Protocol of the Session on January 20, 2011

(Zuruf von der SPD: Der ist immer da!)

Ich bitte Frau Ministerin Löhrmann um Beantwortung.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Witzel! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung.

Zum Schulversuch Gemeinschaftsschule hat es in diesem Parlament schon einige Anträge gegeben. Darüber hinaus hat es schon eine Vielzahl von Mündlichen Anfragen und eine Vielzahl von schriftlichen Kleinen Anfragen gegeben, die wir alle nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet haben. Aber offenbar ist diese kleine Pflanze, die von der Regierung gewollt ist, nicht kleinzukriegen und nicht im Keim zu ersticken. Deswegen beschäftigen wir uns heute wiederum mit diesem Schulversuch.

Ich will es gerne wiederholen: Die Behauptung, dass die Landesregierung grundlegende schulstrukturelle Änderungen mittels des Schulversuchs einleitet, ist falsch. Und – Herr Witzel, ich wiederhole es auch gern einmal exklusiv für Sie – die Landesregierung nimmt mit dem Schulversuch keine Veränderung der Schulstruktur vor.

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung können wir jedoch absehen, dass die schulgesetzlichen Rahmenbedingungen zwangsläufig,

wenn wir nicht handeln, zur Schließung einer wachsenden Anzahl von Schulen führen werden.

Die Teilnahme am Schulversuch Gemeinschaftsschule ist für die Kommunen ein Angebot und damit freiwillig. Sie erhalten so die Möglichkeit, zu erproben, wie sie nach ihrer besonderen Bedarfslage auf zurückgehende Schülerzahlen reagieren können, um ein wohnortnahes Schulangebot aller Bildungsgänge der Sekundarstufe I sicherzustellen. Bei dem Schulversuch handelt es sich also um ein Angebot und nicht um eine Verpflichtung. Die Entscheidung der Schulträger hinsichtlich einer Teilnahme wird von der Landesregierung respektiert. Durch die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule im Rahmen

des Schulversuchs kann es nicht zu einem unfairen Wettbewerb kommen.

Auch dies wiederhole ich gern noch einmal. Der Antrag auf Teilnahme am Schulversuch Gemeinschaftsschule wird abgelehnt, wenn eine Bestandsgefährdung einer Schule eines anderen Schulträgers durch die Errichtung eintritt. Eine solche Bestandsgefährdung liegt dann vor, wenn die konkurrierende Schule des Nachbarschulträgers aufgrund der entstehenden Gemeinschaftsschule voraussichtlich unter die für die betreffende Schulform gegebene Mindestzügigkeit fällt, die zur Fortführung grundsätzlich erforderlich ist.

Die Unterstellung, dass die betreffenden Schulen als Anreiz für ihre Teilnahme eine erhebliche Privilegierung bei der Ressourcenzuweisung erhalten, ist ebenfalls falsch. Die Werte für die Klassengrößen einer Gemeinschaftsschule orientieren sich an denen der Hauptschule. Sie tragen der Heterogenität der Schülerschaft Rechnung und berücksichtigen, dass in der Gemeinschaftsschule unterschiedliche Schulformen zusammenwachsen oder zumindest zusammenwirken.

Die Pflichtstundenzahl der Kolleginnen und Kollegen an Gemeinschaftsschulen in Höhe von 25,5 Stunden ergibt sich analog zur Pflichtstundenzahl an Gymnasien und Gesamtschulen. Sie stellt also keine Ausnahme oder eine so titulierte Privilegierung dar.

Wir wollen und werden die Versuchsschulen, die zum kommenden Schuljahr an den Start gehen und sich großen Herausforderungen stellen werden, unterstützen. Daher bekommen diese Schulen ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 € und darüber hinaus eine angemessene Entlastung.

Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Wie sollen die gewonnenen Erfahrungen sonst ins Regelsystem transportiert werden? Diese neu gegründeten Schulen leisten mit Blick auf den Umgang mit Heterogenität und verschiedene Ansätze von gemeinsamem Lernen Pionierarbeit. Davon können alle Schulen im Land profitieren – natürlich nicht nur die Gemeinschaftsschulen. Ausdrücklich alle Schulen aller Schulformen können von den Erfahrungen des Schulversuchs profitieren.

Sehr geehrter Herr Witzel, Sie schreiben in Ihrer Anfrage, dass die FDP-Landtagsfraktion von Beginn an die inhaltliche Ausgestaltung der Gemeinschaftsschule als Einheitssystem ohne Bildungsgangdifferenzierung bis Klasse 10 kritisiert habe. In zahlreichen Beratungen vor Ort wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass sowohl kooperative als auch integrierte und teilintegrierte Formen möglich sind. Die dem Ministerium vorliegenden Anträge zeigen, dass diese ganze Bandbereite der verschiedenen äußeren Differenzierungsmöglichkeiten genutzt wird. Es gibt also kein Einheitssystem Gemeinschaftsschule.

Was die von der Landesregierung angestrebte schulgesetzliche Regelung betrifft, so widersprechen Sie sich in Ihrer Anfrage selbst. In einem Satz kritisieren Sie die Verfahrensweise der Landesregierung, die angeblich an einer seriösen parlamentarischen Erarbeitung vorbeigeht. Im nächsten Satz prangern Sie genau diese von der Landesregierung beabsichtigte Regelung an.

Meine Damen und Herren, die angestrebte schulgesetzliche Regelung ist kein Selbstzweck. Vielmehr zeigt das große Interesse der Kommunen, dass die Gemeinschaftsschule vor Ort eine große Akzeptanz erfährt. Derzeit liegen über die 19 zum Schulversuch angemeldeten Anträge bereits über 40 Interessenbekundungen der Kommunen zur Gründung einer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2012/13 vor. Das zeigt sehr deutlich, dass die Gemeinschaftsschule für viele Kommunen offenbar einfach sinnvoll ist.

Mit dieser großen Zahl wird die Notwendigkeit einer schulgesetzlichen Regelung deutlich, der wir entsprechen wollen. Wir werben daher um Mehrheiten in der Bildungskonferenz und selbstverständlich hier im Hause, weil hier die Gesetze gemacht und verabschiedet werden. Die Landesregierung möchte sehr gerne konstruktiv und zukunftsgerecht agieren und lädt Sie ein, dabei mitzuwirken.

Danke, Frau Ministerin. – Es gibt eine Zusatzfrage von Frau Pieper-von Heiden.

Danke. – Frau Ministerin, ist es nicht ein zwingendes Kriterium für einen Schulversuch, von vornherein die genaue Zahl der Teilnehmer am Versuch festzulegen, sodass der Rahmen nicht offen gestaltet werden kann, wie Sie das bei der Gemeinschaftsschule tun?

Frau Ministerin.

Nein, Frau Pieper-von Heiden, das ist nicht zwingend, weil etwa beim Modellvorhaben „Selbstständige Schule“ auch erst nur eine bestimmte Anzahl von Schulen und Schulträgern mitgemacht hat. Wir waren dann sogar so flexibel, auch Korrespondenzschulen im Modellvorhaben vorzusehen.

Das war im Übrigen auch bei einem Schulversuch der Vorgängerregierung der Fall, nämlich bei den Kompetenzzentren, deren Zahl immer weiter zugenommen hat. Wir führen diesen Schulversuch mit Blick auf die Beratungen zur Inklusion fort und entwickeln ihn weiter. Das zeigt noch einmal, dass es darum geht, als Landesregierung mit Schulver

suchen dynamisch auf schulpolitische Entwicklungen in unserem Bundesland reagieren zu können.

Als Nächster möchte Herr Witzel eine Zusatzfrage stellen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich bedaure, dass ich mein erstes Fragekontingent einsetzen muss, nur um Ihnen die Frage zu stellen, die in der Anfrage steht, die Sie überhaupt nicht beantwortet haben. Deshalb muss ich meine erste Frage wohl dafür nutzen, die Frage noch einmal vorzulesen, die schriftlich eingereicht worden war, wenn mir die Präsidentin keine weitere gibt.

Wie verträgt es sich denn, dass noch nicht einmal eine Zwischenevaluation eines Schulversuchs vorliegt und Sie schon darüber nachdenken, zu dem gleichen Thema, zu dem der Schulversuch läuft, gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen? Genau diese Frage habe ich schriftlich eingereicht.

Sie haben aber kein Wort dazu gesagt, weshalb ich die Frage an Sie zurückgeben muss: Handelt es sich überhaupt um einen Schulversuch, wenn man den gleichen Sachverhalt nach Ihren Äußerungen in der Presse in den letzten Wochen gesetzlich regeln will, ohne Ergebnisse oder Teilergebnisse abzuwarten? Oder wird nur das Vehikel Schulversuch rechtsmissbräuchlich verwendet, um hier etwas Neues zu schaffen, was man selber nicht in Gesetzesform gegossen hat, aber richtigerweise hätte initiieren müssen?

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Ist das eine Frage? Ist das eine Erläuterung? Was ist das?)

Das ist die Frage, die nicht beantwortet worden ist.

Frau Ministerin.

Das war der Versuch, durch die Verklausulierung einer Frage gleich drei Fragen unterzubringen. Aber das gehört zum Geschäft. Das ist in Ordnung, Herr Kollege Witzel.

Wir haben das Angebot des Schulversuchs gemacht, um den Gemeinden die Gelegenheit zu geben, sehr zeitnah Gemeinschaftsschulen zu gründen. Wir haben dafür Rahmenbedingungen definiert. Wir konnten überhaupt nicht absehen, welche Reaktion und welche Dynamik dieses Angebot auslöst. Dass wir das nicht konnten, ist auch in Ordnung.

Der Hintergrund, dass über 40 Gemeinden schriftlich erklären, dass sie eine Gemeinschaftsschule nicht zu diesem, aber zum Folgejahr einrichten wollen, zeigt doch, dass die Landesregierung reagieren muss, wenn wir nicht wollen, dass vor Ort Schulen

zugemacht werden müssen. Das wollen die Gemeinden nicht, das wollen die Eltern nicht, das will die örtliche Wirtschaft nicht, und das will auch die Landesregierung nicht.

Herr Witzel möchte eine weitere Nachfrage stellen.

Frau Ministerin Löhrmann, ich habe sehr detailliert und aufmerksam alle Ihre Veröffentlichungen zum Thema der sogenannten Gemeinschaftsschule studiert.

(Zuruf von Britta Altenkamp [SPD])

Bei allem, was ich gelesen habe, habe ich wahrgenommen, dass es sich dabei um einen Schulversuch handelt, für den man sich bis zum

31. Dezember 2010 bewerben konnte. Deshalb frage ich Sie: Habe ich das richtig verstanden? War das die von Ihnen kommunizierte Ausschlussfrist für diesen Schulversuch? Oder gibt es irgendetwas, was jetzt noch im Nachhinein stattfindet und was Sie perspektivisch weiter vorhaben, bevor überhaupt Zwischenergebnisse der ersten Tranche dieser Durchführung vorliegen?

Das waren wieder zwei Fragen. – Die von mir kommunizierte Antragsfrist des 31. Dezember 2010 bezog sich selbstverständlich auf den Schulversuch, der zum Schuljahr 2011/2012 startet.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. – Doch, Herr Witzel hat eine weitere Nachfrage. Ich war schneller als Sie.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sie sind heute bei der Abwicklung der Fragen wirklich von der ganz schnellen Truppe. – Ich habe noch folgende Frage an die Ministerin: Weil Sie presseöffentlich den Gedanken platziert haben, absehbar sei auch hier mit einer gesetzlichen Regelung für sogenannte Gemeinschaftsschulen zu rechnen, wüsste ich gerne, ob diese Schulen, die gesetzlich als Gemeinschaftsschulen geregelt werden sollen, dann unter den gleichen Voraussetzungen, insbesondere was die Ressourcen angeht, auf den Weg gebracht werden sollen oder ob die Privilegierung, die hier beim Schulversuch vorhanden ist und die Sie immer damit begründet haben, dass man Versuchsschulen eine bessere Ausstattung geben muss, nach Ihren Vorstellungen dann auch auf eine allgemeine gesetzliche Regelung übertragen wird.

Herr Abgeordneter Witzel, ich sage

noch einmal, dass es sich nicht um eine Privilegierung für die Schulen handelt, die in den Schulversuch gehen, sondern dass wir uns an den Rahmenbedingungen für die Hauptschulen orientiert haben. Wir gehen davon aus, dass in den Gemeinschaftsschulen Kinder sein werden, die ansonsten auch zur Hauptschule gehen würden. Wir möchten, dass die Kinder dort die gleichen guten Rahmenbedingungen finden, um damit besser gefördert werden zu können, weil uns an der Zielsetzung gelegen ist, die Kinder besser zu fördern und sie zu besseren Schulergebnissen zu führen.

Zu der anderen Frage: Dazu gibt es noch keine Festlegungen, weil unser erstes Ziel als Landesregierung dahin geht, in der Bildungskonferenz, aber auch hier im Parlament auszuloten, wie wir – insbesondere aufgrund der erfreulichen Bewegungen bei der CDU – zu einem Rahmen kommen können, innerhalb dessen sich unsere Schulen und unsere Kommunen schulgesetzlich bewegen können. Das ist der erste Schritt. Wir streben an, das bis etwa Mitte Mai dieses Jahres auszuloten. Wenn ich es richtig im Kopf habe, wird die CDU Ende März ihren Beschluss als Partei fassen. Ich habe auch extra gesagt, dass wir die Abschlussberatung in der Bildungskonferenz mit Respekt auf die größte Oppositionsfraktion verschieben, um die Entscheidung, die die CDU treffen wird, berücksichtigen zu können und keinen Zeitdruck zu schaffen. Zum Zeitpunkt Mitte Mai werden wir dann hoffentlich zu einem Schulkonsens in Nordrhein-Westfalen gekommen sein.

Da bin ich gespannt. Dann müssen wir natürlich auch über die Rahmenbedingungen der verschiedenen Schulen sprechen, weil die CDU in ihrem Konzept abseits der Bewegung beim Thema „Schulstruktur“ auch sehr viele andere Punkte formuliert hat. Das lohnt eine ausführlichere Diskussion. Ich bin gespannt auf die Gespräche.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Armin Laschet [CDU])

Herr Laschet, Sie freuen sich offenbar auch schon darauf.

Als Nächste möchte Frau Freimuth eine Nachfrage stellen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, darf ich das so verstehen, dass dann ungefähr ab Mitte Mai dieses Jahres mit einer parlamentarischen Befassung, mit einem Gesetzentwurf, mit einer Gesetzesinitiative der Landesregierung zu rechnen ist? Oder wie ist da Ihre zeitliche Vorstellung?