Protocol of the Session on February 25, 2011

Jetzt Herr Romberg.

Gerne, Herr Kollege. – Bitte schön, Herr Dr. Romberg.

Vielen Dank, dass ich meine Zwischenfrage stellen darf, Herr Markert. Sie haben ausgeführt, wie wichtig Ihnen die Gesundheit der Menschen ist. Auch uns ist es ein großes Herzensanliegen, dass es ihnen besser geht.

Bei mir im Münsterland gibt es viele Menschen, die durch grüne Ankündigungen des Staatssekretärs Becker verunsichert sind, weil Umgehungsstraßen jetzt nicht mehr gebaut werden sollen, auf die die Menschen aber dringend warten, weil sie durch die Hunderte von Lkw, die dort durchdonnern, natürlich mit Feinstaub und zusätzlich mit Lärm intensiv belastet sind.

Meine konkrete Frage lautet: Sind die Umweltzonen nur ein Heilmittel für das Ruhrgebiet, oder gibt es auch einen Lösungsansatz der Regierung für die Menschen in den Mittelstädten und im ländlichen Bereich, die dringend auf diese Umgehungsstraßen warten?

Herr Romberg, ich finde es ausgesprochen gut, dass Sie darauf hinweisen, dass „Feinstaub“ ein Thema für ganz Nordrhein-Westfalen ist, zumal Sie sich in Ihrem Antrag nur auf das Ruhrgebiet konzentrieren. Ich hatte angedeutet, warum mir das Ruhrgebiet aus sportpolitischen Gründen sehr am Herzen liegt. Jetzt merke ich: Sie machen sich durchaus Gedanken um das gesamte Land. Das finde ich schon einmal gut.

Insofern können wir im Fachausschuss eine für die einzelne Fragestellung vor Ort jeweils gute Lösung miteinander erarbeiten. Als Mediziner, der Sie sind, haben Sie noch einmal unterstrichen, wie gefährlich Feinstaub ist. Hier sind Sie ganz an unserer Seite; da freue ich mich. Wir werden die individuellen Maßnahmen vor Ort miteinander diskutieren, auch wenn natürlich die Bezirksregierungen letztendlich die zuständigen Fachbehörden sind, die das zu entscheiden und durchzusetzen haben.

Aber die Grundlage ist schon einmal gut, wenn Sie von der FDP zu erkennen geben, dass es bei Ihnen jedenfalls einzelne gibt, die bei der Luftqualitätsrahmenrichtlinie nicht nur an die Wirtschaft denken, sondern auch an die Gesundheit der Menschen. Dafür gibt es ja diese Richtlinie. Also noch einmal herzlichen Dank für diesen guten Fachbeitrag. Es passt ja ganz gut, dass ich vorher Ihre Kollegen zitiert habe.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich will an der Stelle noch einen draufzusetzen. Herr Romberg, in umweltmedizinischen Fachkreisen ist unbestritten, dass es keine untere Wirkungsschwelle für Feinstaub gibt. Im Gegenteil: Je niedriger die Belastung ist, desto besser ist das für die Bevölke

rung. Insbesondere Menschen an sogenannten Hotspots, die wir nun einmal in Nordrhein-Westfalen haben, wie viel befahrenen Straßen, die Sie angesprochen haben, und Industrieanlagen, sind vorgeschädigt. Kinder sind am schlimmsten betroffen.

Ich will noch einmal Prof. Unfried ins Spiel bringen, der mir – das finde ich bemerkenswert – gestern in einem Gespräch gesagt hat: Bei Kindern haben 20 %, also ein Fünftel, der Expositionen die gleichen Wirkungsmechanismen wie bei Erwachsenen. Insofern ist Luftschadstoffbekämpfung eben auch aktive Kinderschutzpolitik. Auch darüber sollten wir miteinander nachdenken.

Insofern gibt die EU-Qualitätsrahmenrichtlinie beim Feinstaub PM10, PM2,5 ambitionierte Ziele vor, die es möglichst weitreichend zu verwirklichen gilt. Ich sage „möglichst weitreichend“, weil: Wenn es keine Unterschwelle gibt, wird das immer ein Kampf gegen Windmühlen sein, zu dem wir uns aber gemeinsam aufmachen sollten, damit wir die Feinstäube weitest möglich aus unserer Umwelt verbannen, soweit dies in unserer Industrieregion machbar ist.

Die EU-Kommission hat übrigens für die Einhaltung des PM10-Grenzwertes eine Fristverlängerung bis Mitte dieses Jahres gewährt. Die Aufstellung bzw. Fortschreibung von Luftreinhalteplänen obliegt den Bezirksregierungen. Das sage ich auch deswegen, weil wir darüber diskutieren, welche Rolle Herr Remmel spielt. Ich habe den Eindruck, dass Herr Remmel in sehr guten Moderationsgesprächen und im Fachaustausch ist. Aber man muss sich darüber im Klaren sein, wo Luftreinhaltepolitik letztendlich verwaltungsmäßig aufgehängt wird.

Als Jurist sei mir bei diesem eher medizinischen Thema gestattet, an das Bundesverwaltungsgericht zu erinnern, das in einer doch sehr bahnbrechenden Entscheidung vor einigen Jahren jedem Bürger und jeder Bürgerin ausdrücklich ein Recht auf den Schutz vor Feinstaub, also einen Schutz der eigenen Gesundheit, zugesprochen hat.

Wenn die Zielsetzung seit langem klar ist, kann es hier, jetzt und in den Ausschussberatungen nur um die Instrumente gehen. Das zeigt auch der Blick auf das Instrument „Umweltzone“. Kai Abruszat hatte vorhin von den vielen Instrumenten gesprochen, aber wir reden jetzt über die Umweltzone. Wenn Sie ein einziges Instrument von uns kritisieren, nicht wollen, anders wollen oder ablehnen, das obendrein gerade bei den Feinstäuben wie PM10 leichte Erfolge zu verzeichnen hat, dann sollten Sie sagen, welches Instrument sie stattdessen zur Zielerreichung wollen. Das wäre – ähnlich wie in der Haushaltspolitik – hilfreich.

Sie sagen, hier würden veraltete Daten vorgelegt. Ich gehe davon aus, dass der Umweltminister dazu gleich einige Ausführungen machen wird. Hier liegt offensichtlich ein Missverständnis vor. Es geht näm

lich um Emissionswerte und Immissionswerte. Schaut man sich die Immissionswerte an, dann stellt man fest, dass die Daten durchaus verwertbar sind, während es bei den Emissionswerten möglicherweise neue Werte gibt. Aber entscheidend für die Maßnahmen sind ja auch die Immissionswerte. Ich nehme an, unser Minister wird darauf gleich noch eingehen.

Immer nur gegen die Instrumente zu Felde zu ziehen, ohne die Alternativen zu nennen, mag vielleicht Lobbyinteressen bedienen, hilft uns aber in der Sache nicht wirklich weiter.

Bei diesem differenziert zu betrachtenden Thema geht es in der Tat einmal mehr um einen Kompass der Nachhaltigkeit. Man muss verschiedene Aspekte berücksichtigen, zum Beispiel Wirtschaftsinteressen, aber auch die Umwelt- und Gesundheitsaspekte sowie – last, but not least – die sozialen Aspekte.

Weil Herr Wüst so freundlich war, diese interessante Abstimmung im Umweltausschuss bei der Verlängerung des Handwerkerparkausweises zu zitieren, möchte ich für die Kollegin Akbayir abschließend noch einmal den sozialpolitischen Aspekt hervorheben. Sie haben ja, mit der FDP gemeinsame Sache machend, gesagt, die entsprechenden Feinstaubwerte sollten noch ein halbes Jahr länger herausgeblasen werden.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Ach!)

Frau Akbayir, es ist eine soziale Erkenntnis, dass die Menschen, die besonders wenig Geld im Portemonnaie haben, an den meistbefahrenen Straßen leben. Denen muten Sie jetzt zu, noch ein halbes Jahr länger diese Feinstäube in erhöhtem Maße einzuatmen. Wo das sozial ist, müssen Sie uns gleich erklären. Aber Sie sind offensichtlich in einer Handwerkspartnerschaft mit dem Kollegen Abruszat.

Ich möchte abschließend noch einmal dafür werben, dass wir die Ausschussberatungen zum Anlass nehmen, nach gemeinsamen Lösungen zu suchen, damit wir bei der Luftqualitätspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen einen großen Schritt weiterkommen und die Vorgaben aus Brüssel umsetzen. Dann wird 2011 auch in umweltpolitischer Hinsicht vielleicht ein gutes Jahr.

Abschließend noch einmal die Parallele zu dem Jahr 1996: Es wird ein gutes Jahr in der Umweltpolitik, und der BVB wird auch wieder Deutscher Meister.

(Beifall von Armin Jahl [SPD] und von Rainer Schmeltzer [SPD])

Und wir haben auch noch die Frauenfußball-WM, bei der wir auch gute Ergebnisse erwarten dürfen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Markert. – Für die Fraktion Die Linke spricht nun Frau Akbayir.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn auf die Frage von Herrn Markert zu sprechen kommen. Es stimmt: Im Ausschuss haben wir den Antrag der FDP-Fraktion erweitert und eine Verlängerung um ein Jahr verlangt. Damit wollten wir den kleinen Handwerkerbetrieben, die nur ein einziges Auto besitzen, die Möglichkeit geben, ihr Fahrzeug bis dahin umzurüsten. Das geschah allein aus diesem Grund.

Meine Damen und Herren, es gibt die zweifelhafte Parole „Freie Fahrt für freie Bürger“. Ich sage Ihnen aber: Frische Luft für die Bürgerinnen und Bürger muss Vorrang haben. Es gilt das Recht auf saubere Luft –

(Minister Johannes Remmel: Genau!)

ohne Wenn und Aber.

(Minister Johannes Remmel: Das Aber habt ihr schon im Ausschuss formuliert!)

Was für Trinkwasser schon lange gilt, muss erst recht für die Atemluft gelten. Wenn die Behörden nicht ausreichend aktiv werden, können die Bürgerinnen und Bürger schon heute dieses Recht einklagen; das ist geltendes Recht.

Doch gilt weiterhin: Stadtluft macht krank. Der Straßenverkehr ist einer der größten Verursacher der Belastung unserer Atemluft mit Schadstoffen. Das wissen wir alle. Der Anteil der Belastung mit Feinstaub wird mit 30 %, und die Belastung mit Stickstoffdioxid wird mit 60 % angegeben.

Das Instrument der Umweltzone kann bei richtiger Handhabung die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung deutlich senken, indem hoch emittierende Schadstoffschleudern mittelfristig aus dem Verkehr gezogen werden. Das zeigen auch erste Erfahrungen in Berlin und Hannover.

Meine Damen und Herren, Feinstaub hat gravierende Auswirkungen auf unsere Gesundheit, denn er verkürzt unsere Lebenserwartung um durchschnittlich ein Jahr. Laut der Weltgesundheitsorganisation sterben in Deutschland jährlich 70.000 Menschen an Feinstaubbelastungen. Das ist eine enorm hohe Zahl.

Die bestehenden Feinstaubgrenzwerte sind viel zu hoch: 40 µg pro Kubikmeter Luft als Jahresmittelgrenzwert. Dieser darf auch noch 35-mal pro Jahr überschritten werden. Schon kleinste Konzentrationen sind giftig. Das dürfen wir alle nicht zulassen. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt zum Beispiel nur 20 µg pro Kubikmeter Luft.

Sehr verehrte Damen und Herren, bei Feinstaub gilt: Die Kleinsten sind die Gemeinsten. Je kleiner

die Partikel, desto gefährlicher sind sie. Die ultrafeinen Partikel aus modernen Dieselmotoren sind besonders gefährlich, denn sie enthalten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und Schwermetalle, die bis ins Gehirn vordringen können.

Das zweite große Problem sind die Stickstoffdioxide. Von diesem Reizgas kommt der stechende Geruch aus einem Dieselauspuff. Die Einhaltung der Grenzwerte ist seit 2010 ein Problem für die Behörden. Es gilt nach der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung ein neuer Jahresgrenzwert von 40 µg, der eingehalten werden muss. Ohne Umweltzonen droht den meisten Gemeinden ein Vertragsverletzungsverfahren der EU.

Die Umweltzone ist mit einer maximalen Minderung um 14 % durchaus effektiv. Vielleicht klingen 14 % nach wenig, aber das bedeutet bei Feinstaub im Durchschnitt 20 Überschreitungstage weniger und oft die fast vollständige Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid.

Die volle Wirkung einer Umweltzone wird aber laut Umweltbundesamt meistens erst erreicht, wenn die Zufahrt nur noch für Pkw und Lkw mit grüner Plakette erlaubt ist. Diese Wirkung wird durch die vielen Ausnahmegenehmigungen und Verzögerungen

empfindlich beeinträchtigt.

(Zuruf von Minister Johannes Remmel)

Nach Meinung der FDP habe die Umweltzone zu wenig Wirkung gezeigt, und der bürokratische Aufwand sei zu hoch. Das sind sachlich ungerechtfertigte Vorwände, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall von der LINKEN)

Wer wie die FDP die Abschaffung der Umweltzone fordert, handelt gegen das ökologische Gewissen.

(Beifall von der LINKEN)