Protocol of the Session on February 25, 2011

(Ralf Witzel [FDP]: Das haben wir beim nächsten Tagesordnungspunkt!)

denn dieser ist in der Tat ein erster Schritt hin zu einem werbefreien öffentlich-rechtlichen Rundfunk – weil er das Sponsoring begrenzt, wie es Herr Vogt schon ausgeführt hat.

Hinsichtlich der staatsvertraglichen Regelungen über Produktplatzierungen, die in der vorherigen Legislaturperiode unter Beteiligung der FDP eingeführt wurden, besteht aus meiner Sicht kein Änderungsbedarf; denn Produktplatzierungen sind nur unter sehr engen Voraussetzungen, wie sie in § 15 Rundfunkstaatsvertrag geregelt sind, zulässig, während Schleichwerbung verboten ist.

Sehr geehrte Damen und Herren der FDP-Fraktion, zum gegebenen Zeitpunkt gehen wir den Weg zur Werbefreiheit gerne mit Ihnen weiter, nämlich dann, wenn es möglich sein wird, auf anderem Wege eine auskömmliche Finanzierung von Qualitätsrundfunk in bekannter Vielfalt zu gewährleisten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Frau Ministerin. – Damit sind wir am Schluss der Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/1320 an den Haupt- und Medienausschuss. Die abschließende Beratung

und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung zustimmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

6 Parlament stärker in die Verhandlung zu

Staatsverträgen einbeziehen

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/1321

Die Beratung eröffnet für die antragstellende Fraktion Herr Witzel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerin von der Landesregierung hat gerade die ideale Überleitung zu diesem Tagesordnungspunkt hergestellt,

(Britta Altenkamp [SPD]: Das hat sie nur für Sie gemacht, Herr Witzel!)

indem sie gesagt – womit sie auch recht hat –: Es gibt in dem neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag sinnvolle Ansätze, die man unterstützen und begrüßen kann. – Dann ist sie allerdings – logischerweise; anders geht es in der heutigen Systematik auch gar nicht – zu der Schlussfolgerung gekommen: Dann müssen Sie dem Gesamtwerk zustimmen.

Genau das ist die Problematik, über die wir uns über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg bei der Konstruktion der Staatsverträge unterhalten müssen: Ist es sinnvoll, weiter nach dem Alles- oder-nichts-Prinzip vorzugehen, wie wir es heute haben, dass man für sich immer die Abwägungsentscheidung treffen muss, bestimmte Dinge richtig zu finden und andere nicht? Und lehnt man dann im Paket alles ab oder stimmt man im Paket nach dem Motto „Vogel friss oder stirb“ allem zu?

Wozu dieser Abnickautomatismus führt, haben wir zuletzt in der Hamburger Bürgerschaft gesehen, wo wenige Tage vor der Bürgerschaftswahl der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mal eben schnell ohne große Debatte durchgewinkt wurde – zu einem Zeitpunkt, als noch nicht mal die Begründung zu diesem Vertragswerk existierte. Das heißt, ein Parlament winkt einen Staatsvertrag mit einer grundlegenden Neukonstruktion in einem so entscheidenden Bereich wie der Sicherung öffentlichrechtlicher Meinungsvielfalt und einem Volumen von über 7 Milliarden €, das durch die Bevölkerung zu tragen ist, bei all dem, was auch nach Rechtsgutachten von Prof. Kirchhoff zu Finanzierung, Ausstattung und Bestandsgarantie öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten gesagt wird, einfach durch. Da

war es ganz egal, dass die schriftliche Begründung fehlte, die für die Rechtsauslegung und für die Anwendung des Staatsvertrages bei Auffassungsunterschieden, Streit oder Nachfragen von grundlegender Bedeutung ist.

Das zeigt einfach, wie unkritisch mit Staatsverträgen in den letzten Jahren umgegangen worden ist und dass zu wenig reflektiert worden ist, wie dieses Konstruktionsprinzip aussieht. Es muss ein Anliegen aller Parteien und Fraktionen sein, in Zukunft zu handhabbareren Mechanismen zu kommen.

Wir brauchen Staatsverträge. Wir müssen auch zukünftig in der Lage sein, Staatsverträge abzuschließen. Wir müssen uns aber Gedanken machen, wie wir das Wie des Beschlusswegs und die Ausgestaltung des Verfahrens zukünftig optimieren können. Das müsste ein Anliegen gerade einer selbstbewussten ersten Gewalt sein, die die politischen Entscheidungen zu treffen hat und Regierungshandeln nicht nur abnicken will, und dies unabhängig davon, wer gerade die Regierung stellt oder welche Seite die Opposition bildet. Dies müsste ein Anliegen aller selbstbewussten Parlamentarier in allen Länderparlamenten sein.

Regierungschefs sollten sich nicht in Hinterzimmern und in kleinen Delegationsrunden auf etwas verständigen oder etwas billigen, was dann, wenn es zu spät ist, unter großem Zeitdruck im Paket und immer mit dem Hinweis, das müsse jetzt so gemacht werden, man habe schon Kompromisse erzielt, das Paket könne nicht mehr aufgeschnürt werden, von den Länderparlamenten abgenickt werden soll.

In der Praxis haben wir erlebt, wozu diese Entscheidungsmechanismen führen. Ende letzten Jahres war es einvernehmliche Auffassung aller fünf Fraktionen dieses Hauses, dass das, was beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als Ergebnis herausgekommen ist, insgesamt nicht zustimmungsfähig war. Es hat Ansätze gegeben, die man gerne weiterverfolgt hätte, aber auch Unausgegorenheiten, sodass der gesamte Vertrag von keinem Abgeordneten dieses Parlaments mehr als zustimmungsfähig erachtet wurde – weil im Paket nämlich immer nur mit Ja oder mit Nein abgestimmt werden kann.

Da macht es Sinn, sich Gedanken darüber zu machen: Wie kann man den Informationsaustausch zwischen erster und zweiter Gewalt bereits bei der Entstehung des Vertragswerks verbessern? Wie können auch antizipativ beauftragte Regierungen in Verhandlungen mit anderen Länderregierungen über die Parlamente zumindest Eckpunkte verankern, wenn der Sachverhalt einer Neuregelung eines Staatsvertrages bekannt ist, und dann schon Pflöcke eingeschlagen werden? Wie könnte ein Parlament vorab eine mehrheitliche Willensbildung herstellen und sagen: „Wenn der neue Vertrag zum Thema X als Staatsvertrag auf den Weg gebracht werden soll, wollen wir folgende Eckpfeiler gewähr

leistet haben; unter der Maßgabe, dass folgende fünf Dinge mit anderen Ländern zu verhandeln sind, sagen wir: Wir stehen mit parlamentarischer Mehrheit dahinter“?

All das wären Mechanismen auch zur Absicherung der Beschlussfähigkeit von Staatsverträgen im Nachhinein, die auch den Verhandlungsauftrag der Regierungen stärken und präzisieren würden. Über solche Instrumente sollten wir in der nächsten Zeit nachdenken, wenn wir wollen – das muss unser Anliegen sein –, dass es auch zukünftig Staatsverträge gibt, dass der Abschluss von Staatsverträgen handhabbar und praktikabel bleibt und dass man sich zugleich sicher sein kann, dass die Parlamente nachher hinter dem stehen, was die Regierungen auf Länderebene für das Land ausgehandelt haben. Ich halte das für eine sehr lohnende Debatte, die ausdrücklich nicht Anlass für Parteienstreit sein sollte. Wir müssen gemeinsam überlegen, wie wir zu Verbesserungen kommen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Danke, Herr Witzel. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt Herr Dr. Brinkmeier.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Die Ablehnung, liebe Kolleginnen und Kollegen, des Jugendmedienschutz

Staatsvertrages durch dieses Parlament im vergangenen Dezember hat ein Problem unserer politischen Praxis in Deutschland offen zutage gefördert, welches schon seit Jahren virulent ist. Es geht im Kern um das Selbstverständnis und um die politische Macht im Wechselspiel zwischen den Parlamenten und den Regierungen – im Plural gemeint – in unserem föderalen Bundesstaat.

In einem föderal aufgebauten Staat muss es zu vertraglich aufgebauten Vereinbarungen kommen, die politisch positiv sanktioniert werden müssen. Nur auf diese Weise können wir die politisch sinnvollen, aber widerstrebenden Ziele unter einen Hut bringen, nämlich einerseits einen wettbewerblichen Föderalismus, andererseits gemeinsame Vorgehensweisen bzw. einheitliche Rechtsetzungen bei bestimmten politischen Projekten.

In der Praxis läuft das Verfahren zur Anfertigung und Verabschiedung von Staatsverträgen so ab, wie von der FDP beschrieben. Für einen großen Teil von Staatsverträgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist dies im Übrigen auch kein Problem. Ich habe ein Beispiel aus der letzten Wahlperiode in Erinnerung: Wenn es um einen Staatsvertrag für die Bilgenentwässerung im Rhein geht, lege ich persönlich großes Vertrauen in die Staatskanzleien, die die Entstehung eines solchen Vertrages steuern. Die Bilgenentwässerung ist auch ein einigermaßen unpolitisches Thema. Ganz anders aber sieht es bei

Staatsverträgen im Rundfunkbereich oder eben beim Thema „Jugendmedienschutz“ aus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Parlamentarier kennen Sie genau wie ich das ziemlich unangenehme, manchmal durchaus doofe Gefühl, wenn man in einer Versammlung oder im Gespräch in einer Fußgängerzone mal wieder für etwas politisch abgewatscht wird, für das man persönlich gar nichts kann. Das passiert oft, das lernen wir, damit geht man um. Man kann versuchen, es zu erklären.

Das Problem bei Staatsverträgen ist bloß: Darüber stimmen wir ab. Dafür haben wir die politische Verantwortung, zumindest formal. Wenn die Bürger ganz konkret fragen – das Beispiel kennen Sie –: „Warum habt ihr denn mal wieder den höheren Rundfunkgebühren zugestimmt?“, und wir dann antworten: „Summa summarum konnten wir eigentlich nur mit Ja stimmen“, sagen die Bürger im besten Fall – das ist sicherlich schon fast allen passiert –, dass sie das nicht verstehen. Manchmal machen sie auch direkt den „Scheibenwischer“. Das ist schlecht. Wir Parlamentarier werden dafür politisch zur Verantwortung gezogen. Das haben wir alle – unabhängig davon, ob wir in der Opposition oder in Regierungsverantwortung sind – schon erlebt.

Die „grauen Herren“ in den Staatskanzleien in Deutschland, die faktisch – da brauchen wir uns nichts vorzumachen – die Rundfunk- und Medienpolitik gestalten, werden von den Bürgern nicht gefragt. Das ist der Unterschied. Wir werden gefragt, die nicht. Die Referenten in dem Bereich sind durchaus mächtig – das wissen Sie alle – und müssen sich nicht rechtfertigen. Gerade wenn es um politische Rückendeckung geht – ich denke an den ein oder anderen Ministerpräsidenten, der sich im Zuge der Entscheidung zum Jugendmedienschutz

Staatsvertrag ganz enttäuscht gezeigt hat –, muss man sich also einmal Gedanken machen, ob man nicht im Vorfeld mehr auf die Parlamentarier hören sollte.

Vielleicht kann man sagen, dass sich beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der alte Spruch bewahrheitet, der heißt: Nach fest kommt lose. – Da liegt die Problematik. Wenn man es aus exekutiver Sicht jahrzehntelang riskiert, zu sagen – so wie vom Kollegen Witzel beschrieben –: „Es geht nicht anders, das ist so, ihr müsst vielleicht vorher informell Einfluss nehmen“ – dafür wird man übrigens politisch auch verhaftet, ich denke an aktuelle Debatten –, dann kommt es irgendwann auch mal zu einem Nein, auch wenn das im vergangenen Dezember auf sehr interessante Art und Weise zustande gekommen ist.

(Martin Börschel [SPD]: Das kann man wohl sagen!)

Das kann man wohl sagen, ja. Manchem tut es heute noch weh.

Wenn man das nicht riskieren will, sondern versuchen will, uns als Parlamentarier inhaltlich einzubin

den – ich habe zumindest das Selbstverständnis; nach all den Erfahrungen, die man in den Jahren so macht, sollte man ein solches Selbstverständnis auch nicht ablegen –, dann sollte man sich Gedanken machen, alternative Systeme aufzubauen.

Ich will ein Beispiel nennen, das uns allen wohlbekannt ist: das Thema „Ausschuss der Regionen“. Mit welchem Frühwarnsystem werden Entscheidungen auf europäischer Ebene in die regionalen Parlamente der EU hineingegeben?

Wir haben dieses Thema in der vergangenen Wahlperiode – Herr Kollege Kuschke kennt das auch sehr gut – bei uns im Haupt-, Medien- und Europaausschuss – so will ich ihn mal nennen – behandelt. Wir wissen, wie schwierig und kompliziert das ist, wie viel Aufwand dahintersteckt.

Den Grundgedanken dahinter, unsere politischen Warnungen frühzeitig einzubinden, halte ich aber für richtig. Wie die konkrete Umsetzung sein soll, darüber muss man debattieren; denn es gibt tatsächlich ein Für und Wider, wie man die Spannbreite ausgestalten kann. Wir wissen, am Ende müssen die Entstehungsgeschichten von Staatsverträgen so sein, dass man sie a priori praktikabel gestalten kann. Das ist ganz wichtig. Deswegen wird es schwierig sein, das dann in aller Breite im totalen Wechselspiel zwischen allen Parlamenten und allen Regierungen zu gestalten. Aber ich will mit dem Beispiel „Ausschuss der Regionen“ deutlich machen, dass es sich zumindest lohnt, sich Gedanken zu machen – und nicht nur hier in Nordrhein-Westfalen.

Die Vereinbarung zur Parlamentsinformation durch die Exekutive, die wir im vergangenen Jahr getroffen haben, ist schon ein erster guter Schritt. Das haben wir nach langen Diskussionen gemeinsam vereinbart und muss auch Bestand haben über alle Wechselfälle von Regierungen, die wir haben werden.

In meinen Augen ist das allerdings nicht ausreichend. Wir müssten darauf aufbauend darüber nachdenken, inwieweit wir uns bei Staatsverträgen, von denen wir wissen, dass wir draußen darauf angesprochen und politisch zur Verantwortung gezogen werden, einbringen können.

Wir müssen dann natürlich auch sagen, dass die Debatte genutzt werden könnte – von welcher interessierten Seite auch immer –, zu sagen: Wenn es so kompliziert ist, dann schieben wir doch mal den ein oder anderen föderalen Gedanken zur Seite. – Nein – ich denke, darüber sind wir uns alle einig –: Diese Diskussion darf kein Grund sein, irgendwo automatisch Zentralismus zu fordern – auch semiautomatisch nicht, sage ich mal. Wir sollten so viel Selbstvertrauen in unseren föderalen Staat haben, dass wir sagen: Ja, es werden schwierige Prozesse sein, aber andere Staaten schaffen es auch. – Ich nenne als kleines Beispiel mal die Schweiz; sie hat

es natürlich etwas einfacher. Aber wir bekommen das auch geregelt.

Deswegen hat die CDU-Landtagsfraktion Sympathien mit dem Antrag der Freien Demokraten, insbesondere natürlich mit dem Problemaufriss, der dort genannt ist. Ob die angeführten Lösungsansätze in der Summe alle so umgesetzt werden sollten, wie es beschrieben worden ist, diese Frage bedarf unserer Meinung nach einer gründlichen Debatte. Ich rege darum an, dass wir in dieser Angelegenheit wirklich ein ausführliches Anhörungsverfahren

durchführen. Ich rege außerdem an, dass wir die Parlamente und Regierungen der anderen Bundesländer und gegebenenfalls des Bundes über unsere politischen Diskussionen, die wir haben werden, zumindest in Kenntnis setzen.