Darüber hinaus ist die Verabschiedung des Gesetzes am heutigen Tage ein gutes Zeichen dafür, dass auch wir in Nordrhein-Westfalen gesellschaftlich der Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben ein weiteres Stückchen näherkommen beziehungsweise ein weiteres Stückchen in der Normalität der aktiven Toleranz, der unterschiedlichen Lebensentwürfe angekommen sind.
Unsere Fraktion – das wurde schon erwähnt – hat sich bei den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss und auch im Unterausschuss „Personal“ zustimmend zu der Zielsetzung des Gesetzentwurfes geäußert. Das möchte ich in aller Deutlichkeit unterstreichen. Darum bedarf es auch nicht der Erinnerung an die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, aber trotzdem herzlichen Dank, dass Sie es erwähnt haben, die sich wie viele andere Liberale für die Belange von gleichgeschlechtlichen Paaren einsetzt.
Wir haben den Gesetzentwurf aber wohlwollend geprüft, auch wenn wir mit Blick auf diese sehr weitgehende Rückwirkung, nämlich bis zum Dezember 2003, und auf die Auswirkungen für das Land und die Kommunen eine Prüfung im Gesamtkontext der Etatsituation vornehmen wollten. Aber nicht, Frau Kollegin Paul, weil es darum geht, allein nach Kassenlage zu entscheiden. Dennoch gehört es zu einer seriösen Gesamtabwägung zu prüfen, ob man über das zwingend Notwendige hinaus weitere Rückwirkungen vorsieht angesichts eines nicht verfassungskonformen Haushalts.
Wir haben heute Morgen über unsere Vorschläge zu dem Etatentwurf 2011 diskutiert. Sie sind zwar leider nicht angenommen worden, doch nach unserer Prüfung, wie ein verfassungskonformer Haushalt erreicht werden kann, war unsere Zustimmung zu dieser gesetzlichen Regelung auch mit der Rückwirkung möglich. Deswegen haben wir uns nach Abwägung aller Argumente und der Prüfung des Etatentwurfs, aber auch unter Einbeziehung des EuGH-Urteils der letzten Tage entschieden, dem Gesetzentwurf in der heutigen dritten Lesung zuzustimmen.
Hierbei war es mitentscheidend, dass es nicht zulasten der homosexuellen Beamtinnen und Beamten in diesem Land gehen darf, wenn sich der Bund und die Länder bei der Umsetzung einer EURichtlinie ungebührlich viel Zeit lassen. Das liegt vielleicht daran, dass man vielleicht erst sehr Vieles bewegen musste, um Zustimmung und Akzeptanz zu gewinnen, aber das ist letztlich egal. Die Beamtinnen und Beamten sollen darunter nicht leiden. Mit der Zustimmung für dieses Gesetz, die wir heute geben werden, treten wir deutlich für die Vielfalt der Lebensentwürfe in unserem Land ein.
Es ist uns ein ganz wichtiges Anliegen, dass wir dieser Pluralität der Lebensentwürfe und Lebensträume in unserem Land einen Rahmen geben, in dem alle Träume gelebt werden können. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Gleichstellung von Menschen – unabhängig von ihren sexuellen Identitäten – ist unserer Partei ein großes Anliegen. Die Lebensentwürfe von Menschen mit verschiedenen sexuellen Identitäten sind über den Grundrechtskatalog der Verfassung eindeutig geschützt. Dort ist die Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz aus gutem Grund verankert. Die sexuelle Identität darf daher kein Ausgrenzungskriterium sein.
Einer der rechtlichen Schritte, die zu einer stärkeren Gleichberechtigung beitragen können, ist ohne Frage die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht. Die Eintragung von Lebensgemeinschaften ist der berechtigte Versuch, dieser Gruppe einen angemessenen Zugang zu Förderstrukturen zu verschaffen.
Sehr verehrte Damen und Herren, die Gleichstellungsrichtlinie der EU hatte Dezember 2003 als Frist zur Umsetzung ihrer Vorgaben gesetzt. Leider war die damalige rot-grüne Regierung dem nicht gerecht geworden, weshalb es auch zur Nachzahlung von Ansprüchen seit 2003 bis heute kommen wird. Erst nachdem das Bundesverwaltungsgericht 2010 die Gültigkeit der EU-Richtlinie bestätigte, sah man akuten Handlungsbedarf.
Auch wenn die kommunalen Spitzenverbände in ihren Stellungnahmen berechtigte Bedenken geäußert haben, müssen wir den Gesetzentwurf mit Rückwirkung auf 2003 gemeinsam stemmen. Alles andere wäre rechtlich nicht tragbar.
Welche Gleichberechtigung? – Die eine Seite der Gleichberechtigung ist die rechtliche Integration wie im vorliegenden Gesetzentwurf. Die andere Seite ist weiterhin die Prämisse, die Akzeptanz von Menschen mit verschiedenen sexuellen Identitäten und deren Lebensentwürfen in der Gesellschaft zu fördern. Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, begrüßt unsere Partei den Aktionsplan der Landesregierung, der darauf abzielt, die Wirkmechanismen von Homophobie systematisch aufzubrechen.
Meine Damen und Herren, die eigetragenen Lebenspartnerschaften sind eine Annäherung an das Eherecht. Ich zitiere stellvertretend die Landesarbeitsgemeinschaft Lesben aus einer Stellungnahme zu diesem Gesetz: Um für klare und eindeutige juristische Verhältnisse zu sorgen, sollte der nächste juristische Schritt zur vollständigen Gleichstellung von Hetero- und Homosexuellen die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule sein. – Zitat Ende!
Meine Damen und Herren: Zusammengefasst bedeutet das, dass wir dem Gesetzentwurf zur Gleichstellung eingetragener Lebensgemeinschaften mit der Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht unterstützen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Akbayir. – Als Vertreter der Landesregierung hat nun Herr Minister Dr. WalterBorjans das Wort. Bitte schön, Herr Minister.
- Entschuldigung, das ist beim Amtswechsel irgendwie verschütt gegangen. Herr Minister hat seine Rede zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage) Damit, meine Damen und Herren, liegen zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Schluss der Beratungen und kommen zur Abstimmung.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/1933, den Gesetzentwurf Drucksache 15/1269 unverändert anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den darf ich jetzt bitten, das Handzeichen zu geben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Fraktion der CDU hat dagegen gestimmt. Der Abgeordnete Ratajczak hat sich der Stimme enthalten. Es haben dafür gestimmt die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Fraktion Die Linke. – Damit, meine Damen und Herren, ist die Empfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in dritter Lesung verabschiedet.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Kollegen Wimmer das Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Wimmer.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetz, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Linken, von SPD und Grünen – das ist die Reihenfolge der Antragstellung – bescheinigen Sie 15.242 ehrenamtlich in unseren Räten agierenden Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern, dass Sie sie nicht für fähig halten, im Rahmen ihres Mandats und des von ihnen geleisteten Versprechens, zum Wohle ihrer Stadt und ihrer Bürgerschaft zu handeln, zu beurteilen, ob der Hauptgemeindebeamte – sei es der Oberbürgermeister oder der Bürgermeister – ein solches Fehlverhalten an den Tag gelegt hat, dass eine weitere Ausübung des Amtes, Kollege Mostofizadeh, nicht mehr in Frage kommt. Das ist ein herber Schlag gegen die Kommunalparlamente.
Worum geht es denn hier überhaupt? – Es geht um die Möglichkeit, einen Oberbürgermeister oder einen Bürgermeister durch die Bevölkerung abwählen zu lassen.
Das ist aber bereits heute schon möglich, Frau Kollegin. Nur gilt hierfür aktuell noch, dass das nicht unmittelbar durch die Bürgerschaft initiiert werden kann, sondern es zunächst einer qualifizierten Entscheidung des Rates bedarf, um den Weg für die Entscheidung der Bürger frei zu machen. Das ist Ihnen ein Dorn im Auge. Warum?
Weil ein insbesondere von der Duisburger SPD, zu deren Zustand ich mich aktuell nun wirklich nicht zu äußern brauche, initiiertes Verfahren gegen den dortigen Oberbürgermeister gescheitert ist.
Jetzt werden nachfolgende Redner, insbesondere sicherlich der Kollege Wolf, wieder ausführen, dass die gesetzlichen Regelungen bereits Teil des Koalitionsvertrags gewesen seien und das alles mit den Vorgängen bei der Love-Parade nichts zu tun habe.
Auf der anderen Seite mag man aber auch die aktuelle Presselandschaft beobachten. Wer das tut, wird eines Besseren belehrt. Kolportiert wird – unwidersprochen –, dass man dort nur auf die heutige Entscheidung warte, um sofort ein neues Abwahlverfahren gegen Herrn Sauerland einzuleiten. Darauf wird an gegebener Stelle noch zurückzukommen sein.
Wenn es sich hier aber nicht um die Regelung eines Einzelfalles oder ein Maßnahmegesetz handeln soll, warum dann die Eile bei der Gesetzgebung?
Im Rahmen der Anhörung haben insbesondere die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, also die Vertreter der Kommunen, erhebliche Bedenken gegen das Gesetz geäußert und ein Kommunalwahlbeamtengesetz gefordert, das zusammenfassend die Rechte und Pflichten eines Hauptgemeindebeamten inklusive versorgungsrechtlicher Fragen unter anderem auch bei einem freiwilligen Rücktritt kodifiziert. Warum geht man diesem Vorschlag nicht weiter nach und vermeidet so gegebenenfalls die Notwendigkeit eines Abwahlverfahrens?
Auch andere Ideen wurden nicht weiterverfolgt – etwa diejenige, lediglich ein konstruktives Abwahlverfahren zuzulassen, also die Abwahl eines amtierenden Bürgermeisters gleichzeitig mit der Neuwahl eines solchen zu verbinden. Man bedenke nur die praktischen Konsequenzen auch vor dem Hintergrund der vor wenigen Wochen getroffenen Entscheidung zur Stichwahl: Zuerst wird ein Bürgermeister abgewählt. Dann findet ein Bürgermeisterwahlkampf statt, bei dem im ersten Wahlgang der erfolgreichste Kandidat nicht die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, sodass es eines weiteren Wahlganges bedarf. Glauben Sie wirklich, dass bei diesem dritten Wahlgang noch eine große Bürgerbeteiligung gegeben sein wird? Und welche Legitimation hat ein so gewählter Bürgermeister?
Bei der eben aufgeworfenen Frage der Versorgung geht es auch nicht etwa um die Schaffung auskömmlicher Positionen für Versorgungsfälle der Politik. Es stellt sich vielmehr die Frage, wie Sie auch in Zukunft geeignete Frauen und Männer finden wollen, die bereit sind, das verantwortungsvolle Amt eines Hauptgemeindebeamten bzw. einer Hauptgemeindebeamtin in einer Kommune zu übernehmen. Wie sollen sich noch Fachleute für dieses Amt finden lassen, wie noch Politiker?
Ich gebe zu bedenken und glaube mich zu erinnern, dass nach der Definition in Wikipedia Politiker Menschen sind, die das Ziel haben, „durch ihr kreatives Denken Probleme der Gesellschaft zu lösen und durch ihr Handeln Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was Sie durch dieses Gesetz erhalten werden, sind Populisten, also Politiker, die mit unrealistischen, aber populären Versprechungen versuchen, kurzfristig möglichst viele Wählerstimmen zu mobilisieren.