Protocol of the Session on December 3, 2010

Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Löttgen, ganz abgesehen davon, dass die verspätete Einbringung von Haushalt und GFG darauf zurückzuführen ist, dass wir uns noch mit Ihren Altlasten zu befassen haben,

(Bodo Löttgen [CDU]: Oh ja!)

frage ich Sie: Sind Sie bereit, mir zuzustimmen, dass unter anderem der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung, der KPV, seinen Haushalt am 14. Dezember durch den Rat der Stadt Hamm verabschieden lässt und dass auch der Kollege Makiolla im Nachbarkreis Unna seinen Kreishaushalt in der nächsten Woche durch den Kreistag entsprechend beschließen lassen will? Und raten Sie jemandem zu, gegen diese Haushalt zu stimmen, etwa weil die Grundlagen nicht bekannt sind?

Frau Präsidentin, können Sie mir sagen, welche der beiden Fragen ich jetzt beantworten soll?

(Beifall von der CDU)

Herr Abgeordneter, das kann und will ich Ihnen nicht sagen. Der Abgeordnete Herter war aufgerufen, nur eine Frage zu stellen. Suchen Sie sich eine aus.

Es tut mir wirklich leid, Herr Herter, aber ich kann jetzt von hier aus nicht entscheiden, welche Ihrer beiden Fragen ich beantworten soll. Da müssen Sie sich schon entscheiden.

Wenn wir schon mal bei dem Thema sind, Herr Mostofizadeh: Sie setzen sich hier hin und lächeln nett bei diesem Thema. Ich will Ihnen nur mal sagen, was die Grünen im Moment in der Lage sind zu leisten. Die Grünen reden von Windkraft, aber sie bekämpfen die nötigen Stromleitungen. Die Grünen reden vom Ausbau der Schiene, aber sie blockieren neue Bahnhöfe. Sie reden vom Sport, aber sie bekämpfen Olympia 2018. Sie reden von der Wasserkraft, aber sie bekämpfen Pumpspeicherkraftwerke. Und Sie reden hier in NordrheinWestfalen von Nachhaltigkeit, aber bringen einen Nachtragshaushalt mit 9 Milliarden € Neuverschuldung ein. Das ist scheinheilig, unglaubwürdig und am Ende grün!

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Sehr geehrter Herr Herter, vielleicht kann ich Ihnen eine Ihrer Fragen beantworten. Sie und auch Herr Mostofizadeh haben eben auf ein Gutachten von Prof. Junkernheinrich hingewiesen. Wir waren auf den gleichen Veranstaltungen. Das, was Sie heute als Lösungsansatz einbringen, steht in krassem Gegensatz zu dem, was die Professoren Junkernheinrich und Lenk als Lösungsvorschlag auf den Tisch gebracht haben.

(Minister Ralf Jäger: Das stimmt nicht!)

Laut allen Vorträgen von Junkernheinrich und Lenk zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit ist es das vordringliche Ziel, den Haushaltsausgleich so rasch wie möglich zu erreichen. Mit Ihrem Gesetzentwurf entfernen Sie sich aber mit Siebenmeilenstiefeln von diesem Ziel.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Herr Kollege Löttgen, gestatten Sie dem Abgeordneten Mostofizadeh auch noch eine Zwischenfrage?

Aber sehr gern.

Bitte schön.

Herr Kollege Löttgen, dass ich mich freundlich lächelnd hinsetze, werden Sie wahrscheinlich nicht bemängeln. Aber was hatte der Angriff, den Sie eben gegen uns geritten haben, eigentlich inhaltlich mit dem Thema zu tun?

Ich will das gerne wiederholen: Sie reden von Nachhaltigkeit. Das ist einer Ihrer Grundsätze. Können Sie, Herr Mostofizadeh, mir aber erklären, wie Nachhaltigkeit und Neuverschuldung – insbesondere bezogen auf Generationengerechtigkeit – zusammenpassen? Das können Sie nicht. Noch einmal: Das ist scheinheilig, unglaubwürdig und am Ende grün.

Laut ihrer Pressemitteilung vom 23. November 2010 machen SPD und Grüne – Zitat – „mit ihrem Gesetzentwurf den Weg frei für individuelle Konsolidierungsstrategien für notleidende NRW-Kommunen“.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren der Regierungsfraktionen: Wenn Sie dies wirklich wollen, warum schreiben Sie es dann nicht in das Gesetz hinein?

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Ergänzt durch weitere sinnvolle Regelungen könnten wir uns dies durchaus vorstellen. Einer vorbehaltlosen Zeitverlängerung beim Haushaltsausgleich, einer Regelung, bei der jeglicher Maßstab abhandengekommen ist, und einem Gesetz, dass schlussendlich zu weiterer Verschuldung der Kommunen führen kann, wird die CDU-Fraktion jedoch keinesfalls zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Löttgen. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Abruszat das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gegenteil von „gut“ ist „gut gemeint“ – und so habe ich den Gesetzentwurf von Rot-Grün verstanden. Er ist gut gemeint, aber eben nicht gut. Er ist vor allem ein populistischer Schnellschuss aus der Hüfte. Ich möchte Ihnen folgende Gründe vortragen, aus denen wir von der FDP-Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen.

Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, haben die Hoffnung, dass die Zahl der Nothaushaltskommunen durch die von Ihnen geplante Gesetzesän

derung zurückgeht. Sie werden sich sicherlich auch medial dafür feiern lassen und das als Erfolg verkaufen. Aber letztendlich ist das nur ein kosmetischer Erfolg; es ist bloße Statistik und Augenwischerei. Es ändert nämlich nichts an der tatsächlichen Situation bei den Kommunen vor Ort, weil es durch diesen Gesetzentwurf keinen substanziellen und nachhaltigen Erfolg bei der Verbesserung der Kommunalfinanzen gibt.

Außerdem setzen Sie ein falsches Signal nach innen. Würde Ihr Gesetzentwurf Wirklichkeit, dann würden Sie damit den notwendigen Spardruck bei den Kommunen als Konsolidierungshilfe aussetzen, denn es entfällt die disziplinierende Wirkung, die die Vierjahresfrist zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten nun einmal hat. Es ist eine unumstößliche Tatsache: Klare Vorgaben bei der Haushaltssanierung helfen vielen Räten und Kreistagen gegen allseits aufkommende Begehrlichkeiten. Deswegen ist es wichtig, dass es hier klare Regeln gibt.

Meine Damen und Herren, Sie setzen mit dem Gesetzesentwurf ein falsches Signal nach außen, nämlich nach Berlin. Wir waren uns auf der Sondersitzung des Landtages am 29. Oktober alle einig: Der Bund muss sich bei den Kommunalfinanzen stärker engagieren. Er soll sich dynamisch zur Hälfte an den Sozialkosten beteiligen. – Mitten in dieser wichtigen Verhandlungsphase – der Kollege Löttgen hat darauf hingewiesen –, in der wir aus Berlin Geld einfordern, signalisieren Sie nach Berlin: Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sollen ihre Haushaltskonsolidierungsbemühungen verschieben, sollen die Voraussetzungen zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten lockern. – Ich kann mir lebhaft vorstellen, was Bundesfinanzminister Schäuble davon hält, wenn am Ende vor dieser Kulisse eine Verhandlung erfolgen soll. Ich glaube, dass das wenig hilfreich ist.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Darüber hinaus degradieren Sie die Kommunalaufsicht zu einem stumpfen Schwert. Das Land beraubt sich ohne Not einer wichtigen Möglichkeit der Rahmensetzung. In Zukunft müssen wir auf Vorgaben der Exekutive setzen und können nicht mehr hier im Plenum die entsprechenden gesetzlichen Instrumentarien nutzen. Wir übertragen sozusagen die Setzung der Rahmenbedingungen für den Haushaltsausgleich auf die Exekutive, auf den Erlassweg. Insofern degeneriert sich der Landtag als Gesetzgeber selbst. Das berührt, finde ich, auch das Selbstverständnis der Kommunalpolitiker hier im Hause.

(Beifall von der FDP)

Das ist ebenfalls ein Punkt, weswegen wir mit dem Gesetzentwurf Schwierigkeiten haben.

(Ralf Witzel [FDP]: Sehr richtig!)

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf kommt auch zur absoluten Unzeit. In Kürze erwarten wir die Ergebnisse der Professoren Junkernheinrich und Lenk und damit wichtige Beiträge für die Konsolidierungshilfen von Kommunen. Wir werden umfangreich über neue Rahmenbedingungen des Haushaltsrechts sprechen müssen. Ich nenne das Stichwort „Evaluierung des neuen kommunalen Finanzmanagements“ und viele andere Dinge mehr.

Deswegen ist es aus unserer Sicht richtig, dass unsere Kommunen eine sorgfältige umfassende Reform aus einem Guss brauchen, ein integriertes Gesamtkonzept zum Thema „Kommunalfinanzen“, das neben den berechtigten Interessen der Kommunen eben auch die Belange des Landes und der Kommunalaufsicht einschließt.

Das, was wir nicht brauchen, ist das, was Sie jetzt vorhaben, nämlich einen Gesetzentwurf, der auch handwerklich den Charakter eines Stückwerks aufweist, weil er unvollständig ist, weil er etwas vor die Klammer zieht, was eigentlich in eine ganzheitliche Form gehört, und weil er zu sehr von hektischem Aktionismus

(Beifall von der CDU)

statt von sorgfältiger Gesetzesarbeit geprägt ist.

Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir seitens der Freien Demokraten mit diesem Gesetzentwurf unsere Schwierigkeiten. Ich freue mich trotzdem auf eine interessante Debatte im Ausschuss und rate dringend dazu, eine Reform aus einem Guss und nicht etwas Einzelnes, hektisch und wenig sorgfältig Formuliertes

(Beifall von der CDU)

zu präsentieren. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Abruszat. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Demirel das Wort. Bitte, Frau Kollegin.

Danke schön. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kommunen brauchen wieder mehr Luft zum Atmen. Die Verfassung unseres Landes garantiert ihnen diese Selbstverwaltung. Die Politik der neoliberalen Exzesse nimmt ihnen dieses Recht wieder weg.

Meine Damen und Herren, Haushaltssicherungskonzepte, die eine Konsolidierung des Haushalts in einem Zeitraum von mehr als drei Jahren vorsehen, sollen nun genehmigt werden können. Das ist der Ansatz von SPD und Grünen, um den Kommunen wieder mehr Spielraum zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu geben. Das geht in die richtige Richtung, denn die strukturellen Probleme der kommunalen Fi

nanznot lassen sich schon gar nicht in einem Zeitraum von drei Jahren lösen.

Das genügt aber nicht, werte Kolleginnen und Kollegen. Denn auch ein längerer Genehmigungszeitraum ändert nichts daran, dass die geltende Gesetzeslage die Haushaltskonsolidierung einseitig allein den Kommunen aufbürdet. Die sind für ihre Finanzlöcher aber in den seltensten Fällen alleine verantwortlich. Die Kommunen in NRW sind schließlich nicht zu sozial oder zu kulturvoll.

Deshalb meinen wir, dass es nicht angehen kann, einfach nur das Zeitfenster zu erweitern, wenn die brachialen Kürzungsorgien trotzdem weiterlaufen müssen.

Wir müssen stattdessen weg von der falschen kommunalfeindlichen Politik. Das kann nur heißen: Das Land muss den Kommunen endlich wieder Luft zum Atmen geben. Die aufsichtsbehördliche Strangulierung der Kommunen ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich der falsche Weg.