Protocol of the Session on February 2, 2011

Meine Frage lautet: Bei der Information der innenpolitischen Sprecher im Innenministerium am Montag nach diesem schrecklichen Ereignis, also am Montag, der auf den 24. Juli folgte, haben Sie uns Filme der Beweissicherungstrupps der Polizei gezeigt. Trifft es zu, dass es auch Filme gibt, die die Polizei von den beiden Vereinzelungsanlagen, also den Schleusen Ost und West, aufgenommen hat?

Ich wiederhole mich. Eingangs habe ich gesagt: Es gibt Filmmaterial. Deshalb wissen wir als Öffentlichkeit über bestimmte Dinge. Ohne dieses Filmmaterial wüssten wir bis heute beinahe nichts. – Leider gibt es aber kein Filmmaterial von den Schleusen. Dieses Filmmaterial sollen die sogenannten Beweissicherungstrupps der Polizei aufgenommen haben. Wenn das zutrifft, geben Sie uns doch bitte einen Hinweis, wann wir uns im Innenausschuss möglicherweise auch dieses Material ansehen können.

Bitte schön, Herr Minister.

Richtig ist, dass nach meiner Einschätzung – ich glaube, die Staatsanwaltschaft hat auch Entsprechendes erklärt – allein im Internet mehrere Hundert Stunden Filmmaterial kursieren. Ich glaube auch, einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft entnommen zu haben, wie viel Hundert Zeugen, wie viel Terabyte Daten und wie viel Hundert Stunden Videomaterial zu sichten waren.

Die Veranstaltungsfirma Lopavent hat daraus gerade, wie Sie selbst geschildert haben, in der Tat einen Film zusammengeschnitten, der allerdings nur wenige Minuten dauert. Wie ich finde, hat er Ihnen

aber nicht Dinge bekannt gemacht, die vorher gar nicht bekannt waren. Vielmehr beschäftigt sich dieser Film meines Erachtens in einer relativ einseitigen Art und Weise ausschließlich mit tatsächlichem oder vermeintlichem Bildmaterial, in dem die Polizei vorkommt.

Ich hätte es vielleicht mindestens genauso informativ und ergiebig gefunden, wenn der Veranstalter Filmmaterial ins Netz gestellt hätte, das seine Ordnungskräfte gezeigt hätte, die eigentlich hätten dort sein sollen, um die Zugänge zu regeln. – Sie wissen, dass der Veranstalter Herr eines gewissen Maßes an Filmmaterial ist, weil auf dem Container des selbst ernannten Crowd-Managers und in den Tunnelanlagen Filmkameras angebracht waren, die Bestandteil des Veranstaltungsgeländes waren und vom Veranstalter selbst betrieben wurden.

Das bezieht sich nach meinem heutigen Kenntnisstand auch auf mögliche Filmaufnahmen, was die Vereinzelungsanlagen selbst angeht. Da sind, weil sie Bestandteil des Veranstaltungsgeländes waren, auch vom Veranstalter selbst Filmaufnahmen gemacht worden. Mir ist – zumindest heute – nichts anderes bekannt. Wenn es denn weiter gehendes Filmmaterial gäbe, hätte die Polizei es sicherlich für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zur Verfügung gestellt, und es würde dort mit ausgewertet werden.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Witzel hat eine zweite und letzte Frage.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe noch eine Frage in puncto Vereinzelungsanlagen an den Innenminister, und zwar zu deren Sicherheitsanforderungen im Konzept. Meine Frage lautet: Wie vieler Polizeibeamter hätte es eigentlich bedurft, um an einer Absperrung aus Gittern, also der Vereinzelungsanlage, eine Kapazität von

20.000 Menschen aufzuhalten bzw. umzulenken? Ist vom Sicherheitskonzept her nur dann gewährleistet, dass das funktioniert, wenn maximal sechs von zehn Schleusen geöffnet sind? Sind diese Fakten zum Sicherheitskonzept der Vereinzelungsanlage richtig?

Herr Witzel, ich hatte vorhin schon darzustellen versucht, dass eigentlich umgekehrt ein Schuh daraus wird.

(Ralf Witzel [FDP]: Warum?)

Das will ich Ihnen gerne erläutern. Das Sicherheitskonzept des Veranstalters sah vor, durch jede Vereinzelungsanlage, also Ost und West, 30.000 Menschen – je Seite – zu schleusen, um insbesondere einen Rückstau ins Stadtgebiet hinein zu verhindern. Ein solcher Durchfluss von 30.000 Men

schen ist natürlich nur zu gewährleisten, wenn die dafür gedachten Einzelschleusen auch tatsächlich von Ordnern besetzt sind. Nicht Bestandteil des Sicherheitskonzepts ist es, einige Schleusen bewusst unbesetzt zu lassen. Das ist auch logisch. Sonst müsste man sie ja gar nicht erst einrichten.

Ein Teil des Problems ist sicherlich – das hat Herr Wehe im Innenausschuss schon dargestellt –, dass beim Öffnen des Veranstaltungsgeländes an den Vereinzelungsanlagen zu wenig Ordner im Einsatz waren, die diesen Durchfluss von 30.000 hätten bewältigen können. Eine Vereinzelungsanlage hat der Veranstalter erst auf Aufforderung der Polizei mit zusätzlichem Personal besetzt, damit dieser Durchfluss von geschätzten 30.000 Menschen je Stunde überhaupt zu realisieren war.

Das hat nicht von Anfang an stattgefunden. Außerdem ist das Gelände zu spät geöffnet wurden. Sie müssen sich vorstellen, dass – wie auf einer Autobahn – ein Rückstau ins komplette Stadtgebiet stattgefunden hat, und zwar in Teilen bis zum Bahnhof hin. Das hat dazu geführt, dass Züge, die in anderen Städten auf den Bahnhöfen standen, teilweise eine bis eineinhalb Stunden auf ihren Abruf durch die Bundespolizei warten mussten, bevor sie losfahren durften.

Das alles hat nach hinten für eine Kettenreaktion gesorgt, sodass von Anfang an im gesamten Stadtgebiet, aber auch im Bahnhof und in den Satellitenbahnhöfen anderer Städte, ein erheblicher Druck entstanden ist, weil – das ist ein Teil der Erklärung – das Veranstaltungsgelände selbst und die Vereinzelungsanlagen nicht vollständig geöffnet waren bzw. zu spät geöffnet wurden.

Vielen Dank, Herr Minister. – Kollege Brockes hat eine zweite und damit letzte Frage. Bitte schön, Herr Brockes.

Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass im Sicherheitskonzept klar geregelt war, dass alle Schleusen während der gesamten Veranstaltungszeit besetzt sein müssen, dass zu jedem Zeitpunkt an jeder Schleuse ein Abfluss von 30.000 Personen pro Stunde gewährleistet sein musste?

Im Sicherheitskonzept des Veranstalters, das ja Bestandteil der Genehmigung wurde und Ihnen vorliegt – sofern es Sie interessiert, konnten sie sich mehrere Ordner durchlesen – im Rahmen des Rechtsgutachtens der Stadt Duisburg, wo es ebenfalls Bestandteil ist, hat der Veranstalter dargestellt, wie er die zu erwartenden mehreren Hunderttausend Menschen auf diesem Gelände verteilen und den Zugang regeln will.

Ein Bestandteil des Zugangs in der Darstellung war unter anderem, dass diese Vereinzelungsanlagen eine Kapazität von 30.000 Menschen haben sollten. Ich habe das Sicherheitskonzept nicht unter meinem Kopfkissen liegen und kann es Ihnen deswegen auch nicht auswendig aufsagen; aber eine Einschränkung hat der Veranstalter nach meinem Kenntnisstand nicht vorgesehen.

Das gilt beispielsweise auch für Durchsagen an die Besucher, die Lenkung der abströmenden Besuchermassen, das ständige Bewegen der Floats, damit die Menschen auf das Gelände mitgenommen werden, statt auf die Rampe zu geraten, wo 21 Menschen zu Tode kamen und viele verletzt wurden. Das alles können Sie im Sicherheitskonzept nachlesen und sich selbst an Urteilen davon machen, wie weit das vom Veranstalter eingehalten bzw. nicht eingehalten wurde.

Vielen Dank, Herr Minister. – Nach kurzer Rücksprache mit dem Präsidium können Sie jetzt Ihre dritte und allerletzte Frage stellen, Herr Engel. Bitte schön.

Großzügig! Vielen Dank. – Noch einmal ganz simpel: Hatte die Polizei Filmaufnahmen vom Eingang West und vom Eingang Ost, und zwar von außerhalb? Wenn ja: Können wir die irgendwann einmal im Innenausschuss sehen?

Herr Engel, wir haben den innenpolitischen Sprechern einen Tag nach der Tragödie bereits Filmmaterial, das die Polizei zur Verfügung hatte, gezeigt. Nach meiner Auffassung muss es Filmmaterial über die Vereinzelungsanlagen geben, weil der Veranstalter eine Vielzahl von Kameras aufgehängt hatte und dort sicherlich etwas aufgenommen wurde. Die Vereinzelungsanlagen waren ja Bestandteil des Veranstaltungsgeländes. Ebenfalls war Bestandteil des Sicherheitskonzeptes, dass es eine Videoüberwachung gibt, damit der Besucherstrom zentral gesteuert werden kann.

Ob und inwieweit – dann nicht im Auftrag, sondern eher zufällig – die Polizei Videoaufnahmen von außerhalb auf diese Vereinzelungsanlagen hat, kann ich Ihnen nicht sagen. Gäbe es sie, wären sie sicherlich Bestandteil der Materialien, die der Staatsanwaltschaft übergeben worden sind.

Vielen Dank, Herr Minister. – Zu dem Punkt gibt es keine weiteren Fragen mehr.

Wir sind am Ende der Fragestunde. – Frau Kollegin Pieper-von Heiden, wollen Sie Ihre

Mündliche Anfrage 27

mündlich oder schriftlich beantwortet haben?

(Ingrid Pieper-von Heiden [FDP]: Mündlich!)

Mündlich. So werden wir verfahren. Vielen Dank.

Damit sind wir am Ende der Fragestunde.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

7 Sicherheit in Bussen, Bahnen und an Halte

stellen in Nordrhein-Westfalen verbessern

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/1200

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Engel das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist ein völlig anderes Thema. Ich denke aber, dass unser Antrag „Sicherheit in Bussen, Bahnen und an Haltestellen in Nordrhein-Westfalen verbessern“ eigentlich für sich selber spricht. So, wie wir es im Antrag zu schildern versucht haben, wird jeder von uns schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Als Kölner nehme ich, obwohl ich andere Beispiele nennen könnte, die Innenstadt von Köln, den Bereich der Ringe am Wochenende. Dort ist die Polizei oberirdisch an Wochenenden stark präsent, weil dort regelmäßig die gleichen Probleme auftauchen: Auf der einen Seite gibt es – ich nenne es einmal so – völlig harmloses Ausgehpublikum und auf der anderen Seite Alkoholkonsum, oft im Exzess, Pöbeleien, Rempeleien, Schlägereien usw.

Ein völlig anderes Bild gibt es in der Stadt darunter, in den U-Bahnhöfen und in den Fahrzeugen. Oft haben wir es mit den gleichen Personen und Gruppen zu tun, aber keine verstärkte Präsenz seitens der Polizei. Das Bild ist völlig anders. Aber genau dieser Personenkreis nutzt oft Bahnen, Busse und U-Bahnen, um in die Stadt hinein- oder auch wieder hinauszufahren.

Die Sachkundigen werden möglicherweise sagen, dass es Ordnungspartnerschaften mit dem öffentlichen Personennahverkehr im weitesten Sinne gibt, die funktionieren. Ja, das stimmt. Das ist völlig richtig. Das gibt es. Aber oft fehlt es an regelmäßiger Präsenz durch gemeinsame Streifen und gemeinsame Kontrollen.

Schauen wir uns zum Beispiel den Präventionserlass des Landeskriminalamtes an, der kriminalpräventive Gremien aufführt. Primär finden wir Düsseldorf oder Gelsenkirchen, die Ordnungspartnerschaften für mehr Sicherheit im städtischen ÖPNV pflegen. Es gibt auch andere. Man muss sich aber richtig Mühe geben, um sie zu finden. Gelsenkirchen – ich will es durchaus unterstreichen und sogar her

ausheben – hat auch einen Landespreis für innere Sicherheit erhalten.

Das Gute: Solche Ordnungspartnerschaften sind vorbildlich. Sie haben bewiesen, dass die Präsenz der Sicherheitsbehörden wirkt, um die Sicherheit in Bussen, Bahnen und an Haltestellen in NordrheinWestfalen zu verbessern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Eindruck, folgenlos pöbeln, rempeln, anmachen oder eine drohende Haltung einnehmen zu können, scheint sich auch bei den „Tätern“ zu verfestigen. Fast täglich werden harmlose Fahrgäste, jung und alt – demografische Entwicklung –, und auch die Fahrer von Bussen und Bahnen angepöbelt, beleidigt oder sogar angegriffen und verletzt. Die Gründe hierfür sind meist sehr banal. Aber selbst im Dienst befindliche Polizeibeamte, die anderen Fahrgästen zu Hilfe eilten, wurden zuletzt brutal verletzt. Viele Polizeibeamte sagen mittlerweile: Ich fahre selbst privat nicht mehr kostenlos in Uniform, weil die Uniform nicht mehr schützt, sondern zahle lieber den Fahrpreis, um nicht in eine eskalierende Situation hineingezogen zu werden.

Mit Bussen und Bahnen haben wir einen besonderen „Tatort“: Die nächste Haltestelle wird schnell erreicht. Die Täter nutzen dies aus. Blitzschnell sind sie weg. Selbst ein Notruf kommt meist zu spät und ist meist nicht geeignet, die Tat zu verhindern. Zuschlagen, treten, an der nächsten Haltestelle raus und weg – das ist leider in vielen Fällen Realität.

(Sören Link [SPD]: Wann sind Sie das letzte Mal Bus gefahren?)

Ein Problem dabei ist, dass in den Kommunen anscheinend keiner für die Sicherheit in Bussen und Bahnen so richtig zuständig sein bzw. die Kosten tragen will. Wir haben eine Autobahnpolizei für die Autobahnen, eine Wasserschutzpolizei für die Wasserwege, die Verkehrsdirektion der Kreispolizeibehörden für den Verkehr auf den übrigen Straßen, den Wach- und Wechseldienst sowie den Bezirksdienst für das Einsatzgeschäft. Während Bahnhöfe, Züge sowie S-Bahnen durch Beamte des Bundesgrenzschutzes – so hieß er früher – bzw. jetzt die Bundespolizei gemäß einem klaren gesetzlichen Auftrag nach § 3 Bundespolizeigesetz bestreift werden, fehlt es in Bussen, U-Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnhöfen sowie an Haltestellen vielerorts in Nordrhein-Westfalen an einer ausreichenden Polizeipräsenz im Rahmen von Ordnungspartnerschaften mit den zuständigen Verkehrsunternehmen. In anderen Ländern gibt es mittlerweile sogar eine Metropolizei. Deshalb müssen wir an der Stelle mehr tun.

Diejenigen, die meinen, Videoüberwachung, privates Sicherheitspersonal und kostenloses Mitfahren von Polizeibeamten außer Dienst seien ausreichend, dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Bür