Protocol of the Session on January 19, 2011

Ich kann Ihnen heute die Antwort geben: Nein. – Insofern ist es kein Problem, den Auflagen des Verfassungsgerichts nachzukommen. Nur, zum Zeitpunkt der Übertragung ist natürlich noch offen, wie der Haushaltsabschluss am Ende aussieht, den wir noch vornehmen müssen und den wir noch ein paar Monate oder wenigstens ein paar Wochen verschieben.

Das bedeutet: Wir haben das Gericht damals nur darauf hingewiesen, wie sich die Buchungstechnik überhaupt verhält. Das als Arroganz dem Gericht gegenüber darzustellen ist ziemlich weit hergeholt.

Ich kann mir, ehrlich gesagt, auch nicht vorstellen, dass es für die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, was Recht oder nicht Recht ist, eine Rolle spielt, ob er den Hinweis des Finanzministers bzw. der Landesregierung im Ton passend oder weniger passend findet. Wir haben uns sehr offen und ehrlich bemüht, diese Sachlage darzustellen und eben nicht zu vertuschen.

Sie reden heute noch davon, dass bei Ihnen für die WestLB-Rücklage keine Schulden gemacht worden sind. Sie bezeichnen das immer als Haushaltsüberschuss. Sie haben zwar Kredite aufgenommen, aber nur weil Sie die Mittel im Vollzug des Haushalts nicht vollständig ausgeschöpft haben, war das gewonnenes Geld, das Sie dann verwenden konnten. Das ist völlig verfassungsgemäß, da gilt nicht das Wirtschaftlichkeitsgebot. – Das sind schon seltsame Dinge nach dem Motto: Ich lasse mich doch von der Realität nicht in meinem Konzept durcheinanderbringen. Wenn ich es für richtig halte, dann werde ich schon die richtige Bezeichnung dafür finden.

Sie hätten das ganze Elend schon 2005 beenden und sagen können: Wir sind gescheitert, weil der Verfassungsgerichtshof gegen uns entschieden hat.

Was ist in den nächsten Jahren passiert? Man ist zwar unter die Kreditverfassungsgrenze gekommen. Aber warum? Weil Sie das zu kurze Laken über Ihren Kopf gezogen und die kommunalen Füße unten haben herausgucken lassen.

(Beifall von der SPD und von Ministerpräsi- dentin Hannelore Kraft)

Anschließend sind die vor Gericht gegangen und haben den Verfassungsgerichtsprozess gewonnen. Damit war am Ende klar: Sie haben die Verfassung nicht geachtet. Das kann man nicht einfach machen, indem man sagt: Ich nehme es dem anderen ab, ziehe es herüber in meinen Haushalt, stehe dann blendend da, und niemand hat es gemerkt. – Dass man es gemerkt hat, das ist Teil unseres Nachtragshaushalts. Jetzt muss das Konnexitätsprinzip umgesetzt werden. Jetzt haben wir die Lasten. Das habe ich hier schon mehrfach vorgetragen, ich kann es auch gerne wiederholen.

Es geht mir jetzt aber nur darum, dass wir bei der Realität bleiben und deutlich machen: Wir haben einen Haushalt vorgelegt, der nach bestem Wissen und Gewissen den Verfassungsgesichtspunkten entspricht. Wir sind der Auffassung, dass das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht nach wie vor gestört ist. Sie haben offenbar die Einschätzung: Immer wenn die CDU regiert, ist Krise, deswegen können wir dann die Verfassungsgrenze überschreiten.

(Vereinzelt Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Das mag eine Sichtweise sein, für die ich eine gewisse Sympathie entwickeln könnte. Aber so einfach ist das Rezept nicht. Wir haben vorgelegt, jetzt wird entschieden. Das warten wir ab. Wir werden uns an die Auflagen des Gerichts halten und Kreditermächtigungen nicht in Anspruch nehmen. – Danke schön.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Danke, Herr Minister. – Die Redeliste ist damit erschöpft.

Wir kommen zur Abstimmung. – In der Zwischenzeit liegen zwei Entschließungsanträge vor, einmal der Entschließungsantrag der CDU und der FDP Drucksache 15/1143, den Sie alle schriftlich haben. Dann gibt es einen weiteren Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mir ist wohl bewusst, dass Sie diesen noch nicht vorliegen haben; deshalb lese ich ihn vor:

„Der Landtag beschließt:

1. Der Landtag begrüßt, dass die Landesregie

rung unmittelbar nach Bekanntwerden des Beschlusses des Verfassungsgerichtshofs vom 18. Januar 2011 den Landtag unterrichtet hat und erklärt hat, dass sie der Einstweiligen Anordnung Folge leistet.“

(Zurufe und Beifall von der CDU)

Ich bitte darum, den Antrag vorlesen zu dürfen. – Es geht weiter:

„2. Der Landtag erwartet, dass die Landesregie

rung, sobald der Verfassungsgerichtshof in der Hauptsache entschieden hat, die sich daraus ggf. ergebenen Konsequenzen ziehen und den Landtag entsprechend unterrichten wird.“

(Ralf Witzel [FDP]: Oh!)

Dieser Entschließungsantrag befindet sich gerade im Druckverfahren, vielleicht kommt er noch.

Insofern werde ich jetzt zuerst über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 15/1143 abstimmen lassen. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Fraktionen der CDU und der FDP. Wer möchte dagegen stimmen? – Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken. Habe ich vielleicht irgendwelche Enthaltungen übersehen? – Der Antrag ist abgelehnt.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/1145. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linker. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von

CDU und FDP. Habe ich irgendwelche Enthaltungen übersehen? – Damit ist dieser Antrag angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

3 Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 darf nicht

zu Lasten des ländlichen Raums gehen

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/1062

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/1141

Die Beratung eröffnet die antragstellende Fraktion. Herr Engel für die Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes für das Jahr 2011 hat die rot-grüne Landesregierung einen Spaltpilz in die kommunale Familie getragen, wie er schlimmer nicht hätte sein können. Während einige Kommunen exorbitante Zuschläge auf ihre bisherigen Landeszuwendungen erwarten können, sollen zahlreiche Städte und Gemeinden Mittelkürzungen in Millionenhöhe erleiden. Zahlreiche Städte und Gemeinden werden in die Verschuldung oder in die Haushaltssicherung getrieben. Auf der anderen Seite gibt es Kommunen, die 300, 400, an der Spitze sogar fast 800 % höhere Zuweisungen erhalten als im Vorjahr. In Summe verliert dabei insbesondere der ländliche Raum; denn die kreisangehörigen Kommunen sollen im Vergleich zu 2010 rund 133 Millionen € weniger aus der Verbundmasse erhalten. Die Zuweisungen an die kreisfreien Städte steigen hingegen um 148 Millionen €. Kein Wunder, dass sich die kommunalen Spitzenverbände erstmalig nicht dazu in der Lage sahen, eine gemeinsame Stellungnahme zum GFG

Entwurf abzugeben.

Mit der überraschenden Vorlage – das kann man wohl so sagen – des GFG-Entwurfs begeht die rotgrüne Landesregierung einen bislang einzigartigen Vertrauensbruch –

(Beifall von der FDP und von der CDU)

einzigartig deshalb, weil mit dem Erlass – das ist Ritual – vom 3. November 2010 die Orientierungsdaten bekanntgegeben und die Kommunen angehalten wurden, möglichst frühzeitig mit den Haushaltberatungen zu beginnen, die Kommunen also mehr oder weniger in Sicherheit gewogen waren, ihre Haushaltsschularbeiten ohne Argwohn zu machen. Viele haben die Beratungen begonnen. Viele Kommunen haben sie auch abgeschlossen. Die Haushaltssatzungen liegen vor.

Dann kommt einen Tag vor Heiligabend, am 23. Dezember 2010, die Landesregierung mit völlig anderen Daten um die Ecke. Das kann man nur so bezeichnen: um die Ecke kommen. Damit war die gesamte Arbeit vieler Kommunen völlig für die Katz. Ohne Vorwarnung wurde mit einem Schlag die gesamte Arbeit der Haushaltsberatung, der Ermittlung der Daten, der Beratung im Rat und im Kreistag erledigt. Zahlreiche Kommunen wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen. Das ist auch gar kein Wunder.

So viel, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Thema „kommunalfreundliche Landesregierung“. Herr Jäger, das muss ich Ihnen so ins Stammbuch schreiben. Das muss man wirklich anders machen.

(Beifall von der FDP)

Eine Überarbeitung der Grundlagen für den kommunalen Finanzausgleich war natürlich notwendig, musste auch folgen. Aber da gelten folgende Prinzipien: erstens nachhaltig, zweitens mit Augenmaß und aus einem Guss.

Deshalb hatte die alte Landesregierung im Jahr 2008, also vor drei Jahren, ja die ifo-Kommission eingesetzt, in der die geplante Reform unter Berücksichtigung und Beteiligung aller Landtagsfraktionen sowie der kommunalen Spitzenverbände fast zwei Jahre lang vorberaten wurde.

Im ifo-Abschlussbericht steht schwarz auf weiß, dass bei einer Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs zahlreiche – ich wiederhole: zahlreiche – Parameter zu berücksichtigen sind, deren erhebliche Wechselwirkungen genau betrachtet werden müssen. – Das ist wie beim Schachspielen mit Figuren, die untereinander unsichtbar verbunden sind. Wenn man in diesem System isoliert partielle Änderungen vornimmt, führt das unweigerlich zum Chaos und setzt viele Kommunen mit einem Schlag schachmatt.

(Beifall von der FDP und von Bodo Löttgen [CDU])

Das genau ist mit diesem Gesetzentwurf passiert. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann die FDP-Fraktion keine Zustimmung für dieses unprofessionelle Vorgehen geben und auch das Ergebnis keinesfalls tolerieren.

Daher fordern wir die Landesregierung auch auf, den vorliegenden Entwurf noch einmal grundlegend zu überarbeiten.

(Zuruf von Minister Ralf Jäger)

Herr Jäger, wir haben aber die Simulationsrechnung schon. – Letzteres ist insbesondere mit Blick auf den Umgang mit dem Soziallastenansatz anzuraten. Natürlich ist es unstrittig, dass wir hier zu einer Anpassung kommen müssen; das ist gar keine Frage. Die steigenden Sozialausgaben sind ein we

sentlicher Grund für die finanziellen Probleme vieler Städte und Gemeinden. Gleichwohl darf diese Anpassung nicht losgelöst von den Entwicklungen auf der Bundesebene erfolgen. Wir wissen doch, dass im ersten Halbjahr 2011 Entscheidungen aus Berlin zu erwarten sind. Wer vor diesen Entscheidungen einen GFG-Entwurf vorlegt, der macht einen Fehler. Denn das kann sich an der Stelle alles ändern.

Darüber hinaus wissen wir – das ist auch völlig unstrittig –, dass die Soziallasten adäquat bestimmt werden sollen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die doppelte Berücksichtigung einerseits durch die Staffelklassen im Hauptansatz, andererseits durch den Soziallastenansatz selbst. Bei einer Erhöhung des Soziallastenansatzes darf das nicht außer Acht gelassen werden.

Sie haben noch eine zweite Geschichte gemacht, nämlich die Anpassung der fiktiven Hebesätze zur Bestimmung der normierten Steuerkraft. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir hatten damit schon in der ifo-Kommission erhebliche Probleme. Die im GFG-Entwurf vorgesehene simple – sage ich einmal – Anpassung der fiktiven Hebesätze führt dazu, dass Kommunen, die mit ihren realen Steuersätzen aufgrund einer einwohner- und wirtschaftsfreundlichen Standortpolitik unterhalb der festgelegten Werte liegen, massiv benachteiligt werden. Denn bei ihnen wird – das ist bekannt – eine höhere Steuerkraft suggeriert, als tatsächlich vorhanden ist. Damit reduzieren sich auch automatisch die Schlüsselzuweisungen. In der Folge werden sich diese Städte und Gemeinden dazu gezwungen sehen, ihre Steuern zu erhöhen. Und wer bezahlt das? Die Bürger und Betriebe vor Ort.