Wir sind da sehr sachlich orientiert. Wir prüfen jeden Antrag – deswegen haben wir heute zum Beispiel einem Antrag mit Ihnen zusammen zugestimmt – auf Herz und Nieren. Wenn er vernünftig ist, dann stimmen wir ihm zu. Wenn er unsinnig ist, wie dieser Antrag, dann lehnen wir ihn ab. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abruszat, Sie treten sonst mit dem Anspruch auf, Politik seriös zu diskutieren und zu gestalten. Dann bitte ich Sie aber auch, gerade bei diesem Thema seriös und präzise zu argumentieren.
Sie haben beispielsweise den Begriff der Wassersteuer verwendet. Es handelt sich um keine Steuer, sondern um eine Abgabe. Das gehört zur Klarheit und Wahrheit dazu. – Erstens.
Zweitens gehört, wenn man über die Vergangenheit, über Ihre Regierungszeit redet, dazu, festzustellen: Sie haben das Wasserentnahmeentgeltgesetz nicht abgeschafft, sondern es im Gegenteil – Frau Gottschlich hat es eben noch einmal unterstrichen: Sie hätten das Gesetz einfach auslaufen lassen können, weil es 2009 endete – verlängert, wenn auch in Schritten bis 2018 zurückgeführt. Präzise formuliert: Sie haben es nicht abgeschafft, sondern weitergeführt.
ginnen und Kollegen gleichzeitig darzustellen, dass es in neun anderen Bundesländern ein solches Wasserentnahmeentgelt gibt. Dazu zählt zum Beispiel Niedersachsen, im Übrigen mit FDPRegierungsbeteiligung.
Es gehört, wenn man über Auswirkungen für Biertrinker und Privathaushalte spricht, Herr Golland, dazu,
die präzisen Zahlen zu benennen. Zu den Privathaushalten: Nehmen wir an, eine vierköpfige Familie verbraucht ungefähr 200 m³ Wasser pro Jahr. Das macht auf das Jahr gerechnet gerade mal 1 € zusätzlich aus. Was die Biertrinker betrifft, kann ich den Verband nun überhaupt nicht verstehen. Aber ich will Ihnen auch das in Zahlen deutlich machen. Wenn wir uns verabreden würden, jeden Tag drei Flaschen Bier miteinander zu trinken, dann würde das eine jährliche Mehrbelastung von einem Cent ausmachen. Warum wegen dem einen Cent der Bierpreis erhöht werden muss, das will mir jedenfalls nicht einleuchten.
Wenn wir dann glasklar bei den Realitäten sind, dann sind wir auch bei der Frage Ihrer Erbschulden, Herr Golland und Herr Abruszat. Die Frage, die Sie beantworten müssen, ist nämlich: Wie wollen Sie denn die Maßnahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie finanzieren? Den Plan haben wir nicht aufgestellt. Den haben Sie aufgestellt. Ihre Regierung hat die entsprechenden Beschlüsse gefasst und die Meldungen nach Brüssel gemacht.
Ich will ja noch gar nicht darüber reden, ob die Maßnahmen, die Sie nach Brüssel gemeldet haben, ausreichend sind. Darüber haben wir noch gar nicht diskutiert. Da bin ich durchaus fachlich der Meinung: Da muss man über das eine oder andere möglicherweise nachdenken. Aber wir machen das Fass überhaupt nicht auf. Das sage ich Ihnen ganz ehrlich. Wir warten darauf, wie Brüssel das bewertet. Ich bin mir nicht sicher, ob Brüssel uns nicht sagen wird: Ihr habt aber da zu wenig getan. – Das warten wir aber ab. Das wird uns aber 2011/2012 ereilen.
Wir reden nur über das, was Sie beschlossen und nach Brüssel gemeldet haben. Die Zahl ist heute noch nicht genannt worden. Sie selber haben ein Investitionsvolumen bis 2027 von 2,1 Milliarden € – Stand 2009 – gemeldet. Dann sagen Sie mir doch bitte, wie Sie das finanzieren wollen.
Ich bin nicht auf das Wasserentnahmeentgelt angewiesen. Und es ist richtig, es zusammen mit dem Haushalt zu diskutieren, denn nur in diesem Zusammenhang macht es Sinn. Aber sagen Sie mir, wie Sie
ein Invest von 2,1 Milliarden € auf 17 Jahre – das heißt im Jahr gut 120 Millionen € – finanzieren wollen. Das rechnen wir dann noch einmal ab. 20 % entsprechen dem Anteil kommunal oder dem Finanzierungsbeitrag Dritter. Dann sind wir bei gut 100 Millionen €. Aktuell im Haushalt standen letztes Jahr 35 Millionen €. Sagen Sie mir, wie wir die Lücke finanzieren wollen. Dann können wir über alles reden. Aber ohne einen solchen Vorschlag ist es unseriös. Es ist auch zynisch, eine solche Hinterlassenschaft zu präsentieren und gleichzeitig nicht zu sagen, wie das finanziert werden soll.
Also: Ich bitte Sie, die Debatte dann fortzusetzen und intensiv fortzusetzen, wenn Sie einen Diskussionsbeitrag machen können, wie die Maßnahmen, die Sie an die EU gemeldet haben, auch finanziert werden sollen. Es ist jedenfalls unsere Absicht, das mit diesem Wasserentnahmeentgeltgesetz zu tun.
Hier wird auch klar die Zweckbindung, die im Gesetz vorhanden ist, durchgetragen. Es ist nämlich das einzige Gesetz in der Bundesrepublik, das Wasserentnahmeentgeltgesetz, das eine Zweckbindung hat, nämlich eine Zweckbindung zur Finanzierung der Maßnahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Da wird auch deutlich, dass es sich im Begrenzten auch um eine Lenkungswirkung handelt. Es soll nämlich dazu beitragen, die Gewässer insgesamt, die Gewässerqualität zu verbessern und die Wasserentnahme darauf zu beschränken, möglichst wenig das Wasser zu benutzen. Das ist auch anerkannt, im Übrigen auch in anderen Bundesländern.
Also: Ich bitte Sie, die Diskussion dann seriös und ernsthaft an dieser Stelle zu führen und nicht populistisch. Dann wären wir ein Stück weiter. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/1063 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dem so zu? – Ist jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die linke Fraktion der Frau Vorsitzenden Beuermann das Wort.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, das Landesgleichstellungsgesetz hat also den Schulen mit § 15 Abs. 2 beschieden, dass die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen in Schulen und Studienseminaren als sogenannter verlängerter Arm der zuständigen schulfachlichen Gleichstellungsbeauftragten in der Schulaufsicht installiert werden müssen.
Das heißt aber auch, dass bei dieser Installation zu den Aufgaben der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen gewisse Pflichtaufgaben gehören, nämlich die gleichstellungsrechtliche Mitwirkung bei Personalentscheidungen der Schulleitung. Dazu gehören unter anderem die Ausschreibung, die Auswahlkommission und die Auswahlgespräche bei Einstellungen. Das heißt, die betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben eine verantwortungsvolle Aufgabe, die auch den rechtlichen Umfang beinhaltet. Die Kolleginnen und Kollegen, die diese Aufgabe wahrnehmen, müssen sich rechtlich weiterbilden, und das neben ihrer normalen unterrichtlichen Tätigkeit.
Zudem sind die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen bei allen Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern haben oder haben könnten, gemäß § 17 Landesgleichstellungsgesetz mit einzubeziehen.
Was alles zu diesen Aufgaben gehört, die diese Kolleginnen neben ihren schulischen und unterrichtlichen Verpflichtungen zu übernehmen haben, wenn sie Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen in ihrer Schule sind, möchte ich Ihnen jetzt gerne vorstellen.
Die Kolleginnen und Kollegen sind mit einzubeziehen bei der Verlängerung der Probezeit wegen mangelnder fachlicher Leistung.
Die Kolleginnen haben die Verantwortung zu tragen bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Weiter sind sie mit einzubeziehen bei der Verbeamtung auf Lebenszeit.
Ebenso sind sie mit einzubeziehen und in den Beratungen zu hören bei der Einstellung als Lehrkraft in ein befristetes Tarifbeschäftigungsverhältnis.
Viertens sind sie mit verantwortlich bei der Ablehnung von Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung. Sie müssen also auch dazu befragt werden.
Aber das ist noch nicht alles, und das bis jetzt alles, meine Damen und Herren, neben der unterrichtlichen Vor- und Nachbereitung und der unterrichtlichen Tätigkeit.
Weiterhin sind sie mit einzubeziehen bei der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe bei der Einstellung.
Ebenso sind sie zu hören und mit einzubeziehen für die Einstellung in ein unbefristetes Tarifbeschäftigungsverhältnis.
Aber – und jetzt kommt ein sehr harter Punkt – auch hier sind Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen involviert: bei der Beendigung der laufbahnrechtlichen Probezeit, aber auch bei der Verlängerung der Probezeit wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung.
Und Sie müssen gehört und einbezogen werden, wenn es um einen Antrag auf Entlassung aus dem Schuldienst geht. Auch das gibt es.
Aber auch die Kündigung des Tarifbeschäftigungsverhältnisses gehört in Ihren Arbeitsbereich ebenso wie die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch einen Auflösungsvertrag.
Dies ignorieren die Schulleitungen hin und wieder ganz gerne oder vergessen es: Wenn es zu einer Anordnung regelmäßiger Mehrarbeit kommt, hat auch die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen einbezogen zu werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Aufgabe übernehmen hochmotivierte Frauen, die wollen, dass es in Schule und Studienseminar weitergeht. Sie achten darauf, dass die Gleichstellung eingehalten wird. Sie achten darauf, dass niemand aufgrund seines Geschlechtes oder seiner Individualität benachteiligt wird. Dies alles führt dazu, dass diese Kolleginnen und Kollegen in Schule und Studienseminar ein enormes Arbeits- und auch Ansprechpensum haben.
Durch kontinuierliche Fortbildungen gerade in rechtlicher Hinsicht, in Gesprächsführung, aber auch in Entscheidungsprozessen müssen sich diese Kolleginnen auf dem Laufenden halten. Das heißt, sie müssen fit für ihren Job sein, den sie neben ihrer schulischen, unterrichtlichen Tätigkeit machen.
Diesen motivierten Kolleginnen und Kollegen – das muss einfach sein; ich weiß es, ich war nämlich selbst Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen an meiner Schule, und ich war Moderatorin für Gleichstellungsfragen der Bezirksregierung – muss Mut gemacht und gesagt werden: Ja, wir bringen dir nicht nur Empathie für deine Aufgabe entgegen, und wir streicheln nicht nur deine Seele, wenn du einmal über diese Arbeit stöhnst. – Diesen Kollegen
muss für ihre Arbeit Respekt gezollt werden. Aus diesem Grunde haben wir den heutigen Antrag eingebracht.