Protocol of the Session on February 3, 2011

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute über ein Gesetz, das seit 1993 in Kraft ist und genauso lange bereits gegen die Verfassung verstößt.

Wie Sie wissen, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar letzten Jahres das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip bekräftigt. Deshalb wird – wie Sie ebenfalls wissen, meine Damen und Herren – zurzeit in Berlin über die Höhe der Regelsätze bei Hartz IV gestritten.

Die Regelsätze des Asylbewerberleistungsgesetzes sind allerdings gegenüber dem SGB II noch einmal um mehr als ein Drittel abgesenkt. Im Zuge der faktischen Abschaffung des Asylrechts wurde ein Existenzminimum zweiter Klasse geschaffen, das in erster Linie abschreckend wirken und eine Teilhabe der Betroffenen am gesellschaftlichen Leben verhindern soll.

Die erklärte Zielsetzung war es bekanntermaßen, keinen Anreiz für die Flüchtlinge zu schaffen, die angeblich aus wirtschaftlichen Gründen nach

Deutschland kommen. Ähnlich wie bei Hartz IV, liebe Kolleginnen und Kollegen, waren dabei nicht die Grundbedürfnisse und die Menschenwürde, sondern ausschließlich ordnungs- und finanzpolitische Argumente entscheidend.

Hier wird offensichtlich, meine Damen und Herren, seit Jahren billigend in Kauf genommen wird, dass Menschen mit einem bestimmten Aufenthaltsstatus einer massiven Diskriminierung ausgesetzt werden und ausgesetzt sind. Das ist die Lebenswirklichkeit unserer Gesellschaft. Genau das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil gerügt, das zur Folge hat, dass inzwischen sogar die Bundesregierung das Gesetz für nicht verfassungskonform hält und Handlungsbedarf sieht.

Inzwischen leben, Kolleginnen und Kollegen, Asylsuchende, Geduldete und Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen über Jahre in Deutschland und beziehen währenddessen lediglich 225 € im Monat. Diese Leistung wird mitunter für manche noch als Sachleistung ausgegeben. Dann bleiben den Betroffenen monatlich nur noch 40,90 € in bar. Meine Damen und Herren, wie bitte schön soll ein Mensch davon alle täglich anfallenden Kosten bestreiten?

Dabei ist das Sachleistungsprinzip für die Kommunen wegen des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes mit hohen Kosten verbunden. Viele Städte und Kreise haben folglich auch längst auf Barleistungen umgestellt. Glücklicherweise haben auch die meisten NRW-Kommunen diese Tatsache bereits erkannt, aber eben nicht alle. Es ist aus unserer Sicht kein tragbarer Zustand, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass den Menschen eine eigenständige Lebensgestaltung verwehrt wird.

(Beifall von der LINKEN)

Das Recht, individuell nach eigenen Präferenzen über die eigene Ernährung und sonstige Konsumbedürfnisse entscheiden zu können, ist ein integraler Bestandteil der menschlichen Würde.

(Beifall von Anna Conrads [LINKE])

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat beispielhaft vor gut drei Jahren die Städte und Kreise angewiesen, ganz auf Bargeldauszahlung umzustellen. Warum soll das, meine Damen und Herren, nicht auch in NRW funktionieren? Dabei ist uns na

türlich bewusst, dass alles, was wir auf Landesebene tun können, nur ein Herumdoktern an Symptomen ist.

Im Grunde ist die einzige logische und folgerichtige Konsequenz aus diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu sagen: Das Asylbewerberleistungsgesetz gehört endgültig abgeschafft.

(Beifall von der LINKEN)

Denn dieses Gesetz ist diskriminierend, ausgrenzend und sogar menschenverachtend.

Dies ist im Übrigen auch die Auffassung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Vertreter der Evangelischen und der Katholischen Kirche, von PRO ASYL und Flüchtlingsräten.

An dieser Stelle möchte ich mich bewusst in Richtung CDU und FDP wenden, zumal sie auf Bundesebene regieren. Es ist, meine Damen und Herren, schizophren, auf der einen Seite von Menschen Integrationsleistungen zu erwarten und zu verlangen, ihnen auf der anderen Seite aber die Möglichkeit zur Integration vorzuenthalten.

Wir hoffen, dass der Antrag insbesondere die Unterstützung vonseiten der SPD und der Grünen findet, denn sie haben in mehreren Bundesländern gleiche Initiativen gestartet.

Wir werden die Gelegenheit haben, im Fachausschuss noch ausführlicher darüber zu diskutieren. Gegebenenfalls wird von uns auch eine Anhörung beantragt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der LINKEN und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Atalan. – Für die Fraktion der CDU hat Herr Kollege Kruse das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Grundsatz geht es im Antrag der Fraktion Die Linke um die Frage, wie Sozialleistungen und soziale Rechte für die Gruppe von Anspruchsberechtigten, also in diesem Falle für die Gruppe der Asylbewerber, gewährleistet werden und damit das Existenzminimum für diesen Personenkreis gesichert ist und ob die Sozialleistungen insgesamt ausreichen.

Im Antrag der Linken ist von einer De-factoAbschaffung des Asylrechts ebenso die Rede wie von einer willkürlichen und verfassungswidrigen Regelsatzbestimmung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die Linken fordern – Herr Kollege Atalan, Sie haben das gerade noch einmal verdeutlicht – unter anderem die Abschaffung dieses Gesetzes

(Beifall von der LINKEN)

und insgesamt eine Erhöhung der Sozialleistungen für Asylbewerber.

(Beifall von der LINKEN – Rüdiger Sagel [LINKE]: So ist es!)

Im Namen der CDU-Fraktion spreche ich mich entschieden gegen die im Antrag vorgenommene rechtliche Bewertung aus und ebenso gegen die erhobenen Forderungen.

In der aus meiner Sicht gebotenen Kürze möchte ich in Erinnerung rufen – Herr Sagel, auch Sie sollten das wissen –: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gewährt als eine der wenigen Verfassungen aller Staaten auf der Erde jedem politisch Verfolgten einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Asyl.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Das ist einge- schränkt worden!)

Wir haben sowohl aufgrund unserer historischen Erfahrungen als auch als humanitärer Rechtsstaat die Verpflichtung, Flüchtlingen Asyl zu gewähren. Dieser Aufgabe sind wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten in Deutschlands insgesamt, aber in Nordrhein-Westfalen in besonderer Weise nachgekommen. Wir haben allein seit 1990 – ich nehme nur diesen Zeitraum – weit über 2,5 Millionen Asylbewerber aufgenommen und liegen damit in Europa an der Spitze,

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Aber nicht mehr nach 1992!)

und innerhalb Deutschlands trägt Nordrhein

Westfalen den größten Anteil.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: 1992 ist das Asyl- gesetz geändert worden!)

Wir liegen in Europa auch an der Spitze, was die Gewährung von Sozialleistungen für Asylbewerber betrifft.

Ich freue mich natürlich auf die Beratungen im Ausschuss. Aus unserer Sicht ist der Antrag der Linken abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Yetim.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer die Zustände in Asylbewerberunterkünften kennt – und ich kenne sie – und wer die Umstände, unter denen Asylbewerber leben, kennt, weiß, dass dieser Antrag teilweise richtig ist.

(Beifall von Ali Atalan [LINKE])

Teilweise richtig ist!

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Immerhin!)

So wie das Asylbewerberleistungsgesetz derzeit ausgestaltet ist, entspricht es nicht unserem Verständnis von Menschenwürde.

(Britta Altenkamp [SPD]: So ist es!)

Ich denke, in dem Punkt dürften wir uns größtenteils einig sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Recht entschieden, dass hier etwas geändert werden muss.

(Ali Atalan [LINKE]: Richtig!)

Die Bedarfssätze müssen angepasst werden, um den Menschen, die sich bei uns in der Bundesrepublik auch nur vorübergehend aufhalten, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Auch – hier stimme ich Ihnen weitgehend zu – müssen Asylbewerber und Asylbewerberinnen die Möglichkeit haben, zum Arzt zu gehen und sich behandeln zu lassen. Dazu gehört auch die gesundheitliche Vorsorge. Hier müssen wir nachbessern.

Vor allem aber müssen die Kinder von Asylbewerbern, die am meisten die Leidtragenden der Situation ihrer Eltern sind, unsere Unterstützung bekommen. Wir müssen allen Kindern in unserem Land die bestmögliche Bildung bieten. Und kein Kind kann etwas dafür, wo es geboren wurde. Wir wollen kein Kind in Armut sehen – auch nicht die Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Übrigens, diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen stehen genau für diesen präventiven Ansatz, der völlig richtig ist.

Gerade vor dem Hintergrund, dass die Menschen, die zu uns kommen, Hilfe brauchen und dass ihre Kinder zum größten Teil viele Jahre hier bleiben und auch hier bleiben werden, ist es vernünftig, an der Stelle auch Bildung und Teilhabe zu ermöglichen. Ich glaube, es ist ein Stück präventive Politik, wenn wir es schaffen, diesen Kindern die Bildung in frühen Jahren zukommen zu lassen.