Protocol of the Session on February 24, 2011

(Heiterkeit von Wolfgang Zimmermann [LINKE])

Mit dem Scherbenhaufen der Folgen von dieser Niedriglohnexpansionspolitik ohne einen gesetzlichen Mindestlohn haben wir heute zu kämpfen, da ein Drittel der Hartz-IV-Ausgaben für Aufstockerleistungen draufgeht.

(Beifall von der LINKEN)

Für Betroffene trat mit Hartz IV ein Eckregelsatz von 345 € im Monat in Kraft, in den auch noch die früheren sogenannten Einmalleistungen eingerechnet wurden. Die Kritik an dieser sogenannten Pauschalierung war damals ebenso wenig wie die Kritik an einer schlecht verbrämten Absenkung des Leistungsniveaus zu überhören.

Die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II müssen ihre Kühlschränke und Waschmaschinen seither theoretisch aus Erspartem bezahlen, was in der Praxis selten klappt, weil das Geld vorn und hinten nicht reicht. Sie müssen Prüfungen von Sozialdetektiven über sich ergehen lassen. Sie bekommen mittels Sanktionen die Leistungen zum Teil zur Gänze gestrichen und müssen zwangsumziehen, weil die Wohnung ein bisschen zu groß ist. Diese Liste kann beliebig verlängert werden.

Dieses unsägliche und zutiefst unsoziale Hartz-IVGesetz war nun Grundlage der Reformbemühungen von CDU, CSU und FDP. Meine Damen und Herren, dabei kann nichts Besseres herauskommen.

(Beifall von der LINKEN)

Wenn ich zweitens zur Bewertung der Verhandlungsergebnisse komme, sollten die Einschätzung und die Perspektive der Betroffenen im Mittelpunkt stehen. Wichtig dabei ist, nicht nur zu schauen, ob überhaupt Verbesserungen deren Lebensbedingungen erfolgten und wenn ja, ob diese substanziell waren, sondern auch, diese Ergebnisse vor dem Hintergrund der Verfassungsgerichtsvorgaben unterm Strich zu bewerten. Dazu zählt, sowohl die Vor- als auch die Nachteile zu benennen und sie abzuwägen.

Hierbei ist zu beobachten, dass die mediale Berichterstattung ziemlich einseitig ist – sozusagen auf einem Auge blind. Man ist so froh, dass überhaupt eine Einigung zustande kam, dass allein die Vorteile – ich nenne als Stichworte nur: Bildungspaket, 8 € mehr in

Raten, branchenspezifische Lohnuntergrenzen usw. – benannt werden.

Dieser Fokus ist weitaus zu eng, weil die Haken des Kompromisses, die Verschlechterungen, im Windschatten so plakativer Anliegen wie dem Bildungspaket fast gänzlich verschwiegen werden. Denn kaum jemand spricht oder schreibt noch über die erstmals mögliche Pauschalisierung der Unterkunftskosten, über die Verschärfung des Sanktionsinstrumentariums, über eingefrorene Kinderregelsätze. Das will ich hier und jetzt nachholen.

(Beifall von der LINKEN)

Drittens möchte ich abwägen, ob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom Februar des Vorjahres mit der nun beschlossenen Neuregelung umgesetzt worden sind. Denn die Karlsruher Richter forderten eine Transparenz und eine Nachvollziehbarkeit der Berechnung der Regelsätze, die unter Berufung auf das Sozialstaatsprinzip und das Menschenwürdegebot unseres Grundgesetzes das soziokulturelle Existenzminimum der Betroffenen gewährleisten müssen.

Damit komme ich erstens auf das Gebot der Transparenz zu sprechen. Bis jetzt hat niemand mir einleuchtend erklären können, warum die Referenzgruppe, bei der der sogenannte regelsatzrelevante Bedarf ermittelt wurde, nun auf einmal nur noch die untersten 15 % statt wie bisher die untersten 20 % der Einkommen umfasst. Heraus kam – oh Wunder – die Zahl von 364 €, die schon 2008 im Existenzminimumbericht der damaligen Bundesregierung als Vorschlag für den Eckregelsatz aufgetaucht ist. Ein Schelm, der an eine Punktlandung bei einer politisch gewollten Zahl denkt?

Zweitens. Zum Verbot der Willkür möchte ich Ihnen eine Frage stellen: Was haben ein vereinzeltes Bier oder eine Zigarette am Abend, ein Napf voll Nahrung für den geliebten Vierbeiner und eine Zimmerpflanze gemeinsam? – Sie alle zählen nicht zum regelsatzrelevanten Bedarf, der bei der Ermittlung des Eckregelsatzes von der Bundesregierung berücksichtigt worden ist. Ausgaben der Untersuchungsgruppe für diese Position rechnete sie bei der Bedarfsermittlung einfach heraus. Sprich: Sie zählen nicht zu dem Bedarf, den man Hartz -IV-Betroffenen zugesteht. Diese Abschläge sind reine Willkür der politisch Handelnden und missachten

(Beifall von der LINKEN)

sowohl die Lebensrealität der Betroffenen als auch das Gebot zur Sicherung des – soziokulturellen – Existenzminimums.

Drittens komme ich zum Gebot einer sauberen Methodik. Der Rückgriff auf die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe als Datenbasis birgt ein strukturelles Problem, weil sie nämlich nur Ausgaben der unteren Einkommensgruppen, nicht aber deren tatsächlichen Bedarf erfasst. Darin zeigt sich der nicht

zu kompensierende Nachteil des sogenannten Statistikmodells gegenüber dem sogenannten Warenkorbmodell, das bis 1990 in der Sozialhilfe galt.

Dann komme ich viertens zum Gebot der Menschenwürde. Es ist festzustellen, dass diese unteilbar ist. Das ist auch gut so. Das stellt auch das Verfassungsgericht in einem Leitsatz des Urteils fest. Ich möchte das zitieren:

„Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht ist dem Grunde nach unverfügbar.“

Das sind sehr weise Worte. Sie sprechen mir aus dem Herzen.

(Beifall von der LINKEN und von den GRÜNEN)

Aber erlauben Sie mir eine kritische Nachfrage. Das Bildungspaket soll die soziokulturelle Teilhabe für arme Kinder sicherstellen, aber offenbar nicht für Kinder aus Flüchtlingsfamilien, die als Asylbewerber oder Geduldete weiterhin keinen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Diese Kinder leben von rund ein Drittel niedrigeren Sachleistungen und erhalten nicht einmal Zuschüsse zum Mittagessen, da sie ja nicht zum Adressatenkreis des Bildungspaketes zählen. Gilt es für sie nicht, dieses Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum einzuhalten, meine Damen und Herren? Bitte beantworten Sie mir diese Frage.

(Beifall von der LINKEN)

Zum Gebot der Nachvollziehbarkeit der Regelsatzberechnung: Schon die von der Bundesregierung geplante Erhöhung um 5 € war nicht nachvollziehbar. Ursula von der Leyen verteidigte sie indes bei allen Gelegenheiten als angeblich – ich zitiere – „exakt nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts berechnet.“

Schenkt man ihren Versicherungen nun Glauben, ist nicht einzusehen, warum dies nun auf einmal für 3 € mehr ab Anfang 2012 ebenfalls zutreffen soll. Ist das Gerechtigkeit auf Raten? – Die gibt es nicht. Das ist weder glaubwürdig noch transparent, kommentiert selbst die „FAZ“ vorgestern. Die „Süddeutsche“ schreibt:

„Entweder ergeben sich fünf plus drei Euro sauber aus der Statistik – dann wären sie in der Summe sofort zu bewilligen. Oder es handelt sich um einen freihändigen Kompromiss...“

(Beifall von der LINKEN)

Dabei möchte ich es fürs Erste belassen. Meine Damen und Herren, bilden Sie sich selbst eine Meinung zur Tragfähigkeit dieses Kompromisses.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Butterwegge. – Bevor ich in der Aussprache fortfahre, möchte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, darüber unterrichten, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hinsichtlich ihres Entschließungsantrags Drucksache

15/1386 eine Änderung angezeigt haben. Da wir gegenwärtig nicht sicherstellen können, dass der formale Änderungsantrag, den es gibt, dann auch gedruckt vorliegt, werden wir die Änderung am Ende der Beratung vor der Abstimmung noch einmal vortragen.

Aber damit sich die Fraktionen darauf einrichten und über ihr Abstimmungsverhalten auch noch einmal aufgrund der dann vorliegenden Sachlage entscheiden können, würde ich Ihnen gerne diese Änderung bereits jetzt mündlich mitteilen.

Es geht um den angeführten Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Auf der zweiten Seite unter III. „Der Landtag beschließt:“ in der Ziffer 3 „Die Landesregierung wird aufgefordert“ sollen in der letzten Zeile die Worte „auf das notwendige Maß“ gestrichen werden, sodass die Ziffer 3 dann lautet:

„Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bereich ihrer eigenen direkten oder indirekten Einflussmöglichkeiten die Forderungen eines Mindestlohns und die Begrenzung der Zeitarbeit umzusetzen.“

Wie gesagt, dieser Änderungsantrag ist eingereicht. Er wird auch ausgedruckt. Wir werden später bei der Abstimmung erst über den Änderungsantrag und gegebenenfalls dann über den geänderten Entschließungsantrag abstimmen.

So weit das, was wir Ihnen gerne mitteilen wollten.

Dann fahren wir jetzt in der Aussprache fort. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Schneider das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es ist doch in der sehr interessanten und lebhaften Diskussion einiges aufgelaufen, das man nicht so ohne Weiteres vergessen sollte.

Zunächst einmal: Herr Löttgen, nicht die Grünen sind vom Verhandlungstisch geflüchtet.

(Bodo Löttgen [CDU]: Die anderen sind sit- zen geblieben! – Heiterkeit und Beifall von der CDU)

Nein, das ist Ihre Logik. Die letzte offizielle Verhandlung ist von Frau von der Leyen mit der Bemerkung eröffnet worden, dies sei das letzte Treffen der Verhandlungsgruppe. Da war die Sache beendet. Es war offensichtlich so, dass man das Schei

tern der Verhandlungen herbeiführen wollte, um dann ein Bundesland so zu behandeln, dass man ein Angebot gar nicht ablehnen kann – so heißt das wohl so schön in einer spezifischen Sprache –, und dann zur Tagesordnung überzugehen. Das ist kaputt gemacht worden.

Da bin ich den drei Ministerpräsidenten – zweien, die im Bundestag auf der Seite der Regierungskoalition stehen, und Kurt Beck – sehr dankbar. Sie haben die Sache wieder ins Rollen gebracht,

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

weil alles andere eine große Blamage für die bundesdeutsche Politik gewesen wäre. Aus staatspolitischen Gründen war dies erforderlich. Aber Sie und Ihre verehrte Bundesarbeitsministerin haben sich nun wirklich nicht mit Ruhm bekleckert. Das muss ich Ihnen sagen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Zum Bildungs- und Teilhabepaket noch einmal: Das ist ja jetzt alles durch die FDP durchgesetzt worden. Ich erinnere daran: Wir hatten im Sommer keine Diskussion über Nessie oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – das kommt ja dann alljährlich immer wieder –, sondern über die berühmte Chipkarte der Frau von der Leyen. Sie hat über Wochen hinweg das Kunststück fertiggebracht, die geneigte Öffentlichkeit damit zu beschäftigen. Jetzt steht es den Kommunen offen, so zu agieren. Aber wir haben die flächendeckende Einführung dieser Chipkarte verhindert, weil es für die betroffenen Kinder diskriminierend wäre. Deshalb wollten wir diese Chipkarte nicht.

(Beifall von der SPD)

Natürlich tagt die Gemeindefinanzkommission auch weiterhin. Denn mit dem, was hier verabredet worden ist, können die Gemeindefinanzen natürlich nicht in Ordnung gebracht werden.