Protocol of the Session on March 31, 2011

Mit uns ist – das wissen Sie – nicht zu machen, dass zum Beispiel die Kommunen oder Leute, die auf die sozialen Leistungen des Landes angewiesen sind, zu Ausfallbürgen für diese Schuldenbremsengarantie werden. Das ist mit uns nicht zu machen. Wenn wir über nachhaltige Finanzpolitik reden wollen, dann müssen wir uns über Handlungsmöglichkeiten des Landes verständigen.

Ich habe mir – auch das ist ein weiterer Anlass für Ihren Antrag gewesen – das Gesetzgebungsverfah

ren in Hessen und den Entschließungsantrag der Fraktionen, die das in Hessen gemacht haben, angeguckt. Das in Hessen war nicht der Versucht, 1:1 deklaratorisch aus dem Grundgesetz etwas abzuschreiben. In Hessen ging es vor allen Dingen darum, dem Landesgesetzgeber, der genau wie bei uns nicht über eigene Einnahmemöglichkeiten verfügt, die Möglichkeiten zu erschließen, für sich selber auch Handlungsspielräume bei Betrachtung der grundgesetzlichen Festlegung zu eröffnen.

Ich würde Ihnen empfehlen, einmal zu lesen, was die Hessen tatsächlich damit beabsichtigt haben. Da ging es nicht darum, noch einmal in der Landesverfassung festzuschreiben, dass ganz toll ist, was in Berlin beschlossen worden ist. Es geht – weil das Bundesrecht übereinstimmend gilt, wenn man vor Ort nichts anderes macht – in Hessen vor allen Dingen darum, zum Beispiel auf wirtschaftliche Entwicklungen in der Zukunft auch als Landesgesetzgeber reagieren zu können. Das ist der Hintergrund der hessischen Initiative.

Wenn ich das alles an Ihren Antrag anlege, dann ist dieser Antrag, juristisch gesprochen, untauglich. Er bringt uns in der Lösung der Finanzprobleme des Landes keinen Millimeter nach vorne. Das Objekt, auf das sich dieser Antrag bezieht, ist auch untauglich; denn es hat die von Ihnen beschriebene Initiative unserer Ministerpräsidentin zumindest nach Kenntnis der SPD-Landtagsfraktion in der von Ihnen beschriebenen Art und Weise nicht gegeben. Viel Lärm um nichts, lieber Herr Kollege Weisbrich!

Wir sind gerne dazu bereit – das sage ich von hier aus auch zu –, uns mit Ihnen weiter über nachhaltige Haushaltspolitik in Nordrhein-Westfalen zu unterhalten. Das schließt aber ausdrücklich auch Möglichkeiten unterhalb einer Verfassungsänderung ein. Das schließt ausdrücklich auch das Erschließen von Einnahmequellen zum Beispiel über Bundesratsinitiativen ein.

(Beifall von den GRÜNEN und von Marc Her- ter [SPD])

Das schließt ausdrücklich aus, dass wir unsere Kommunen im Regen stehen lassen; denn wir betrachten uns als auch und gerade für diejenigen verantwortlich, die drohen, unter die Räder zu kommen, wenn es nur um Einsparungen geht.

Wir meinen – da sind wir wieder ganz nah bei dem, was heute Morgen diskutiert worden ist –, dass Landespolitik sich auch daran definieren muss, inhaltlich Möglichkeiten für zukünftige Generationen zu bieten. Das verträgt sich mit unserem Begriff von Nachhaltigkeit ganz gut.

Wir brauchen im Prinzip eine gute Diskussion. Ihren Antrag braucht eigentlich keiner.

(Beifall von der SPD und von Hans Christian Markert [GRÜNE])

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Körfges. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Mostofizadeh.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mindestens an einer Stelle – aber auch an vielen anderen Stellen – muss ich dem Kollegen Körfges ausdrücklich zustimmen. Wenn man einen Eilantrag zu einer Verfassungsänderung vorlegt, bedarf das schon einer ganz besonderen Logik. Wie man sozusagen innerhalb von 25 Minuten, ohne Vorlauf und Nachlauf, die Verfassung ändern soll, erschließt sich mir nicht.

(Angela Freimuth [FDP]: Das steht da auch nicht!)

Dass wir ein vereinbartes Verfahren noch einmal durchs Parlament bestätigen lassen sollen, erschließt sich mir ebenfalls nicht, Frau Kollegin Freimuth.

Wir haben verabredet, dass wir miteinander reden. Natürlich haben wir uns ergebnisoffen verabredet.

Herr Kollege Weisbrich, in dem ersten Gespräch trennten uns durchaus noch Welten; denn die grüne Fraktion steht für Nachhaltigkeit und für nachhaltige Finanzpolitik. Wir wollen am liebsten auch eine Nettoneuverschuldung von null, und wir wollen eine Konsolidierung der Landesfinanzen.

Sie haben uns mit Ihrer aktuell vorgelegten Politik aber das Gegenteil hinterlassen. Sie haben sich in Ihrer Regierungszeit dafür entschieden, einer Einnahmeverschlechterung von 2,5 Milliarden € im Bundesrat zuzustimmen und diesen Haushalt mit 2,5 Milliarden € zusätzlich zu belasten. Gleichzeitig sollen die Kommunen 700 Millionen € weniger erhalten. Das passt nicht zusammen. Wir können nicht auf der einen Seite etwas auf dem Papier beschließen, wenn Sie auf der anderen Seite dann etwas ganz anderes machen.

Sie haben sich auch in der Sache nicht dazu verhalten, ob Sie das Modell Hessen oder vielleicht eher das Modell Schleswig-Holstein wollen.

Zusätzlich sind die Punkte zu nennen, die Herr Körfges angeführt hat. Soll es eine flexible Schuldenbremse sein? Auch das wäre auszukleiden.

Besonders würde mich zudem Folgendes interessieren: Warum denn erst 2012? Warum nicht schon 2011? Vielleicht aus taktischen Erwägungen, Herr Kollege Weisbrich? Oder stecken inhaltliche Erwägungen dahinter?

In diesem Zusammenhang sprechen Sie sogar einmal von Volksabstimmung. Das ist uns natürlich sehr wichtig. Wir haben einen Gesetzentwurf zur Erleichterung von Volksbegehren eingebracht und würden sehr gerne mit Ihnen auch im Zusammenhang mit der Schuldenbremse darüber reden, dass

wir selbstverständlich die Quoren für Volksabstimmungen in Nordrhein-Westfalen drastisch senken könnten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Allerdings habe ich bis jetzt immer den Eindruck, dass schon bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden die CDU die einzige Fraktion in diesem Landtag ist, die auf der Bremse steht – nicht auf der Schuldenbremse, sondern auf der Beteiligungsbremse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.

(Beifall von Rüdiger Sagel [LINKE])

Sie sagen, das seien mündige Bürger in Hessen gewesen. Es sind auch mündige Bürger in Nordrhein-Westfalen. Warum können die NordrheinWestfalen sich nicht genauso wie in Hessen intensiver am politischen Prozess beteiligen?

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie haben sich auch sehr merkwürdig verhalten, was die kommunale Familie betrifft. Erst machen Sie fünf Jahre lang einen Kahlschlag durch die kommunalen Kassen und erklären dann, wenn Sie nicht mehr dran sind: „Ja, in Bezug auf die 650 Millionen € sehen wir jetzt auch ein, dass wir es machen müssen“, nachdem ein Gutachter Ihnen sehr deutlich ins Stammbuch geschrieben hat, dass die Finanzlage der Kommunen desaströs ist, und zwar nicht deshalb, weil die Kommunen angeblich schlecht gewirtschaftet haben, wie es Herr Minister Wolf bis zum Ende seiner Amtszeit immer vorgetragen hat, sondern weil Bund und Land unter Ihrer Ägide ganz massiv in die kommunalen Kassen gegriffen haben, Aufgaben übertragen haben und Leistungen nicht anständig ausfinanziert haben.

Damit kein Missverständnis entsteht, halte ich an dieser Stelle noch einmal fest: Solide Haushaltspolitik ist auch Kernstück des grünen Gründungskonsenses gewesen; denn Nachhaltigkeit heißt nicht nur nachhaltige Umweltpolitik, sondern auch nachhaltige Haushaltspolitik.

Dazu gehört aber genauso, den Menschen die Wahrheit zu sagen. Mit dem Landeshaushalt, der hier auf dem Tisch liegt, den Strukturen, die wir vorgefunden haben, und den Finanzierungsaufgaben, die wir erfüllen müssen, können wir keine schwarze Null schreiben, ohne dass der Bund uns massiv von Aufgaben entlastet oder mehr Geld bringt.

Ich sage Ihnen auch offen, was „mehr Geld“ heißt: „Mehr Geld“ heißt Steuererhöhungen. Sie kröpfen sich immer auf und erklären, das sei des Teufels. Ich sage aber – dazu stehe ich auch –: Wer Schulden macht, der ist gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht ehrlich, weil er ihnen nicht sagen will, dass es für das, was sie verlangen, möglicherweise auch andere Finanzierungsquellen geben muss.

Es wäre schön, wenn Sie einen Plan vorlegen könnten, aus dem hervorgeht, wo das alles einzusparen

ist und wo strukturell abzubauen ist. Damit meine ich keine Tricksereien, kein Umstreichen des Haushaltes, kein Übertragen auf Kommunen, kein Übertragen auf Dritte und auch nicht das, was Herr Witzel heute Morgen erzählt hat: Wenn das Land kein Geld hat, muss die Bildung eben zu Hause erledigt werden. – Das ist nicht unser Modell. So etwas ist auch nicht zukunftsfähig.

(Beifall von Hans Christian Markert [GRÜNE])

Langer Rede kurzer Sinn: Wir sind sehr wohl für eine nachhaltige Konsolidierung der Landesfinanzen. Das muss aber in einem Konzept passieren, das funktionieren kann, das erfüllbar ist und das nicht den Menschen in diesem Land den Boden unter den Füßen wegschlägt. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Freimuth.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Körfges und Herr Kollege Mostofizadeh, meines Erachtens sollte man diesen Eilantrag so bewerten, wie er hier vorgelegt wurde. Damit wird eben nicht die Verfassungsänderung schon in der konkreten Formulierung beantragt. Vielmehr wird ein Ereignis des vergangenen Wochenendes begrüßt. Es gab ja viele unterschiedliche Veränderungen, die mehr oder weniger erfreulich waren.

Eindeutig erfreulich war der Bericht in der „Rheinischen Post“, dass die Frau Ministerpräsidentin nun eine Schuldenbremse in der Landesverfassung haben will. Herr Kollege Körfges und Herr Kollege Mostofizadeh, wir unterhalten uns dann im Weiteren und im Detail darüber, wie eine solche Regelung aussehen kann. Wir überdenken momentan ja alle Positionen. Aber man muss doch feststellen, dass wir uns hier im Parlament vor genau einem Jahr mit einem Gesetzentwurf der damaligen Landesregierung befasst haben und Frau Ministerpräsidentin sich damals noch als Vorsitzende der Fraktion der SPD vehement dagegen gewandt hat. Es wurde von „Selbstentmündigung“ und dergleichen gesprochen.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Recht hat sie!)

Auch als wir vor zwei Monaten über die Gesetzesinitiative der Kollegen der CDU zur Implementierung der Schuldenbremse in die Landesverfassung gesprochen haben – also eine eigene Verfassungsregelung in Nordrhein-Westfalen für NordrheinWestfalen, um sehr spezifisch auf die hiesigen Belange einzugehen –, haben – ich will es einmal freundlich formulieren – Bedenken und Zweifel überwogen. Die wurden mehr als deutlich – auch

unter Inanspruchnahme des Begriffs „Selbstentmündigung“ – seitens der Landesregierung und auch seitens der Fraktionen von SPD und Grünen vorgetragen.

Die Kollegen der CDU begrüßen mit diesem Eilantrag einfach, dass die Landesregierung dieser Presseberichterstattung zufolge zur Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung nun offensichtlich doch bereit ist. Es wäre ein wirklicher Fortschritt, wenn es seitens der Landesregierung den konstruktiven Willen gäbe, eine solche Regelung in die Verfassung des Landes NordrheinWestfalen aufzunehmen.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Das ist überhaupt nicht konstruktiv!)

So ist aus unserer Sicht der Eilantrag der Kollegen zu verstehen. Nicht mehr und nicht weniger steht darin. Deswegen kann ich dem Eilantrag für die FDP-Fraktion zustimmen.

Dass die begonnenen Gespräche über die konkrete Ausgestaltung einer solchen Verfassungsregelung fortgesetzt werden, ist selbstredend. Es ist auch gut, wenn die Landesregierung mit ihrem Sachverstand die Beratung begleitet und ergänzt.

Wir – das ist gerade deutlich geworden; der Kollege Körfges und auch Herr Kollege Mostofizadeh haben den weiten Bogen zur Bundespolitik geschlagen – werden uns hier doch unstreitig damit auseinandersetzen können, dass wir in Deutschland eine Steuer- und Abgabenbelastung haben, die insgesamt über dem liegt, was in anderen Ländern der Europäischen Union von den Bürgern verlangt wird. Man muss die Diskussion über eine Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung und damit über eine Entlastung besonders der Mittelschicht doch auch in diesem Haus seriös führen können. Ob das sofort morgen sein muss oder kann, das ist, Herr Kollege Körfges, eine andere Frage. Dazu müssen wir die Einnahmesituation und die Wirtschaftssituation berücksichtigen; aus der Wirtschaftskrise wachsen wir ja Gott sei Dank gerade wieder heraus.

Ich würde mir das umso mehr wünschen, weil hier deutlich geworden ist – gerade die FDP hat das in besonderer Weise zu spüren bekommen –, wie die Menschen im Zweifel die Abwägung zwischen an sich wünschenswerten Maßnahmen und einer Haushaltskonsolidierung, einer Vermeidung des immer stärker anwachsenden Schuldenberges treffen.

In Hessen haben sich die Bürgerinnen und Bürger zu 70 % für die Implementierung einer Schuldenbremse in ihre Landesverfassung ausgesprochen. Ich wage die These, dass auch in NordrheinWestfalen eine überwiegende Zahl der Bürgerinnen und Bürger der Aufnahme einer Schuldenbremse in die Verfassung ihre Zustimmung geben würde.

Wir halten das für sinnvoll und richtig und gehen davon aus, dass wir nun alle miteinander einen konstruktiven Dialog mit dem Ziel der Vermeidung von neuen Schulden, mit dem Ziel eines Schuldenstopps aufnehmen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.