Protocol of the Session on May 18, 2011

Wir meinen daher, dass es einer Paketlösung bedarf, die einerseits – so auch Herr Wimmer – höhere Abwahlquoren vorsieht, andererseits die Versorgungsproblematik löst. Der vorliegende Änderungsantrag weist in die richtige Richtung, reicht aus unserer Sicht aber nicht ganz aus. Deshalb wird sich die FDP an der Stelle enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engel. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Demirel das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute ist ein schöner Tag. Der Landtag wird heute unseren Gesetzentwurf, den Entwurf der Linken für ein „Gesetz zur Einleitung von Abwahlverfahren von Bürgermeistern und Landräten durch Bürgerbegehren“, beschließen.

(Beifall von der LINKEN)

Das ist ein Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger. Das ist ein Erfolg für die direkte Demokratie. Das ist natürlich auch ein Erfolg für meine Fraktion, die diesen Vorschlag eingebracht hat. Die Bevölkerung hat nun endlich die Möglichkeit, Bürgermeister nicht nur direkt zu wählen, sondern sie auch abzuwählen – auch ohne Zustimmung des Stadtrates.

Meine Damen und Herren, das ist ein Gesetzentwurf der Linken, der jetzt eine Mehrheit im Landtag erhält. Darauf möchte ich auch die Damen und Herren von der Presse, falls Sie noch da sind, aufmerksam machen, denen das offenbar entgangen zu sein scheint. Da lese und höre ich nämlich merkwürdigerweise, dies sei ein Vorstoß von SPD und Grünen, und die Linken würden ihn wahrscheinlich mittragen. Nein, meine Damen und Herren Medienschaffende, es ist genau umgekehrt: Wie Sie auch der entsprechenden Landtagsdrucksache entnehmen können, ist dies ein Gesetzentwurf der Linken. SPD und Grüne tragen ihn mit, worüber wir uns natürlich sehr freuen.

(Beifall von der LINKEN)

Meine Damen und Herren, Bürgermeister werden seit geraumer Zeit direkt von der Bevölkerung gewählt. Da ist es wirklich ein Widerspruch, dass Sie bisher nicht auch direkt von der Bevölkerung abgewählt werden konnten. Dies wollen wir heute beschließen.

Das Gesetz in der geänderten Form stellt einen Kompromiss dar. Zunächst hat es uns sehr gefreut, dass zumindest vier Fraktionen im Hause die Problemlage erkannt und Handlungsbedarf gesehen hatten.

In unserem Ursprungsentwurf wollten wir, dass eine Abwahl analog zum Bürgerbegehren eingeleitet werden kann, das heißt Quoren je nach Größe der Gemeinde zwischen 3 und 10 %. Dieser Vorschlag von uns wurde übrigens auch von der kommunalpolitischen Vereinigung der FDP begrüßt. Deshalb waren wir zunächst auch zu viert bei den Verhandlungen: SPD, Grüne, FDP und Linke. Wir sind dann auch in eine sehr konstruktive Verhandlung eingetreten. Doch leider hat die FDP zum Schluss den Mut verloren. Herr Engel, es ist – obwohl Sie unserer Einladung zu einem Gespräch sogar gefolgt sind – schade, dass Sie sich nicht durchsetzen konnten. Sie waren für eine Zeit noch die letzte Hoffnung für mich in der FDP.

(Beifall von der LINKEN)

Meine Damen und Herren, heute ist ein voller Erfolg für die Linke. Denn in unserem Kompromiss haben wir auch SPD und Grüne von ursprünglich 33 % als Einleitungsquorum auf 15 % heruntergehandelt. Das ist knapp die Hälfte. Immerhin, meine Damen und Herren!

Dennoch möchte ich hier auch nicht verhehlen, dass es jenseits des gefundenen Kompromisses, den wir als Einstieg betrachten, in den Verhandlungsgesprächen doch große Unterschiede gegeben hat. SPD und Grüne argumentieren, die Abwahl eines Hauptverwaltungsbeamten sei nicht mit Sachfragen gleichzusetzen. Darum müsse das Quorum hier höher sein als beim Sachentscheid. Die Linke sagt im Gegensatz dazu: Wir wollen so viele basisdemokratische Elemente wie nur möglich. Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern die Mitsprache, das Engagement erleichtern.

(Beifall von der LINKEN)

Wir wollen eine politische Rechenschaftspflicht und Wähl- und Abwählbarkeit politischer Beamter durch die Bevölkerung ohne unnötige Hürden.

Da wir dies grundlegend wollen, ist diese Initiative aus unserer Sicht auch keine „Lex Sauerland“, wie man uns ja immer wieder unterstellt – auch wenn es vielleicht Herr Sauerland sein wird, der als Folge dieser Initiative als Erster seinen Hut nehmen muss.

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen auch nicht verheimlichen, dass wir ein Einleitungsquorum von 15 % für Städte mit über 100.000 Einwohnern immer noch für entschieden zu hoch halten. Deshalb werden wir in den kommenden Jahren noch einmal auf diese Frage zurückkommen.

Aber heute freuen wir uns als Fraktion, dass der erste Gesetzentwurf der Linken verabschiedet wird. Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, die direk

te Demokratie ein Stück auszubauen und die Mitwirkungsmöglichkeiten der Menschen zu erweitern.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Demirel. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Jäger das Wort.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wimmer, im Landtagshandbuch ist ausgewiesen, dass Sie Abgeordneter des Rhein-Sieg-Kreises sind.

(Wiljo Wimmer [CDU]: Das ist falsch!)

Sondern?

(Wiljo Wimmer [CDU]: Rhein-Kreis Neuss!)

Entschuldigung! Rhein-Kreis Neuss. Wie es zu Ihrer geografischen Verirrung nach Gelsenkirchen kommen kann, kann ich nicht nachvollziehen. Aber ich will deutlich sagen: Als Innenminister hat man eine gewisse Neutralität an den Tag zu legen. Erstens. Ich freue mich, dass der amtierende deutsche Fußballmeister aus Nordrhein-Westfalen kommt. Zweitens. Ich freue mich, dass der zukünftige Pokalsieger aus Nordrhein-Westfalen kommt.

(Beifall von der SPD und von der LINKEN)

Und ich freue mich darüber, dass dieser Verein blau-weiße Farben trägt, Herr Wimmer. Trösten Sie sich als bekennender Schalker: Auch Vizepokalsieger ist ein schöner Titel, Herr Wimmer.

(Beifall von der SPD – Zuruf von Wiljo Wim- mer [CDU])

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits in der Lesung am 11. November 2010 habe ich deutlich gemacht, dass der von der Fraktion Die Linke vorgelegte Gesetzentwurf, Hauptverwaltungsbeamte durch die Bürger direkt abwählen zu lassen, ein sinnvoller, ein demokratischer Vorschlag ist.

(Beifall von der LINKEN)

Ich will auch deutlich machen – das ist hier bereits mehrfach gesagt worden –, dass es bereits am 12. Juli 2010 Bestandteil des Koalitionsvertrages geworden ist, den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen diese Möglichkeit zu eröffnen. Ich glaube, dass die Fraktionen ausreichend dargelegt haben, dass hiermit nicht in irgendeiner Weise auf die Ereignisse der Love-Parade reagiert werden soll.

Zurzeit lässt die Gemeindeordnung es zu, dass eine kleine Minderheit eines Rates, nämlich ein Drittel plus eine Stimme, ein unmittelbares Abwahlverfahren zu verhindern weiß. Herr Wimmer, das ist im Zweifel undemokratisch.

(Beifall von der LINKEN)

Wer die Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamten befürwortet – das tue ich übrigens auch –, der muss auch das Instrument der unmittelbaren Abwahl der Hauptverwaltungsbeamten als einen Baustein zur Demokratisierung der Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen gutheißen können.

Ich glaube auch, dass die eingeführten und angedachten Quoren von 15, 17,5 und 20 % geeignet sind, dass nicht ständig Abwahlverfahren in Nordrhein-Westfalen eingeleitet werden können, dass hiermit im Gegenteil eine Hürde verbunden ist, die nur in wirklich seltenen, wichtigen Angelegenheiten zur Einleitung eines Abwahlverfahrens führen wird. Mindestens 25 % der Wahlberechtigten müssen einer solchen Abwahl zustimmen; das ist gerade schon hinreichend erklärt worden. Das ist oftmals mehr, als der Amtsinhaber bei der Kommunalwahl an Zuspruch erhalten hat.

Ich glaube, dass die Anhörung uns auch Rechtsklarheit gegeben hat, was die Ausgestaltung dieses Gesetzentwurfs angeht.

Insgesamt begrüße ich im Namen der Landesregierung ganz ausdrücklich, dass dieser Schritt hin zu mehr Demokratie in den Kommunen auch hier im Landtag und bei der Sachverständigenanhörung breite Zustimmung gefunden hat und hoffentlich auch hier gleich finden wird. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor.

Wir können zur Abstimmung kommen. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/1934, den Gesetzentwurf Drucksache 15/465 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Darf ich die Zustimmung hierzu feststellen? – Die wird vonseiten der Fraktion Die Linke, der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteilt. Gegenstimmen? – Von der Fraktion der CDU. Enthaltungen? – Von der Fraktion der FDP. Ich frage sicherheitshalber noch einmal nach: Enthaltungen? – Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Fraktion der CDU. Hier gab es leichte Irritationen, sodass wir das noch einmal geklärt haben. Damit, meine Damen und Herren, ist die Empfehlung mit den Stimmen von Linker, SPD und Grünen angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

(Beifall von der SPD und von der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf Tagesordnungspunkt

12 Gesetz zur Änderung des Nachbarrechts

gesetzes (NachbG NRW) – Wärmedämmung und Grenzständige Gebäude

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/853

Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/1959

Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 15/2061 – Neudruck

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses Drucksache 15/1895

zweite Lesung