Protocol of the Session on December 3, 2010

Schauen wir uns einmal den Gesetzentwurf an. In dem Gesetzentwurf vom 23. November heißt es unter „Lösungen“:

„Zur Stärkung der Motivation der Politik und der Verwaltung in den betroffenen Kommunen sollte daher das gesetzliche Verbot der Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten mit einer längeren Laufzeit als dem Zeitraum … aufgehoben werden.“

Unter „Auswirkungen auf die Selbstverwaltung“ steht:

„Die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände wird durch diese Maßnahme nicht berührt …“

Ich sage Ihnen voraus, dass die Schulden weiter ansteigen werden.

Aber das Schönste sind die Sätze in der Begründung. In der Begründung heißt es:

„… bietet die Aufhebung der Frist … die Möglichkeit, Haushaltssicherungskonzepte mit einer Laufzeit über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung hinaus grundsätzlich genehmigungsfähig zu machen.“

Dann kommt es:

„Voraussetzung der Genehmigung im Einzelfall bleibt aber die Wiederherstellung des Haushaltsausgleiches zum nächstmöglichen Zeitpunkt …“

Da ich schon ein bisschen länger dabei bin, viele Jahre im Präsidium des Städte- und Gemeindebunds gesessen habe und selbst zehn Jahre Stadtdirektor war, möchte ich einmal die Fakten offenlegen.

(Zuruf von der SPD)

Von den 12.680 Städten, Kreisen und Gemeinden in der Bundesrepublik haben 428 Städte, Kreise und Gemeinden, die Städteregion und die beiden Landschaftsverbände bei uns 53 Milliarden €

Schulden. Das ist die Hälfte des Betrags in der ganzen Bundesrepublik. Spitzenreiter unter diesen Schuldeninhabern sind 185 Städte, Gemeinden und Kreise mit, wie Sie eben gesagt haben – das ist ei

ne mir neue Zahl –, Kassenkrediten in Höhe von fast 21 Milliarden €. Das ist ein Drittel der kommunalen Verbindlichkeiten; die sind in den letzten acht Jahren von 2 Milliarden € auf 21 Milliarden € angestiegen.

Das hat zwei große Gründe: die fünf großen sozialen Lasten, die unsere Städte und Gemeinden zu tragen haben – diese Soziallast ist deutlich höher als in der übrigen Bundesrepublik –, aber auch eigene Fehler. Ich wiederhole: 12.232 Städte etc. haben so viele Schulden wie unsere 428:

53 Milliarden €.

Jetzt möchte ich die fünf Großen nennen, die 43 % dieser Schulden- und Kassenkredite haben: Das sind Essen, Duisburg, Oberhausen, Wuppertal und Dortmund. Sie kommen ja aus Duisburg, Herr Minister. Ich kann mich daran erinnern, dass 1992 die damalige Stadtkämmerin von einer unentrinnbaren Schuldenfalle sprach. Sie haben seit 1992 in Duisburg die Erfahrung damit, dass Sie einen nicht ausgeglichenen, einen Nothaushalt haben. Alle Bemühungen der Vorgängerregierung unter Herrn Steinbrück, der bis 2005 im Amt war, das zu ändern, haben nichts genutzt.

Ich komme zu einer Bewertung der Dinge, die uns da drücken. Angeblich soll es möglich sein – so steht es in der Begründung –, allein die Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Aufsichtsbehörden zu schaffen, um sicherzustellen, dass denen jetzt nachhaltig geholfen werden kann.

Im zweiten Schuldenreport der Bertelsmann Stiftung steht drin, dass auch ein Grund für die Verschuldung die Tatsache ist, dass die Kommunalaufsicht des Landes jahrelang den Weg der Verschuldung mitgegangen ist.

(Beifall von der CDU)

In dem Papier „Wege aus der Schuldenfalle – Forderungen der Städte des Ruhrgebiets und des Bergischen Landes zur Gemeindefinanzpolitik“ heißt es:

„So wurde das Haushaltsverhalten zahlreicher Städte in der Vergangenheit nicht immer mit der rechtlich gebotenen Konsequenz kontrolliert bzw. sanktioniert. Da die politikexterne, einzig an rechtlichen Grundsätzen orientierte Kommunalaufsicht im bestehenden schuldenrechtlichen Institutionengefüge den wichtigsten „Damm“ gegen die ausgabensteigernde Anspruchsinflation … darstellt, ergibt sich aus der unzureichenden Konsequenz bei der Haushaltskontrolle eine Mitverantwortung an der finanziellen Lage.“

Ich komme bei dieser Bewertung zu der einzigen Lösung, die wir haben. Sie begann richtig – das haben alle Kollegen so gesagt – am 29. Oktober und wurde in unserem gemeinsamen Beschluss niedergelegt, der drei Forderungen enthielt. Die erste Forderung hieß: Bund, du hast uns 1982 die Soziallas

ten übertragen. Gib uns die Hälfte wieder, und zwar jetzt!

Die zweite Forderung lautet – das haben wir hineingeschrieben, das hat auch der Landesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung, Oberbürgermeister Hunsteger-Petermann aus Hamm gesagt: Eine Gesetzesänderung muss eingebettet sein in eine Gesamtkonzeption zur Lösung der strukturellen Finanzkrise – bestehend aus Hilfen des Bundes, des Landes und eines eigenen Konsolidierungsbeitrags der Kommunen.

(Beifall von der CDU)

Dafür müssen wir Grundlagen schaffen.

Ich habe noch zwei Punkte. Herr Herter, vielleicht sollten Sie sich demnächst etwas besser vorbereiten. Zu Ihrer Information: Die Schuldenbremse beim Bund gilt bereits ab 2015, die Schuldenbremse bei den Ländern gilt ab 2020. Herr Minister, Sie haben eben gesagt, wir wären unter den 16 Bundesländern das einzige Land in der Bundesrepublik, das neben Sachsen-Anhalt diese Regelungen hätte. Ich kenne mindestens sieben Bundesländer, in denen Sie jeden Cent Kassenkredit genehmigt bekommen müssen. Das heißt, da kann keiner 21 Milliarden € Kassenkredite ohne Genehmigung aufnehmen.

(Beifall von der CDU)

Wenn man das nebeneinander stellt, haben wir in fast allen Bundesländern in ähnlichem Sinne stringente Regelungen, die das verhindern. Wir werden das diskutieren und in der Anhörung sehen, was die Experten sagen. Sie werden es beschließen.

Aber ihre Aussage wird nicht in Erfüllung gehen. Ich sage voraus: Wir werden mehr Schulden haben, wenn es nicht gelingt, den Bund dazu zu bekommen – ich stehe uneingeschränkt dazu –, die Hälfte der sozialen Lasten, nämlich 21 Milliarden €, nach Rechnung dieses Jahres von uns zu übernehmen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU – Karl Schultheis [SPD]: Wer hat denn da die Mehrheit? – Manfred Palmen [CDU]: Ihr könnt ja mithelfen! – Karl Schultheis [SPD]: Viel Erfolg bei Frau Mer- kel!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Palmen. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Körfges das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich dem allgemeinen Ansinnen freudig an. Auch ich sowie die gesamte SPD-Landtagsfraktion wirken gerne – wie wir es uns alle gegenseitig versprochen haben – daran mit, auf Bundesebene die notwendigen Korrekturen in Richtung auf Mitfinanzierung der

sozialen Belastungen unserer Kommunen herbeizuführen. Aber das ist so selbstverständlich wie irgendetwas nach unserer Sitzung.

Herr Kollege Palmen, ich finde es verdienstvoll, dass Sie in dem letzten Auftritt – die Vorgängerregierung war schon abgewählt – vor dem Städtetag sehr deutlich eine Analyse der Ist-Situation vorgenommen haben. Es steht Ihnen auch gut an, dass Sie die Blicke in die Vergangenheit richten. Wir richten sie eher in die Zukunft.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Meine Damen und Herren, an der Stelle sei mir die Frage erlaubt: Wenn das alles in der Vergangenheit mit unserer Kommunalaufsicht so toll war, wie erklärt sich dann die desaströse finanzielle Situation in unseren Kommunen? Die Kommunalaufsicht hat zumindest nicht dabei geholfen, dass sich die Situation verbessert hat, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD – Manfred Palmen [CDU]: Die wäre noch schlechter!)

Sie sagen, die wäre noch schlechter. Nein, das zeigt, dass sie den Blick immer nur in die Vergangenheit richten, obrigkeitsstaatlich geprägt, ein bisschen an Eingriffsverwaltung orientiert. Sie symbolisieren das quasi als Person, Sie sind sozusagen der „Johannes Heesters der Kommunalfeindlichkeit“ in Nordrhein-Westfalen, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD)

Hätten Sie doch an der Stelle genau hingehört, Herr Kollege Palmen: Es geht nicht darum, Kommunalaufsicht aufzugeben, es geht auch nicht darum, Willkür und Beliebigkeit einzuführen. Die Kritik der Kolleginnen von der Linken – sie kritisieren von der anderen Seite: Warum wollt ihr diese böse Aufsicht noch? – zeigt, dass wir genau das nicht vorhaben, hier Willkür und Beliebigkeit einkehren zu lassen.

Wir wollen die Möglichkeiten schaffen, dass unsere Kommunen ihre Ressourcen auch in Richtung auf eine nachhaltige Finanzpolitik vernünftig einsetzen können.

(Beifall von der SPD)

Ich nenne Ihnen jetzt einmal ein paar Beispiele. Es ist ein Unding, dass gerade arme Kommunen im Nothaushaltsrecht nicht in Prävention investieren dürfen, obwohl die Folgekosten ungleich höher wären als diese Investitionen.

(Beifall von der SPD – Bodo Löttgen [CDU]: Das ist vollkommener Unsinn!)

Es ist genauso ein Unding, dass wir an einigen Stellen erforderliche energetische Gebäudesanierungen und selbst die Investitionen in umweltfreundliche und sparsame Beleuchtung in den Kommunen nicht hinkriegen, weil das mit dem geltenden Kommunalaufsichtsrecht nicht zu vereinbaren ist. Warum können gerade die Kommunen, die es am nötigsten

haben, ihre Eigenanteile für Förderprogramme nicht erbringen? Weil da die Kommunalaufsicht einschreiten muss. Das war doch auch aufseiten der Kommunalaufsicht kein Vergnügen. An der ein oder anderen Stelle wäre – wir sind seit langem fraktions- und parteiübergreifend im Dialog mit Regierungspräsidenten – die Kommunalaufsicht bereit dazu gewesen, Dinge zu ermöglichen. Daran wurde sie durch das geltende Gemeindehaushaltsrecht gehindert. Wir sind doch nicht allein darauf gekommen, es so zu handeln. Das ist ein Zeichen dafür, dass sowohl CDU als auch FDP den Bezug zur eigenen kommunalen Basis verloren haben.

(Kai Abruszat [FDP]: Oh!)

Mir liegt die Presseerklärung des Städtetages zu unserem Vorschlag vor, Herr Abruszat. Darin wird unser Vorhaben ausdrücklich, und zwar einstimmig – mit FDP- und CDU-Stimmen –, begrüßt. Ihre Leute haben auch zugestimmt, weil sie sehen: Die Zeit eines Obrigkeitsstaats ist vorbei. Sie haben sich mit dem Begriff „stumpfes Schwert“ selbst verraten. Wir wollen den Kommunen gegenüber keine Schwerter mehr, sondern konkrete Hilfestellung, Unterstützung, ein gemeinsames Vorgehen – nicht weil es so schön ist, sondern weil wir unseren Kommunen durch die Eröffnung von zusätzlichen Handlungsspielräumen Nachhaltigkeit ermöglichen wollen.

(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])