Dass Sie sich hier hinstellen und dem Parlament erzählen, Sie müssten uns einmal zur Klippschule in der Haushaltspolitik schicken, ist ein starkes Stück.
Das ist genau die Arroganz, mit der Sie auch das Verfassungsgericht behandelt haben, Herr Finanzminister.
Die Verfassungsrichter haben Sie nämlich auch nicht ernst genommen. Ich habe ja Ihre verschiedenen Stellungnahmen aufmerksam studiert. Das Verfassungsgericht hatte Ihnen eine goldene Brücke gebaut. Wenn Sie erklärt hätten: „Wir respektieren den Wunsch des Gerichts und machen von den Kreditermächtigungen in Höhe von 1,8 Milliarden € bis zur Entscheidung in der Hauptsache keinen Gebrauch“, dann hätte Ihnen das Gericht gestern nicht diese einstweilige Anordnung um die Ohren gehauen. Aber Sie haben immer längere allgemeine Belehrungen nach Münster geschickt. Mit dieser Arroganz gegenüber dem Verfassungsgericht haben Sie diese Entscheidung geradezu provoziert. Das muss ich Ihnen auch einmal sagen dürfen.
Herr Kollege Römer, Sie haben gesagt, die Opposition habe sich nicht durchgesetzt. Wissen Sie, Kernpunkt unseres Antrags auf einstweilige Anordnung war, die Landesregierung daran zu hindern, neue Schulden von 1,8 Milliarden € zu machen.
Der Finanzminister hat ja gerade dargelegt, dass die Regierung bisher diese Kreditermächtigungen noch nicht gezogen hat. Erfreulicherweise! Das ist genau unser Ziel gewesen: die Regierung daran zu hindern, diese Kreditermächtigungen zu ziehen. Das ist jetzt bis zum Urteil in der Hauptsache sichergestellt. Wir haben unser Ziel erreicht und hoffen darauf, dass uns das Gericht auch materiell in der Argumentation folgt.
Herr Finanzminister, Sie beschweren sich über die angebliche Polemik der Opposition. Sie haben gesagt, ich hätte von einer Ohrfeige für die Landesregierung gesprochen. Lesen Sie denn keine Zeitung? – Kommentar von Günther Wiedemann heute im „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Ohrfeige für Rot-Grün“. Peter Jansen in der „Neuen Westfälischen“: „Schallende Ohrfeige“. Detlev Hüwel in der „Rheinischen Post“: „Peinlich für Rot-Grün“. Frank Uferkamp, „Westdeutsche Zeitung“: „Rot-Grün hat Schaden genommen“. – Es ist nicht nur die böse Opposition, Herr Finanzminister, es sind die Kommentatoren, die Ihnen klar ins Stammbuch schreiben, dass Sie bisher in der Haushaltspolitik für Nordrhein
Jetzt noch einmal, meine Damen und Herren, zur Entscheidung in der Sache, weil sich die Kollegen von den Koalitionsfraktionen ja überhaupt nicht damit befasst haben, was die Verfassungsrichter gestern im Einzelnen erklärt haben.
Denn interessant ist doch, meine Damen und Herren, wenn man sich diese Entscheidung einmal anschaut: Das Verfassungsgericht hat die inhaltliche und rechtliche Argumentation der Landesregierung in allen Details zerpflückt! Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele.
Die Landesregierung argumentiert, schon der Antrag sei unzulässig – ich zitiere jetzt–, da das Haushaltsgesetz eine Ermächtigungsvorschrift im organschaftlichen Rechtskreis sei und über maßgebliche Bedeutung für die Staatsleitung verfüge. – Also: Der Antrag sei unzulässig.
Das Gericht dazu: Der Antrag ist zulässig. Die besondere Bedeutung des Haushaltsgesetzes für die Erfüllung staatlicher Aufgaben stellt die Zulässigkeit des Antrags nicht infrage.
Dann hat die Landesregierung zweitens gesagt, das Verfahren habe sich erledigt, da die meisten Ausgabepositionen bereits vollzogen seien.
Ich zitiere wiederum das Gericht: Das Rechtschutzinteresse der Antragsteller an eine einstweilige Regelung ist nicht dadurch entfallen, dass von den Ausgabenermächtigungen des Nachtragshaus
Da sagt das Gericht: Die von der Landesregierung angedeuteten Gründe für die Irreversibilität der Zuführung vermögen nicht zu überzeugen.
Etwas mehr Zurückhaltung, etwas mehr Demut gegenüber dieser Entscheidung aus Münster hätte Ihnen gut zu Gesicht gestanden, mit Verlaub.
Das, was wir gestern erlebt haben, ist ein Desaster für Ihre Landesregierung, ein reines Desaster! Das ist die Wahrheit, und die können Sie hier auch nicht wegdebattieren.
Wie die politischen Konsequenzen aussehen werden, das ist in der Tat eine ganz spannende Frage, über die wir in den nächsten Wochen und Monaten auch im Landtag Nordrhein-Westfalen noch des Öfteren beraten werden. Das ist absehbar.
Denn eins ist mit Blick auf den Haushalt 2011 schon jetzt klar: Wenn Sie die von Ihnen eingeplanten großzügigen Rücklagen im Nachtrag 2010 nicht bilden können, dann hat das natürlich unmittelbare Auswirkungen auf das Haushaltsgesetz 201.
Auch ist damit zu rechnen – noch einmal: Wir wollen dem Urteil des Gerichts nicht vorgreifen –, dass aus dem Urteil zwingende Vorgaben für Ihre Regierungsarbeit resultieren, die wiederum unmittelbare Auswirkung auf das Haushaltsgesetz 2011 haben werden. Das ist völlig klar.
Sie werden also schon jetzt einen anderen Haushaltsentwurf aufstellen müssen, als bisher von Ihnen geplant. Sie werden, Frau Ministerpräsidentin, jetzt Schluss machen müssen mit der hemmungslosen Verschuldungspolitik der ersten Monate.
Sie werden kehrtmachen müssen, und Sie werden, obwohl dieses Wort in Ihrer Regierungserklärung nicht vorkam, konsolidieren müssen. Das kann ich Ihnen jetzt schon prophezeien. Sie werden konsolidieren müssen. Und da sind wir sehr gespannt, wie Sie und mit wem Sie das machen werden. Mit den Fußkranken der kommunistischen Bewegung vielleicht?
Werden Sie mit denen den Haushalt konsolidieren? Da hat Ihnen passend gestern noch Die Linke mit Blick auf die Studienbeiträge gesagt: Erstens. Die müssen früher abgeschafft werden. Zweitens. Es reicht nicht aus – wie von Ihrer Regierung vorgesehen –, den Hochschulen 249 Millionen € zur Verfügung zu stellen, das müsse mindestens das Doppelte sein. Die Linke arbeitet gerade in der Haus
haltspolitik ja immer so mit diesen Zahlen in gefühlten Größen: Darf es noch ein bisschen mehr sein? Geld ist ja da; es muss ja nur abgebucht werden.
Gestern haben die Grünen Ihnen gesagt, sie würden die Abschaffung der Studienbeiträge nur dann unterstützen, wenn … Entschuldigung, Lapsus Linguae.
Entschuldigung, bitte. – Die Linken haben Ihnen gestern gesagt, sie würden die Abschaffung der Studienbeiträge nur dann unterstützen, wenn Sie 500 € pro Student und Semester an die Universitäten und Hochschulen überweisen. Das macht summa summarum deutlich mehr als das Doppelte von dem aus, was Sie bisher eingeplant haben.