Protocol of the Session on June 29, 2011

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Information der Ministerin gehört der Dank zuallererst allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bildungskonferenz. Denn durch ihren Einsatz und ihr Engagement ist es gelungen, die wesentlichen Fragestellungen der aktuellen Bildungspolitik zusammenzutragen und in den allermeisten Fällen gemeinsame Perspektiven zu entwickeln. Dank gebührt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums, die diesen Prozess engagiert begleitet haben. Ebenso bedanke ich mich bei der Ministerin, die diesen Prozess geleitet hat.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Wenn der Bericht heute den parlamentarischen Bereich erreicht, so gilt zunächst festzustellen, dass es gelungen ist, für eine Vielzahl von Fragestellungen Konsens und gleiche Sichtweisen zu erreichen. Es gilt natürlich auch festzustellen, dass auf einer Vielzahl von politischen Initiativen und Reformmaßnahmen aus der Zeit der schwarz-gelben Landesregierung aufgebaut wird und diese ausgebaut werden. Damit wird klar, dass entgegen der von RotGrün öffentlich postulierten Rollback-Politik eine Vielzahl von Neuerungen der Vorgängerregierung Bestand hat. Das stellen wir seitens der CDUFraktion natürlich auch mit Freude fest.

Exemplarisch können wir da anfügen: Das von uns in die Schulgesetzgebung eingebrachte Anrecht auf individuelle Förderung behält oberste Priorität und ist gesellschaftlich unbestritten. Das war vor fünf Jahren längst keine Selbstverständlichkeit. Die Ansätze der Umsetzung in die unterrichtliche Praxis werden weiter verfeinert und konkretisiert, erfreulicherweise aber nicht infrage gestellt.

Auch die neu eingeführten Instrumente wie die Qualitätsanalyse oder die Kompetenzteams zur

Lehrerfortbildung sind Grundlage zukunftsgewandter Vorschläge der Bildungskonferenz.

Die von uns eingeführten Sprachstandsfeststellungen in den Kindergärten sind unbestritten.

Die Verbesserung des Übergangsmanagements und die stärkere Berufsorientierung in den weiterführenden Schulen sind weitere Belege für die unter Schwarz-Gelb begonnenen Reformbestrebungen und materiellen Verbesserungen im Schulsystem.

Explizit werden die von uns eingebrachten Vernetzungsstrategien erwähnt und zur Weiterentwicklung herangezogen. Genannt seien auch die Initiative gegen das Sitzenbleiben „Komm mit!“ oder die Gütesiegelschulen. Auch der Stufenplan zum Ausbau des Ganztags an allen Schulformen ist zu begrüßen, zumal ja unter der schwarz-gelben Regierung

erst damit begonnen wurde, den Ganztag praktisch für alle Schulformen der Sekundarstufe I möglich zu machen, statt faktisch das Privileg einer Schulform zu sein.

An dieser Stelle möchte ich den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bildungskonferenz ein großes Kompliment machen, weil sie es verstanden haben, ihren Part als Politik beratend zu definieren und durchzustehen und sich nicht politisch vereinnahmen zu lassen. Als CDU-Fraktion haben wir die Bildungskonferenz als Ort des Zuhörens und Informierens verstanden und nicht als Ort der Positionierung konkreter parteipolitischer Forderungen der bildungspolitischen Tagespolitik.

Das beste Beispiel für das intelligente Zurückspielen an die Politik mit ihrem Gestaltungsauftrag sind die Empfehlungen zur weiteren Entwicklung der künftigen Schulstruktur. Denn in sehr intelligenter Weise gelang es hier, einen Rahmen für einen politischen Aushandlungsprozess vorzugeben, der Polarisierung überwand und den Ball in das Spielfeld des Parlaments gespielt hat. Bei genauem Betrachten kann man feststellen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz es klug hinbekommen haben, das Verbindende zu betonen und auch einen Weg aus alten Frontstellungen herauszuweisen.

Der Blick auf die verschiedenen Textentwürfe zu diesem Bereich verdeutlicht, dass offensichtlich in den Anfangsversionen aus der Administration doch eher in eine bestimmte ideologische Richtung gesteuert werden sollte. Daher bedanke ich mich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bildungskonferenz, dass sie uns diese Polarisierung erspart haben.

Die CDU-Fraktion nimmt den Appell der Bildungskonferenz sehr ernst und verfolgt ihn weiter, nämlich – ich zitiere: „in einem breiten Konsens zu einer dauerhaft tragfähigen Schulstruktur zu finden.“

Nach dem Urteil zu Finnentrop erscheint es nötiger denn je, hier zu einem Konsens zu kommen. Denn, Frau Löhrmann, trotz aller Notwendigkeit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit gilt es, zunächst einmal festzustellen: Rot-Grün hat den Schulversuch „Gemeinschaftsschule“ voll vor die Wand gefahren.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Sie haben mit Ihrer Schulpolitik am Parlament vorbei Schiffbruch erlitten. Sie haben für Unruhe und Ungerechtigkeiten im Land gesorgt. Ihre Schulpolitik nach einem Jahr Rot-Grün hat jede Menge Unruhe geschaffen.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Eines allerdings hat sie nicht: Sie hat nicht unsere Schullandschaft befriedet.

(Armin Laschet [CDU]: So ist es!)

Das Gegenteil ist richtig: Sie haben in der Schullandschaft Gewinner und Verlierer geschaffen. Sie haben billigend in Kauf genommen, dass Kommunen gegeneinander in Frontstellung gebracht wurden. Sie haben durch Ihre Schulpolitik jahrzehntelang gewachsene kommunale Strukturen und Kooperationen gefährdet und zerstört.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Es ist genauso eingetreten wie vorhergesagt: Sie haben alle juristischen Bedenken und unsere ausdrücklichen Warnungen beiseitegeschoben und trotz mancher Hinweise versucht, mit dem Kopf durch die Wand Ihre Politik durchzusetzen. An vielen Stellen haben Sie den Schulfrieden beendet und neue Rivalitäten geschaffen.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Sie haben durch die einseitige Privilegierung Ihres Prestigeobjekts neue Ungerechtigkeiten im Schulsystem geschaffen. Das ist das Gegenteil einer nachhaltigen und verlässlichen Politik. Symbol dafür ist das Scheitern der Gemeinde Finnentrop vor dem Oberverwaltungsgericht, weil es eben nicht nur eine Niederlage der 17.000-Einwohner-Gemeinde ist, vielmehr ist es eine herbe Niederlage für diese Landesregierung und ihr schulpolitisches Prestigeobjekt.

(Beifall von der CDU)

Das ist wichtig klarzustellen, ehe wir über die Empfehlung der Bildungskonferenz zu einem Konsens über eine dauerhaft tragfähige Schulstruktur kommen.

Es ist uns allen bekannt, dass Sie aus der bildungspolitischen Sackgasse nur dann herauskommen, wenn es Ihnen gelingt, Ihr Prestigeobjekt der sogenannten Gemeinschaftsschule auf eine verlässliche gesetzliche Grundlage zu stellen. Dazu führt nach allem, was juristisch bekannt ist und was wir wissen, kein Weg an einer Änderung des Art. 12 der Landesverfassung vorbei.

Sie wissen: Die CDU-Fraktion ist bereit, an der Lösung der Probleme, die insbesondere durch den demografischen Wandel entstehen, mitzuwirken. Das geht aber eben nur auf Augenhöhe. Ein Schulkonsens in der Bildungspolitik in NordrheinWestfalen kann doch nicht bedeuten – wie es derzeit in vielen Medien propagiert wird –, dass die CDU ohne ein Entgegenkommen von Rot-Grün Ja und Amen zur Gemeinschaftsschule sagt. Das eben nicht!

(Beifall von der CDU)

Es kann nicht darum gehen, dass wir Ihnen Ihr Prestigeobjekt absegnen. Deshalb ist es unser Anliegen, besonders über die folgenden Punkte zu reden, weil sie uns ganz besonders wichtig sind:

Erstens. Die CDU-Fraktion will für Eltern und Kinder dauerhaft die Möglichkeit der Wahl zwischen verschiedenen Schulformen abgesichert wissen.

(Beifall von der CDU)

Wir wissen um die Sorgen um die Zukunft vieler Gymnasien und Realschulen. Zahlreiche besorgte Mails haben uns dazu in den letzten Tagen erreicht. Um es klar zu sagen: Eine Politik, die schleichend zur Etablierung nur einer Schulform führt, wird es mit uns nicht geben.

(Beifall von der CDU)

Zweitens. Die gängige Floskel „Diese Landesregierung schafft keine Schulform ab“ schafft bei Anhängern gegliederter Schulen keine Beruhigung. Denn sie schließt eine schleichende Erosion eines mehrgliedrigen Schulsystems explizit nicht aus.

(Sören Link [SPD]: Findet doch bereits statt!)

Deshalb bestehen wir auf einem klaren Bekenntnis und entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten für Realschulen und Gymnasien mit den spezifischen Bildungsabschlüssen. Nach Auffassung der CDU geschieht dies am Besten in der Verfassung.

Drittens. Alle Schulen und Schulformen brauchen gleiche Bedingungen. In einem Schulkonsens kann es keine Privilegierung einzelner Schulformen geben. Dadurch werden neue Ungerechtigkeiten für Eltern, Lehrer und Schüler geschaffen. Es ist beispielsweise ungerecht, wenn am Regelgymnasium in den Anfangsklassen 30 Schüler sind, an einer Gemeinschaftsschule aber nur 23. Jedes Kind an einem Gymnasium oder auch an einer Realschule mit großen Klassen wird dadurch benachteiligt.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Es ist ungerecht, wenn eine Realschullehrerin an einer Regelrealschule 28 Wochenstunden unterrichtet, an einer Gemeinschaftsschule aber nur 25,5. Das sind fast 10 % Arbeitszeitverkürzung. Die gleiche Ungerechtigkeit gilt übrigens auch für die Hauptschullehrerinnen und Hauptschullehrer.

Viertens. Bei einem Schulkonsens müssen die einseitigen Vorteile für bestimmte Schulen im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes aufgehoben werden. Es ist ungerecht, wenn eine Kommune für einen Gesamt- oder Gemeinschaftsschüler erheblich höhere Zuweisungen erhält als für einen Realschüler oder Gymnasiasten. Alle Schüler sind gleich viel wert.

(Beifall von der CDU)

Wenn man sich das modellhaft in einigen Städten durchrechnen lässt, sieht man, dass es sehr schnell um Millionenbeträge und nicht um Marginalien geht.

Fünftens. Ein Schulkonsens muss dafür sorgen, dass es vor Ort keinen Schulkannibalismus gibt. Der regionale Konsens ist so verbindlich zu gestalten,

dass eine Konfliktsituation wie in Finnentrop, Attendorn und Lennestadt gelöst wird und Konfrontationen verhindert werden. Das Gleiche gilt für die weiteren Beispiele in Blankenheim im Konflikt mit freien Trägern. Diese müssen voll einbezogen werden. Das gilt auch für die münsterländischen Gemeinden, die ihren Protest öffentlich formuliert haben.

Sechstens. Wir wollen gleiche Bedingungen für das Zusammengehen von Haupt- und Realschulen zu Verbundschulen bis hin zu einer Zweizügigkeit. Nur so ist eine wohnortnahe oder auch quartiersnahe Schulversorgung möglich, ohne Standorte von Gymnasien gefährden zu müssen. Ich weiß, dass dies von vielen Kommunen als die beste Lösung für den demografischen Wandel angesehen wird. Nur so ist dauerhaft ein wohnortnahes Angebot mit selbstständigen Gymnasien möglich. Die Verbundschulen müssen die gleichen Bedingungen wie Gemeinschaftsschulen erhalten, sodass Kommunen eine echte Wahlfreiheit haben. Diese müssen auch für die bestehenden 23 Verbundschulen übertragen werden.

Siebtens. Schulen in freier Trägerschaft sind gleichberechtigt zu unterstützen und haben ein Anrecht auf langfristige Planungssicherheit. Sie sind in dem regionalen Konsens zur Schulentwicklung voll zu berücksichtigen und dürfen nicht übergangen werden. Ich nenne das Beispiel Blankenheim.

Achtens. Die Forderung der Bildungskonferenz nach einer gründlichen Evaluation der neuen Formen wird unterstützt, dies insbesondere vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Qualität.

Neuntens. Die Beratungsfunktion der Schulaufsicht und Bildungsverwaltung gegenüber Eltern, Lehrern und Schülern sowie Kommunen zur Weiterentwicklung der Schulstruktur hat neutral und in Alternativen zu erfolgen. Das Verwaltungshandeln kann nicht so aussehen, dass über lediglich eine mögliche Schulform informiert wird. Landesweit gibt es ja durchaus einen ganzen Strauß an Schulentwicklungsplanern.

Zehntens. Für die vom demografischen Wandel besonders gefährdeten Grundschulen sind neue Rahmenbedingungen zu definieren, die gerade kleinere Schulen, insbesondere in ländlichen Gemeinden, aber auch in eigenständigen städtischen Wohnquartieren ermöglichen – zu den Fragen der Qualität wird sich gleich mein Kollege Thomas Sternberg in seinem Beitrag noch detailliert äußern –; denn wir alle wissen, Grundlage für den Schulerfolg ist die individuelle Förderung eine jeden Schülers, einer jeden Schülerin.