Protocol of the Session on June 30, 2011

Da hilft Ihnen Ihr Deutschland-Schlips auch nicht weiter, ehrlich nicht. Es ist wirklich unsäglich, was von Ihrer Seite kommt.

(Beifall von der LINKEN – Dietmar Brockes [FDP]: Gut, dass Sie das sagen!)

Nicht einmal Sie, die FDP, haben reagiert, sondern die Kanzlerin Merkel hat aus populistischen Gründen reagiert, weil sie nach Fukushima gesehen hat, dass sie etwas tun muss, da ihre Umfragewerte sonst genauso ins Bodenlose stürzen würden wie die der FDP. Daher hat sie gesagt: Wir müssen jetzt den Atomausstieg machen.

Wir Linke finden es gut, dass da ein Schritt in die richtige Richtung gemacht wurde. Mehr ist es aber auch nicht. – Es ist bedauerlich, dass die Grünen, nachdem sie ihren Sonderparteitag veranstaltet haben, dem jetzt auch zustimmen. Faktisch bedeutet das nämlich, dass die Atomkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen weiterbetrieben werden. Die

Urananreicherungsanlage in Gronau soll – das haben die Grünen jetzt noch einmal beschlossen – bis 2017 laufen.

Wir alle wissen – das steht auch in dem Antrag, den wir heute hier vorlegen: „Atomausstieg jetzt! – Auch in NRW alle Atomanlagen sofort stilllegen!― –, dass der Ausstieg möglich ist, wenn man es politisch will. Die Wendehalspolitik, die CDU und FDP betrieben haben, hat gezeigt: Wenn man es will, geht es sofort, ganz zügig. Das ist machbar, auch energiepolitisch.

(Beifall von der LINKEN)

Dass es auch energiepolitisch machbar ist, haben wir als Linke immer gesagt, und das habe ich auch als Grüner schon vertreten. Natürlich gegen die Lichter nicht aus. Das ist möglich; man kann eine andere Energiepolitik machen. Das ist aber leider 30 Jahre verschlafen worden. Ich habe 1976 in Kalkar das erste Mal auf der Straße gestanden. Da sind wir mit gezogener MP durchsucht worden. Damals haben wir den Atomstart erlebt.

Seit über 30 Jahren hätte man in NordrheinWestfalen und in Deutschland eine Energiewende machen können. Was ist passiert? Es ist gar nichts passiert! Es sind ganz zarte Ansätze gekommen. Bei der Energieeinsparung hat es selbst Rot-Grün kaum geschafft, tatsächlich Signale zu setzen. Im Bereich regenerativer und erneuerbarer Energien ist etwas passiert, aber eben viel zu wenig. Das ist das Bedauerliche.

Wir brauchen jetzt endlich diesen Ausstieg und müssen eine ernsthafte Energiewende in NordrheinWestfalen durchführen. Es ist technisch und zeitlich möglich, das innerhalb von drei bis vier Jahren hin

zubekommen. 2014/2015 kann man vollständig aus der Atomenergie aussteigen und eine andere Energiepolitik in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland realisieren.

Deswegen haben wir in mehreren Punkten sehr konkrete Vorschläge gemacht. Wir wollen auch, dass weitere Bundesratsinitiativen von Rot-Grün mit unserer Unterstützung auf den Weg gebracht werden. Es gibt nämlich hier eigentlich eine Mehrheit für eine andere Politik. Auch bei der WestLB sehen Sie ja von Rot-Grün, was Sie davon haben, wenn Sie mit anderen Leuten am Tisch sitzen. Sie sollten sich überlegen, ob das alles so richtig ist, was Sie da machen. Jedenfalls gibt es hier in NordrheinWestfalen die Möglichkeit einer anderen Politik – auch in der Energiepolitik.

(Zuruf von Rainer Schmeltzer [SPD])

Ja, auch in Richtung der SPD, Herr Kollege. Auch da sind wir bereit, mit Ihnen, wenn Sie da tatsächlich einen Politikwechsel in diesem Bereich wollen, mitzugehen. Aber da müssen dann auch Konsequenzen folgen und konkrete Schritte gemacht werden. Die sehen wir leider im Moment immer noch nicht, sondern es wird bis 2022 ein halbherziger Ausstieg gemacht. Die Gefahren bleiben uns noch mindestens zehn Jahre erhalten, und wer weiß, was auf der Strecke noch passiert. – Danke schön.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Sagel. – Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Eiskirch.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es freut mich sehr, aus den Reihen der CDU zu hören, dass es, nachdem Herr Brockes gesprochen hat, jetzt augenscheinlich vernünftig wird. Ich nehme das auf diesem Wege mal mit.

Herr Kollege Brockes, dass Sie sich heute hier vorne hinstellen und das Thema Energiewende mit den Worten beginnen „Jetzt gibt es eine staatstragende Verantwortung, die wir alle gemeinsam wahrzunehmen haben―, finde ich wirklich abstrus.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Das ist fast schon unverschämt, wenn man bedenkt, wie der heutige Tag gelaufen ist. Wollen wir mal zur Sache kommen. Über „staatstragend― brauchen wir, glaube ich, nicht miteinander zu reden.

Nordrhein-Westfalen ist das Energieland Nummer eins in Deutschland. Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland, und NordrheinWestfalen ist auch das Land, in dem der Großteil der deutschen Industrie siedelt. Die Menschen und die Industrie sind in besonderem Maße auf eine sichere, bezahlbare Energieversorgung angewiesen.

Mensch und Industrie sind aber in NordrheinWestfalen auch die Voraussetzung dafür – die Menschen mit ihrem Qualifikationsniveau, die Industrie mit ihrer Innovationskraft –, NordrheinWestfalen zum Energieeffizienzland Nummer eins zu machen und die Chancen des Klimawandels für eine gute industrielle Zukunft zu nutzen.

In diesen Tagen werden in Berlin die Weichen für die Energiepolitik der kommenden Jahre gestellt. Mit der Vorlage des Energiepakets haben die Bundesregierung und die sie tragende Koalition eine Kehrtwende in der Energiepolitik vollzogen.

Schwarz-Gelb kehrt mit nur wenigen geringfügigen Änderungen zum rot-grünen Atomausstieg aus dem Jahre 2000 zurück, hat ein bisschen Rött’sche Pirouetten gedreht mit dem sogenannten Energiekonzept aus dem Herbst 2010, von dem ich an anderer Stelle schon sagte: Es ist nicht nur der schlechteste, sondern wahrscheinlich auch das teuerste Energiekonzept, das Deutschland jemals gesehen hat. Ich bin mir noch nicht sicher, ob es uns alle nicht noch einholen wird, dass es das teuerste ist.

Ich kann Sie nur daran erinnern: Der damals von SPD und Grünen umgesetzte Atomausstieg war rechtssicher, verfassungsfest, frei von Entschädigungsleistungen und wurde nicht beklagt. Das unterscheidet uns kolossal vom jetzigen Zustand. Er folgte damals dem überwiegenden Willen der deutschen Bevölkerung; das hat er mit dem diesmaligen gemein. Die jetzige Bundesregierung erklärt zwar, dass diese 13. Änderung des Atomgesetzes ebenfalls rechtssicher und verfassungsgerecht ausgestaltet sei und Entschädigungsansprüche ausgeschlossen seien.

Wenn das wirklich so ist – aber daran habe ich nach wie vor Zweifel –, kann ich die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP nur auffordern, dass die so geführte Bundesregierung auch die Chuzpe hat, deutlich zu sagen: Ja, dann übernehmen wir auch das Haftungsrisiko. Wenn Entschädigungszahlungen kommen, trägt sie der Bund ganz allein und belastet nicht die Länder. – Das muss unser gemeinsamer Wille sein. Das könnte man wohl nach wie vor auch hinkriegen.

Also: Allein mit dem Ausstieg aus der Atomenergie ist die Energiewende zweifelsohne noch lange nicht erreicht. Vielmehr ist es jetzt in vielen Bereichen notwendig, den Umbau unseres Energiesystems hin zu einem sicheren, bezahlbaren und nachhaltigen Energiedienstleistungssystem fortzusetzen. Gerade jetzt, nachdem Sie mittlerweile selbst den Irrglauben erkannt und die Laufzeitverlängerung zurückgenommen haben, kommt es nun darauf an, den Umstieg konsequent fortzusetzen, zu dem sich auch die heutige Bundesregierung bekennt. Sie bleibt aber leider weit hinter den notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie zum Umstieg in die erneuerbaren Energien zurück.

Ich bin der Landesregierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, dem Wirtschafts- und Energieminister Harry Voigtsberger und dem Klimaschutz- und Umweltminister Johannes Remmel sehr dankbar, dass es auf ihre maßgebliche Initiative gelungen ist, im Bundesrat alle Bundesländer – egal welcher Farbenlehre – für eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Energiegesetzespaket der Bundesregierung zu gewinnen, mit der eine substantielle Nachbesserung an den Gesetzentwürfen zu Recht eingefordert wird.

Diese Forderungen finden Sie in unserem Antrag alle wieder. Ich will sie nicht alle aufzählen, sondern nur ein paar wenige, den Rest zum Nachlesen und zur Unterstützung auf diesem gemeinsamen Weg. Es ist gelungen, die für Nordrhein-Westfalen besonders wichtigen Punkte einzubringen. Inzwischen wissen alle – bei der FDP Nordrhein-Westfalen bin ich mir noch nicht ganz so sicher –, dass eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung unverzichtbar ist.

Hierzu gehört an erster Stelle der weitere Ausbau der Windenergienutzung Onshore, an Land, und Offshore, auf hoher See. Deshalb ist es richtig, dass sich die rot-grüne Landesregierung gegen die geplanten Abstriche bei der Vergütungsanordnung der Onshore-Anlagen, also der auflandigen Anlagen, gewehrt hat. Deswegen ist falsch, dass die Bundesregierung bei den Ausbauzielen aus dem überholten Energiekonzept von Herbst 2010 stehenbleibt, statt sie entsprechend zu verändern.

An dieser Stelle möchte ich ergänzen, dass ich ganz besonders die Kollegen von der CDU bitten würde, auf ihren Landesvorsitzenden und Bundesumweltminister einzuwirken, über die seitens der Bundesregierung schon zugesagten Veränderungen, stärker Offshore zu bevorzugen, noch einmal nachzudenken. Für Nordrhein-Westfalen ist es ein durchaus ernstzunehmendes Problem, wenn die Onshore-Unterstützung in diesem Verhältnis absinkt. Denn diese gemachten Zusagen – das ist mir seit gestern bekannt – sind wieder zurückgenommen worden. Das ist kein gutes Signal für Nordrhein-Westfalen. Als Landesvorsitzender der CDU wird er bestimmt nordrhein-westfälische Interessen irgendwann in diesem Prozess in den Blick nehmen.

Planungssicherheit brauchen nicht nur die Investoren in erneuerbaren Energien. Planungssicherheit für Investitionen brauchen auch diejenigen, die konventionelle Kraftwerke und Kraftwerke mit Kopplungsanlagen bauen und betreiben wollen. Deshalb fordern die Bundesländer die Bundesregierung völlig zu Recht auf, im Anschluss an das Gesetzespaket zur Energiewende auch eine Novelle des Gesetzes zur Kraft-Wärme-Kopplung vorzulegen.

Diese Novelle muss beinhalten: Beibehaltung der Anschlussabnahme- und Vergütungspflicht für KWKStrom, attraktive Förderangebote unter anderem für

die industrielle KWK-Nutzung, das Thema „MikroKWK―, das Thema „virtuelle Kraftwerke― – darüber sind wir uns einig –, das Thema „Nah- und Fernwärmeausbau― – das ist ganz besonders für NordrheinWestfalen und die Ballungsräume wichtig – und vor allem das Thema „Speichertechnologien―, denn die große Aufgabe lautet: Wie bekomme ich den Strom zur richtigen Zeit an den richtigen Ort?

Ich komme zu einem weiteren Punkt für NordrheinWestfalen, der vielen Unternehmen und Beschäftigten zum Beispiel in der Aluminium-, in der Stahl-, in der Zement-, in der Chemie- und Papierindustrie besonders wichtig ist. All das sind energieintensive Unternehmen, bei denen Energie nicht nur ein Betriebsmittel, sondern Rohstoff ist. Das muss man im Auge behalten. Deswegen dürfen diese Unternehmen durch die Energiewende in ihrer Wettbewerbsfähigkeit nicht benachteiligt werden. Von daher ist zu gewährleisten, dass diese Unternehmen so gestellt werden, dass sie nicht eingeschränkt und damit zu Prozessen angeregt werden, die unter anderem auch zu Standortverlagerungen führen können. Es darf keine Verschlechterung der Konditionen beim Eigenverbrauch geben.

Zur Vergütung negativer Regelenergie zur Erhaltung der Netzstabilität: Wir müssen durch die Anpassung im Energiewärmegesetz marktgerechte Vergütungen herstellen, um dieses zu unterstützen. Wir müssen deutlich machen, dass diejenigen, die dazu beitragen, das Netz durch kurzzeitige Abschaltung und das Herunterfahren ihrer Anlagen ausgeglichen zu halten und zur Netzstabilität beizutragen, wenn starker Verbrauch zu verzeichnen ist, ihren wichtigen Beitrag für eine zukunftsfeste Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen vergütet bekommen. Das ist aus meiner Sicht auch wettbewerbspolitisch der richtige Weg.

Die Bundesregierung muss die vorgesehenen Mittel für den finanziellen Ausgleich für emissionshandelsbedingte Kostensteigerungen in Unternehmen in Höhe von 500 Millionen € durch Haushaltsmittel so aufstocken, dass Standortverlagerungen und Betriebsschließungen aufgrund von Strompreiserhöhungen ausgeschlossen werden.

Aus dieser Forderung ergibt sich auch der Kampfauftrag an alle Fraktionen im nordrhein

westfälischen Landtag: Werden Sie initiativ in Ihren Parteien, um die notwendigen Regelungen auf europäischer Ebene beihilferechtlich abzusichern, damit das Ganze an Stabilität gewinnt.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, nur mit einem entschiedenen Einsatz für die existenziellen Belange der auf sichere und bezahlbare Energieversorgung angewiesenen Industrie in NordrheinWestfalen werden Arbeitsplätze und Innovationskraft in Nordrhein-Westfalen dauerhaft gesichert. Herr Laumann – er ist im Moment nicht da –, Herr Lienenkämper und Herr Wüst

(Hendrik Wüst [CDU] winkt.)

er ist da –: Wir erwarten insbesondere von Herrn Röttgen, Ihrem Landesvorsitzenden, dass er sich in seiner Fraktion als Bundesumweltminister – ebenso wie es unsere Ministerpräsidentin und die gesamte Landesregierung getan haben – in dieser Sache endlich klar und unmissverständlich für die Interessen Nordrhein-Westfalens einsetzt.

Herr Papke und Herr Brockes, es wäre ein konstruktiver Beitrag von Ihnen für die Industrie in Nordrhein-Westfalen – nicht immer nur über Datteln usw. reden –: Sorgen Sie dafür, dass Bundeswirtschaftsminister Rösler die Belange der energieintensiven Industrie nicht so liegen lässt, wie es Herr Brüderle viel zu oft getan hat.

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

Ich habe gerade über das Thema der negativen Regelenergie gesprochen. Das ist nur eines der Beispiele. Wir können über Grundlasttarife und andere Dinge sprechen. An dieser Stelle ist nichts passiert.

Ich fordere Sie auf: Werden Sie initiativ, anstatt hier über Industriefreundlichkeit anhand von Datteln oder anderen untauglichen Beispielen zu philosophieren.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Es hat sich gelohnt, dass sich die Landesregierung für den Ausbau der energetischen Gebäudesanierung eingesetzt hat und sich weiter einsetzen wird. Doch das, was auf dem Tisch liegt, reicht nicht aus. Die finanzielle Ausstattung des KWK-Programms für die Gebäudesanierung muss über die vom Bund vorgeschlagenen 1,5 Milliarden € hinaus signifikant erhöht werden, um eine angemessene Sanierungsrate zu erreichen.

Dafür sollen auch Teil- und nicht nur Komplettsanierungen gefördert werden. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Neben der steuerlichen Förderung und verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten sind auch Zuschüsse bei denen notwendig, die teilweise keine Kredite brauchen. Kaum ein Programm hat eine solch starke Multiplikatorenwirkung für private Investitionen wie das Gebäudesanierungsprogramm. Deswegen: Unterstützen Sie dies und blockieren es nicht.

Kolleginnen und Kollegen, die Kostenbelastungen für Mieter und Vermieter müssen dabei ausgewogen und sozial verträglich sein; keine Frage. Die Belastungen der Mieter durch umlagefähige Sanierungskosten dürfen den Beitrag der damit verbundenen Nebenkosteneinsparungen nicht überschreiten.

Ich komme zum Schluss. Es ist gut, dass die Forderungen für Nachbesserungen am Energiekonzept von allen Bundesländern gemeinsam beschlossen