zum Beispiel durch die Steuerreform von SPD und Grünen im Jahre 2000, zum Beispiel durch die Absenkung des Spitzensteuersatzes von 53 auf 42 %, zum Beispiel durch die Unternehmenssteuerreform der Großen Koalition, zum Beispiel durch die Absenkung der Körperschaftsteuer und zum Beispiel durch den Rettungsschirm für die Banken. Dies hat Ihre unsägliche Umverteilungspolitik vorangetrieben, meine Damen und Herren.
Meine Redezeit würde nicht ausreichen, um all Ihre Steuergeschenke an Konzerne und Wohlhabende zu erwähnen. Was dies betrifft, so haben Sie alle unendliche Fantasie bewiesen und in der Vergangenheit dafür erhebliche Energien an den Tag gelegt.
Meine Damen und Herren, dies führte im abgelaufenen Jahrzehnt zu massiven Mindereinnahmen bei den nordrhein-westfälischen Kommunen. Den Zahlen des Bundesfinanzministerium zufolge und unter Berücksichtigung des kommunalen Finanzausgleichs fehlen den Kommunen aufgrund all Ihrer Steuererleichterungen allein in diesem Jahr fast 2,9 Milliarden €. Und seit dem Jahr 2000 liegen die Einnahmeverluste der Kommunen jedes Jahr zwischen 1 und 3 Milliarden €.
Was bringen da die von Ihnen beantragten 300 Millionen € mehr, meine Damen und Herren von SPD und Grünen? – Dies steht keineswegs im Verhältnis dazu. Mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein ist es nun wirklich nicht.
Meine Damen und Herren von SPD und Grünen, auch wenn es zu wenig ist und auch wenn es hier keine Mehrheit für eine umfassende Entlastung der Kommunen gibt, so sollten die Kommunen doch wenigstens diese 300 Millionen € erhalten. Unter anderem deshalb, aber vor allem weil es nur um einen Nachtrag zum Haushalt geht, werden wir den Nachtragshaushalt nicht ablehnen. – Danke schön.
Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Bei noch wenigen verbliebenen Minuten für die Landesregierung möchte ich das GFG wirklich nur sehr kurz begründen und auf das eingehen, was Herr Löttgen und Herr Engel vorgetragen haben.
Man wundert sich schon, wenn man sich daran erinnert, dass wir noch vor wenigen Monaten in diesem Parlament – allerdings in anderen Rollen – darüber gestritten haben, ob es tatsächlich eine kommunale Finanzkrise gibt. Ich kann mich sehr gut daran erinnern, Herr Löttgen, Herr Engel, dass Sie allein die Existenz der Finanznot der Kommunen schlichtweg bestritten haben.
Es ist zu begrüßen, dass wir vor wenigen Wochen in einem, wie ich finde, sehr guten Entschließungsantrag gemeinsam in einer Sondersitzung dieses Parlaments festgestellt haben, dass es ein ernsthaftes Problem bei der kommunalen Finanzierung gibt und wir gemeinsam etwas tun müssen.
Umso weniger verstehe ich dann allerdings die Ablehnung des Nachtragshaushalts 2010, weil damit eigentlich der Grundstein zu einem Konsolidierungsprogramm,
Herr Palmen, wenn Sie schon dazwischen rufen, müssen Sie das ertragen: Wir geben den Kommunen die 300 Millionen € zurück, die Sie – auch in Person – den Kommunen durch die Befrachtung des Konsolidierungsbeitrags zum Haushalt und den Vier-Siebtel-Grundsteuerentzug entzogen haben. Diese 300 Millionen € haben Sie in einem kommunalen Raubzug den Kassen entzogen, um sich damit selbst teilweise zu konsolidieren. Wir geben den Kommunen nur das zurück, was ihnen zusteht – in einer finanziellen Situation, die wirklich dramatisch ist.
dass sich die Liquiditätskredite zwischen 2005 und 2010 von 10 Milliarden € auf inzwischen über 20 Milliarden € verdoppelt haben. Sie haben genauso tatenlos zugesehen – Herr Palmen, das ist auch eine Tatsache –, dass sich die Zahl der Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept
von 63 im Jahr 2009 auf jetzt 167 mehr als verdoppelt hat. Sie haben tatenlos zugesehen, dass 35 Kommunen inzwischen als bilanziell überschuldet gelten müssen bzw. deren Überschuldung in der nächsten Zeit zu erwarten ist.
Diese Situation der kommunalen Finanzausstattung ist so dramatisch, dass gemeinsames Handeln erforderlich ist. Ich habe festgestellt, dass es in diesem Parlament inzwischen zumindest überwiegend eine Gemeinsamkeit bei der Beurteilung der Lage gibt.
Es gibt eine große Einheit über verschiedene Fraktionen hinweg, was die Analyse der jetzigen Situation angeht. Lassen wir einmal die Ursachen weg; dazu habe ich Ihnen gerade einen Vortrag gehalten. Nun geht es darum, daraus die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.
Die erste Konsequenz ist die Soforthilfe für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen in der Größenordnung von 300 Millionen €. Auf einen mit Ihnen gemeinsam gefassten Beschluss hin, Herr Palmen und Herr Löttgen, soll der Haushalt 2011 im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen weitere 300 bis 400 Millionen € als Unterstützung für notleidende Kommunen in Nordrhein-Westfalen vorsehen.
Das alles zusammengenommen sind wichtige Bausteine des Landes in einer schwierigen Situation des Landeshaushaltes selbst. Gegenüber unseren eigenen Kommunen sind wir in der Verpflichtung, Hilfe zu leisten.
Herr Palmen, ich bitte um Ihre persönliche Aufmerksamkeit und Unterstützung: Wenn wir Licht ans Ende des Tunnels bekommen wollen, wenn wir in den 396 Kommunen in welchem Zeitraum auch immer tatsächlich wieder ausgeglichene Haushalte erreichen wollen, geht es nicht ohne die Leistung des Bundes. Der Bund muss für die Sozialgesetze, die er zulasten der Kommunen in Nordrhein-Westfalen beschlossen hat, gelegentlich auch geradestehen.
Unsere Haltung in Nordrhein-Westfalen ist ganz klar: Mindestens die Finanzierung der Grundsicherung ist eine Aufgabe des Bundes und nicht der Kommunen. Diese finanzielle Entlastung wird dringend gebraucht, um Haushaltskonsolidierung in Nordrhein-Westfalen betreiben zu können. Deshalb lautet mein dringender Rat im Sinne von 396 Kommune in diesem Land: Stimmen Sie dem Nachtragshaushalt 2010 zu.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! CDU und FDP schimpfen über die Erhöhung der Neuverschuldung. Ich möchte sachlich auseinandersetzen, wie das Verhältnis von öffentlicher Verschuldung, gesamtwirtschaftlichem Gleichgewicht und privatem Reichtum volkswirtschaftlich zu sehen ist.
Die für den Landhaushalt gültige und aus dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 abgeleitete goldene Regel besagt, dass die Schulden nur bei einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts die Investitionen überschreiten dürfen.
Das ist das letzte Relikt der keynesianischen Hegemonie des Nachkriegskapitalismus oder des Golden Age des Kapitalismus.
Insofern ist die Verschuldungsregel – das muss deutlich gesagt werden – in Gesetz gegossene keynesianische Theorie. Darum laufen Neoliberale aller Couleur wie Sie hier im Landtag – Sie haben es eben wieder gezeigt, meine Damen und Herren von CDU und FDP – dagegen Sturm.
Als im Jahr 1973 das System der festen Wechselkurse von Bretton Woods zerbrach, begann zugleich der Siegeszug der monetaristischen Theorie, die von der Ultrastabilität der Marktwirtschaft ausgeht. Diese leider immer noch an den Universitäten vorherrschende Irrlehre trägt ein gerüttelt Maß an Mitverantwortung für die Verwerfungen der Weltwirtschaftskrise.
Der Monetarismus – also Lohnzurückhaltung, Abbau staatlicher Aktivitäten, Senkung der Unternehmenssteuern, umfassende Deregulierung – hat objektiv abgewirtschaftet und ist in der Bevölkerung zunehmend diskreditiert.
Im Jahr 2009 wird die Schuldenbremse eingeführt, als die Wertwirtschaftskrise längst begonnen hatte und die vermeintlich effizienten Finanzmärkte kollabierten. Die Schuldenexplosion kam nicht von zu hohen Staatsausgaben, sondern von der permanenten Absenkung der Besteuerung hoher Einkommen und Vermögen.
Nun stehen jedem Schuldner Gläubiger gegenüber, die viel zu verlieren haben. Die Zinsausgaben werden daher für sakrosankt erklärt: „Pacta sunt servanda.“ Infrastruktur, Bildung und Soziales aber werden zur Disposition gestellt.
Die Bürgerinnen und Bürger haben große Angst vor dem Staatsbankrott und akzeptieren Haushaltskonsolidierung zu ihren eigenen Lasten als vermeintli
Lesen Sie doch bitte den heute erschienenen Wochenbericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, DIW, zum Thema „Staatsverschuldung und gesamtwirtschaftliche Vermögensbilanz“. Der Untertitel lautet: „Öffentliche Armut, privater Reichtum“
Das private Nettovermögen macht 307 % des Bruttoinlandsprodukts aus, die Staatsverschuldung hingegen nur 73 %. Bei derart hohem Privatvermögen ist die Staatsverschuldung keineswegs dramatisch. Das DIW resümiert – ich zitiere –:
„Insgesamt stellt sich … die intergenerative Belastungswirkung des öffentlichen Gesamthaushalts … aus makroökonomischer Perspektive durchaus entspannt dar.“