Zum einen nenne ich den „Aktionsplan gegen Homophobie“ des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, der nicht nur das Thema „Homophobie“ als Querschnittsaufgabe begreift und möglichst viele gesellschaftliche Akteure einbeziehen möchte. Erfreulicherweise sind auch alle Fraktionen in diesem Hause an der Planungsgruppe beteiligt und haben sich diesem Thema zugewandt. Das ist, finde ich, ein sehr positives Signal für ein aus meiner Sicht gesellschaftlich wichtiges Thema.
Zum anderen ist da der große Bereich der Inklusion, die wir unter anderem an den Schulen in NordrheinWestfalen vorantreiben wollen. Gerade für die Umsetzung dieses Projekts hat sich hier im Landtag bereits eine breite parlamentarische Mehrheit gefunden.
Ich hoffe, dass dies auch für den Beitritt zur Charta der Vielfalt möglich sein wird. Positiv stimmt mich diesbezüglich, dass auf den verschiedenen politischen Ebenen – sei es nun in den Räten der unterschiedlichen Kommunen auch hier in NordrheinWestfalen, sei es im Bundestag – schon so gut wie jede Partei hier im Haus mindestens einmal für den Beitritt zur Charta der Vielfalt gestimmt hat. In diesem Sinne hoffe ich auch hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen auf die Unterstützung aller Fraktionen dieses Hauses zu diesem Antrag. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Paul. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Milz das Wort. Bitte, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal ein herzliches Dankeschön! Sie begrüßen im ersten Satz Ihres Antrags das Handeln der Bundesregierung. Das tun Sie auch nicht jeden Tag. Also danke dafür!
Wenn ich über den ersten Satz Ihres Antrags hinausgehe, fallen mir natürlich ein paar andere Kommentare ein. Sie heben besonders hervor, dass die Charta der Vielfalt „Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von gesellschaftlicher Vielfalt“ hinsichtlich „Geschlecht, Rasse, Nationalität, ethnische Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität“ voranbringt. – Das ist richtig. Doch sind uns diese Forderungen ja nicht unbekannt. Schließlich sind alle diese Themen auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in
Ich gehe sogar noch weiter, indem ich das Grundgesetz zitiere. Denn bereits dort heißt es in Art. 3:
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. … Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Ich denke, wir alle sind mit dem Grundgesetz vertraut und leben danach. Daher müssen wir Selbstverständlichkeiten nicht immer neu formulieren. Wir alle wollen eine lebendige und lebenswerte Gemeinschaft. Das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz betonen, dass alle Menschen gleichbehandelt werden müssen, ohne Diskriminierungen. Damit stellen Sie einen Antrag für etwas, was in der Vergangenheit schon längst entschieden wurde. Daher ist der Antrag eigentlich überflüssig.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Einem Beitritt zur Charta der Vielfalt steht nichts entgegen. Allerdings möchte ich an dieser Stelle betonen, dass es sich bei diesem Projekt nun doch mehr um eine Demonstration für Gleichbehandlung als um einen tatsächlichen Schutz oder eine fühlbare Veränderung für die Menschen handelt. Ich setze voraus, dass sich die Landesregierung zur Vielfalt bekennt und die Charta unterstützt. Davon ausgehend kann man gewiss einen Antrag formulieren. Aber man sollte den Versuch unternehmen, dann auch konkrete Forderungen daraus abzuleiten, die neu sind, die handfest sind.
Frau Abgeordnete, wenn Sie mir einen ganz kurzes Signal geben, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Klocke zulassen wollen.
Danke, Frau Abgeordnete, danke, Frau Präsidentin. – Frau Milz, Sie hatten eben Art. 3 des Grundgesetzes angesprochen und dann auf die Charta der Vielfalt rekurriert. Wären Sie nach Ihren positiven Ausführungen zur Charta der Vielfalt – ich habe sie jedenfalls als positiv begriffen – auch bereit, den Vorschlag, den es in der Gesellschaft zur Erweiterung des Art. 3 um den Tatbestand der sexuellen Orientierung gibt, mit zu unterstützen? Sie hatten die bisherigen Punkte aufgeführt. Die Behinderung ist ja auf Initiative der CDU Mitte der 90er-Jahre in den Art. 3 mitaufgenommen worden. Deswegen wäre meine Frage, ob Sie bereit wären, einen weiteren Diskriminierungstatbestand in Art. 3 aufzunehmen.
Ich denke, das ist eine sehr weitgehende Frage, auf die man tatsächlich nicht in der Antwort auf einen Zwischenruf eingehen sollte. Ich bin aber gerne bereit, wenn Sie dazu einmal einen Antrag vorlegen, mit Ihnen in die Diskussion darüber einzutreten.
Ich bleibe heute bei der Charta der Vielfalt. Wie gesagt: Ich hätte mir etwas Konkretes gewünscht. In der letzten Beratungsrunde im Frauenausschuss hatten wir über die Einführung des Preises für Managerinnen in NRW geredet. Das haben Sie als Regierungsfraktionen sehr kontrovers und ablehnend mit uns diskutiert. Ich wundere mich schon; denn wir haben diese Preisvergabe als eine Vorbildfunktion und auch als eine Wertschätzung derjenigen Managerinnen gedacht, die diesen Preis bekommen, Sie hingegen sprechen sich in Ihrem Antrag jetzt nur grundsätzlich für die Unterstützung und Forderung aller aus. Das ist in einem solchen Antrag ein bisschen zu kurz gegriffen und reicht mir nicht aus.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass Sie einen schönen Antrag ausformuliert haben, um darzustellen, wie Sie eigentlich arbeiten müssten. An dieser Stelle sei darauf hinzuweisen, dass Sie die Erfüllung Ihrer eigenen Arbeit und Angelegenheiten nicht im Plenum bestätigen lassen müssen. So bedarf es weder der Zustimmung zu einer Kampagne – da kann ich nur sagen: Machen Sie eine! –, noch bedarf es eines Berichts über eine Arbeit, die eigentlich als selbstverständlich anzunehmen ist.
Treten Sie der Charta der Vielfalt ebenso bei wie das von Ihnen beispielhaft aufgeführte Land Hessen! Doch uns inhaltsleere Anträge hier vorzulegen in Anlehnung an das, was Bundesregierung oder Hessen vorgeschlagen haben, finde ich hier nicht ganz so gut.
Wenn Sie wiederum so begeistert von unseren Ideen – Bund und Hessen ist ja CDU-regiert – sind, dann können wir ja überlegen, ob wir vielleicht das Glück haben, in der nächsten Wahlperiode gleich auch hier die Politik wieder selber machen zu dürfen. – Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Milz. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der FDP Frau Abgeordnete Pieper-von Heiden das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Liberalen begrüßen die Charta der Vielfalt. Sie bedeutet eine Selbstverpflichtung für den jeweiligen Unterzeichner, ob Unternehmer, Landesregierung oder Vereine. Es geht hier – wie Liberale es immer fordern –, um ein Mittel zur Verdeutlichung des Respekts und der Wertschätzung jedes einzelnen Menschen.
Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus dem Info-Flyer zur Charta der Vielfalt, herausgegeben von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration:
„Durch die Unterzeichnung der Charta verpflichten sich die Unternehmen oder Institutionen, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen gleichermaßen respektiert werden, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität“.
Mehrere Hundert Unternehmen und öffentliche Einrichtungen haben die Charta inzwischen unterschrieben und sich damit zu deren Grundsätzen bekannt. 40 % der Unterzeichner sind Großunternehmen, 50 % sind kleine und mittlere Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten.
Übrigens, wo doch so häufig über die angeblichen Unzulänglichkeiten bei den DAX-Unternehmen gesprochen wird: Jedes zweite DAX-Unternehmen verfügt heute über eine oder mehrere hauptamtliche Diversity-Beauftragte.
Auch in der öffentlichen Verwaltung haben viele Behörden den Beitritt zu der Charta bereits vollzogen. Für Nordrhein-Westfalen seien da etwa die Bezirksregierungen Detmold, die Bundesstadt Bonn, die
Städte Aachen, Bielefeld, Bochum, Köln und viele, viele weitere genannt. Diese breite Akzeptanz und die Vielzahl der Unterzeichner machen deutlich, dass das Potenzial, das die Vielfalt und Unterschiedlichkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in sich birgt, an breiter Front erkannt ist und aktiv genutzt werden möchte.
Gut 2 Millionen Beschäftigte werden mit der Charta erreicht. Durch ihre facettenreichen Fähigkeiten und Talente ermöglichen sie es den Unternehmen, innovative Lösungsstrategien und ein kreatives Arbeitsumfeld zu schaffen.
Meine Damen und Herren, die Liberalen hätten einem Antrag auf den Beitritt zur Charta der Vielfalt in jedem Fall zugestimmt. Leider hat es sich die Koalition nicht nehmen lassen, wieder einmal draufzusatteln. Da wird dann nicht nur der Charta beigetreten, wie es die Überschrift suggerieren soll, sondern es werden gleich noch Genderstabstellen eingefordert und sehr undifferenzierte Aussagen über Novellierungsansinnen beim Landesgleichstellungsgesetz gemacht.
Sie werden sich nicht wundern, dass wir da doch eher etwas skeptisch reagieren, zumal die Einführung einer Genderstabstelle schon wieder verdächtig nach dem Aufbau von neuen Behördenstrukturen aussieht, wie wir das ja schon von Ihnen gewohnt sind. Man kann aber mit Behörden, Ämtern, Kontrollorganen und Gesetzen keine Meinungsbilder und Stimmungen ändern.
Dieser Aufbau von Behördenstrukturen hat auch nicht im Geringsten etwas mit dem Anliegen der Charta der Vielfalt zu tun, die auf gegenseitigem Respekt und Vertrauen aufbaut. Hier geht es um die Bindung von Beschäftigten, weil Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich verstanden fühlen, um Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Wertschätzung und Anerkennung, um Imagebildung und entsprechende öffentliche Wahrnehmung als tolerante Unternehmen und damit um verstärkte Werbung hinsichtlich qualifizierten Personals und Kundenansprache.
Das hat in der Tat nichts mehr mit dem zu tun, was Sie uns hier vorgelegt haben. Es ist sehr schade, dass Sie dieses „Draufsatteln“ nicht gelassen haben. Ich denke, wir hätten hier eine sehr breite Zustimmung zu einem Beitritt der Charta der Vielfalt erlangt, denn dem Anliegen der Charta verschließt sich in diesem Hause sicherlich keine Fraktion.
Ich würde mich freuen, wenn wir im Ausschuss noch einmal in aller Ruhe – aber nicht minder spannend – über diesen Antrag diskutieren könnten und dann auch zusehen, ob wir zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Dies entspräche zumindest dem Sinn der Charta. Die Wertschätzung von Vielfalt ist ein Gewinn für alle. Und sicherlich wäre ein Beitritt zur Charta der Vielfalt auch ein Gewinn für Nordrhein-Westfalen. – Danke.
Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper- von Heiden. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Atalan das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Land Nordrhein-Westfalen ist keine Aktiengesellschaft und auch keine GmbH. Der Landtag ist auch keine Vorstandsversammlung, die sich über die Marketingstrategien Gedanken machen müsste.
Die Charta der Vielfalt wurde bekanntlich Ende 2006 von transnational agierenden Unternehmen für privatwirtschaftliche Zwecke entwickelt. Im Kontext einer Unternehmensstrategie mag das sinnvoll sein. Vielfalt wird hier offensichtlich deshalb geschätzt, weil es im globalen Wettbewerb ein Standortvorteil ist, doch die Logik von Diversity hat hier einen Haken.
Genauer gesagt: Das Konzept hat aufgrund seiner Orientierung auf Verwertbarkeit eine sehr gefährliche offene Flanke, finde ich. Was wäre nämlich, wenn ein hoher Frauenanteil in den oberen Etagen aus irgendwelchen Gründen nicht mehr wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen schafft, wenn die Anwesenheit von Migrantinnen und Migranten beispielsweise außerhalb des Catering und Reinigungsservices auf einmal doch nicht mehr die vielfältigen Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden zufriedenstellt? Schmeißt man dann die Leute einfach wieder heraus? Wären Rassismus, Sexismus oder Homophobie wieder okay?
Zusammengefasst geht es in der Charta der Vielfalt auch um diejenigen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr so leistungsfähig sind. Nicht alle Menschen sind verwertbar. Dennoch verdienen sie Respekt als Menschen, nicht als „Humanressourcen“.
Nicht nur Unternehmen, sondern auch unsere Gesellschaft und unser Rechtssystem grenzen Menschen manchmal aus. Einerseits wird Diversity gelobpreist, andererseits werden Menschen, die schon jahrelang hier gelebt haben, abgeschoben. Alles wird unter den Vorbehalt der ökonomischen Verwertbarkeit gestellt. Leider! Daran zeigt sich, was es mit der Wertschätzung der Vielfalt wirklich auf sich hat, auch in Nordrhein-Westfalen.
Eine Begründung des gegenseitigen Respekts, der Gleichberechtigung aller Menschen kann unserer Meinung nach deshalb nur menschenrechtlich, aber nicht betriebswirtschaftlich begründet werden.
Respekt vor der Vielfalt der Menschen bedeutet, meine Damen und Herren, dass diese Menschen sozial und rechtlich gleichgestellt werden.
Damit kommen wir zu den Aspekten, die uns an dem vorliegenden Antrag durchaus gefallen. Natürlich geht es uns auch um eine Anerkennung der Vielfalt der Menschen als grundsätzliche Bereicherung und nicht als Bedrohung. In etlichen Punkten stimmen wir mit den Forderungen der Landesregierung überein. Wir warten bereits ungeduldig darauf, dass endlich ein Integrationsgesetz zustande kommt, das die Teilhabe und soziale wie rechtliche Gleichstellung aller Menschen in NRW fördert.