Protocol of the Session on May 18, 2011

Zum anderen muss man auch an die Systematik herangehen. Denn es ist nicht richtig, einseitig den Kommunen die Schuld zuzuweisen und zu drohen, ihnen mit dem Aufsichtsrecht zu zeigen, wo der Hammer hängt. Das kann man nicht machen, wenn sich nicht gleichzeitig etwas im positiven Sinne bewegt.

§ 76 Abs. 1, der den schnellstmöglichen Haushaltsausgleich verlangt, bleibt im Gesetz. Alles, was Sie vorhin vorgetragen haben, ist schlicht Kokolores.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Was die „guten“ oder „bösen“ Kommunen anbelangt: Auch ich habe meine Meinung zu einzelnen Haushaltsaufstellungsverfahren in verschiedenen Städten, die auch in der Nachbarschaft meiner Heimatstadt liegen. Das ist überhaupt keine Frage. Aber erkundigen Sie sich doch einmal in Wuppertal, wo die CDU in Bezug auf diese Frage beide entscheidenden Ämter innehat. Der Kollege Jung schreibt Ihnen hinsichtlich dieser Frage auch immer gerne deutliche Worte ins Stammbuch. Diese Auseinandersetzung ist auch in Ordnung. Aber das lenkt doch nur ab.

Die Änderung des § 76 ist deswegen erforderlich, weil wir bei der Kommunalaufsicht eine andere Systematik brauchen. Ich halte das Instrument für notwendig, aber nicht hinreichend. An der Systematik werden wir noch weiterarbeiten müssen. Wir müssen die aufsichtsrechtliche Behandlung der Kommunen fortentwickeln.

Es ist nicht unser Ziel, weniger zu konsolidieren, sondern mehr. Wir wollen den Städten wieder Zukunft und Perspektive bieten und nicht von oben herab sagen: Ihr seid schuld, und wir haben mit euch nichts zu tun. Das Gegenteil ist der Fall. Das will diese Landesregierung auch in die Praxis umsetzen.

Unsere Fraktionen haben den entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Ich bitte um Zustimmung. Ich hatte gehofft, dass schon in der letzten Plenarrunde abschließen zu können. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP-Fraktion spricht der Kollege Engel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Mostofizadeh, uns trennen drei Jahre in der Sache, von der Konzeption her, aber auch unser Änderungsantrag. Wir haben einen Änderungsantrag gestellt, Drucksachennummer 15/1960 vom 17. Mai. Den müssten Sie eigentlich kennen. Das heißt also, Ihre Frage, was die dritte Lesung soll, geht völlig fehl.

Es gibt aber auch Gründe, meine sehr verehrten Damen und Herren. – Wir haben uns in der vergangenen Plenarwoche intensiv über Sinn und Unsinn einer isolierten Veränderung des § 76 GO ausgetauscht. Leider ließen sich SPD und Grüne bislang nicht davon überzeugen, dass ihre geplante Aufweichung des Nothaushaltsrechtes falsch ist.

Die Ursprungsidee im Ursprungsantrag war: Wir verschieben den Konsolidierungstag auf Sankt Nimmerlein, verzichten also auf eine Frist. – In den Anhörungen haben wir dann alle gelernt, und SPD und Grünen haben daraufhin eine Frist von 10 Jahren eingesetzt.

In der Zeit zwischen der zweiten und der heutigen dritten Lesung haben wir uns – ganz anders als hier behauptet – noch einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden rückgekoppelt.

Gerade mit Blick auf das geplante Entschuldungskonzept der Professoren Lenk und Junkernheinrich halten wir es für absolut kontraproduktiv, die Handlungsmöglichkeiten der Kommunalaufsicht durch eine faktische Abschaffung des Nothaushaltsrechtes zu atomisieren. Denn hierdurch wird nicht nur der osmotische Druck zur Haushaltskonsolidierung aus dem System genommen, sondern vielmehr schafft das Vorhaben sogar Anreize zur finanziellen Selbstzerstörung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: In ein auf zehn Jahre angelegtes HSK ließe sich so ziemlich alles hineinschreiben, weil die Kommunalaufsichtsbehörden einen derartig langen Zeitraum nicht objektiv bewerten können.

Die daraus folgende im Prinzip Kaffeesatzleserei würde regelmäßig zugunsten der Kommunen ausfallen, weil sich die Ablehnung eines so langfristigen HSK nicht gerichtsfest begründen ließe.

Aufgrund dieses Dilemmas können die Kommunen dann weiter wirtschaften wie bisher, egal, wie pleite sie sind, egal, welche nachhaltigen Schäden damit verursacht werden. Den Kommunalpolitikern vor Ort könnte man dies noch nicht einmal zum Vorwurf machen. Denn wie sollten sie mit Blick auf ihre Wiederwahl unpopuläre Entscheidungen zugunsten der Haushaltskonsolidierung ohne externen Zwang rechtfertigen?

Ein gewisser Druck muss also bleiben. Genau das wurde vonseiten der Fachexperten im Rahmen der Anhörung im Ausschuss gefordert. Das Nothaushaltsrecht ist und bleibt die einzige Möglichkeit des Landes, ausnahmsweise in die verfassungsmäßig geschützte Selbstverwaltung der Kommunen einzugreifen. Denn die Schulden der Kommunen sind am Ende die Schulden des Landes.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sagte eingangs: Uns trennen drei Jahre und unser Änderungsantrag. Wir haben in unserem Änderungsantrag geschrieben – und zwar gelernt aus der Anhörung –: Fünf Jahre sind der klassische Zeitraum einer mittelfristigen Finanzplanung. Mit fünf Jahren kann man umgehen. In dieser Situation – das räumen wir ein – können fünf Jahre zu kurz sein. Zehn Jahre aber, die Verdopplung, sind – auch nach Meinung der Experten – eigentlich wieder uferlos und nicht seriös zu prognostizieren, auch weil gar keine Orientierungsdaten vonseiten der Finanzbehörde gegeben werden können. Wer kann zehn Jahre in die Zukunft schauen?

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, werbe ich für unseren Änderungsantrag: zwei Jahre oben drauf. Wir reden von sieben Jahren. Ich werbe für sieben Jahre und nicht für zehn Jahre. Das ist der Unterschied. Heute plus sieben – wir kommen bei 18 raus. Sie kommen bei heute plus zehn bei 21 raus. Also so groß ist der Unterschied nicht. Das ist eine Aufweichung, aber es ist immer noch im Bereich einer realistischen Beurteilung. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion die Linke Frau Demirel das Wort.

Bevor Frau Demirel das Wort ergreift, möchte ich den Kolleginnen und Kollegen noch einmal die Drucksachennummer des Änderungsantrages mitteilen. Der Änderungsantrag der FDP trägt die Drucksachennummer 15/1960, ist offensichtlich gestern Abend verteilt worden und könnte durchaus unter den Packen der Änderungsanträge zum Haushalt geraten sein. Deshalb sollten Sie alle noch

einmal nachschauen. Der Antrag ist in der Tat vorhanden.

Frau Demirel hat das Wort.

Danke schön. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Engel, ja, es stimmt, die meisten Fraktionen in diesem Hause, zumindest wir, die SPD und, glaube ich, auch die Grünen kannten den Änderungsantrag nicht. Aber ich habe ihn eben überflogen, als Sie den Hinweis gegeben haben. Nach dem großen Wurf sieht das auch nicht aus.

Wenn Sie für sieben Jahre werben, dann frage ich mich, ob wir hier auf einem Basar sind und Fristen einfach umschreiben – ohne jegliche inhaltliche Begründung und Verhandlung, vor allen Dingen mit den kommunalen Spitzenverbänden, bevor ein solcher Änderungsantrag gestellt wird.

Meine Damen und Herren, ich mache es angesichts der fortgeschrittenen Zeit kurz. Im Kern ist es so: Wir haben derzeit 137 Kommunen in einem ungenehmigten Haushaltssicherungskonzept, also im Nothaushaltsrecht. Der Gesetzesvorstoß von SPD und Grünen geht in die richtige Richtung, weil er gewisse Erleichterungen verschafft. Er wäre mit den von uns gestellten Änderungsanträgen, die zum Teil auch von SPD-Kämmerern begrüßt wurden, aber auch von Stadträten mit Resolutionen verabschiedet wurden, noch besser gewesen. Dennoch sagen wir: Es geht in die richtige Richtung. Wir werden zustimmen.

Aber, meine Damen und Herren, Herr Hauser hat natürlich recht: Das ist weit davon entfernt, die Probleme der Kommunen in Gänze zu lösen. Das kann nur durch eine nachhaltige und aufgabenadäquate Finanzierung der Kommunen passieren – von Landes- und von Bundesseite. Dafür brauchen wir ein Umsteuern. Dafür müssen wir auch mehr Millionäre zur Kasse bitten, damit wir diese Gelder den Kommunen zur Verfügung stellen können.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Demirel. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf erlebt heute nun die dritte Schleife im Plenum. Es gab intensivste Beratungen im zuständigen Fachausschuss und eine intensive Anhörung mit den kommunalen Spitzenverbänden.

Ich sehe Herrn Hauser jetzt leider nicht hier im Saal, aber an seine Adresse und an Sie, Herr Engel, gerichtet: Es ist erstaunlich, dass dieser so intensive Austausch über die besseren Argumente so wenig

auf fruchtbaren Boden gefallen ist. Frau Demirel hat zu Recht gesagt, man fühle sich so ein bisschen wie auf dem orientalischen Basar. Der eine schreit „sieben Jahre“, der andere „zehn Jahre“, der nächste „neun Jahre“.

Fakt ist: An dem grundsätzlichen Zwang der Kommune, ihren Haushalt sofort und möglichst zeitnah auszugleichen, ändert dieser Gesetzentwurf gar nichts. Das muss so bleiben. Wer als Kommune die Finanzstärke und Finanzkraft besitzt, aufgelaufene Defizite schnell auszugleichen, muss das auch zukünftig tun.

Wir reden aber eigentlich über einen ganz anderen Sachverhalt, Herr Engel und Herr Hauser. Wir reden darüber, dass wir uns – Frau Demirel hat das angedeutet – hinsichtlich der kommunalen Finanzausstattung in einer äußerst besorgniserregenden Situation befinden:

138 Kommunen sind in der vorläufigen Haushaltsführung. Nur noch acht Kommunen schaffen einen faktisch strukturellen Haushaltausgleich. Die eigentliche Ausnahme nach der Gemeindeordnung, dass ein Haushaltssicherungskonzept eine längere Laufzeit hat oder überhaupt vorgelegt werden muss, ist zur Regel geworden. Die Kommunen sind mit der ihnen zur Verfügung stehenden Finanzkraft nicht mehr in der Lage, strukturelle Defizite auszugleichen.

Wir müssen uns Sorgen machen und gegensteuern, damit nicht eine ganze Reihe von Kommunen – insbesondere die, die als überschuldet gelten – in die Lage geraten, sich mit nicht mehr bezahlbaren Kreditmitteln zu versorgen. Das sind, meine Damen und Herren, die Rahmenbedingungen.

Man muss in Nordrhein-Westfalen nicht das Rad neu erfinden. Schauen wir doch einmal in die anderen Bundesländer: Kein Bundesland hat so restriktive Vorgaben bezüglich des Zeitraumes zum Haushaltsausgleich wie Nordrhein-Westfalen. In Bayern, in Baden-Württemberg, aber auch in SchleswigHolstein, Niedersachsen und Hessen wird den Kommunen, wenn sie in eine solche Situation geraten, deutlich mehr Zeit gelassen, um Konsolidierungspläne aufzulegen.

Das ist übrigens keine Aufforderung, mehr Schulden zu machen, sondern im Gegenteil: Es ermöglicht den Kommunen auf der einen Seite und den Aufsichtsbehörden auf der anderen Seite, nicht mehr nur noch zu prüfen, welche zusätzliche Ausgabe rechtlich unabweisbar ist, sondern auch einmal zu überlegen, was vernünftig ist.

Wenn ich alleine die Eckdaten meiner eigenen Heimatkommune Duisburg nehme, so ist festzustellen, dass Duisburg 62 Millionen € für die Regelkindergartenbetreuung ausgibt.

Entschuldigung, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das Herausgehen mit Lärm verbunden ist, daran kann man sich ja gewöhnen, aber dass das Hereinkommen jetzt auch noch mit so viel Lärm verbunden sein muss, finde ich in der gegenwärtigen Situation schwierig. Es wäre sehr nett, wenn Sie ein bisschen ruhiger sein könnten. – Herr Minister, bitte.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Da meine Stimme nicht ganz so zart ist, wäre ich auch weiter durch den Geräuschpegel gedrungen.

(Ralf Witzel [FDP]: Dann müssten Sie mehr Kreide essen!)

Nein, Herr Witzel, keine Angst.

Wir bleiben bei meinem Beispiel der Stadt Duisburg: 60 Millionen € für die Kindergartenbetreuung für alle unter sechsjährigen Kinder, und zugleich muss das Jugendamt dort, wo Familie nicht mehr funktioniert, mit ambulanten oder stationären Maßnahmen helfen. Dies summiert sich inzwischen auf über 80 Millionen €.

Alle, von der Kommunalaufsicht bis zu den Jugendpolitikern in Duisburg, wissen: Wäre Duisburg in der Lage, durch präventive Maßnahmen, früh mit zusätzlichen Maßnahmen und zusätzlichen Leistungen der Kommune in diesen Familien zu intervenieren, würde man damit zukünftige Kosten vermeiden. Ein solcher Prozess ist aufgrund der gegenwärtigen Vorschriften der Gemeindeordnung schlichtweg unmöglich. Ich habe gerade geschildert: Es geht ausschließlich darum, ob zusätzliche Ausgaben und Leistungen rechtlich unabweisbar sind oder nicht. Es wird, kann und darf nicht geprüft werden: Sind Sie denn vielleicht vernünftig?

Ich glaube ganz sicher, dass die Kommunen diese Zehn-Jahres-Frist nicht als eine Aufforderung für mehr Schulden verstehen, sondern – im Gegenteil – dass sie gemeinsam mit den kommunalen Aufsichtsbehörden in der Lage sein werden, einen Konsolidierungsplan zu entwickeln. Dieser würde so etwas wie das Licht am Ende des Tunnels darstellen. Das Licht ist dann nicht der entgegenkommende Zug, sondern ein Stück Himmel, nämlich der Himmel im Sinne eines ausgeglichenen Haushalts.

Wir müssen, meine Damen und Herren – das ist die Aufgabe aller Fraktionen in diesem Landtag –, dafür sorgen, dass die Kommunen, die gerade jetzt als überschuldet gelten, in die Lage versetzt werden, nicht noch zusätzliche Schulden zu machen. Da reden wir noch nicht über den Altschuldenabbau und noch nicht über das Risiko der Zinsentwicklung bei den Altschulden.

Das ist ein ordnungspolitischer Baustein neben den finanziellen Hilfen des Landes in Form des Stär

kungspaktes Stadtfinanzen, um ganzheitlich in einem Konzept vorzugehen. Das ist die nächste Stufe. Ich würde mich trotz gewisser argumentativer Gegensätzlichkeiten freuen, wenn Sie das als Chance für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen verstehen und diesem Gesetzentwurf zustimmen würden. – Herzlichen Dank.