Eine inklusive Schule muss natürlich die Behinderungen und Beeinträchtigungen in den Blick nehmen – das ist ganz klar – und auch den Ängsten, die damit unter Umständen verbunden sind, Rechnung tragen. Darüber hinaus darf man aber nicht vergessen, dass es auch um die Potenziale und die individuellen Talente geht. Diese zu erkennen und zu fördern ist in erster Linie die Aufgabe eines inklusiven Schulsystems.
Im Übrigen haben Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen Stärken und Schwächen. Jedes Kind hat Stärken und Schwächen. Darauf muss man in einem integrativen und inklusiven Schulsystem schauen. Natürlich – Herr Minister Schneider hat es schon angesprochen – steht fest, dass dieser Prozess nicht von heute auf morgen gelingen wird. Das kann nur ein schrittweise verlaufender Prozess sein, und es ist ein Prozess, der allen Beteiligten einiges an Geduld abverlangt; das ist gar keine Frage.
Aber aus meiner Sicht kann es gerade in den Schulen auf einer anderen Ebene gelingen, etwas ganz Wichtiges umzusetzen; denn es geht nicht nur um die Barrieren in den Gebäuden, die Bedingungen in der Didaktik usw., sondern VOR allem auch darum, die Barrieren in den Köpfen abzubauen.
Der Umgang mit Heterogenität in den Schulen muss als eine Aufgabe unseres Bildungssystems anerkannt werden, und es muss mit Kindern und Jugendlichen schon frühzeitig an der Erkenntnis gearbeitet werden, dass Anderssein kein Nachteil ist,
sondern etwas ganz Normales, und dass der Umgang mit Anderssein und das Gemeinsame das Entscheidende in einer Gesellschaft sind.
Ich hoffe – diese Hoffnung hat eben auch schon der Kollege von der SPD zum Ausdruck gebracht –, dass diese Initiative auf eine genauso breite Mehrheit in diesem Haus stößt, wie sie die Initiative zur Schule bereits gefunden hat. Es wird Diskussionen im Ausschuss geben, und es wird sicherlich auch eine Anhörung zu diesem Thema geben. Ich hoffe, wir werden uns auf dieser Ebene im Sinne der Menschen mit Behinderungen, aber auch im Sinne aller Menschen in NRW verständigen können.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte etwas zu den gesellschaftlichen Teilbereichen Schule und Hochschule sagen. Frau Doppmeier, es hat es mich etwas befremdet, was Sie vorhin gesagt und aufgezählt haben. Sie haben nämlich im Zusammenhang mit der Schule und den Leistungen, die die schwarz-gelbe Landesregierung erbracht hat, gesagt, dass der Ausbau der Förderschulen und die Stellenerweiterung in den Förderschulen doch ein Beitrag zur Inklusion gewesen seien.
Das ist genau die Interpretation des Landes BadenWürttemberg. Dort sagt man: Das alles müssen wir gar nicht machen; wir haben Förderschulen, und das ist wunderbar. Deshalb übersetzen wir „Inklusion“ mit „Integration“, und dann sind wir fertig. – Genau darum darf es nicht gehen. Es muss um Inklusion gehen und nicht um das, was wir bisher an Integration haben.
Ich möchte noch einmal auf die Schule zurückkommen. Ich sage ganz deutlich: Das Problem unseres Schulsystems ist, dass 80 bis 90 % der Schülerinnen und Schüler in den Förderschulen überhaupt nicht unter die UN-Behindertenrechtskonvention fallen, weil sie nämlich als sogenannte Lernbehinderte geführt werden oder mit sozial-emotionalen Schwierigkeiten kämpfen. Das hat überhaupt nichts mit dem zu tun, worum es in der UN-Charta geht. Insofern ist eine Menge zu tun, damit die Integration aller Leistungsniveaus in der Schule gelingt.
Herr Dr. Romberg, in diesem Zusammenhang haben Herr Schneider und ich uns die Zeitung angesehen; denn heute äußern sich dort nämlich Angehörige der CDU-Basis – es ist auch eine Fotogalerie enthalten – zu all den Fragen rund um die Sekundarschule. Ein Vorstandsmitglied des Kreisverbands Köln, Thomas Traub, meint, das gemeinsame Ler
Da kann ich nur sagen: Wer eine solche Vorstellung hat, wird sich überhaupt nicht erst an die Inklusion heranwagen; denn eines ist doch völlig klar: Lehrerinnen und Lehrer müssen lernen, mit Diversität umzugehen. Das ist die Aufgabe, die sich dem Schulsystem stellt. Die stellt sich nicht nur in Bezug auf unterschiedliche Lernniveaus, sondern auch noch viel mehr im Bereich der Inklusion.
Aber ich möchte noch ein paar Ausführungen zu den Kompetenzzentren machen. Wir warten noch auf die Auswertung der Arbeit der Kompetenzzentren. Bei den viel gelobten Kompetenzzentren ist nämlich auch nicht alles Gold, was glänzt – verzeihen Sie, Frau Doppmeier –,
sondern da gibt es welche, die verstanden haben, was sie machen sollen, und sie machen es gut – jedenfalls meiner Einschätzung nach. Ich will jetzt nicht der Auswertung des Modellversuchs vorgreifen, in den 50 Kompetenzzentren einbezogen waren. Dann gibt es aber auch welche, die überhaupt nichts verstanden haben, sondern nur versuchen, die Förderschule aufrechtzuerhalten, und einfach ein neues Schild mit der Aufschrift „Kompetenzzentrum“ aufhängen. Sonst haben sie nichts verändert. Deshalb muss da noch eine ganze Menge passieren.
Richtig ist, dass wir im Landtag alle gemeinsam beschlossen haben – bei Enthaltung der FDP –, dass es zurzeit noch eine Wahlfreiheit für die Eltern geben muss. Man kann den Eltern schließlich nicht sagen: „So, jetzt meldest du dein Kind bei der Förderschule ab“, wenn sie überhaupt nicht wissen, worauf sonst sie sich einlassen. So kann der Prozess nicht verlaufen. Aber das wissen wir alle, und das hat überhaupt nichts damit zu tun. Die UNBehindertenrechtskonvention wird eben nicht ewig und drei Tage nicht beachtet, und die Förderschulen werden nicht ewig weiterexistieren.
Noch einen Satz zur Hochschule: Was wir brauchen – das wird noch ganz kompliziert werden –, ist eine Veränderung des Hochschulzugangs, nämlich eine Veränderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe, weil Menschen mit speziellen Fähigkeiten zurzeit überhaupt kein Abitur machen können. Aber das wird noch notwendig werden.
Danke schön, Frau Böth. – Für die Landesregierung hat sich noch einmal Frau Ministerin Löhrmann zu Wort gemeldet.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Weil der Bereich Schule doch ein paarmal angesprochen worden ist, will ich zur Klarstellung und Erläuterung zwei Punkte ansprechen.
Zum einen ist es richtig, dass wir dazu mit dem Beschluss des Parlaments vom 1. Dezember einen spezifischen Arbeitsauftrag haben.
wofür ich vollstes Verständnis habe. Welche Landestruppen der CDU sich da gerade näherkommen und integrativ miteinander arbeiten, sei dahingestellt.
Dass wir bei diesem Thema beieinander bleiben wollen, haben wir im Schulkonsens noch mal festgehalten. Dabei schließe ich alle Parteien und Fraktionen mit ein. Trotzdem ist im Schulbereich ein so dickes Brett zu bohren, dass es richtig ist, einen separaten Arbeitsprozess zu haben. Denn dabei geht es nicht nur um Barrierefreiheit von Gebäuden, sondern auch um eine völlig andere Lernkultur, die Kinder mit unterschiedlichen Begabungen, aber auch Kinder mit unterschiedlichen Ausgangslagen einbezieht.
Zum anderen befinden wir uns mitten im Arbeitsprozess. Wir haben Mitte Juni in dem Gesprächskreis mit allen Beteiligten eine sehr gute Diskussion gehabt. Die Gutachter Klemm und Preuss-Lausitz haben dort ihre Überlegungen vor Abschluss des Gutachtens vorgestellt. Daran werden wir jetzt anknüpfen können. Der schulpolitische Arbeitskreis aller Fraktionen – das kann ich bei der Gelegenheit sagen – wird morgen die Gutachten bekommen, eine wunderbare, wichtige Sommerlektüre. Nach der Sommerpause können wir dann gemeinsam an diesen Arbeitsprozess anknüpfen – zum Wohle der Kinder und Jugendlichen mit dem Ziel, möglichst bald ein inklusives Bildungssystem auszugestalten. Dass wir dazu mehrere Schritte brauchen, darüber sind sich wohl alle Beteiligten klar. – Herzlichen Dank.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/2361 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration – federführend – und vier weitere Fachausschüsse. Wer stimmt dem zu? – Ist im Hohen Hause jemand dagegen? – Nein. Enthaltungen gibt es auch nicht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben nun ein völlig anderes Thema, nämlich die kommunale Haushalts- und Finanzpolitik. Wir haben Ihnen einen Antrag zur NKF-Problematik vorgelegt. Die haushaltswirtschaftlichen Grundlagen unserer kommunalen Gebietskörperschaften wurden völlig revolutioniert, seitdem wir NKF eingeführt haben. Unsere Städte und Gemeinden haben sich unter der Regierungsverantwortung von FDP und CDU mit bemerkenswertem Engagement endlich vom überkommenen System der Kameralistik verabschiedet und es zwischen 2005 und 2009 flächendeckend durch das doppische System ersetzt.
Das Besondere an diesem historischen Schritt war weniger die Tatsache, dass nun endlich auch Kommunen doppelte Buchführung betreiben, viel wichtiger war der grundlegende Paradigmenwechsel von einem inputorientierten Geldverbrauchskonzept zu einem outputorientierten Ressourcenverbrauchskonzept. Erst diese Umstellung ermöglichte es den Städten und Gemeinden, einen realistischen Überblick über ihre tatsächliche Vermögens- und Schuldensituation zu erlangen. Erst durch die haushaltswirtschaftliche Maßgabe, den Ressourcenverbrauch einer Periode regelmäßig durch Erträge in derselben Periode zu decken, wurde der Begriff „intergenerative Gerechtigkeit“ mit Leben gefüllt.
Gleichwohl war von Anfang an klar, dass das damals verabschiedete NKF-Gesetz nicht endgültig sein konnte. Aus diesem Grunde wurde es vier Jahre nach seinem Inkrafttreten evaluiert. Wir alle wissen, der Bericht dieser Evaluation liegt dem Landtag seit dem 8. Juli 2010 vor. Darüber hinaus haben uns die kommunalen Spitzenverbände, der Fachverband der Kämmerer und weitere Akteure umfangreiches Material mit erwünschten Nachbesserungen im NKF-Gesetz zukommen lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb haben FDP und CDU bereits im September 2010 einen Plenarantrag mit dem Titel „Handlungsfähigkeit der Kommunalfinanzen sicherstellen – Ergebnisse der NKF-Evaluierung zügig umsetzen“ gestellt. Zielsetzung dieses Antrags war es damals, bestehende Defizite im kommunalen Haushaltsrecht zu beseitigen. Wir wollten Planungssicherheit für die Kommunen schaffen, die auf die Ergebnisse und auf die Nachbesserung im Gesetz warten.
SPD, Grüne und Linke haben unseren Antrag damals mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Zur Erinnerung darf ich Folgendes mitteilen:
Herr Körfges zum Beispiel wollte das Thema durch Abschieben in den Kommunalausschuss – in Anführungszeichen – beschleunigen oder – so könnte man es möglicherweise auch nennen – verschleppen. In aller Ruhe wollte er die NKF-Revision noch einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden besprechen, obwohl sich diese bereits im Rahmen des Evaluationsverfahrens glasklar positioniert hatten.
Nein, ich trage im Zusammenhang vor. – Kommunalminister Jäger behauptete damals, die Landesregierung sei bereits mit der Überarbeitung des kommunalen Haushaltsrechts befasst. Er versprach, die NKF-Reform zügig voranzubringen, hat aber bis heute nicht geliefert.