Protocol of the Session on March 30, 2011

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Wer hat die denn zerbombt? Wer hat denn dazu beige- tragen?)

Frau Beuermann, Ihr Beitrag zur Hilfe war bislang sehr gering. Ich kann mich wirklich nicht erinnern, dass Sie in irgendeiner Weise geholfen haben.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Woher wollen Sie denn wissen, wo ich schon überall ge- wesen bin? Haben wir uns darüber unterhal- ten?)

NRW hat hier bisher schon enorme Verantwortung gezeigt und zeigt sie weiterhin. In den Jahren des Bürgerkriegs auf dem Balkan

(Michael Aggelidis [LINKE]: Das sind die Folgen eures Bellizismus!)

und auch danach wurden humane Bleiberechtsregelungen für Menschen aus dieser Region geschaffen, insbesondere für Familien mit Kindern.

(Beifall von der SPD)

Das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen hat noch im September die kommunalen Ausländerbehörden im Hinblick auf die Lage der Betroffenen sensibilisiert und auf sorgfältige und nachsichtige Einzelfallprüfungen hingewiesen. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern haben wir sogar einen Winterabschiebestopp durchgesetzt. NRW engagiert sich intensiv dafür, Menschen, die zurückgeführt werden, zu betreuen und ihnen in ihrer Heimat dabei zu helfen, eine neue Existenz aufzubauen. Nordrhein-Westfalen ist auch an einer Länderinitiative für ein Bleiberecht für hier lebende, gut integrierte Kinder und Jugendliche beteiligt. – Sie sehen, die Landesregierung ist humanitär engagiert. Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen geht es darum, den Menschen in ihrer Heimat wieder ein würdiges Leben zu ermöglichen.

Wir hier in Nordrhein-Westfalen sollten damit klug und besonnen umgehen. Wir müssen den Menschen im Kosovo helfen, ihre Lebensumstände zu verbessern. Wir sollten in den Fachausschüssen diskutieren, welche Möglichkeiten und Kriterien es für einen Aufenthalt in unserem Land geben kann und was wir noch tun könnten, um den Menschen im Kosovo zu helfen und sie dabei zu unterstützen, ihre Heimat wieder aufzubauen. Lassen Sie uns dabei gemeinsam zu vernünftigen Lösungen kommen. – Danke.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Yetim. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Düker.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Atalan, ich kann Ihrem Antrag durchaus darin zustimmen, dass in den letzten Jahrzehnten nicht ausreichend auf das Leiden der Volksgruppe der Sinti und Roma bei der Aufarbeitung der Gräueltaten des Dritten Reichs hingewiesen worden ist und auch einiges in der Aufarbeitung versäumt wurde.

Insofern finde ich eine gesellschaftspolitische Debatte darüber sehr wichtig. Daher war es auch gut – wir haben es ausdrücklich begrüßt –, dass am 27. Januar 2011 zum Auschwitz-Gedenktag mit Zoni Weisz erstmalig ein Vertreter der Sinti und Roma vor dem Deutschen Bundestag gesprochen hat. In seiner Rede hat er mit Verweis auf die Situation der Sinti und Roma in Ost-, aber auch in Westeuropa darauf aufmerksam gemacht – ich zitiere aus seiner Rede –:

„Es kann und darf nicht sein, dass ein Volk, das durch die Jahrhunderte hindurch diskriminiert und verfolgt worden ist, heute – im 21. Jahrhundert – immer noch ausgeschlossen und jeder ehrlichen Chance auf eine bessere Zukunft beraubt wird.“

Dies waren seine Worte vor dem Deutschen Bundestag. Ich denke, das sollte uns auch Mahnung sein, hinzuschauen. Und tatsächlich, es ist so: In Europa und auch hier in Deutschland ist die Situation der Sinti und Roma prekär.

Jetzt aber zu Ihren Vorschlägen. Und da hört es mit der Einigkeit auch schon auf, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist gut gemeint, aber Ihre Vorschläge sind nicht gut gemacht. Sie schlagen analog zur Kontingentregelung für die Jüdinnen und Juden aus den ehemaligen GUS-Staaten eine Regelung für Roma und Sinti vor. Dabei verkennen Sie völlig, dass nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz von 1991, auf den Sie verweisen, das – ich zitiere – „Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge“ Anwendung findet. Dieses Gesetz ist seit 1. Januar 2005 aufgrund des neuen Zuwanderungsgesetzes außer Kraft getreten. Das heißt, diese Rechtsgrundlage gibt es nicht mehr. Statt sich den Instrumenten zuzuwenden, die wir haben, und vor allen Dingen auch einen Blick nach Europa zu richten, sind Ihre Ansätze aus meiner Sicht völlig unwirksam.

Und Sie bleiben völlig unkonkret. Für welche Roma und Sinti möchten Sie es denn gerne? Aus welchen Ländern? Es ist doch ein Unterschied, ob ich mir die dramatische Situation in Ungarn, mithin ein EU-Land, das einem Freizügigkeitsgesetz unterliegt, oder in Rumänien oder im Kosovo ansehe. Sie bleiben die Antwort schuldig, für welche Länder das gelten soll.

Des Weiteren wollen Sie alle Abschiebungen aussetzen und allen abgeschobenen Roma und Sinti Rückkehrrechte einräumen. Wann abgeschoben? Aus welchen Ländern? Wohin abgeschoben? Wie lange rückwirkend? Auf welcher Rechtsgrundlage? Es muss – das muss ich Ihnen ehrlich sagen – auch handwerklich umsetzbar sein. Anträge mit netten Worten helfen uns nicht weiter. Es muss auch operationalisiert werden können. Das sehe ich hier nicht.

Ich möchte auf die Instrumente eingehen, die wir in Deutschland haben und die aus meiner Sicht geeignet sind, das Problem anzugehen. Wir müssen dies auch staatsbezogen definieren und diskutieren, weil wir unsere Rechtslage nicht nach Ethnien haben, sondern nach Nationalitäten.

Zu den Roma aus dem Kosovo: Tatsächlich stellt sich die Situation ganz besonders prekär dar. Auch durch Anträge von uns ist im Landtag mehrfach darauf hingewiesen worden. Das Rücknahmeab

kommen der Bundesregierung aus dem April 2010, das die Bundesregierung mit dem Kosovo abgeschlossen hat, ist aus meiner Sicht völlig verantwortungslos zustande gekommen. Es gibt im Kosovo nach wie vor keine ausreichenden Aufnahme- und Integrationskapazitäten für Minderheiten oder gar für kranke Rückkehrer. Abgeschobene – das wissen wir aus vielen Berichten – sind völlig auf sich selbst gestellt und werden nach wie vor erheblich diskriminiert.

Dieses Rücknahmeabkommen, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir als Land NordrheinWestfalen aber leider nicht zurücknehmen, so gern ich es tun würde. Das kann nur die Bundesregierung. Wir als Grüne haben ja im Deutschen Bundestag mehrfach darauf hingewiesen, dass dies die Grundlage dafür ist, dass die Abschiebungen in den Kosovo gestoppt werden. Leider haben wir in NRW über 3.000 ausreisepflichtige Roma aus dem Kosovo, die akut von Abschiebung bedroht sind. Davor haben wir uns aber nicht versteckt. Wir haben als Land im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir alle landesrechtlichen Spielräume für eine humanitäre Flüchtlingspolitik nutzen wollen. Was heißt das?

Erstens. Wir haben das, was wir können, gemacht, nämlich eine zeitweise Aussetzung der Abschiebung, und zwar über den Winter aufgrund der besonderen Härten.

Zweitens. Wir haben einen Erlass für diese Zielgruppe auf den Weg gebracht, der besonders auf eine Einzelfallprüfung hinweist, die die Ausländerbehörden unter Maßgabe des Schutzes besonders von Kindern, Jugendlichen und allein reisenden Frauen vorzunehmen haben.

Das ist das, was ich in den Bundesländern vermisse, wo Sie mitregieren. Nordrhein-Westfalen ist das einzige Land, das einen Wintererlass herausgegeben hat.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Machen Sie es doch da, wo Sie in der Regierung sind. Gucken Sie sich doch einmal an, was alles mit Ihrem Zutun im Land Berlin passiert. Gucken Sie sich einmal an, was dort in der Abschiebehaft läuft. Das ärgert mich einfach. Da, wo Sie mit gestalten können, verweigern Sie sich, und hier stellen Sie Anträge, die so überhaupt nicht operationalisierbar sind.

Ich sage ganz klar: Der Verweis auf Ungarn ist richtig. Selbstverständlich ist die Situation in Ungarn dramatisch, gibt es dort Diskriminierungen von Roma. Aber diese Situation ist doch rechtlich überhaupt nicht zu vergleichen mit der Situation im Kosovo. Deswegen brauchen wir die EU-Ebene. Das fehlt mir einfach in Ihrem Antrag. Genau da gibt es Instrumente, die nun vernünftig umgesetzt werden müssen.

Erstens gibt es das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten in allen Ländern. Dieses ist nicht umgesetzt. Dann müssen wir darauf drängen, dass dies passiert, besonders in Ungarn, aber auch in anderen Länder, Italien und anderswo.

Zweitens gibt es den EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration von Roma. Der muss jetzt endlich entwickelt, gefüllt werden. Klare Ziele müssen definiert werden, und es müssen Mechanismen zur Überwachung angestrebt werden. Das sage ich gerade während der ungarischen EURatspräsidentschaft. Wir dürfen hier die Ungarn nicht aus der Verantwortung lassen.

Das sind Mechanismen, die in den europäischen Staaten auch greifen. Wir müssen in Brüssel Druck machen. Wir müssen in Berlin Druck machen, dass dieses Rücknahmeabkommen für den Kosovo, das völlig unverantwortlich ist, zurückgenommen wird. Und dann tun wir das, was wir hier im Land tun können, nämlich uns mit allen landesrechtlich zur Verfügung stehenden Spielräumen für eine humanitäre Auslegung der Gesetze und auf Bundesebene mit ebenso viel Engagement durch unsere neue Landesregierung endlich für eine wirksame Bleiberechtsregelung einzusetzen, die auch eine humanitäre Komponente hat, denn diese fehlt nach wie vor im § 104 Aufenthaltsgesetz. Auch das tut diese Landesregierung. Diese Landesregierung tut mehr als die Landesregierungen, in denen Sie vertreten sind, in Berlin und anderswo. Deswegen meine ich, dass wir unsere Hausaufgaben machen.

Wolkenkuckucksheime helfen uns nicht weiter. Nutzen wir die Instrumente, die zur Verfügung stehen, zum Schutz dieser Menschen! Das tut wahrlich not.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Für die Fraktion der FDP spricht Herr Kollege Engel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Düker, vermutlich werden wir gleich vom Innenminister hören, dass dieser Politikbereich in Kontinuität so fortgesetzt wird, wie die Innenminister das in der IMK stets gemacht haben. Da haben wir eine Linie. Dieser rote Faden gilt nach wie vor.

Die FDP hat sich hier stets für eine Integrations- und Zuwanderungspolitik mit Augenmaß eingesetzt: einerseits etwa durch die Absenkung der Hürden für hoch qualifizierte Arbeitskräfte, andererseits aber auch durch wohl abgewogene Bleiberechtsregelungen.

Der Kollege Kruse hat auf die Anfrage hingewiesen. Ich ergänze: Die CDU/FDP-Koalition in Berlin hat vor wenigen Tagen einen ausländerrechtlichen Zustand beendet, unter dem Jugendliche und Kinder bislang zu leiden hatten; dies war zumindest in den Printmedien, aber auch in den elektronischen Medien leider völlig von anderen Topnachrichten überlagert. Damit wurde ein Bleiberecht für 6.000 hier geduldete und eigentlich ausreisepflichtige Kinder von Ausländern geschaffen, deren Asylanträge abgelehnt wurden und bei denen andere Gründe entfallen sind, die einer Rückkehr in ihre Heimat entgegenstünden, etwa politische Verfolgung und Bürgerkrieg.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns hier in Nordrhein-Westfalen stets massiv für eine Verlängerung der Altfall- bzw. Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete und integrierte Ausländer eingesetzt, und zwar erfolgreich. Wer den geforderten Nachweis der wirtschaftlichen Integration erbringt, hat danach gute Chancen auf eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive im Bundesgebiet. Das unterschlagen die Linken.

Eine zwangsweise Rückführung erfolgt nur, wenn die zuständigen Stellen keine rechtlichen Abschiebehindernisse sehen. Das gilt auch für Roma und Sinti. – Übrigens sprechen Sie von Ashkali und Ägyptern im Kosovo. Wo sind denn bei Ihnen die Gorani? Wenn Sie schon über Minderheiten sprechen, dann bitte vollständig! Die Gorani gehören genauso dazu.

Eine Rückführung kommt zudem nur für solche Personen in Betracht, welche die Voraussetzungen bestehender Bleiberechtsregelungen nicht erfüllen. Betroffene Roma aus dem Kosovo hatten die Möglichkeit, im Rahmen der beschlossenen Altfallregelung ein dauerhaftes Bleiberecht zu erlangen, wenn im maßgeblichen Zeitraum die eigenständige Lebensunterhaltung überwiegend sichergestellt worden ist.

Vor noch gar nicht langer Zeit haben wir hier über die Kampagne „save me“ debattiert. Dabei haben wir als FDP klargemacht, dass blumige Worte und Forderungen nicht ausreichen, sondern dass man dann, wenn man als Land die Aufnahme von Personen fordert, auch als Land die Kosten tragen können muss. Ein permanentes Abschieben der Kosten auf Bund und Kommunen ist unredlich.

Zu der von mir eingangs erwähnten Reform des Bleiberechts empfehle ich mit Erlaubnis der Präsidentin die „FAZ“ vom 29. März 2011, also ganz aktuell. Unter der Überschrift „Anstrengung wird belohnt – Die Bundesregierung reformiert das Bleiberecht“ heißt es dort – ich zitiere aus diesem bemerkenswerten Artikel von Peter Carstens –:

„Mit ihren Kindern können auch die Eltern eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, sofern sie ihren Lebensunterhalt vollständig selbst bestreiten und

ihre Ausreise bis dahin nicht durch Tricks und Täuschung verhindert haben. Jedenfalls erhalten sie einen Abschiebeschutz, zumindest solange ihre (aufenthaltsberechtigten) Kinder minderjährig sind.

Das Gesetz bedeute einen Richtungswechsel, wie SPD-Innenpolitiker gegenüber ihren Kollegen anerkennend gestehen, um dann im Bundestag doch dagegen zu stimmen. Der Abgeordnete Veit (SPD) sprach dort von ,kleinen Trippelschritten unter ganz großer Überschrift‘.

Ganz schlimm findet die Linke die Neuregelung und behauptet, Kinder würden unter einen enormen psychologischen Druck gesetzt, um die Leistungen zu erbringen, die ihren Geschwistern und Eltern den Aufenthalt sichern. Das sei eine ,unerträgliche Politik auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen‘ (Ulla Jelpke). Grindel nahm für Union und FDP in Anspruch, man habe eine ,fundamentale humanitäre Verbesserung‘ beschlossen, auf die SPD und Grüne sehr stolz gewesen wären, hätten sie selbst sie zu ihrer Regierungszeit beschlossen.“

Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Jäger das Wort.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Situation ethnischer Minderheiten, insbesondere der Situation von Roma und Sinti aus dem Kosovo, beschäftigen wir uns in diesem Parlament heute nicht das erste Mal. Ich kann mich erinnern, dass wir am 15. Juli letzten Jahres, zufälligerweise am Tag der Vereidigung des Kabinetts, hier im Plenum über dieses Thema diskutiert haben.

Damals habe ich schon klar gesagt, was die Zielorientierung dieser Landesregierung ist, nämlich in allen humanitären Belangen Verantwortung zu zeigen, bestehende Spielräume zu nutzen und insbesondere Härten zu vermeiden. Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir das wir in den letzten Monaten deutlich gezeigt haben.