Damit ist klar, dass in dünner besiedelten und ländlichen Bereichen der Ausbau solcher Hochleistungsnetze noch Zukunftsmusik ist, solange es nicht gelingt, die Ausbaukosten hier durch Kooperationen, Synergien mit vorhandenen Infrastrukturen, kreisweite Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen, kommunale Eigenleistungen und staatliche Fördermittel so weit zu reduzieren, dass sich für die Anbieter betriebswirtschaftlich tragfähigere Investitionsrechnungen ergeben.
Damit habe ich jetzt indirekt, weil nämlich meine Redezeit schon bald zu Ende geht, schon eine ganze Menge dessen genannt, was eben in der Beratung durch die Landesregierung in Gang gesetzt werden kann, also das Anschieben eines Technologiemix von Kupfer, DSL, Funknetzen, Satellit und Glasfaser.
Wir alle wissen, dass jetzt nicht die Zeit großer zusätzlicher Förderprogramme ist. Deshalb brauchen wir eine gemeinsame Anstrengung aller – des Bundes, der Länder, der Kommunen, aber auch der Infrastrukturanbieter. Da, glaube ich, sind wir uns durchaus einig.
Wir werden erstens gemeinsam mit den anderen Ländern beim Bund und der EU darauf hinwirken, dass unnötige Investitionshemmnisse
für den Ausbau abgebaut werden, zweitens ein Konzept des Bundes für den Ausbau von Hochleistungsnetzen erfolgt und drittens selber aktiv werden.
Mit unserer „Breitbandconsulting“, die Ihnen ja bekannt ist, werden wir Vernetzungs-, Informations- und Beratungsmaßnahmen für Landkreise, Kommunen und Gemeinden planen und gemeinsam mit diesen umsetzen. Wir werden kommunale Dialoge zum Thema „Breitbandversorgung“ durchführen und aus Strukturfördermitteln und Mitteln des Regionalen Wirtschaftsprogramms RWP weitere Mittel zur
Darüber hinaus wird die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der NRW.BANK neue Finanzierungsprodukte für den Breitbandausbau auf der Ebene der Kreise,
Da ich jetzt wirklich zum Schluss kommen muss, bevor ich die Rote Karte bekomme, empfehle ich, die Antwort auf die Kleine Anfrage zu lesen.
Uns geht es jedenfalls darum, ganz konkrete Politik für die Menschen zu betreiben. Wenn wir da an einem Strang ziehen, ist das wunderbar. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich kann Sie beruhigen: Eine Rote Karte zu erteilen, steht mir in keiner Weise zu. Ich unterstelle das Einverständnis der Kolleginnen und Kollegen, da Frau Ministerin keine Redezeit in Anspruch genommen hat, um die Frage unmittelbar nach Fragestellung zu beantworten, wobei die Antwortzeit nicht angerechnet wird, dass wir das so einvernehmlich großzügig geregelt haben.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Schluss der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 15/2375 an den Haupt- und Medienausschuss – federführend – und ferner an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es Gegenstimmen gegen diese Überweisungsempfehlung? – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenom
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Die Linke dem Abgeordneten Michalowsky das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben Ihnen diesen Antrag vorgelegt, weil wir am 7. April dieses Jahres eine Anhörung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag durchgeführt hatten, an der auch Bettina Gayk, die Sprecherin des Landesdatenschutzbeauftragten, anwesend war und sich äußerte. Frau Gayk hat in der Anhörung circa neun Minuten lang Stellung genommen und in dieser kurzen Zeit zweimal darauf hingewiesen, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen verfassungsrechtliche Bedenken sehe.
Angesichts einer solchen Aussage ist mir schleierhaft, wie Sie diesem Vertrag zustimmen können, zumal Frau Gayk in puncto des automatisierten Datenabgleichs, der für die GEZ möglich gemacht werden soll, gesagt hat, dass wir, sollte das tatsächlich so umgesetzt werden, „sehr nah an einem Rasterfahndungsmodell“ seien.
Wörtliches Zitat. – Eine solche Aussage macht deutlich, wie unverhältnismäßig die Rechte der GEZ aufgebläht werden sollen. Dies trifft auch auf die Frage nach den Lebensumständen zu. Es geht die GEZ nichts an, warum ein Wohnungswechsel stattfindet.
Unglaublich ist auch § 9 Abs. 1 S. 2 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Hierin verlangt man vom Eigentümer einer Wohnung oder Betriebsstätte, dass dieser verpflichtend Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder Betriebsstätte geben muss. Das ist nicht nur ein datenschutzrechtlich bedenklicher Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, sondern aus unserer Sicht auch ein Eingriff in fundamentale Grundrechte wie ins Zeugnisverweigerungsrecht. Meiner Fraktion ist völlig unverständlich, warum man der GEZ so weitreichende Rechte einräumen will und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger so mit Füßen tritt.
Es ist kein Riesenfortschritt, dass nun nicht mehr die Beauftragten für die Gebührenerhebung von Tür zu Tür gehen und die Leute befragen. Ihnen kann man nämlich die Tür vor der Nase zuschlagen und jede Auskunft verweigern. Der angestrebte Datenabgleich hingegen ist umfassend. Die Bürgerinnen und Bürger können nichts dagegen tun. Sie erfah
Klagen gegen dieses Vorgehen sind jetzt schon vorprogrammiert. In der Anhörung am 7. April wurde auch gesagt, dass man eine Nachbesserung des Vertrags durch Klagen erwarte. Es ist hanebüchen, unter solchen Voraussetzungen zuzustimmen.
Lassen Sie uns stattdessen einen detaillierten Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten anfordern und diesen auswerten. Lassen Sie uns dann schauen, wie wir weiter vorgehen und wie die Mängel beseitigt werden können.
Denn was passiert, wenn der Rundfunkänderungsstaatsvertrag scheitert? – Nichts. Der jetzt geltende Staatsvertrag bleibt in Kraft, der der GEZ im Jahr 2010 7,54 Milliarden € gebracht hat. Mit diesem Geld kann man ganz gut arbeiten. Das ist circa die doppelte Summe, die zum Beispiel die BBC für ein hervorragendes Programm mit hochwertigen, weltweit gefragten Dokumentationen ausgibt.
Wir können die von Frau Piel beschworene Verknappung der Mittel nicht erkennen. Darum wollen wir, dass alles, was jetzt gegen den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag spricht, gründlich aufgearbeitet wird, um dann ein Vertragswerk vorzulegen, bei dem nicht davon ausgegangen werden muss, dass es vor Gericht nachgebessert werden muss.
Darum bitten wir Sie, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens ernst zu nehmen und der Erstellung eines Sonderberichts durch den Datenschutzbeauftragten zuzustimmen.
Zum Entschließungsantrag der FDP-Fraktion möchte ich sagen: Dieser 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist aus datenschutzrechtlicher Sicht trotz erfolgter Stellungnahmen der Datenschutzbeauftragten nach wie vor eine Katastrophe. Darüber sind wir uns doch einig.
Darum ist uns ein erneuter Bericht so wichtig. Er soll sich mit dem aktuellen Stand auseinandersetzen und verdeutlichen, dass eine Zustimmung zu diesem Staatsvertrag nicht möglich ist, weil man gegen geltendes Datenschutzrecht wissentlich verstößt.
Wir können Ihrem Antrag bedingt zustimmen. Wir bitten um Einzelabstimmung der Punkte. Den Punkten 3 und 4 Ihres Antrags können wir zustimmen. Die Punkte 1 und 2 sind substanzlos; da werden andere zustimmen.
Wenn der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der vorliegenden Form verabschiedet wird, können wir die Punkte zwar so beschließen, aber sie sind dann völlig obsolet. Deshalb werden wir uns bei diesen beiden Punkten enthalten. Denn sie machen auch nichts kaputt.
Im Übrigen waren die Sozialistengesetze des vorigen Jahrhunderts und die daraus resultierenden Verfolgungen falsch.
Die Beobachtung der Grünen in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts war falsch. Die derzeitige, von Ihnen in Auftrag gegebene politisch motivierte geheimdienstliche Beobachtung der Linken ist ebenso falsch. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen und Kolleginnen! Der Schutz persönlicher Daten der Bürgerinnen und Bürger ist ein hohes Gut, das wir als CDU-Fraktion immer verteidigen werden. Sensible Daten der Menschen in unserem Land müssen vor Missbrauch – sei es durch Behörden, Institutionen oder Privatpersonen – geschützt werden. Das gilt auch, wenn wir uns nun, wie vorliegend, mit der Novellierung des Gebührenwesens im öffentlich-rechtlichen Rundfunk befassen.