demagogische Schlacht aufzunehmen. Denn ich weiß ja, Kollege Biesenbach – dafür kennen wir uns lange und gut genug –, dass Sie sowohl inhaltlich als auch fachlich so aufgestellt sind, dass Sie wissen, dass das, was Sie gerade erzählt haben, zum weitaus überwiegenden Teil neben der Sache liegt.
Lassen Sie mich mit dem Punkt „Antragstellung durch die FDP“ beginnen. Wir haben – und das war vom Grundsatz her aller Ehren wert – uns unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt mit Verfassungsfragen beschäftigt. Ich rufe in Erinnerung, dass wir hier Gewaltenteilung haben und wir uns in dem Verfahrensschritt befinden, in dem es um die Aufstellung des Haushaltes durch die Landesregierung geht. Dass Sie das Recht der Haushaltsaufstellung und die Beeinflussung von Haushaltsplänen im Bereich der Aufstellung zur Parlamentsangelegenheit machen, lässt tief blicken, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich habe die Vermutung, dass das in der Zeit, in der hier Schwarz-Gelb geherrscht hat, an der Tagesordnung war und die Linien zwischen den einzelnen Gewalten in Vergessenheit geraten sind.
Lassen Sie mich auf den wohlfeilen Vorwurf der handwerklichen Fehler und willkürlichen Neuverteilung eingehen. Kollege Löttgen und Kollege Biesenbach, falsch in der Sache und als Argument ist die Behauptung, der Soziallastenansatz würde doppelt berücksichtigt. Wir haben uns der Mühe unterzogen, uns mit diesem Vorwurf, weil er aus einem kommunalen Spitzenverband wiederholt worden ist – Gott sei Dank gibt es mehrere kommunale Spitzenverbände –, zu beschäftigen und sind ihm auf den Grund gegangen. Ich denke, das Innenministerium ist über Fraktions- und Parteigrenzen hinweg hilfsbereit, und ich empfehle Ihnen, sich einmal mit der Fachabteilung im Innenministerium zusammenzusetzen. Der Vorwurf der doppelten Berücksichtigung der Soziallasten lässt sich nicht halten.
Was führen Sie hier also vor dem Hintergrund von fünf Jahren desaströser kommunalfeindlicher Politik von Schwarz-Gelb auf? – Sie versuchen populistisch, die Gelegenheit zu nutzen, von Ihren Taten der Vergangenheit abzulenken. Dazu gehört auch das bewusste Unterlassen der Anpassung der Grunddaten, die spätestens im Jahre 2008 fällig gewesen wäre.
Wir haben seinerzeit vom Verfassungsgerichtshof, der ja auch eben eine Rolle gespielt hat, entgegennehmen müssen – und das war richtig so –: Weil das GFG auch die Funktion hat, regelmäßig eine Angleichung zwischen unterschiedlichen kommunalen Strukturen vorzunehmen, ist es eine Ungerechtigkeit im System, wenn man nicht die zugrunde liegenden Daten regelmäßig anpasst. Wir haben das zur Kenntnis genommen und die entsprechenden Entscheidungen ausgewertet. Im Jahre 2003 hat auf Basis der Zahlen aus dem Jahre 1999 – Herr Kollege, da gab es noch keine Bedarfsgemeinschaften; das war noch die gute alte BSHG-Zeit – die letzte Anpassung dieser Grunddaten stattgefunden.
Und da behaupten Sie, auch über die Presse, es gäbe einen Zusammenhang zwischen der leider nicht zum Abschluss gekommenen ifo-Kommission – dann hätten Sie nämlich jetzt nicht die Ausrede – und der Grunddatenanpassung.
Herr Körfges, ich habe eine Frage. In diesen Tagen haben sich die acht Bürgermeister der schuldenfreien Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen getroffen. Sie haben schlicht festgestellt, dass sie unter dem GFG der Vergangenheit durch enorme Sparanstrengungen in den eigenen Häusern diese Schuldenfreiheit erreicht haben und dies aufgrund des neuen GFG mit einer einseitigen Umverteilung erstmalig nicht mehr schaffen. Sind Sie vor dem Hintergrund immer noch der Meinung, dass der vorliegende GFG-Entwurf kommunalfreundlich ist?
Meine Damen und Herren, die Frage lässt sich ganz einfach beantworten. Ich gehe davon aus, dass das gerechter ist, weil es den aktuellen tatsächlichen Lebenssachverhalt vor Ort korrekter widerspiegelt. Die Behauptung, der Soziallastenansatz sei – auch da werden wir Sie anhand von konkreten Zahlen eines Besseren belehren können – monokausal die Ursache für alle Verschiebungen innerhalb des GFG, zeigt, dass diejenigen, die dies behaupten und
die die Fokussierung auf Soziallasten vornehmen, entweder das System nicht verstanden haben oder bewusst Unsinn erzählen. Denn die regelmäßige Überprüfung der Steuerkraft hat mindestens – das sind ja kommunizierende Röhren in dem GFG –
eine so erhebliche Verteilungswirkung wie die Feststellung der sich geänderten Soziallasten. Eines, Kollege Schemmer, gebe ich aber gerne zu, und deshalb ist es ein Problem, was wir hier nicht alleine lösen können und lösen sollten. Es gibt an der Stelle eine Ungerechtigkeit, die alle trifft: Alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen leiden gleichermaßen
unter gesteigerten Soziallasten. Deshalb haben wir – dazu stehe ich nach wie vor – gemeinsam gesagt: Der Bund muss an der Stelle eintreten.
Denn wenn wir davon ausgehen, dass die Verteilung auf Grundlage der Soziallasten in erheblichem Umfang beeinflusst wird, zeigt das zum einen, dass die Kommunen insgesamt auf den Soziallasten sitzenbleiben. Und wenn nicht an anderer Stelle geholfen wird, ist natürlich die Verteilungswirkung der sehr unterschiedlich auftretenden Soziallasten eine ganz andere. Aber das bedeutet nicht, wie Sie es hineininterpretieren wollen, Willkür oder Ungerechtigkeit des Systems. Es gab und gibt keine politische Entscheidung dafür, einen Paradigmenwechsel bei der Systematik des GFG vorzunehmen. Das, was wir gemacht haben, ist, dass das GFG auf die aktuellen Fakten, auf die jüngste feststellbare Faktenlage, angepasst wird. Und darauf, meine Damen und Herren, gibt es auch einen Rechtsanspruch.
Lassen Sie mich das anhand eines mir gut bekannten Beispiels erläutern. Viele schauen im Augenblick auf die Listen und sagen: Boah, ganz toll; Mönchengladbach bekommt fast 50 Millionen € im Jahr mehr. Alle freuen sich, nur der Kämmerer meiner Stadt, FDP, und der Oberbürgermeister meiner Stadt nicht. Die sagen mir nämlich zu Recht: Herr Kollege Körfges, bemühe dich mal darum, dass das, was uns in den letzten Jahren ganz offensichtlich entgangen ist und was wir an Soziallasten, die uns als Großstadt viel intensiver treffen, über das GFG nicht ersetzt bekommen haben, Berücksichtigung findet.
Meine Damen und Herren, Sie öffnen mit einer solchen Diskussion die Büchse der Pandora und treiben die Kommunen in eine ganz ungesunde Rivalität untereinander.
Eins ist doch vollkommen klar: Wenn die Regierung und der Kommunalminister hingehen und das nicht in vollem Umfang weitergeben, sondern nur ungefähr zur Hälfte diesen Faktor berücksichtigen, dann ist das denjenigen gegenüber, die das nicht in vollem Umfang bekommen, obwohl sie es eigentlich von der Gerechtigkeit der Logik des Systems her hätten bekommen müssen, eine Ungerechtigkeit. Das ist der Tatsache geschuldet, dass es auch eine befriedende Wirkung in Richtung auf die anderen gibt, die nach dieser Systematik etwas abzugeben haben.
Meine Damen und Herren, Sie ignorieren ganz einfach, dass in der Vergangenheit Ihrerseits die notwendige Grunddatenanpassung unterblieben ist.
Dann habe ich etwas ganz Tolles gelesen, eine Pressemitteilung, worin gesagt wird: Wir, die Mitglieder dieser ifo-Kommission, hätten zugesagt,
gar zur Voraussetzung gemacht, dass eine Grunddatenanpassung nur im Zusammenhang mit einer Änderung des Systems des GFG erfolgen kann.
Meine Damen und Herren, wer das behauptet, war, Kollege Löttgen, entweder bei der ifo-Kommission nicht anwesend oder sagt hier bewusst etwas, was nicht stimmt.
Ich darf zitieren, und zwar aus dem Protokoll der 12. Kommissionssitzung vom 26. Mai 2010. Da hat ein Abgeordneter mit Namen Körfges unterstrichen, dass weder die kommunalen Spitzenverbände noch die Politik zum jetzigen Zeitpunkt Empfehlungen mit verbindlicher Wirkung abgeben können. – Ende der Durchsage.
Meine Damen und Herren, um den Unfrieden in der kommunalen Familie zu schüren, gehen Sie hin und arbeiten auch mit ganz falschen Fakten. Ich denke, damit erweist man der Sache einen Bärendienst.
Lassen Sie mich jetzt zur allgemeinen Empörung über Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Fraktionen des Hauses jetzt auch noch ein Wort verlieren. Ich habe unabsichtlich, weil ich niemandem nachspioniere, als ich mit Frau Demirel über diesen Tagesordnungspunkt reden wollte, gesehen, wie Kollege Löttgen und Frau Demirel hinter dem Präsidium ganz offensichtlich vor dem Hintergrund des hier zur Abstimmung stehenden CDU
Ich finde – da laufen Sie bei mir offene Türen ein –, hier muss jeder mit jedem reden können. Nur, liebe Kollegen von der CDU, unterlassen Sie demnächst doch bitte die gespielte Empörung, wenn wir mal mit der Fraktion Die Linke reden. Erster Punkt.
Zweiter Punkt. Das geht jetzt in Richtung Die Linke. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie fordern von uns allen Ernstes, dass der Verbundsatz angehoben wird, und zwar, wenn ich Ihre Pressemitteilung richtig lese, so weit, dass bei Berücksichtigung des Soziallastenansatzes niemand Nachteile hätte. Ich habe kurz überschlagen. Das würde einer Erhöhung des Verbundsatzes um etwa 2,5 Punkte entsprechen.
Angesichts der Diskussion über Haushaltsdisziplin, angesichts der Diskussion, dass Ihre neuen Partner in Sachen Kommunalpolitik sogar die Erhöhung der Verbundmasse um 320 Millionen € – vielen Dank, Herr Innenminister – ablehnen, würde ich mir anstelle der Fraktion Die Linken oder auch anstelle der Fraktionen von CDU und FDP einmal überlegen, ob denn da die richtigen Partner zu einer Abstimmungsgemeinschaft zusammengefunden haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Lieber Herr Kollege Körfges, mich hat es während Ihrer Rede mehrfach in den Fingern gezuckt. Wir hätten – wir haben es mitgezählt – siebenmal die Chance gehabt, aus unserer Sicht falsche Aussagen zu hinterfragen. Die letzte Aussage ist mir nur wichtig. Sie haben gerade gesagt, wir hätten uns dagegen gewehrt, dass der Ansatz um den Betrag von 320 Millionen € erhöht wird. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir uns dagegen gewehrt haben, dass dies schuldenfinanziert wird.
Wir haben gesagt: Nehmen Sie es bitte aus den Steuermehreinnahmen! – Nur, zu sagen, Herr Kollege, wir hätten uns dagegen gewehrt, ist ebenso falsch wie sieben andere Dinge vorher auch.
Ich nehme es gern zur Kenntnis und nehme gleichzeitig zur Kenntnis, Herr Kollege Biesenbach, dass Sie hier vorgeblich die Systematik des Gesamtdeckungsprinzips des Haushalts nicht verstanden haben. Das war rhetorisch eine nette Nummer, aber inhaltlich vollkommen neben der Kappe, lieber Herr Kollege.
Denn Sie wissen doch: Nach dem Gesamtdeckungsprinzip ist es nun einmal so, dass alles mit allem zusammenhängt und man nicht Verbindlichkeiten mit einzelnen Leistungstatbeständen einfach verquicken und sagen kann: Das ist jetzt schuldenfinanziert, und das habe ich aufgrund von Mehreinnahmen gemacht. Ich weiß, dass Sie das wissen – war aber nett, dass Sie es noch einmal unterbracht haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich in der Sache wirklich noch einmal ganz konkret fragen. Vielleicht hören wir ja gleich noch etwas. Wir machen Folgendes: Wir passen die Daten den aktuellen Lebensverhältnissen vor Ort an,
machen das auf Basis der bestehenden Systematik des GFG. Die Systematik ist nicht geändert, Herr Kollege Löttgen. Beantworten Sie uns und der geneigten Öffentlichkeit und all denen, denen Sie über