Protocol of the Session on June 29, 2011

Die Landesregierung wird – das kann ich Ihnen nochmals versichern – den Vertrauensschutz dahin gehend gewährleisten, dass Projekte im laufenden Verfahren nicht schlechter als zum Zeitpunkt der Antragstellung gestellt werden. Die Landesregierung achtet selbstverständlich genauso auf den Vertrauensschutz gegenüber den Vorhabenträgern wie gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohnern.

Diese Aussagen gelten nach wie vor. Ich habe sie inzwischen schon fünfmal vorgetragen. – Ich danke trotzdem für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von der LINKEN – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Danke, Herr Minister. – Damit sind wir am Schluss der Beratung. Die antragstellende Fraktion Die Linke hat direkte Abstimmung beantragt.

Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 15/2205. Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Die Fraktion Die Linke. Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Die Fraktion Die Linke hat dem zugestimmt. Alle anderen Fraktionen haben den Antrag abgelehnt. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

7 Fragestunde

Drucksache 15/2221

Mit der Drucksache 15/2221 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 38, 39, 40 und 41 vor.

Ich rufe nun auf die

Mündliche Anfrage 38

des Herrn Abgeordneten Marcel Hafke von der Fraktion der FDP:

Angst vor Freiheitsentzug durch bevorstehende Novellierung des Hochschulfreiheitsgesetzes – Was sind die einzelnen inhaltlichen Zielsetzungen und Konsequenzen beim Vorgehen der Landesregierung?

Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, das Hochschulfreiheitsgesetz zu novellieren, das erst am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist.

Ausweislich des Zeitungsartikels „Angst vor Freiheitsentzug“ in der „Financial Times“ vom 13. Mai 2011 hat dieser Prozess mittlerweile begonnen, obwohl ein großer Teil der Hochschulen mit den gültigen schwarzgelben Neuregelungen zufrieden ist und im Hochschulrecht keinen Veränderungsbedarf sieht. Der erwähnte Artikel berichtet, dass sich seit rot/grüner Amtsübernahme Rektoren, Kanzler, Studentenvertreter und Hochschulratsvorsitzende der Universitäten alle paar Wochen zur Vorsprache zu Ministerin Schulze begeben müssen. Die Rektoren werteten dies als Versuch, „die Universitäten an die Kandare zu nehmen“.

Aufgrund der Unklarheit des Koalitionsvertrages ist für die Betroffenen fraglich, welche einzelnen Änderungsabsichten Ministerin Schulze verfolgt. Die unklaren Zielsetzungen hinterlassen in der Hochschulszene derzeit viele Fragezeichen.

Die Hochschulen müssen und wollen sich im Wettbewerb behaupten und brauchen für ihre Planungen Sicherheit bezüglich der rechtlichen Grundlagen.

Das Parlament sollte daher von Ministerin Schulze ausführlich informiert werden, welche einzelnen Gesetzesänderungen die Landesregierung politisch im Hochschulfreiheitsgesetz beabsichtigt und wann die Neuregelungen in Kraft treten sollen.

Was sind die einzelnen inhaltlichen Zielsetzungen und Konsequenzen beim Vorgehen der Landesregierung zur Novellierung des Hochschulfreiheitsgesetzes?

Ich bitte Frau Ministerin Schulze um Beantwortung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Hafke, vielen Dank für die erneute Frage zur Novellierung des Hochschulrechts.

Wie Sie vielleicht gemerkt haben, gab es in 2010 einen Regierungswechsel. Mit diesem Regierungswechsel sind auch andere Formen der Politik verbunden. Wir wollen einen offenen Dialog.

(Zurufe von der CDU und von der FDP: Oh!)

Wir beziehen die Beteiligten auch wirklich ein. Wir sind eine Koalition der Einladung und des Dialogs.

(Zurufe von der CDU und von der FDP: Oh!)

Wenn Sie mich fragen, müssen Sie sich die Antwort auch anhören.

Gerade im Bereich des Hochschulrechtes gibt es eine enorme Anzahl von Akteurinnen und Akteuren, die in diesem Bereich beteiligt sein müssen. Deswegen haben wir nicht nur mit Menschen aus den Hochschulen, sondern auch aus Gewerkschaften, Kammern und Arbeitgeberverbänden jetzt die Diskussionen aufgenommen.

Das ist für Sie sicherlich ein ungewohntes Vorgehen und ein deutlicher Unterschied zu dem, was die vorherige Regierung gemacht hat. Das ist aber der neue Stil, an den Sie sich gewöhnen müssen.

Ich will Ihnen noch eins zu der Formulierung sagen. Wenn Sie diesen offenen und freiwilligen Dialogprozess als „Freiheitsentzug“ bezeichnen – das haben Sie in der Kleinen Anfrage getan –, dann zeigt das, dass Sie offensichtlich ein sehr seltsames Bild davon haben, wie Freiheitsentzug in den Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen aussieht. Justizvollzug und damit Freiheitsentzug sind eher nicht dialogorientiert und nicht freiwillig.

(Beifall von der SPD)

Zur ersten Nachfrage gebe ich Herrn Hafke das Wort.

Vielen Dank, Frau Vorsitzende. – Frau Ministerin Schulze, ich bin ja schon überrascht über die vielen Neuigkeiten, die Sie uns hier mit auf den Weg gegeben haben.

(Beifall von der CDU)

Vielleicht leide ich auch unter Gedächtnisschwund. Aber ich habe den Eindruck: Diese Antwortphrasen haben wir jetzt schon mehr als einmal gehört.

Den Freiheitsentzug – nur damit das auch korrekt wiedergegeben wird, was Frau Ministerin gesagt hat – haben wir ja nicht ins Spiel gebracht. Das steht in der „Financial Times“. Den Artikel hat Marion Schmidt geschrieben. Wir haben daraus zitiert.

Ich komme zu meiner Frage. Da Sie ja immer wieder davon geredet haben, Leitplanken zu setzen und Leitplanken für die Hochschulen vorzugeben, würde mich nun interessieren: Welche konkreten Steuerungsinstrumente haben Sie denn oder wünschen Sie sich, damit Sie entsprechende Leitplanken setzen können?

Wenn Sie nämlich regelmäßig die Rektoren zum Rapport einbestellen, in Einzelgesprächen, würde mich schon interessieren, was denn das Ergebnis

aus Ihrer Sicht sein soll und wie die Leitplanken dann vielleicht aussehen.

Herr Abgeordneter, wenn Sie mir die gleiche Frage stellen, wie Sie sie mir schon vor wenigen Wochen gestellt haben, dann müssen Sie auch damit rechnen, dass ich eine ähnliche Antwort gebe.

Es ist so, dass wir ein offenes, ein dialogorientiertes Verfahren wollen. Dieses Verfahren läuft derzeit. Es gibt eine ganze Reihe von Gesprächen, die wir dort führen und die übrigens sehr interessant sind. Wir gehen, anders als Sie das vielleicht planen oder Sie das gemacht hätten, nicht mit einem fertigen Gesetz in solche Diskussionen, sondern wir sind offen. Ich habe keine Eckpunkte in der Tasche, die ich dann heimlich als Vorlage habe, sondern offener Dialogprozess heißt, dass wir gemeinsam mit allen Beteiligten prüfen: Wo gibt es Veränderungsbedarfe? Wo hat sich dieses Hochschulgesetz nicht bewährt? Wo muss man es anpassen?

Es gibt keinen Rapport für Rektoren – das würden die sich im Übrigen auch gar nicht bieten lassen –, sondern es gibt einen offenen Diskussionsprozess. Dieser offene Diskussionsprozess wird derzeit geführt.

Eine weitere Nachfrage von Herrn Hafke.

Ich hatte mich jetzt zwar nicht eingedrückt, aber ich kann gern noch einmal fragen.

Frau Ministerin, irgendwie habe ich den Eindruck, wir reden da wirklich aneinander vorbei. Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Das nehme ich jetzt einfach zur Kenntnis.

Ich möchte aber einfach noch einmal wissen: Sie bestellen ja jeden Rektor einzeln ein. Was ist das konkrete Anliegen, das Sie mit den Rektoren besprechen? Für Gedankenaustausch muss ich ja nicht jeden einzeln einbestellen. Das kann man ja vielleicht auch im Parlament machen oder im Gruppengespräch. Aber Einzelgespräche finde ich schon hochinteressant.

Mich würde dabei auch interessieren: Wie sieht denn das aus? Was stellen Sie sich denn unter „Zukunft der Hochschulen“ vor? Wie wollen Sie die in Zukunft steuern? Wollen Sie da irgendetwas steuern? Sie haben ja mehrfach Interviews gegeben. Auch in dem Interview in der „Financial Times“, auf das wir uns bezogen, sind mehrere Punkte genannt. Das würde mich doch etwas konkreter interessieren.

Nur zur Klarstellung: In der „Financial Times“ steht kein Interview mit mir, sondern ein Bericht, den eine Journalistin so geschrieben hat.

Sie sind offensichtlich schlecht informiert. Denn es gibt keinen Rapport. Hier werden keine einzelnen Rektorinnen und Rektoren oder Präsidentinnen und Präsidenten zu mir einbestellt, sondern es gibt einen offenen Dialogprozess, in den auch Rektorinnen und Rektoren und Präsidentinnen und Präsidenten einbezogen sind, genauso wie der Hochschullehrerverband, genauso wie die Handwerkskammern und die Arbeitgeberverbände.

Natürlich suche ich bei Veränderungen, wie wir sie jetzt planen, auch den Austausch mit den Fachleuten. Die Rektorinnen und Rektoren und Präsidentinnen und Präsidenten sind nun einmal die Fachleute. Aber es wird niemand zum Rapport einbestellt.

Eine weitere Nachfrage von Herrn Brockes.

Vielen Dank. – Frau Ministerin, um diese oberflächliche Antwortebene zu verlassen, ohne Sie gleichzeitig wieder zu überfordern, meine Frage: Sollen die Hochschulen zukünftig autonome Körperschaften des öffentlichen Rechts bleiben?