Protocol of the Session on February 25, 2011

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/1320

Für die antragstellende Fraktion eröffnet Herr Witzel die Debatte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen ist glücklicherweise bundesweit ein ganz führender Medienstandort in sehr unterschiedlichen Bereichen. Das gilt für öffentlich-rechtliche Angebote wie für private. Das gilt für Print- genauso gut wie für Rundfunk- und Onlinemedien. Dabei soll es auch in

Zukunft bleiben. Wir schätzen Angebotsvielfalt, wollen Pluralität erhalten, weiter ausbauen und sehen uns der Qualität verpflichtet.

Deshalb lohnt eine Debatte darüber, in welchem Umfang und für wie lange Zeit wir kommerzielle Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen, gerade wo wir ohnehin gegenwärtig eine breite Debatte über die Zukunft der Rundfunkfinanzierung haben. Auch in diesem Zusammenhang dürfen wir zukünftige Entwicklungen neu denken.

Wir alle wissen, dass es einen begrenzten Werbekuchen gibt, an dem sich die unterschiedlichen Rundfunkveranstalter bedienen, aber natürlich auch andere Medien, insbesondere Zeitungsverlage. Deshalb ist es sinnvoll, darüber nachzudenken, wer an dem limitierten Volumen partizipieren kann, das zur Finanzierung von Medien zur Verfügung steht.

Es lohnt sich eine Debatte darüber, wie es mit der Qualität aussieht. Ist es nicht gerade richtig und wichtig, die Werbung etwas zurückzufahren und die Existenz des öffentlich-rechtlichen Programms auf eine andere Basis zu gründen, wenn es das Ziel ist, einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu haben, der ja das große Privileg genießt, in seiner finanziellen Ausstattung bevorzugt und in seiner Existenz gesichert zu sein, was unser politisches Ziel ist und unser Auftrag ist?

Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiger Medienstandort, wie wir das auch bei der Arbeitsplatzentwicklung und der Wirtschaftsdynamik sehen. Hier haben wir bundesweit eine Spitzenposition. Deshalb geht es uns natürlich auch um den Standortfaktor eines pluralen und breit gefächerten Mediensystems in Nordrhein-Westfalen mit allen unterschiedlichen Anbietern.

Wir stehen zum dualen Rundfunksystem, das sich in den letzten Jahren bewährt hat. Es muss vielleicht an der einen oder anderen Stelle fortentwickelt werden, ist aber als Konstruktionsprinzip richtig. Wir brauchen fairen Wettbewerb zwischen den privaten und den öffentlichen Anbietern.

Deshalb sagen wir: Private Anbieter sind zur Finanzierung ihrer Programme logischerweise maßgeblich auf Werbeeinnahmen angewiesen. Sie können ihr Programm nicht finanzieren, wenn ihnen diese Möglichkeit nicht offensteht. Wenn wir diese Angebotsvielfalt wollen, muss uns das wichtig und bewusst sein.

Logischerweise sind die Werbevolumina abhängig von der konjunkturellen Situation. Auch davon hängen potenzielle Auftragsvolumina ab. Deshalb ist der private Veranstalter immer unsicherer in seiner Existenz und Finanzierung als der öffentlichrechtliche Veranstalter aufgrund der Absicherung durch eine hohe und ausreichende Rundfunkgebühr.

Bevor wir uns Gedanken über eine stärkere Kommerzialisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks machen, ist diese Debatte über den zukünftigen Umfang der Werbung ausdrücklich sinnvoll. Wir sind der Auffassung, dass es Möglichkeiten gibt, schrittweise und sukzessive in ganz realistischer Art und Weise den Umfang der Werbung im öffentlichrechtlichen Rundfunk zurückzufahren und damit Zeitungsverlagen, Onlinediensten sowie privaten Rundfunkveranstaltern mehr vom Werbekuchen zu lassen und zugleich aus Sicht des Zuschauers und des Zuhörers im öffentlich-rechtlichen Programm nicht zu einem Qualitätsverlust zu kommen – ganz im Gegenteil.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat zu Recht – und deshalb hat sich das System in seiner Grundkonstruktion auch bewährt – ein Finanzpolster, mit dem er ausgestattet ist. Das macht in der Rundfunkgebührenausstattung insgesamt über 7 Milliarden € aus. Sieht man sich demgegenüber den Anteil der Werbeeinnahmen an – 250 Millionen € für die Anstalten der ARD, 200 Millionen € für das ZDF; beim WDR ist die Relation noch deutlicher: dieser finanziert sich laut seines letzten Geschäftsberichts zu etwa 2 % aus Werbeeinnahmen –, dann erkennt man, wie untergeordnet letzten Endes kommerzielle Werbung für die Existenz und die Programmqualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist.

Herr Witzel, Sie müssen jetzt zum Schluss kommen. Ich weiß, dass Ihnen das anders angezeigt wird, aber wir haben Redeblock I, also eine Redezeit von fünf Minuten. Mittlerweile reden Sie seit acht Minuten. Ich gebe Ihnen aber gerne noch 20 Sekunden.

Frau Präsidentin, wir wollen uns nicht um Sekunden streiten. Ich finde es als Redner nur sehr unerfreulich, wenn man …

(Britta Altenkamp [SPD]: Wie lange dauern denn fünf Minuten für Sie?)

Es tut mir sehr leid, und ich entschuldige mich für das Präsidium. Die Schriftführer haben nicht auf Block I umgestellt.

Wenn wir uns die entsprechenden Volumina der Werbung anschauen, sehen wir, dass die kommerzielle Werbung, was die Gesamtfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angeht, prozentual von untergeordneter Bedeutung ist, weil 90 % aus Gebührenmitteln erbracht werden, sodass dies nicht eine Existenzfrage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist.

Daneben gibt es aber Verteilungsspielräume zur Ausstattung des Mediensystems in all seiner Breite und all seinen Facetten, auch bei anderen Anbietern. Diese Chance sollten wir für Pluralität im

Rundfunk, aber auch für eine Qualitätsdebatte nutzen.

Das ist genau das, was viele Zuschauer des öffentlich-rechtlichen Programms nicht verstehen, dass sie nämlich auf der einen Seite durch eine politische Beschlussfassung, durch Staatsverträge, verpflichtet sind, in ein System einzuzahlen, auf der anderen Seite aber das Programm häufig durch Werbung unterbrochen wird.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Wie lang 20 Sekun- den sein können! – Britta Altenkamp [SPD]: Die längsten 20 Sekunden meines Lebens!)

Ich finde, diese Debatte lohnt sich ganz ausdrücklich im Kontext der ja ohnehin in den nächsten Wochen von uns zu führenden Qualitätsdebatte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Herr Witzel, bitte.

Und dazu, mit uns diese Debatte zu führen, lade ich Sie sehr herzlich ein.

(Beifall von der FDP)

Für die Fraktion der CDU spricht jetzt Herr Dr. Schoser.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU bekennt sich zur gewachsenen dualen Rundfunkordnung, und dazu gehört der besondere Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, was die Gebührenfinanzierung rechtfertigt.

Die Gebührenfinanzierung sollte allerdings ganz dominant sein. Langfristig ist aus Sicht der CDU eine vollständige Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere im Fernsehen, am besten geeignet, seine besondere Aufgabe und Stellung bei den Medien zu unterstreichen.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Würden wir uns entscheiden, den öffentlichrechtlichen Rundfunk gänzlich oder vor dem Hintergrund der gebotenen Aufkommensneutralität möglicherweise auch schrittweise ohne Werbung und Sponsoring zu finanzieren, wäre die Identität der Rundfunkanstalten und des Rundfunkprogramms – also ein Programmablauf ohne jegliche Werbeunterbrechung – in ganz eindrucksvoller und besonderer Weise hervorgehoben. Die Notwendigkeit des Rundfunkbeitrags wäre für jeden ersichtlich, weil er sich mit dem Rundfunkbeitrag die Werbefreiheit dieses Programms erkaufen würde.

Auch wenn sich die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks deutlicher vom privaten Rundfunk abheben muss, sind von Verfassungs

wegen neben der Gebührenfinanzierung andere Finanzierungsquellen aber nicht ausgeschlossen. Das gilt grundsätzlich auch für Einnahmen aus Werbung und Sponsoring. Mit einer teilweisen Finanzierung über Werbung und Sponsoring wird auch die Erwartung verbunden, sie könne die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber dem Staat stärken.

Das Bundesverfassungsgericht fordert eine fortwährende Überprüfung, inwieweit man die Nutzung dieser Finanzierungsarten angesichts der mit ihnen verbundenen Risiken rechtfertigen kann. Aber vergessen wir nicht: Werbung ist bereits heute streng limitiert – im Fernsehen werktäglich 20 Minuten vor 20 Uhr, im Hörfunk 90 Minuten werktäglich. Und zum Sponsoring besteht in der Rundfunkkommission wohl Einigkeit, es ab 2013 weiter zu reduzieren.

Wir dürfen nicht übersehen, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk für die werbetreibende Wirtschaft von großer Bedeutung ist. Bestimmte Ziel- und Altersgruppen – etwa ältere Bürgerinnen und Bürger oder an Information ganz besonders Interessierte – können auf diesem Weg erreicht werden. Und gerade deshalb buchen bestimmte Branchen bei ARD und ZDF, trotz eines höheren Tausender-Kontakt-Preises. Sie würden bei den Privaten nicht so sehr die Adressaten finden, und darauf ausgerichtete Anbieter würden – das ist die Auffassung, Herr Witzel – die Rundfunkwerbung unterlassen und dem Werbemarkt möglicherweise auch ganz verlorengehen. Es ist daher auch etwas verwunderlich, dass die FDP in diesem Antrag die Folgen für die Werbewirtschaft, gerade auch hier in Nordrhein-Westfalen, nicht erwähnt.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalt, also die KEF, hat errechnet, dass ein Werbeverbot bei den Öffentlich

Rechtlichen eine Erhöhung der Rundfunkgebühren um rund 1,40 € zur Folge hätte. Zunächst muss jedoch abgewartet werden, welches Aufkommen sich nach Inkrafttreten der Reform der Rundfunkgebühren ergibt – es sei denn, die Kosten der Sender werden reduziert. Aber wir haben in Deutschland ein hochwertiges öffentlich-rechtliches Programm, das von den Rundfunkgebühren lebt.

Allerdings sollten wir die Vielfalt der Programme auf den Prüfstand stellen. Vielerorts wird man gefragt: Brauchen wir neben den öffentlich-rechtlichen Hauptprogrammen weitere öffentlich-rechtliche

Fernsehprogramme? Brauchen wir beim WDR sechs Hörfunkprogramme? Die Gesamtzahl der Hörfunkprogramme ist 65, die Zahl der ausschließlich digital empfangbaren Hörfunkprogramme ist von neun auf zehn gestiegen. Brauchen wir so viele Programme rund um die Uhr? – Man fragt sich, ob das alles erforderlich ist.

(Ralf Witzel [FDP]: Ein bisschen mehr Kon- zentration auf den Programmauftrag wäre da angebracht! – Gegenruf von Karl Schultheis [SPD])

Möglich wäre auch, die Zeitdauer der Programme zu begrenzen. Und wie steht es mit dem Kauf von Programmen, die nur unter den Bedingungen des Sponsorings zu erwerben sind, wie Sportsendungen, Olympische Spiele, Welt- und Europameisterschaften? – Wenn man die Werbung streicht, streicht man den Sport. Will die Bevölkerung das?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht sicher Leuchttürme und Anker, um die Reichweiten zu erzielen. Denn ohne den Sport sinkt das Ansehen, und für die Bevölkerung wäre der öffentlichrechtliche Rundfunk nur noch ein elitäres Sonderprogramm. Das Gesamtprogramm des öffentlichrechtlichen Rundfunks muss attraktiv bleiben, um den Auftrag der Grundversorgung zu erfüllen; aber es gilt, das Angebot zu straffen und zu konzentrieren.

Denkbar wäre zum Beispiel, arte in 3sat zu integrieren und 3sat zu einem schlagkräftigen europäischen Produkt zu machen. Programme könnten auch entzerrt werden. Man fragt sich: Muss alles digital sein, müssen alle Europa berücksichtigen, und müssen alle Kultur bringen? – Ein schrittweises Zurückfahren der Werbung erscheint auch in der Vorabendschiene möglich. Bei Quizsendungen oder Soaps muss nicht so viel Werbung sein. Das Vorabendprogramm könnte weniger kommerzialisiert und wertvoller gemacht werden.

Die CDU tritt dafür ein, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk auch in Zukunft seine originäre Aufgabe, Grundversorgung mit Rundfunk, umfassend erfüllen kann. In dieser Funktion gebühren ihm der besondere verfassungsrechtliche Schutz und ein Finanzierungsprivileg.

Wir als CDU setzen uns dafür ein, dass auch in Zukunft die Allgemeinheit die zur Erfüllung dieser spezifischen Aufgabe erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stellt. Dazu gehören auch Werbeeinnahmen. Aber zur Sicherung des Grundversorgungsauftrags sollten sie schrittweise zurückgeführt werden können, indem die Programmvielfalt konzentriert und sparsam gewirtschaftet wird. Hier sind auch die Gremien, vor allem die Rundfunkräte der Anstalten, aufgerufen.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Der Einstieg muss gemacht werden. Näheres können wir dann im Fachausschuss beraten. Deshalb stimmen wir der Überweisung des Antrags in den Haupt- und Medienausschuss zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Danke, Herr Dr. Schoser. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Vogt.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP fordert mit ihrem Antrag eine Qualitätssteigerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine Werbefreiheit. Ein unabhängiger und qualitativ hochwertiger Rundfunk ist sicherlich unzweifelhaft erstrebenswert und wichtig für eine starke Demokratie. Bei der Qualitätsdiskussion ist aber die grundlegende Frage, ob das bestehende System seinen Zweck erfüllt. Diese Frage ist eindeutig mit Ja zu beantworten. Die öffentlich-rechtlichen Sender liefern ein Programm, das den Ansprüchen nach Kultur, Information, Bildung, Beratung, aber auch Unterhaltung gerecht wird.

Grundsätzlich ist eine weitere Qualitätssteigerung natürlich erstrebenswert. Eine Möglichkeit könnte durchaus, Herr Witzel, eine Einschränkung kommerzieller Werbezeiten sein. Gleichzeitig muss jedoch der Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender gedeckt werden. Das Gebührenprivileg verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Sender, anders zu sein als die privaten. Werbefreiheit könnte hier ein positives Alleinstellungsmerkmal sein.