Protocol of the Session on December 15, 2010

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/935

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik Drucksache 15/867

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/931

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und gebe dem Herrn Abgeordneten Herter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute auf der Zielgeraden die Öffnung des Gemeindewirtschaftsrechts. Das ist eine gute Nachricht für die Stadtwerke, für die anderen Kommunalunternehmen – egal, ob sie aus dem Wohnungsbau kommen, als Verkehrsbetriebe arbeiten oder aus der Abfallwirtschaft kommen – und für viele andere mehr. Das ist eine gute Nachricht für die Städte und Gemeinden im Land. Meine sehr verehrten Damen und Herren, meiner Fraktion und auch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, uns beiden als Koalitionsfraktionen ist wichtig: Es ist eine gute Nachricht auch für Handwerk und Mittelstand und die freien Berufe im Land.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Wir stärken damit nämlich die regionale Ökonomie sowie mittelständische Betriebe und beenden in diesem Lande das Gegeneinander von Handwerk und Mittelstand vor Ort auf der einen Seite und kommunalen Betrieben auf der anderen Seite. Wir beenden auch Ihre Ideologie des „Privat vor Staat“.

Ich will auf vier Punkte kurz eingehen.

Erstens. Mit der Beseitigung der auferlegten Fesseln sichern wir für die gesamte Kommunalwirtschaft im § 107 GO wieder die gleichberechtigte Teilnahme am Wettbewerb.

Zweitens. Insbesondere bei den liberalisierten Märkten der Energieversorgung ist es für uns wichtig, für die dort tätigen kommunalen Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und es dadurch auch hinzubekommen, positive Auswirkungen auf die Endverbraucher zu zeitigen und das Oligopol weniger Energieversorger – nämlich genau vierer – auf dem deutschen Energiemarkt nachhaltig zu brechen.

Ja, auch das ist richtig: Wir wollen dafür die Möglichkeit geben, gemeinschaftlich mehr als bisher in Energiegewinnungs- und -erzeugungskapazitäten einzusteigen, vor allem aber gleichberechtigt in Energiegewinnungs- und -erzeugungskapazitäten einzusteigen. Deshalb sehen wir es mit großer Sympathie, wenn dies geschieht, um sich den entsprechenden Marktentwicklungen anzupassen.

Drittens. Die Liberalisierung der Energiemärkte stellt insbesondere die Stadtwerke mit ihren ökologisch

und dezentral ausgerichteten Geschäftsmodellen vor große Herausforderungen. Diesen großen Herausforderungen wollen wir an dieser Stelle gerecht werden, indem wir mit fairen Wettbewerbsbedingungen für die Klimaschutzziele, die wir als Deutschland zu erfüllen haben und die wir uns auch für Nordrhein-Westfalen vornehmen wollen, entsprechende Grundvoraussetzungen schaffen und die Stadtwerke dabei als enge Partner an unserer Seite wissen.

Viertens. Die Stadtwerke und die kommunalen Unternehmen in diesem Land sind auch verlässliche Partner für Handwerk und Mittelstand.

Sie haben Verfahrensbedenken geltend gemacht – nicht nur heute Morgen, sondern auch im federführenden Ausschuss für Kommunalpolitik. Ihnen geht es darum, zu klären, ob neue Beratungsgegenstände eine erneute Anhörung rechtfertigen. Hierzu möchte ich Ihnen zunächst einmal in der Sache Folgendes sagen:

Die Arbeitnehmermitbestimmung ist erstens Gegenstand des Gemeindewirtschaftsrechts und zweitens keine Frage der Konnexität. Es handelt sich nämlich um eine Kann-Bestimmung. Deshalb haben der Gesellschafter und damit die Kommunen es allein in der Hand, ob sie im Gesellschaftsvertrag eine solche Mitbestimmung einführen wollen oder nicht. Wir schlagen als Gesetzgeber hier vor, ein taugliches Instrument zur Verfügung zu stellen, sodass dann, wenn eine solche Mitbestimmung eingeführt wird, auch auf die Arbeitnehmervertreter voller Durchgriff von den Räten und Vertretungskörperschaften in den Kommunen des Landes möglich ist.

An dieser Stelle gibt es übrigens auch keinerlei Problem mit den kommunalen Spitzenverbänden, wie Sie es gerne suggerieren. Mit ihnen gibt es nicht nur kein Problem, sondern auch keinerlei Diskussion darüber, ob man das machen soll oder ob man es nicht machen soll.

Dieser Punkt ist – so viel zu Ihrer formalen Einlassung – auch Gegenstand der Anhörung gewesen. Herr Dettman von ver.di, Herr Jänig von den Stadtwerken Unna und nicht zuletzt Herr Körfges, der die entsprechende Nachfrage gestellt hat, haben dafür gesorgt, dass das zum Thema dieser Anhörung gemacht wurde. Nach dem, was in dem einschlägigen Gutachten von Herrn Kretschmer steht, ist es damit Gegenstand des Gesetzesverfahrens. Wer dann noch entsprechende Verfahrensanmerkungen macht, liegt meines Erachtens falsch.

Sie machen aber einen weiteren Punkt geltend, der an Absurdität nicht mehr zu überbieten ist. Er beinhaltet den Vorwurf, zu folgenden Dingen sei nicht angehört worden: erstens zum Handwerkskompromiss, zweitens zur Genehmigungspflicht für Auslandsgeschäfte und drittens zum unmittelbaren funktionalen Bezug verbundener Dienstleistungen zur energiewirtschaftlichen Betätigung. Das ist wirk

lich ein Stück aus dem Tollhaus. Sie selber als CDU-Fraktion waren es, die diese drei Punkte in Ihrem Änderungsantrag eingebracht und zur Anhörung gestellt haben.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Wer dann sagt, dazu sei nicht angehört worden, obwohl er selber dafür gesorgt hat, dass zu diesen Punkten angehört wurde, dem kann ich leider nur ins Stammbuch schreiben, dass er sich etwas intensiver hätte damit befassen müssen, welche Änderungsanträge er selber ins Anhörungsverfahren bringt. Das kann ich Ihnen hier leider nicht ersparen. Was Sie da verfahrensrechtlich vorhaben, ist abenteuerlich.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD] und von Hans Christian Markert [GRÜNE])

Letzter Punkt: Der Verdacht drängt sich auf, dass Sie nicht inhaltlich diskutieren wollen und nicht inhaltlich anhören wollen, sondern an dieser Stelle eine reine Verschleppungsstrategie ins Werk setzen wollen – auch deshalb, weil Sie, seit Handwerk und kommunale Betriebe sich geeinigt haben, inhaltlich zum Verfahren nichts mehr beizutragen haben.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Carina Gödecke)

Ihre scheppernde Kriegsrhetorik – das sei der Untergang des Handwerks; „Mittelstandsvernichtungsgesetz“ – geht deshalb unter, weil Handwerk und VKU sich an dieser Stelle geeinigt haben. Wir begrüßen ausdrücklich diese Einigung, die die Herren Moraing und Zipfel miteinander verhandelt haben, und machen sie uns in diesem Gesetzentwurf zu eigen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Dass das nicht zu Ihrer Rhetorik passt, will ich gerne einräumen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir halten es aber nicht mit der Ideologie, sondern mit pragmatischen Lösungen. Eine solche pragmatische Lösung zur Wettbewerbsfähigkeit der Stadtwerke unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen des Handwerks, des Mittelstands und der freien Berufe in unseren Städten ist gefunden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Herter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Mostofizadeh.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunalpolitik wird aus meiner Sicht endlich ein Kapitel zugeschlagen, das die Kommunen in Nordrhein-Westfalen gängeln sollte und die Kommunalwirtschaft an die Lei

ne legen und in der schärfsten Form, die die Bundesrepublik Deutschland kennt, einkreisen sollte. Daher wundert es auch nicht, dass zahlreiche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker insbesondere der CDU die Verabschiedung des heute vorliegenden Gesetzentwurfs als Gesetz geradezu herbeisehnen.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Ich erinnere auch daran, dass es bei der Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts durch CDU und FDP im Jahre 2007 insbesondere CDU-Leute waren, die hier vor dem Landtag demonstriert haben. Hier waren Tausende von Menschen, Stadtwerkevorstände, Sparkassenvorstände.

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

Das waren offensichtlich alles, Kollege Brockes, Staatssozialisten und Mittelstandsvernichter. Das müssen Sie denen ja vor die Füße werfen. Es wundert am heutigen Tage auch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die FDP-Fraktion die einzige Fraktion ist, die samt und sonders an der alten Gesetzeslage festhalten will.

(Beifall von den GRÜNEN)

Selbst die CDU-Fraktion stellt einen eigenen Änderungsantrag zur Abstimmung heute, der die Einführung des § 107a, eines neuen Tatbestandes der energiewirtschaftlichen Betätigung, beinhaltet.

Ich erinnere kurz an die Ursache des Verfahrens. Anfang dieses Jahres hatte Professor Burgi im Auftrag der Wirtschaftsministerin ein Gutachten vorgelegt, das eindeutig und unmissverständlich belegt, dass wir keinen ausreichenden Wettbewerb auf dem Energiesektor, insbesondere im Bereich der Energieerzeugung, haben. Viele Stadtwerke sind quasi Durchleiter von Großunternehmen. Das RWE hat es sich ja heute nicht nehmen lassen, noch einmal darauf hinzuweisen, dass dies auch bei der Steag der Fall ist. Insofern brauchen wir Wettbewerb. Wir brauchen auch eine Stärkung der Stadtwerke, weil andere Kleinunternehmen im Moment nicht auf dem Markt sind, um dieses Oligopol von RWE, EnBW, Vattenfall an der Stelle zu brechen.

Geradezu absurd in dem Zusammenhang ist, dass es ausgerechnet die CDU/FDP-Regierung in Baden-Württemberg ist, die Anteile von EnBW zurückkauft, während Sie sich hierhin stellen und das zarte Pflänzchen Stadtwerke als neuen großen fünften Player hinstellen. Ihre Argumentation ist absurd.

Das passt auch zu dem schauerlichen Schauspiel, das es im Ausschuss gegeben hat. FDP und CDU haben in keiner Weise in der Sache argumentiert, sondern eindreiviertel Stunden lang ausschließlich versucht, Verfahrenstricks herbeizuführen.

Kollege Herter hat die rechtlichen Tatbestände alle geschildert. Dem kann ich mich vollumfänglich anschließen. Es ist grotesk, dass die CDU bei Punk

ten, zu denen sie selbst einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, davon spricht, dass dies nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen sei.

Was mich in der Auseinandersetzung auch erstaunt hat, war, mit welcher Wortwahl und mit welcher Aggressivität aufgetreten wurde. Da war vom Mittelstandsvernichtungsgesetz und Staatssozialismus

(Dietmar Brockes [FDP]: Das wurde in der Anhörung gesagt!)

Sie sind doch gleich dran – die Rede. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Die Kommunen sind kein Staat, sondern öffentliche Einrichtungen, die nicht der Staatsebene angehören. Die Stadtwerke sind als AGs, GmbHs oder möglicherweise als Eigenbetriebe in der Lage, denen Paroli zu bieten.

Jetzt sage ich Ihnen auch, warum uns das so wichtig ist. Wir sind für eine dezentrale Energieversorgung, die eben nicht auf Atomstrom, nicht nur auf alte, konventionelle Energieträger, sondern auf regenerative Energieträger setzt, auf den sogenannten – so sagt unser Fraktionsvorsitzender immer – Häuserkampf, der mit niedrigeren Margen für KraftWärme-Kopplung sorgen kann

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

und dafür sorgt, dass man die Fernwärme nutzt. Das machen die Großen nämlich alles nicht. Sie investieren in Atomkraftwerke, in große OffshoreParks und eben nicht in die dezentrale Versorgung vor Ort. Deswegen ist es so wichtig, dass dieses Gesetz jetzt endlich kommt.

Ich ersehne dieses Gesetz auch herbei – das wurde mir als Vorwurf in der Ausschusssitzung vorgetragen –, damit der Steag-Deal möglich wird. Das sage ich ausdrücklich an der Stelle. Der Steag-Deal muss wirtschaftlich tragfähig sein. Er muss zumindest möglich sein für die Kommunen, weil sich sonst wieder ein großer Player das zusätzlich ans Bein bindet und der Wettbewerb noch mehr in den Keller geht. Das wollen wir Grünen ausdrücklich nicht.