommt. Außerdem werden die Probanden zu ihrer eigenen Sicherheit angehalten, das Spray nicht einzuatmen. Wie wir alle wissen, haben wir es zum Beispiel bei Fußballspielen und Demonstrationen mit einem ganz anderen Setting zu tun. Das entspricht nicht annähernd der Situation, in der eine klinische Studie durchgeführt wird.
Vielleicht verweisen Sie jetzt auch auf die kleinen Pfefferspraydosen, die einige Frauen in ihrer Handtasche mit sich spazieren führen. Auf diesen Dosen steht explizit, dass dieses Pfefferspray nur gegen Tiere und nicht gegen Menschen eingesetzt werden darf, und das, obwohl es eine deutlich geringere Konzentration hat als das von den staatlichen Behörden eingesetzte Pfefferspray.
Allein im Wendland sind beim letzten Castortransport 2.190 Kartuschen mit synthetischem Pfefferspray eingesetzt worden.
Es wird aber auch bei Fußballspielen und anderen Großveranstaltungen verwendet, bei denen gefeiert wird und bei denen womöglich auch Drogenkonsumenten anwesend sind, obwohl überhaupt nicht klar ist, ob sich in diesen Gruppen Personen befinden, für die das sehr gefährlich werden kann. Woher soll der einzelne Polizist denn wissen, wer Asthmatiker oder Allergiker ist? Weiß man denn bei Fußballspielen oder Schützenfesten, ob jemand vorher Drogen genommen hat? Das steht den Leuten doch nicht auf der Stirn.
Dazu kommt, dass man nach diesen Todesfällen und massiven gesundheitlichen Beschwerden – die übrigens auch Polizisten treffen; es gab auch den Todesfall eines Polizisten – tatsächlich regelmäßig die angeblich weniger intensive Einwirkungsart dieses Pfeffersprays infrage stellen muss, die diesen Grundrechtseingriff bisher legitimiert hat.
Beim Stichwort „Grundrechtseingriff“ möchte ich besonders die FDP ansprechen. Herr Engel, die FDP muss meines Erachtens wirklich darum kämpfen, zumindest ein Grundgerüst einer Bürgerrechtspartei zu behalten.
In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass Ihr Bundestagsabgeordneter Dr. Erwin Lotter erklärt hat, ein von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages zu diesem Thema erstelltes Gutachten müsse man ernst nehmen. In einem Brief führt er aus: