Eigentlich hätten wir den Antrag ja schon im Rahmen des vierten Schulrechtsänderungsgesetzes beraten können, Herr Witzel.
In Ihrem Antrag nimmt die FDP zunächst einmal Bezug auf die Anhörung des Schulausschusses vom 3. November. Mir drängten sich beim Durchlesen zwei Eindrücke auf. Entweder die FDPAbgeordneten waren bei einer ganz anderen Veranstaltung oder aber sie haben nicht richtig zugehört. Ich will Ihnen auch einige Belege dafür liefern.
In Ihrem Antrag weisen Sie mit Bezug auf den Städte- und Gemeindebund darauf hin, es habe eine Umfrage unter den Kommunen gegeben – Sie haben sie auch gerade noch einmal zitiert, Herr Witzel –, dass über 90 % der Gemeinden an der freien Schulwahl festhalten wollen.
„Wir haben keine Umfrage bei unserer Mitgliedschaft dahin gehend durchgeführt, welche Mitgliedskommunen im Einzelnen beabsichtigen, die Schulbezirke wieder einzuführen.“
Der zweite Punkt: Die ursprünglichen Befürchtungen – lesen Sie aus dem Städtetag NordrheinWestfalen heraus – seien nicht eingetreten. Ich zitiere noch einmal Herrn Dr. Menzel:
„Für unseren Mitgliedsbereich kann ich das so definitiv nicht sagen. Wie gesagt, haben wir gerade in großen Flächenkommunen gewisse Problemlagen.“
Der dritte Punkt Ihrer Argumentation: Sie stützen sich auf die Elternvereinigungen, die in großer Anzahl eine Wiedereinführung von Schulbezirken ablehnen würden. Ich habe es noch einmal nachgerechnet. Bei den Eltern- und Schülervertretern haben sich sieben für Schulbereichsgrenzen ausgesprochen und fünf dagegen. Bei den Lehrerverbänden – das haben Sie ganz ausgeklammert – ist das Ergebnis in der Anhörung noch eindeutiger gewesen. Es gab sechs Befürworter. Drei waren dagegen. Also Ihre Überschrift „Kommunen lehnen Wiedereinführung von Schulbezirksgrenzen ab“ kann ich nicht nachvollziehen. Sie müssen noch einmal darlegen, wo Sie die abgeleitet haben.
Ganz im Gegenteil, der Städtetag bewertet die Wiedereinführung der Schuleinzugsbereiche – keine Schulbezirke – als positiv. Der Städte- und Gemeindebund spricht davon: Wir können das ausdrücklich begrüßen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ziehen wir also eine Zwischenbilanz! Schon bei der Problemanalyse des FDP-Antrags stellen wir fest, dass dieser völlig verfehlt ist und das Produkt selektiver Wahrnehmung ist.
Weder geht es um Schulbezirke, sondern um Schulbereichsgrenzen, noch um Freiheit oder Zwang, sondern um eine Option für die Kommunen. Es geht auch nicht um die Ablehnung in der kom
Ich komme zum Kernbereich der Diskussion, den Argumenten pro und kontra Schulbereichsgrenzen. Bei der FDP findet man im Antrag Hinweise mit den Begriffen „Schulprofile“ und „Qualitätswettbewerb“.
Das ist natürlich ein rein ökonomisches Modell, was man bei den Liberalen ja durchaus auch vermuten kann. Der Markt ist das Steuerungsinstrument. Schulschließungen sind dann eben Abstimmungen mit den Füßen.
Es gibt aber grundsätzliche Kritik an diesem Modell, Herr Witzel und Frau Pieper-von Heiden. Es gibt keinen empirischen Nachweis, dass mehr Wettbewerb unter den Schulen automatisch auch zu mehr Qualität führt.
Wenn Sie sich einmal stärker mit Institutionenökonomie beschäftigen würden, würden Sie schnell feststellen, dass auch Transaktionskosten zu berücksichtigen sind. Das heißt, mit den Schuleinzugsbezirken wird auch eine bestimmte Entlastung für die Eltern, für die Schüler und auch für die Kommunen vorgenommen. Das hilft also auch.
Das stellt auch eine Art von Unterstützungssystem dar, weil wir weniger Suchkosten und auch weniger Informationskosten haben und weil die Kommunen unter Umständen weniger Investitionskosten haben,
wenn sie nicht immer wieder versuchten, hinter den vermeintlichen Elternwünschen die entsprechenden Bauten hinterherzuliefern.
Der hat ja heute Geburtstag; da kann ich natürlich nicht Nein sagen. Von meiner Seite auch herzlichen Glückwunsch!
Sie sprechen von Transaktionskosten und haben gerade versucht, es darzustellen. Aber ist es nicht wichtiger, anstatt auf solche Kosten lieber auf das Wohl des Kindes und auf die Schwerpunkte für das Wohl des Kindes zu schauen als nur auf diese Kostenrelation?
Völlig richtig, und das ist auch eigentlich mein Ansatz. Ich wollte Ihnen, den CDU-Kolleginnen und -Kollegen, und weniger den Vertretern der FDP, die immer wieder mit ökonomischen Kriterien und mit Bezügen zum Markt handeln, entgegenkommen und mit Ihnen argumentieren. Ich stimme Ihnen völlig zu.
Zu diesem Aspekt, worin das Wohl des Kindes und vor allen Dingen die Chancengleichheit und gerechtigkeit besteht, werde ich gleich noch kommen.
Sie sehen Freiheit immer nur unter dem Aspekt der völligen individuellen Gestaltung. Freiheit heißt aber auch immer, die Rechte der anderen und auch den Aspekt der Gerechtigkeit zu berücksichtigen.
Wir unterscheiden uns grundsätzlich in dem Wertekanon. Sie wissen ja, bei der SPD ist das eben Freiheit, Gleichheit – oder Gerechtigkeit – und Brüderlichkeit,
Ich komme zu meiner Argumentationslinie zurück. Ich empfehle Ihnen, noch einmal einen Blick in das Papier des Städte- und Gemeindebundes von 2006 zu werfen,