Verehrtes Präsidium! Verehrte Präsidentin! Herr Minister hat gerade selber gesagt, im Grunde reicht das Geld nicht. Wenn er nicht abgelesen, sondern so gesprochen hätte, wie ihm der Schnabel gewachsen ist, hätte er es wahrscheinlich noch deutlicher gesagt: Es reicht beim besten Willen nicht. – Deswegen fände ich es in dieser Woche des Friedens, des großen Schulfriedens, besser, wir würden uns hier auf die Sache einigen.
Herr Eiskirch, wenn es Probleme gibt – das habe ich damals vor fünf Jahren von Gisela Walsken gelernt –, dann sind es eben jetzt Ihre Probleme und Herausforderungen.
Man muss ja wenigstens offen sein, zu lernen. Das ist halt so. Dann finde ich es schon ein bisschen bigott, wenn man jetzt sagt, im Grunde wollen wir das zwar auch, aber weil ihr das jetzt fordert, ist das blöd. Schade, dass ihr schneller seid.
Die informellen Gespräche – ich wollte eigentlich nicht davon sprechen, Herr Engstfeld –, die Sie mit Herrn Kollegen Lienenkämper geführt haben, wa
ren ja genau das. Eigentlich wollen Sie das Gleiche. Wenn Sie sagen, wir schaffen das nicht in dieser Förderperiode, dann traue ich Ihrer Regierung mehr zu als Sie.
Und außerdem will ich auf den Antragstext verweisen. Wir wollen, dass die notwendigen Voraussetzungen noch in dieser Periode dafür geschaffen werden. Aber wenn es dann in Brüssel nicht so schnell geht, werde ich der Regierung keinen Vorwurf daraus machen.
Das große Getöse vom Kollegen Eiskirch zeigt im Grunde, wer hier beleidigt ist. Ihr seid ein bisschen beleidigt. Es ist doch keiner mehr da. Es merkt doch keiner, wenn ihr jetzt zustimmt. Es wäre für eine gute Sache.
Vielen Dank, Herr Kollege Wüst. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratungen zum Tagesordnungspunkt 9 schließe.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt. Dazu kommen wir jetzt. Wir stimmen direkt über den Inhalt des Antrags Drucksache 15/2370 ab. Wer möchte diesem Antrag seine Zustimmung geben? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Damit ist der Antrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
Ich eröffne die Beratung und erteile den antragstellenden Fraktionen das Wort. Herr Bialas spricht für die SPD.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine geehrten Damen und Herren! Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bringen heute einen Antrag ins Plenum, in welchem die Landesregierung aufgefordert wird, ein Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in NRW zu erarbeiten.
Warum tun wir das? – Erstens, um sehr klar zu zeigen: Über Kultur, Kunst und kulturelle Bildung wird in den Fraktionen gerungen, es wird im Plenum darüber gesprochen. Kultur, Kunst und kulturelle Bildung sind keine Randerscheinungen im plenaren Alltag, sondern zentraler Bestandteil des politischen Diskurses.
Zum Zweiten: Wir haben das Thema hier im Plenum, um die Kraft des Parlamentarismus und hoffentlich auch den Ausdruck der Gemeinschaft der Kulturpolitiker im Landtag zu verdeutlichen.
Dieses entstehende Gesetz – ich sage es Ihnen, auch Ihnen von der Opposition ganz offen – möchten wir mit Ihnen zusammen in einem breiten Konsens, gleichsam einem Kulturkonsens verabschieden. Das wäre mein Wunsch.
Zum Dritten – und das ist das Wichtigste –: Wir wollen in schwierigen Zeiten verlässliche Grundlagen schaffen. Den Leitgedanken zur Kulturpolitik unserer Parteien haben wir in den Wahlprogrammen und in unserem Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen und SPD formuliert. Es ist nunmehr konsequent, dieses Ansinnen auf den Weg zu bringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, wir werden mit Sicherheit bei der Ausgestaltung des Gesetzes unterschiedliche Meinungen haben. Dieses auszutauschen ist wichtig und richtig. Da werden wir ringen, da werden wir uns streiten, das ist auch von der Opposition gefordert. Ich finde es auch richtig, wenn Widerspruch und Kritik kommen, weil es die Meinungsvielfalt ausdrückt. Trotz aller Differenz: Ich glaube, uns eint der Weg, die Förderung und Entwicklung von Kultur, Kunst und kultureller Bildung auf eine verlässliche Grundlage zu stellen.
Ich weiß natürlich, dass wir zurzeit unterschiedliche Herangehensweisen bei der Kulturpolitik und deren Finanzierung haben. Sie nehmen sich zum Beispiel eine Sparte nach der nächsten vor und unterlegen sie mit einer festzulegenden Basisausstattung. Das haben wir bereits zweimal erlebt: bei den Bibliotheken und bei den Theatern. Das Problem, das wir dabei sehen, ist, dass bei einem endlichen Finanzrahmen der Haushaltsansatz irgendwann einmal aufgebraucht ist und wir nicht den gesamten Kulturbereich erfasst haben.
Wir möchten ein Gesetz für alle Sparten und keine Einzelgesetze, wobei wir sehr genau hinschauen, ob eine Sparte einer zusätzlichen Einzelregelung bedarf, beispielsweise das Bibliotheksgesetz.
Wir möchten ein Gesetz, in welchem verlässliche Grundlagen für die Entwicklung und Förderung geschaffen werden.
Wir wollen sicherstellen, dass auch Kommunen im Nothaushalt oder in der Haushaltssicherung einen gewissen Prozentsatz für Kultur vor Ort ausgeben dürfen, ohne dass eine Kommunalaufsicht ihnen das verbieten kann. Das wäre der Schutzschild für die Kultur.
Wir müssen auch den armen Städten die Möglichkeit einräumen, eine verlässliche Mindestfinanzierung für Kultur aufzubringen. Kultur ist dadurch zwar immer noch keine Pflichtaufgabe qua Definition, die Spielräume einer Kommune sind dann aber größer, um lokale kulturelle Vielfalt zu bewahren und zu fördern.
Wir wollen in diesem Zusammenhang auch eine Diskussion über die Finanzierung von Kultur auf allen Ebenen anregen. Denn die Attraktivität unserer Städte wird wesentlich über ihre Kulturangebote definiert. Auch die Zukunftsfähigkeit wird mittels Kultur indiziert. Geschlossene Kultureinrichtungen sind das Symbol sterbender Städte schlechthin.
Ich frage mich, ob es nicht besser ist, sich auf Bundesebene statt über Steuersenkungen über den angemessenen Aufgabenausgleich zwischen Bund und Kommunen zu unterhalten und deutlich mehr Bundesmittel für die Entlastung der Kommunen von zu hohen Sozialkosten vorzusehen.
Den Antrag „Hilfe für Kommunen“ haben wir hier gemeinsam beschlossen. Wäre das nicht seitens des Bundes die beste Kulturpolitik für NRW? Unser Landeskulturhaushalt kann niemals so weit anwachsen, dass er die wegbrechenden kommunalen Mittel gegenfinanzieren könnte; das wissen Sie genauso wie wir. Im Übrigen wäre das auch kein Entwicklungsgedanke.
Wir wollen ein Gesetz, welches einen Plan erkennen lässt, wohin das Land in der Kulturförderung und Kulturentwicklung strebt und welche Kriterien für die gemeinsam wahrgenommene Verantwortung von Land und Kommune gelten.
Ich komme zum Schluss. – Wir möchten uns auf einen Weg machen, dieses Gesetz – nun beginnend – in einem breitangelegten Diskussionsprozess mit der Kulturwelt zu erarbeiten. Ich denke, dass die Landesregierung mit der heutigen Einbringung sich auf diesen Weg macht. Wir machen uns – ich hoffe, gemeinsam – auf einen Weg, ein derartiges Gesetz als erstes bundesweit auf den Weg zu bringen. – Ich danke Ihnen sehr herzlich.
Vielen Dank, Herr Kollege Bialas. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Keymis.
„Schuldenabbau ohne Raubbau“ – so hat Jürgen Trittin einen Aufsatz überschrieben, den er kürzlich in der Zeitschrift „politik und kultur“ veröffentlicht hat. Er macht darin eine ganze Reihe Vorschläge, wie wir in Zeiten der Schuldenbremse dafür sorgen können, dass die Kultur finanziell nicht unter die Räder gerät. Er geht sogar noch weiter: Er schlägt deutlich vor – und zwar aus der Sicht des verantwortlichen Bundes –, dass wir in den Zeiten, in denen wir Schuldenabbau betreiben müssen, gleichwohl mehr in die Kultur investieren. Das halte ich für eine sehr wichtige und gute Forderung unseres Bundestagsfraktionsvorsitzenden, der wir als Grüne uns auf Landesebene natürlich gerne anschließen.
Gleichwohl sind wir uns bewusst, dass das Geld nicht beliebig vermehrbar ist. Deshalb kommt es genau darauf an, was der Kollege Bialas eben schon beschrieben hat, nämlich auf eine transparente, systematisch geordnete, alle Bereiche umfassende Kulturförderung des Landes NordrheinWestfalen.
Wir sind mit einem immer noch sehr bescheidenen Betrag, Frau Ministerin, von rund 182 Millionen € fördertechnisch unterwegs. Das ist keine Riesensumme für ein Land mit 18 Millionen Einwohnern bei knapp 55 Milliarden € Gesamthaushalt. Aber immerhin! Die Vorgängerregierung hat ja erfreulicherweise dafür gesorgt, dass dieser Förderetat Zug um Zug verdoppelt werden konnte. Wir können das sicher nicht so ohne Weiteres tun aufgrund der finanziellen Situation und auch vor dem Klagehintergrund, den wir ja nach wie vor haben; die CDU klagt gegen unsere Haushalte, damit sind wir in keiner einfachen politischen Lage.
Gleichwohl ist es ein wichtiger Auftrag, den wir hier an die Landesregierung weiterleiten wollen. Parallel dazu werden wir darüber im Kulturausschuss disku
tieren. Deshalb freue ich mich auf die Überweisung, der wir zustimmen werden. Wir werden anhand dieses Antrags prüfen, wo wir Kultur im Land vernünftig fördern und vor allen Dingen systematisch, nachhaltig und für die Zukunft gesichert übertragen können.