Protocol of the Session on April 14, 2011

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion Herrn Kollegen Hauser das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie haben schon gesehen, dass ich mich bereits auf den Weg gemacht hatte. Ich will Sie auch nicht über Gebühr aufhalten.

Dennoch: Nachdem wir eben eine halbe Stunde über einen Tagesordnungspunkt beraten haben, über den man nicht so lange hätte beraten müssen, halte ich es schon für richtig, dass über diesen wichtigen Punkt zumindest einige wenige Worte ausgetauscht werden.

Die CDU-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der unabhängig von den vielfältigen Problemstellungen, die bei der Revision des nordrheinwestfälischen Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr noch zu diskutieren sein werden, eine Kernproblematik aufgreift. Es geht um folgenden Sachverhalt: § 2 Absatz 10 des ÖPNVGesetzes widerspricht nach Auffassung eines Gerichtes der sogenannten Direktvergabe von Verkehrsdienstleistungen durch einen Aufgabenträger. Um es klar zu sagen: Es geht uns bei dem Antrag nicht darum, Wettbewerb im öffentlichen Nahverkehr zu vermeiden. Nachdrücklich sage ich: Fairer Wettbewerb muss im öffentlichen Personennahverkehr möglich sein, wenn und soweit er durch Mittelstandsorientierung, Qualitätsverbesserungen und günstige Preise für Nutzer und Steuerzahler gekennzeichnet ist. Aber wahr ist auch: Nachdem mit langem Vorlauf, intensiver öffentlicher und politischer Begleitung und hartem Ringen auf der EUEbene …

(Große Unruhe)

Herr Kollege, Entschuldigung. Ich unterbreche Sie ungerne, aber Sie werden immer schneller und die Kollegen immer lauter. Das ist ein Wechselspiel.

Wer gehen möchte, sollte das tun. Der Rest sollte lieber ruhig sein. Dann geht es schneller. – Bitte schön, Herr Kollege Hauser.

Ich danke Ihnen herzlich, Frau Präsidentin. – Ich wiederhole: Wahr ist auch, nachdem mit langem Vorlauf, intensiver öffentlicher und politischer Begleitung und hartem Ringen auf der EU-Ebene die Verordnung 1370/2007 endgültig verabschiedet worden ist, müssen sich landesrechtliche und bundesgesetzliche Regelungen daran messen lassen.

Das Instrument der Direktvergabe von Verkehrsleistungen ist hier ausdrücklich vorgesehen. Jetzt ist nicht Zeit und Raum, auf die einzelnen recht komplexen Regelungen, wie das vonstattengehen kann, einzugehen. Der Rechtsrahmen ist aber gesteckt und vielfach in Deutschland genutzt worden, auch in Nordrhein-Westfalen, damit die jeweiligen Aufgabenträger entsprechend der örtlichen Situation, den Marktgegebenheiten vor Ort und der Zielsetzung ihrer Nahverkehrspläne zur Darstellung der Verkehrsleistungen den ihnen gerecht werdenden Weg wählen können. Es ist daher, wie in diesem Fall im Münsterland, nicht sinnvoll, dass Programmsätze des ÖPNV-Gesetzes derart weit ausgelegt werden, dass sogar die Möglichkeiten abgeschnitten werden, die sich im Rahmen der von der EUKommission, die ja nicht im Verdacht steht, staatswirtschaftsfreundlich zu sein, bewegen.

Für das Münsterland wurde ein vernünftiger Weg gewählt. Das wollen wir gerne unterstützen. Ob und inwieweit der Formulierungsvorschlag, den inzwischen die Landesregierung vorgelegt hat, zielführender und gesetzessystematisch sinnvoller ist, können wir gerne im Ausschuss gemeinsam erörtern. Schön ist, dass die Landesregierung in der Zielsetzung unserem Antrag folgen will. Wir freuen uns, augenscheinlich richtig gehandelt, das Problem aufgezeigt und einen guten Vorschlag gemacht zu haben.

Zum Abschluss der Debatten dieses langen Plenartages darf ich daher feststellen: Das Problem ist erkannt. Wir haben es aufgegriffen und eine Lösung angeboten. Es zeichnet sich ab, dass man eine gemeinsame Lösung finden wird. Die Einladung, die wir ausgesprochen haben, wird augenscheinlich angenommen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche eine gute Nacht.

(Beifall von der CDU – Heiterkeit)

Vielen Dank, Herr Hauser. Wir wollen aber noch ein bisschen debattieren. – Als Nächster spricht Herr Becker für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit Rücksicht auf den historischen Abend gestern und der damit verbundenen kurzen Nacht für einige und mit Blick auf den bereits langen Tag heute und wegen der Perspektive auf den noch vor uns liegenden Debattentag morgen möchte ich mich jetzt sehr kurz fassen. Ich kann das auch tun, weil wir alle mit der Vorlage 15/534 eine Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr zum vorliegenden Gesetzentwurf in den Postfächern hatten, die auch zeigt, wohin die Reise gehen sollte.

Danach kann man festhalten: Der vorliegende Gesetzentwurf greift ein bestehendes Problem auf, nämlich die Anpassung des Bundesrechts an eine Verordnung des Europäischen Parlaments und aus Gründen der Rechtsklarheit auch die Anpassung auf landesrechtlicher Ebene.

Der Gesetzentwurf geht in seiner inhaltlichen Zielrichtung in die richtige Richtung, trifft aber auf, wie gerade schon dargestellt worden ist, rechtssystematische Bedenken. Deshalb schlägt das Ministerium einen anderen Weg vor, um das richtige Ziel zu erreichen, nämlich die Aufnahme der klarstellenden Aussage in den § 3 Absatz 2, der bereits an die Verordnung anknüpft.

Ich würde mich freuen, wenn wir Sie von der CDU im weiteren Verfahren hiervon überzeugen könnten. – In diesem Sinne und mit dieser Hoffnung danke ich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Klocke.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hintergrund des CDU-Antrags ist ein durchaus überraschendes Gerichtsurteil des OLG Düsseldorf von Anfang März, durch das vier Münsterlandkreise bei der Direktvergabe an Verkehrsunternehmen eingeschränkt sind.

Der CDU-Antrag wird von unserer Seite durchaus begrüßt, auch wenn wir ihn in dieser Form nicht annehmen werden. Er ist aber eine gute Grundlage für die weitere Beratung im Ausschuss. Es gibt auf jeden Fall die Zusage vom Verkehrsministerium, dass auf dieser Grundlage ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt wird, in den die zu Recht kritisierten und monierten Punkte aufgenommen werden.

Wir werden also nach der Osterpause in den Beratungen auf jeden Fall die Direktvergabeproblematik wieder aufnehmen. Wir werden die Vorschläge bzw. die Punkte aus dem CDU-Antrag berücksichtigen. Ich bin ganz sicher, dass wir danach einen guten und auch rechtswirksamen Weg haben werden, mit dem nach diesem Richterspruch eine Lösung gefunden werden kann, die es den Kommunen ermöglicht, Direktvergaben an die entsprechenden Verkehrsunternehmen durchzuführen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Klocke. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Brockes.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Während bei den Grünen immer noch Beratungsbedarf darüber besteht, ob wechselndes Abstimmungsverhalten insbesondere des Fraktionsvizes Klocke erlaubt ist oder nicht, möchte ich noch mal zum ÖPNV-Gesetz der CDU zurückkommen.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen unterstützt nachdrücklich freien und fairen Wettbewerb auf dem Sektor der öffentlichen Dienstleistungen, insbesondere auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs. – Meine Damen und Herren, diese Aussage wird von der FDP ausdrücklich unterstützt, denn fairer Wettbewerb wirkt sich positiv auf Preise und Qualität aus.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Die gestern im Sprecherkreis vereinbarte schriftliche Anhörung wird zeigen, ob dieser faire Wettbewerb durch die Gesetzesänderung erreicht wird. Eine unfaire Benachteiligung von privaten Verkehrsunternehmen muss aus Sicht der FDP ausgeschlossen werden.

(Beifall von der FDP)

Damit muss beachtet werden, ob die Direktvergabe dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar dieses Jahres, also nationalem Recht, widerspricht. Ebenso muss das Gesetz die Wettbewerbsbeschränkungen beachten.

Meine Damen und Herren, natürlich stimmen wir der Überweisung zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Zuruf von Rainer Schmeltzer [SPD])

Vielen Dank, Herr Brockes. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Kollegin Beuermann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der Zeit und der allgemeinen Unruhe: Ja, Problem erkannt, liebe Kollegen der CDU. Ja, danke schön ans Ministerium, Sie haben Ihre Stellungnahme in unsere Fächer legen lassen, und wir freuen uns auf Diskussionen im Ausschuss. Und somit ist meine Rede hiermit beendet.

(Beifall von der LINKEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beuermann. – Jetzt spricht Herr Minister Schneider in Vertretung von Herrn Minister Voigtsberger.

(Dietmar Brockes [FDP]: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben! – Zurufe von der SPD und von der LINKEN)

Herr Brockes, Sie sind nicht zu spät, Sie sind eigentlich ein historischer Irrtum.

(Heiterkeit)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich ja, dass Kollegin Beuermann mich nicht persönlich für die in Rede stehende Problematik verantwortlich gemacht hat,

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Warum sollte ich? Sie sind doch nicht der Verkehrsminis- ter!)

weil dieser Abend auch dadurch gekennzeichnet ist, dass man jemanden benötigt, dem man alle Unbill dieser Welt zuschiebt.

(Zurufe: Ooh!)

Ich will es wirklich kurz machen. Aus der Sicht des Wirtschaftsministeriums geht der Antrag in die richtige Richtung. Das Wirtschaftsministerium ist der Auffassung, dass die Problematik in § 3 des ÖPNVGesetzes, dort im Abs. 2, zu regeln ist und deshalb dort platziert werden soll. Minister Voigtsberger wird im Verkehrsausschuss dazu eine konkrete Formulierung vorschlagen.

(Dietmar Brockes [FDP]: Wo ist er denn heu- te? – Gegenruf von Rainer Schmeltzer [SPD]: Er ist da – was Sie sonst bemängeln, Herr Brockes!)

Die Landesregierung ist zuversichtlich, dass wir zu einer guten und vor allem auch rechtssicheren Lösung kommen werden. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir die Beratung schließen können und zur Abstimmung kommen.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1690 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr. Wer ist mit dieser Überweisung einverstanden? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltung? – Keine. Damit ist die Überweisung angenommen, und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 5.

Wir kommen zu