Protocol of the Session on December 3, 2010

die für einen persönlich wichtig ist, aber auch für Systeme wie Hochschulen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Das ist kein Widerspruch: Freiheit und Leitplanken oder Regularien. Dadurch bestimmt sich überhaupt unsere Gesellschaft.

Aber zu einem viel wichtigeren Punkt, weil ich wissen möchte, was die FDP-Fraktion und Sie, Herr Hafke, als neuer wissenschaftspolitischer Sprecher denn nun wollen: Die letzte Wahlperiode war sehr bestimmt von der Diskussion über einen Paradigmenwechsel, der hier erzeugt worden sein soll. Ich

habe den zwar nie zu 100 % eruieren können, aber das war Ihr Thema.

Jetzt haben Sie einen Antrag vorgelegt, in dem Sie auf Seite 2 schreiben – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten aus Drucksache 15/671 –:

„Durch ungenaue und uneinheitliche Anforderungskriterien ist der Weg zur Promotion für Fachhochschulabsolventen häufig intransparent ausgestaltet.“

Das verlangt doch – so habe ich den Antrag insgesamt verstanden –, dass wir im Sinne möglicher Absolventinnen und Absolventen über das Hochschulgesetz etwas regeln sollen.

Da wir uns bei dieser Plenardebatte auch im Bereich der Jahrgedächtnisse bewegen, will ich in diesem Zusammenhang an eine Kleine Anfrage erinnern, die im vergangenen Jahr am 1. Dezember durch den Minister für Innovation, Wissenschaft und Forschung …

Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Brinkmeier zulassen?

Herr Dr. Brinkmeier, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Schultheis. Herr Schultheis, können Sie sich denn vorstellen, dass es für Initiativen im Bereich der Hochschulen – wie wir das jetzt zum Beispiel beim Thema „Promotionen“ oder beim Thema „Familienfreundlichkeit“ haben – auch Vereinbarungen oder Zielsetzungen geben könnte, die nicht gleich einengende Maßnahmen gesetzlicher Art bedeuten? Das ist ja wohl der Kernpunkt unserer Debatte. Da haben Sie andere Vorstellungen als wir. Können Sie sich also vorstellen, dass das auch außerhalb einer Hochschulgesetzregelung gehen könnte?

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Dr. Brinkmeier, ich kann mir sogar sehr viel vorstellen. Ich habe da genügend Fantasie. Das braucht man ja auch in der Politik. Ich bin nicht so eingeengt wie manche hier im Saale vielleicht.

Es geht nicht um Einengung, sondern es geht um Ermöglichung. Wenn ich mehr Familienfreundlichkeit und mehr Angebote dafür in den Hochschulen schaffe, indem ich die Hochschulen motiviere, aber damit auch den Rechtsrahmen, die Verlässlichkeit

formuliere, dann enge ich nichts ein, sondern ich ermögliche mehr.

Hier geht es ja auch darum. So verstehe ich den Antrag von Herrn Hafke. Sonst fällt nämlich das, was er mündlich vorgetragen hat, und das, was er schriftlich vorgelegt hat, weit auseinander. Ich verstehe ihn so, dass wir für mögliche Absolventinnen und Absolventen, die an den Hochschulen in Kooperation mit den Universitäten promovieren wollen, die Bedingungen verlässlicher gestalten. Das ist das Anliegen.

Jetzt komme ich noch einmal auf meine Kleine Anfrage vom letzten Jahr zurück und auf die Antwort des damaligen Ministers für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie in Drucksache 14/10559. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten aus dieser Antwort auf die Kleine Anfrage vom 1. Dezember. Unter 2. habe ich gefragt:

„Wie ist insbesondere sichergestellt, dass die kooperativen Promotionsstudien nachhaltig – bestenfalls vertraglich geregelt – implementiert sind und nicht nur vom ‚goodwill‘ der jeweiligen Universität abhängen?“

Herr Pinkwart antwortete:

„Die Landesregierung hat keinen Anlass, am guten Willen der beteiligten Universitäten zu zweifeln.“

Was ist das für eine Antwort, vor allen Dingen, wenn ich hier den Wunsch von Herrn Hafke vernehme, dass wir doch etwas regeln sollen?

Unter 3. – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten nochmals aus der gleichen Drucksache – heißt es in der Frage:

„Welche zusätzlichen Prüfungsleistungen haben die Absolvent(inn)en der Diplom- bzw. Bachelorstudiengänge der Fachhochschulen zu erbringen, damit sie kooperativ promovieren können?“

Die Antwort:

„Die zu Frage 1. unter a) genannten Vereinbarungen enthalten Bezugnahmen auf § 67 Abs. 4 Satz 1 Buchstabe b) Hochschulgesetz. Ich gehe davon aus, dass die geforderten Leistungen im Einzelfall festgelegt werden.“

Ich sage Ihnen einmal etwas salopp: Das ist alles Lala, was der Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie damals geantwortet hat.

Jetzt geht es darum, mehr Verbindlichkeit einzuführen. Da sind wir sehr an Ihrer Seite und an der Seite der jungen Menschen, die an den Fachhochschulen studieren und dann auch promovieren wollen. Deshalb spricht nichts gegen kooperative Promotionen. Wir waren schon vor dem jetzt gültigen Hochschulgesetz dafür. Kooperative Promotionen waren auch schon vor dem Hochschulgesetz der letzten Wahl

periode möglich. Wir sind auch für gemeinsame Graduiertenschulen von Universitäten und Fachhochschulen. Auch das ist kein Problem. Wir können uns ein Promotionsrecht auch im Bereich der Masterstudiengänge vorstellen, wo es eine Verbindung von Forschung und Lehre gibt, die sehr oft als gemeinschaftliche Aktivitäten der Universitäten und der Fachhochschulen organisiert sind.

Das wollen wir im Ausschuss gerne mit Ihnen diskutieren. Ich finde es gut – Herr Hafke, ich habe das in Ihrem Antrag als Hidden Message aufgenommen –, dass man den Paradigmenwechsel hier doch ein ganzes Stück modifizieren will. Wir fordern Sie dazu auf. Dann könnten wir gemeinsam eine ganze Reihe von guten Gesetzen beschließen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schultheis. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schulze.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Beschreibung dessen, welche Probleme wir bei den kooperativen Promotionen an den Hochschulen haben, sind wir uns hier im Haus sicherlich alle einig.

Was ich nicht so ganz nachvollziehen kann, ist der Zeitpunkt Ihres Antrags. Soweit ich es in Erinnerung habe, war Herr Prof. Dr. Pinkwart – auch Mitglied der FDP – in den letzten fünf Jahren für dieses Thema zuständig. Sie hätten sehr viel Zeit gehabt, dort etwas auf den Weg zu bringen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Kollege Schultheis hat gerade noch einmal dargestellt, wie die damalige Haltung Ihrer Fraktion war. Dass Ihnen das Thema so kurz nach dem Regierungswechsel plötzlich auf den Nägeln brennt, verwundert schon etwas. Es hat meines Erachtens keine zusätzliche Brisanz erfahren; es ist aber ein wichtiges Thema, das wir natürlich gerne mit Ihnen diskutieren.

Die Landesregierung setzt sich ohne Wenn und Aber für einen barrierefreien Zugang qualifizierter Fachhochschulabsolventen zu Promotionen ein. Wir wollen, dass der Promotionszugang transparenter wird, dass er nachvollziehbarer gestaltet wird. Wir prüfen gerade gemeinsam mit den Fachhochschulen, was wir tun können, um dies zusätzlich zu fördern. Wir können uns vorstellen, dass ein erster Anknüpfungspunkt die Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind. Aber wir nehmen Ihre Anregungen auch gerne auf und nehmen diese Diskussion mit in das Hochschulgesetz. Nach dem von der CDU ist dies heute das zweite Angebot, den Dialog wirklich aufzunehmen. Ich freue mich sehr darüber.

Die ganze Diskussion wird angeregt und unterstützt durch den Wissenschaftsrat, der im Juni dieses Jahres Empfehlungen zur Differenzierung der Hochschulen vorgelegt hat. Diese Empfehlungen haben Sie offensichtlich auch zur Kenntnis genommen; denn der Begriff der Kooperationsplattform stammt ja aus dem Papier des Wissenschaftsrats. Leider lehnt der Wissenschaftsrat aber ein partielles Promotionsrecht für die Fachhochschulen ab. Das steht auch in diesem Papier. Man sollte vielleicht ein bisschen weiterlesen.

Frau Ministerin, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Brinkmeier zulassen?

Nein, am Freitagnachmittag nicht mehr.

Der Wissenschaftsrat hat – wie gesagt – das partielle Promotionsrecht abgelehnt. Auch das ist ein Thema, das wir weiter diskutieren wollen.

Wir wollen, dass die Fachhochschulabsolventen promovieren können. Wir finden das sehr sinnvoll. Es gibt zum Beispiel von der Bundesregierung eine sehr sinnvolle Unterstützung in den Kooperationsplattformen, wo ausdrücklich die gemeinsame Promotion – also nicht die Promotion nur an der Universität – von FH und Universität gefördert wird. Das sind sinnvolle erste Anreizpunkte.

Von einer FDP zu hören, dass sie nicht über freiwillige Anreize gehen möchte, sondern über stärkere Regularien, das finde ich sehr interessant. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Schulze. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/671 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende unserer heutigen Sitzung.

Die nächste Sitzung findet statt am Mittwoch, dem 15. Dezember 2010, 10 Uhr.

Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen, ruhigen Nachmittag. Viel Freude am Wochenende!

Die Sitzung ist geschlossen.