Protocol of the Session on March 31, 2011

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Kollegin Düker?

Bitte schön, Frau Düker.

Herr Kollege, Sie haben gerade den Verfassungsschutzbericht im Hinblick auf die Darstellung Ihrer Partei als Märchenbuch bezeichnet. Damit unterstellen Sie der Landesregierung Falschaussagen. In einem Rechtsstaat darf jeder, über den Falschaussagen öffentlich verbreitet werden, zu einem Gericht gehen und dagegen klagen. Beim Verfassungsschutzbericht haben das im Übrigen schon viele gemacht und auch recht bekommen. Dann müssen diese Passagen geändert oder gelöscht werden. Warum tun Sie das nicht? Oder beabsichtigen Sie es? Oder trauen Sie unseren Gerichten nicht zu, hier eine rechtsstaatlich einwandfreie Entscheidung zu treffen?

Verehrte Kollegin, Sie haben ein merkwürdiges Verständnis von Märchenbüchern. Die sagen etwas völlig anderes aus als das, was Sie gerade schildern.

(Armin Laschet [CDU]: Ja oder nein?)

Lassen Sie mich weiter fortführen. Dann werden Sie es sicher auch verstehen.

Auf den neun Seiten hat man sich nach dem altbewährten Motto ausgetobt: Jetzt tun wir denen mal wieder einen rein; es wird schon etwas hängen bleiben.

Legt man rechtsstaatliche oder gar rechtswissenschaftliche Maßstäbe an, wird Versagen auf der ganzen Linie deutlich. Das hat man schon beim Wissenschaftsanspruch des Herrn zu Guttenberg gemerkt. An vielen Stellen im Text, beginnend schon in der Zeile 12, wird von „die Anhaltspunkte

für den Verdacht … begründen“ fabuliert. Weitere nicht belastbare Nachweise folgen: „Dies hat … zu der Einschätzung geführt“; „bei denen entweder Anhaltspunkte für eine linksextremistische Bestrebung vorliegen oder zumindest den Verdacht dafür begründen“; „Allerdings drängt sich der Verdacht auf“; „Die Begrifflichkeit … legt nahe“.

Mit solchen pauschalen Verdächtigungen kann man jede Oma des Bankraubs beschuldigen. Aber wenn dann nicht mehr kommt, zum Beispiel Beweise, würde jede Oma freigesprochen. Im Volksmund würde man den Bericht jedenfalls als „großen Kappes“ bezeichnen.

(Beifall von der LINKEN)

Ich halte es da lieber mit einem Zitat des geschätzten Kollegen Rüttgers vom 1. Juni 2004, nachzulesen in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Der damalige CDU-Landesvorsitzende sagte, ein Festhalten an 17 Verfassungsschutzämtern stelle

durchaus ein sicherheitspolitisches Risiko dar. Wo er recht hat, hat er recht!

(Beifall von der LINKEN)

Ich finde es politisch sehr bedenklich, wenn der Verfassungsschutz eine demokratisch in den Landtag von NRW gewählte Partei beobachtet und die anderen in diesem Landtag vertretenen Parteien, die ja medial davon profitieren, sich hämisch zurücklehnen. Gleichzeitig verhindern diese angeblichen Hüter der Demokratie, dass meine Fraktion die Möglichkeit hat, durch eine Mitgliedschaft im Kontrollgremium für den Verfassungsschutz die Arbeit und Verfahrensweise desselben zu kontrollieren. Man nutzt also einen staatlichen Geheimdienst dazu, sich mediale strategische Vorteile zu verschaffen.

(Ali Atalan [LINKE]: Richtig!)

Sie mögen das noch unter den Begriff „Demokratie“ subsumieren. Ich tue das nicht. Ich nenne das schändlichen Machtmissbrauch. Sie wissen auch genau, dass ich damit recht habe.

(Beifall von der LINKEN)

Die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde NRW unterscheidet sich insbesondere aus rechtsstaatlicher Perspektive wesentlich von jeder anderen Verwaltungstätigkeit. Während sonst etwa Verwaltungsverfahren öffentlich sind, indem sie durch Anhörungen, Akteneinsichtsrecht und Begründung gegenüber den Betroffenen Transparenz, Kontrolle und effektive gerichtliche Verteidigung ermöglichen, fehlt diese für einen Rechtsstaat kennzeichnende Öffentlichkeit bei Geheimdiensten wie dem Verfassungsschutz. Rechtswidrige, verfassungswidrige

Eingriffe in Grund- und Verfassungsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht der Parteienfreiheit sind somit grundsätzlich einer effektiven Kontrolle entzogen.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Laschet?

Keine Zwischenfrage.

Die andere hat ja auch nicht viel gebracht. – Eine Institution, die helfen soll, die Grund- und Verfassungsrechte von Betroffenen zu wahren, ist das sogenannte Kontrollgremium.

Das Grundgesetz hat in Art. 21 den Parteien einen besonderen Status im Staats- und Gesellschaftsgefüge zuerkannt, weil Parteien zentrale Orte der politischen Willensbildung sind. Diesen besonderen Status hat jede Partei, soweit sie nicht vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.

Eine erhöhte demokratische Legitimation haben solche Parteien, die von den Wählerinnen und Wählern zur Wahrnehmung ihrer Interessen in die Parlamente entsandt worden sind. Jede dieser Parteien sollte daher auch im Kontrollgremium des Landtags mit wenigstens einem Abgeordneten vertreten sein.

(Thomas Stotko [SPD]: Wo steht das denn?)

Das ist unsere Forderung.

(Thomas Stotko [SPD]: Ach so!)

Werden solche Parteien vom Geheimdienst beobachtet, dann bestehen in besonderem Maße die Gefahren der Verletzung von Grundrechten von Abgeordneten und Parteimitgliedern.

(Armin Laschet [CDU]: Gilt das auch für die NPD?)

Die hätte man verbieten können, wenn der Geheimdienst sauber gearbeitet hätte und nicht die Spitzel darin hätte. –

(Beifall von der LINKEN)

Deshalb ist hier erst recht eine Vertretung im Kontrollgremium geboten.

Wir fordern Sie auf, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen und dieses Demokratiedefizit abzustellen.

Im Übrigen gilt: Die Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhunderts und die daraus resultierende Verfolgung waren falsch.

(Beifall von der LINKEN)

Die Beobachtung der Grünen in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts war falsch. Die derzeitige politisch motivierte geheimdienstliche Beobachtung der Linken ist ebenso falsch. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Michalowsky. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Innenminister Jäger.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Özlem Alev Demirel [LINKE]: Sagen Sie auch was zu Herrn Dierkes! Duisburg!)

Obwohl die Diskussion ein bisschen abgeglitten ist, Herr Orth, will ich gerne auf die von Ihnen genannten Punkte eingehen. Ich registriere sehr wohl, von Ihnen Lob bekommen zu haben. Ob ich mich dabei immer so ganz wohlfühle, weiß ich nicht; das sage ich Ihnen ganz offen. Aber die Frage der Beurteilung, in welcher Weise auf kommunaler Ebene mit Parteien zusammengearbeitet werden kann, ist keine Stilfrage, wie Sie es gesagt haben, sondern vor allem eine Verantwortungsfrage.

(Ali Atalan [LINKE]: Die entscheiden selber!)

In der Tat gibt es im Rat der Stadt Duisburg ein Bündnis auch mit den Vertretern der Partei Die Linke. Herr Dr. Orth, Sie können sicher sein, dass ich mir gerade wegen der Doppelfunktion, die ich innehabe, zweimal angeschaut habe, was da für ein Bündnis gebildet wurde. Aber ich darf Ihnen sagen, dass ich da keine Anhaltspunkte finde – genauso wie ich nicht unterstelle, dass es in den 132 Kommunen, wo die Christdemokraten mit den Linken zusammenarbeiten, solche Ansätze gibt.

(Beifall von der SPD und von der LINKEN – Armin Laschet [CDU]: Wo denn?)

Die Zahl der Kommunen, wo Liberale mit Linken zusammenarbeiten, kenne ich jetzt nicht. Aber die können wir, Herr Dr. Orth, gerne mal gemeinsam recherchieren.

(Armin Laschet [CDU]: Können Sie mal ein Beispiel nennen? – Ralf Michalowsky [LINKE]: Mit der Strömung SDS!)

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns alle einig: Der Verfassungsschutz bedarf einer sehr intensiven parlamentarischen Kontrolle. Ein Eigenleben des Verfassungsschutzes ist mit einem demokratischen Rechtsstaat nicht vereinbar. Ich glaube, da sind wir alle einer Meinung.

Ich begrüße deshalb auch die im Jahre 2009 vorgenommenen Gesetzesänderungen im Bund, die dem Parlamentarischen Kontrollgremium Verfassungsrang und der parlamentarischen Kontrolle umfangreiche Befugnisse gegeben haben. Ich darf darauf hinweisen, dass das bei uns in Nordrhein-Westfalen bereits seit dem Jahre 2002 gelebte Praxis ist, meine Damen und Herren.