Protocol of the Session on June 30, 2011

Was meine Fraktion auf keinen Fall unterstützen kann, ist das Ansinnen, den schleswig-holsteini

schen Gesetzentwurf zu übernehmen, unabhängig davon, ob er europarechtlich notifiziert ist oder nicht.

Meine Fraktion ist zwar ganz klar für eine Harmonisierung der EU-Rechtsprechung, aber bitte auf hohem Niveau und nicht mit einer weiteren Deregulierung!

Ein Punkt fehlt völlig in der Debatte, nämlich die Frage nach dem gesellschaftlichen Nutzen. Was bringt es uns, was nützt es den Menschen in NRW, wenn die Beschränkungen beim Glücksspiel aufgehoben werden? Nach meiner Meinung und der der Fraktion absolut nichts. – Der Überweisung stimmen wir natürlich gerne zu. Aber der Antrag ist nicht besonders toll. – Danke.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Sagel. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger in Vertretung der Frau Ministerpräsidentin.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Ich weiß nicht, ob ich das in dem von meinem Vorredner vorgelegten Tempo schaffe. Aber ich will versuchen, das Wesentliche, was die Landesregierung zu diesem Antrag zu sagen hat, zusammenzufassen.

Das Erste und Wichtigste vorweg: Die Landesregierung, Herr Witzel – es wird Sie enttäuschen –, lehnt diesen FDP-Antrag aus unterschiedlichen Gründen ab, die ich gerne erläutern will.

(Ralf Witzel [FDP]: Schade! Chance vertan!)

Ich glaube, da ist keine Chance vertan.

Herr Witzel, zunächst zum Thema „Netzsperren―. – Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass der sich abzeichnende Kompromiss im Staatsvertrag unterstellt, dass die Länder von einem solchen Mittel zukünftig keinen Gebrauch mehr machen werden, sondern stattdessen eher der Schwerpunkt darauf liegen wird, die Zahlungsströme von illegalen Glücksspielen zu unterbrechen und damit insgesamt illegale Glücksspiele im Netz zurückzudrängen.

Ferner bleibt, was die EU-Konformität angeht, abzuwarten, wie die Kommission entscheiden wird. Das Notifizierungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es liegen übrigens auch noch keine Erkenntnisse dazu vor,

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

Herr Brockes. Die Berichterstattung aus der letzten Woche dazu ist schlichtweg unzutreffend.

Insgesamt verfolgt die Landesregierung das Ziel, einen Staatsvertrag im Konsens mit den 16 Bundes

ländern zu erreichen. Wir sind mitten im Verfahren. Geforderte Nachverhandlungen sind nicht zu leisten, weil wir uns in der Tat noch mitten im Verhandlungsprozess befinden.

Ich möchte Ihnen gerne noch ein, zwei Informationen geben, warum die Landesregierung der Auffassung ist, dass das schleswig-holsteinische Modell in Deutschland völlig unzureichend ist. Im Gegenteil wären bei Sportwetten und Wetten im Allgemeinen Spieler- und Jugendschutz nicht mehr zu gewährleisten.

Ich beziehe mich auf das Beispiel Großbritannien. In Großbritannien ist der Glücksspielmarkt völlig liberalisiert worden. Die Wetteinsätze haben sich in den Jahren 2001 bis 2009 verfünffacht. Die staatlichen Steuereinnahmen sanken im gleichen Zeitraum um 30 %. Übrigens zahlen Sport- oder Wettanbieter im Ausland lediglich eine Pauschalsteuer von 2 %. Selbst wenn der schleswig-holsteinische Vorschlag Wirklichkeit werden würde, würde bei einem bundeseinheitlichen Steuersatz von 16,66 % auch die Standortfrage durch das Modell in SchleswigHolstein in keiner Weise gelöst werden – im Gegenteil. Der Anreiz für Anbieter, wegen eines dort deutlich niedrigeren Steuerniveaus ins Ausland zu gehen, würde trotz des schleswig-holsteinischen Modells noch einmal deutlich zunehmen.

Ich fasse zusammen: Wir sind als Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen sehr daran interessiert, im laufenden Verfahren einen Staatsvertrag zu erreichen, der möglichst von allen 16 Ländern in größtmöglichem Konsens erreicht werden sollte. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/2130 an den Haupt- und Medienausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt

13 Europäische Finanztransaktionssteuer ein

führen

Antrag der Fraktion der SPD , der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/2212

Die Fraktionen haben vereinbart, dass die Reden zu Protokoll gegeben werden. (Siehe Anlage 3)

Da keine Reden gehalten werden, kommen wir direkt zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen somit über den Inhalt des Antrags Drucksache 15/2212 ab. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

14 Gesetz zur Änderung des ÖPNVG NRW – An

passung an Vorgaben der VO (EG) 1370/2007 zur Direktvergabe im Öffentlichen Personennahverkehr

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 15/1690

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr Drucksache 15/2152

zweite Lesung

Auch hier haben die Fraktionen vereinbart, dass die Reden zu Protokoll gegeben werden. (Siehe Anla- ge 4)

Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/2152, den Gesetzentwurf Drucksache

15/1690 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf einstimmig vom Landtag verabschiedet worden.

Wir kommen nun zu:

15 Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksachen 15/2151, 15/2282 – Neudruck

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung. Mir ist mitgeteilt worden, dass Herr Minister Jäger seine Rede bereits zu Protokoll gegeben hat. (Siehe Anlage 5)

Wird von den Fraktionen das Wort gewünscht?

(Zurufe: Nein!)

Offensichtlich wird es nicht gewünscht.

Damit sind wir auch schon bei der Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/2151 an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung.

Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, dem 20. Juli 2011, 10 Uhr statt.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.