Zu Recht sind die Verantwortlichen dieser Entwicklung – in erster Linie damals der damalige Innenminister Dr. Wolf – sowohl im Landtag als auch von den Kommunen immer wieder gefragt worden, welche Missstände man denn mit einer doppelten Subsidiarität gemeindewirtschaftlicher Tätigkeit abstellen wolle. Eigentlich kam es nie zu vernünftigen Antworten, man blieb immer im Ungefähr. Es wundert schon, dass damals auch die zahlreichen kritischen Stimmen CDU-geführter Städte und Gemeinden ungehört verhallt sind. Auch diese Städte hatten damals erhebliche Bedenken gegenüber der schwarz-gelben Politik.
Es hätte dann bei einem über mehrere Monate laufenden Gesetzgebungsverfahren durchaus die Möglichkeit bestanden, dazuzulernen und entsprechende Veränderungen vorzunehmen. Leider ging es damals ganz offensichtlich nicht um sachliche Lösungen, sonst wäre man auf einen ganz anderen Weg gekommen. Meiner Meinung nach musste ein rein ideologischer Ansatz umgesetzt werden, und so wurde hier am Ende eine Rechtslage geschaffen, die in keiner Hinsicht befriedigen konnte.
Die Vorteile für die private Wirtschaft waren kaum messbar, da die Stadtwerke bereits zuvor verantwortungsvoll mit ihrem ureigensten Auftrag der Daseinsvorsorge umgegangen sind und das wohl auch in Zukunft tun werden. Die Stadtwerke hingegen wurden in eine nicht zu verantwortende Rechtsunsicherheit entlassen.
Bis heute ist es im Grunde niemandem so recht gelungen zu definieren, was denn eigentlich unter einem „dringenden“ öffentlichen Zweck zu verstehen ist.
Ich glaube, wir könnten hier stundenlange Diskurse darüber abhalten, was sich dahinter verbirgt, ohne es am Ende klären zu können. Genauso war es damals eigentlich bei allen Beteiligten.
Der Gesetzgeber hat mit der letzten Novelle sowohl die Betroffenen als auch die Kommunalaufsicht in einem Zustand der regelrechten Ratlosigkeit hinterlassen.
Vor diesem Hintergrund ist es meiner Meinung nach ein Akt der Vernunft, § 107 Abs. 1 der Gemeindeordnung wieder auf ein für alle verträgliches und erträgliches Maß zurückzuführen. Es besteht bei nüchterner Analyse vor allen Dingen kein Grund, wieder in die Schützengräben zu springen – ich bitte Sie wirklich darum, dies nicht zu tun –, sondern sich stattdessen mit Vernunft diesem Thema zu stellen. Wenn man vor Ort in den Kommunen und Kreisen darüber diskutiert, hört man ganz andere Argumente und erlebt ganz andere Diskussionen. Ich glaube, man sollte sich einfach mal die Kommunen hier zum Maßstab nehmen, die schon wissen, was letztendlich für ihre Bürgerinnen und Bürger wichtig und richtig ist und auf welchen Weg sie sich machen wollen.
Letztendlich geht es auch hier und heute um die Einladung, zum Wohle aller Beteiligten – der Stadtwerke, der Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern – gemeinsam eine Gemeindeordnung zu schaffen, deren Halbwertzeit mehr als eine Legislaturperiode beträgt.
Bezüglich des zweiten Zwecks, meine Damen und Herren, der Einführung einer separaten Vorschrift für die energiewirtschaftliche Tätigkeit der Stadt
werke, § 107a Gemeindeordnung, möchte ich zunächst dem Verband der kommunalen Unternehmen und dem Nordrhein-Westfälischen Handwerkstag meinen Dank aussprechen.
Sie haben durch ihre Einigung bei dieser Vorschrift einen Durchbruch möglich gemacht, der Hoffnung nährt, zumindest diesen Bereich nunmehr dauerhaft zu befrieden und dauerhaft auf eine leistungsfähige Basis zu stellen. Es kann meiner Meinung nach nicht stark genug gewürdigt werden, dass es den beiden Interessenträgern aus zunächst sehr gegensätzlichen Positionen heraus gelungen ist, gemeinsam eine konstruktive Lösung für ein doch sehr konfliktträchtiges Feld des Gemeindewirtschaftsrechts zu finden. Genau das stelle ich mir unter dialogorientierter Politik vor. Hier sieht man: Diese Form ist am Ende erfolgreich und nachhaltig. Ich meine, dass sich dies sehr wohltuend von einem Politikstil abgrenzt, der vielleicht SchwarzGelb ausgezeichnet hat, aber nicht Maßstab unserer Politik ist.
Meine Damen und Herren, warum war damals keine Lösung jenseits ideologischer Schranken möglich? Das fragen sich die Kommunen und ich mich persönlich auch. Mir persönlich – ich war damals Landesdirektor beim Landschaftsverband, Träger vieler kommunaler Unternehmen – wurde immer wieder die Tür vor der Nase zugeschlagen. Wir bekamen selbst auf einfache Fragen keine Antworten. Ich war immer wieder verblüfft, wie man mit diesem Thema umgeht. In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen ein Beispiel nennen: Wir wollten mit unseren neun Kliniken einer Einkaufsgemeinschaft für kommunale Krankenhäuser, die beim Städtetag angesiedelt ist, beitreten. Es wurde uns vom Innenminister schlichtweg verboten, weil dies als ein Widerspruch zum § 107 der Gemeindeordnung zu sehen ist. Es war uns nicht möglich, obwohl wir alle wussten, dass wir uns damit effizienter, vorteilhafter für die Menschen und kostengünstiger aufstellen könnten.
Genauso wurde uns verboten, einer Einkaufsgemeinschaft der IT-Unternehmen beizutreten, die es auch schon gab. Auch dies wurde uns untersagt, immer wieder mit dem gleichen Argument, dies verstoße gegen den dringenden öffentlichen Zweck. Letztendlich würde dadurch der Wettbewerb verzerrt.
Die Argumente waren überhaupt nicht nachvollziehbar. Diese Rechtsunsicherheit hat damals zu einer starken Beschränkung von öffentlicher Tätigkeit geführt. Das wollen wir jetzt beheben, denn das ist dringend notwendig.
Klar ist auch, dass die Räte der Städte und Gemeinden eine besondere Verantwortung haben. Das wissen Sie; das weiß ich auch. Ein dynamischer Energieversorgungsmarkt bietet nicht nur
Chancen, sondern birgt auch Risiken. Aber diejenigen, die da Verantwortung tragen, wissen, wie sie damit umzugehen haben. Letztendlich werden wir die Situation für die Bürgerinnen und Bürger wieder deutlich verbessern können. Wir werden mehr Wettbewerb möglich machen. Am Ende profitieren wir alle davon. – Vielen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe nur noch wenig Redezeit; deshalb komme ich gleich auf den Punkt.
Ich habe in der Anhörung ein Friedensangebot gemacht, weil ich der festen Überzeugung war und immer noch bin, dass dieses Thema einem Kompromiss zugänglich gewesen wäre, der uns alle das Gesicht hätte wahren lassen können. Wir haben uns ja schon bewegt. Zumindest die konkrete Umsetzung der Gemeindeordnung 2007 der christlich-liberalen Koalition hat Änderungsbedarf ausgelöst. Das ist zugestanden; das haben wir ja auch in dem Änderungsantrag deutlich gemacht. Es wäre möglich gewesen, eine dauerhafte, tragfähige Lösung unabhängig von der Frage, wer mit wem regiert, hinzubekommen, dieses Symbolthema, das es zweifelsfrei ist, langfristig abzuräumen. Sie haben sich im Großen und Ganzen dagegen entschieden. In der Anhörung war der Tenor der Wirtschaftsvertreter, Handwerkskammern, insbesondere Freie Berufe, Mittelstand: unausgewogen, einseitig, also ablehnend. Diese Kritik haben Sie mit dem Kompromiss von VKU und Handwerkskammer, den sie auf unser Drängen hin umgesetzt haben, in Wahrheit nicht abgearbeitet.
Ich weiß gar nicht, warum Sie lachen, denn wir haben das beantragt. Selbst zu diesem mickrigen Kompromiss mussten wir euch treiben.
Der Kompromiss ist mickrig, weil es in § 107 der Gemeindeordnung keine Annäherung gibt. Warum hätte der VKU mit ihnen im Rücken das auch tun sollen, die das ja nicht von ihm verlangt haben?
Es steht also heute im Gesetz: Was die freie Wirtschaft, was freie Unternehmer nicht besser und wirtschaftlicher machen können, das soll der Staat machen. Damit wird die Staatswirtschaft zur Regel, und das freie Unternehmertum muss laut Gesetz ihre Spielräume begründen, sodass die Beweislast umgekehrt ist. Diese Beweislastumkehr schwächt den Mittelstand, das Handwerk, die Freien Berufe. Sie verlagern von Privatwirtschaft auf Staatswirt
schaft. Sie entziehen gerade dem Teil der deutschen Wirtschaft Aufträge, um den man uns international beneidet.
Sie schwächen gerade den Teil der Wirtschaft, der in der Krise für Stabilität gesorgt hat. Sie schwächen gerade den Teil der Wirtschaft, der ausbildet und integriert. Sie schwächen gerade den Teil der Wirtschaft, der wie kein anderer Verantwortung lebt und für soziale Marktwirtschaft steht. Sie schwächen soziale Marktwirtschaft und stärken Staatswirtschaft.
Beim § 108a hätte uns – eigentlich hätte das bei Ihnen auch nicht anders sein dürfen – mal die Einschätzung von Experten und Praktikern interessiert. Der Kollege Hauser hat dazu ausführlich Stellung genommen. Darauf haben Sie aber verzichtet,
Die kommunalpolitische Szene hatte bisher keine Chance, sich damit auseinanderzusetzen. Es hat Sie auch nicht interessiert, was die dazu sagen.
Vielfach – das ist richtig, Herr Kollege; das wissen Sie auch – waren die heutigen Aufsichtsräte früher Werksausschüsse – so hieß das vielfach –, wo in den fakultativen Aufsichtsräten natürlich keine Mitbestimmung stattgefunden hat. Da besteht eine Menge Veränderungsbedarf. Und wie das immer so ist: Wenn man vorher nicht miteinander redet, ist erst die Verwunderung und dann die Verärgerung groß. Ich wünsche Ihnen damit sehr viel Freude, aber das haben Sie sich selber zuzuschreiben.
Wer über Stuttgart 21 redet, wer sogar abgeschlossene Verfahren wie bei der CO-Pipeline noch einmal aufmachen will – Mediationsverfahren war das Wort des Wirtschaftsministers –, wer von neuer Offenheit redet, der darf sich nicht bei solch wesentlichen Änderungen auf den Standpunkt stellen, wie Sie es tun – darüber müsse man nicht mehr reden – , der darf nicht die grundlegenden Rechte des Parlaments mit Füßen treten.
Sie haben die Chance verpasst – ich komme zum Ende –, dieses Thema ein für alle Mal im Konsens zu lösen. An uns hätte es nicht gelegen, aber so können wir leider nicht mitmachen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir nicht den Anschlag von Schwarz-Gelb auf die kommunalen Unternehmen gehabt hätten, dann wäre das jetzt womöglich eine Situation, in der ich den Kollegen Wüst ernst nehmen könnte, wenn er nach Gemeinsamkeiten bei diesem Thema ruft.
Sie haben es geschafft, lieber Kollege Wüst, mit wenigen Herrschaften aus der FDP, den Grundsatz „Privat vor Staat“ in einer Art und Weise zur politischen Handlungsmaxime zu erheben, dass es Ihnen gelungen ist, die größte Demonstration in der vergangenen Wahlperiode vor dem Landtag zusammenzubringen: 30.000 Menschen haben Ihnen gezeigt, was sie von „Privat von Staat“ halten.
Das haben Sie gemacht, obwohl wir dieser Bevorzugung der privaten Mitbewerber ganz deutlich widersprochen haben und Ihnen schon damals gesagt haben, Sie schütten, selbst wenn Sie es vermeintlich mit dem Handwerk und dem Mittelstand gut meinen, das Kind mit dem Bade aus; denn – das hat die Beratung zu unserem Gesetzentwurf ergeben – das ist nicht nur faktisch eine Gemeinschaft, die kommunalen Unternehmen, der vor Ort tätige Mittelstand und das Handwerk, sondern die fühlen sich auch so, meine Damen und Herren. Deshalb haben wir allen Grund, dankbar zu sein, dass im Handwerk ein wesentlich größerer Weitblick vorhanden ist als auf dieser Seite des Hauses, meine Damen und Herren.