Protocol of the Session on December 1, 2010

„Die Innenminister von Bund und Ländern sind jetzt gut beraten, ihre Datensammelwut einzustellen und endlich zum Grundsatz der Datensparsamkeit zurückzukehren“.

Liebe Frau Düker, Sie hatten vor einem halben Jahr recht, Sie haben auch heute noch recht. Ich hätte gerne, dass Sie es heute auch so vertreten, wie Sie es immer vertreten haben.

(Beifall von der FDP)

Leider ist es aber so, dass die Grünen hier im Landtag offenbar prinzipienlos sind: Kaum sind sie in der Regierung, fallen sie um und eifern der Großen Koalition aus SPD und CDU von damals nach.

Ich bin dagegen, dass immer wieder von Sozialdemokraten und Christdemokraten aberwitzige Forderungen erhoben werden: Sei es das Verbot von Handy- und Computernutzung für gefährliche Islamisten oder sogar die Einschränkung der Pressefreiheit. Das alles wird uns nichts helfen.

Wir mussten auch beklagen, dass von 2001 bis 2008, also zur Zeit von Rot-Grün und der Großen Koalition, insgesamt 9.000 Stellen bei der Polizei in Bund und Ländern abgebaut wurden, meine Damen und Herren. Diese Fehlentwicklung wurde jetzt rückgängig gemacht.

Wir wollen keine Vorratsdatenspeicherung, weil wir Sorge haben, dass insbesondere die erhobenen Daten zweckentfremdet werden können. Wir haben alle die Debatte in den USA, die Veröffentlichungen aus den Kriegen und über die Diplomaten erlebt. Wir sehen doch: Alles, was einmal verdatet ist, taucht irgendwann auf. Ich möchte nicht, dass irgendwann einmal die Oma lesen muss, wann sie ihren Enkel angerufen hat, und sich dafür womöglich noch zu rechtfertigen hat.

(Beifall von der LINKEN)

Wir wissen auch, dass wir seit den 70er-Jahren eine wirkungslose Rasterfahndung haben, sozusagen das Vehikel der analogen Zeit. Heute leben wir in der digitalisierten Welt. Die Rasterfahndung hat bis heute nicht einen Terroristen hinter Gitter gebracht. Auch die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, wie wir sie in den letzten Jahren im Gesetz hatten, hat bisher ebenfalls nichts bewirkt.

Herr Wiefelspütz sagte vor ein paar Tagen bei einem gemeinsamen Radiobesuch beim „WDR“, das Verfassungsgericht habe die Vorratsdatenspeicherung nicht gänzlich verboten. Dazu kann ich nur sagen: Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch opportun, meine Damen und Herren. Wir von der FDP wollen dies jedenfalls so nicht.

(Beifall von der FDP)

Wir setzen darauf, dass immer dann, wenn jemand einen Anlass gesetzt hat, gegen ihn zu ermitteln, ermittelt wird – nur damit das nicht in den falschen Hals gerät. Aber wir wollen keine anlasslose Totalüberwachung der Bürgerinnen und Bürger.

Ich würde mich freuen, wenn sich dieses Haus unserer Auffassung anschließen würde und unserem Antrag zustimmt. Denn wir wollen weiter in Freiheit leben und uns von den Terroristen nicht unser Leben verändern lassen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und von Ralf Mi- chalowsky [LINKE])

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Orth. – Für die CDU stellt Herr Kollege Biesenbach den Antrag vor.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es kommt ja nicht alle Tage vor, dass die Fraktionen der FDP und der CDU hier gegensätzliche Anträge einbringen.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Aber immer öf- ter!)

Aber ich habe eben Dr. Orth auch noch gesagt: Wir werben eigentlich beide für unsere Auffassung. Das Schöne ist ja, dass wir auch heute hier versuchen, Argumente auszutauschen, in der Hoffnung, dass der eine den anderen möglicherweise ein Stückchen gewinnen kann. Denn, lieber Herr Kollege Dr. Orth, das, was Sie vortragen, mache ich mit. Wir sind auch gegen Sicherheitswahn und gegen Populismus. Wir haben natürlich auch die Sorge, Daten könnten zweckentfremdet werden. Das sollen sie nicht.

Wenn wir uns trotzdem heute hier wünschen, mit großer Mehrheit die Landesregierung zu bitten, sich in Berlin dafür einzusetzen, dass die Mindestdatenfristen – so wie sich die Innenministerkonferenz es auch wünscht – unterstützt werden, dann deshalb, weil wir glauben, dass darin ein Instrument liegt, das wir brauchen. Das versuche ich, einfach einmal ein Stückchen zu belegen.

Worum geht es? Im Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 2. März 2010 wurden die Diensteanbieter verpflichtet, alle Verkehrsdaten für sechs Monate zu speichern. Hierauf konnten Ermittlungsbehörden – jetzt müssten Ihre Sorgen fast schon ausgeräumt sein – nur in einem konkreten Einzelfall auf eine polizeiliche Anregung durch einen Antrag der Staatsanwaltschaft zugreifen, der letztlich durch einen gerichtlichen Beschluss wirksam werden sollte. Also eine Kontrolle vom Anfang bis zum Ende und nur im Einzelfall bis hin zur gerichtlichen Überprüfung.

Am 2. März 2010 hat dann das Bundesverfassungsgericht die Regelung erst einmal gestoppt, aber nicht, weil es die Mindestspeicherfrist für absolut verfassungswidrig ansah, sondern weil es sagte, es fehlt an einem dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Weg, wie er im Gesetz beschrieben ist.

Wir haben die Möglichkeit, das Instrument weiter zu nutzen, wenn wir einen Weg finden, der dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht. Diesen Weg aufzuzeigen erwarten wir eigentlich von der Bundesregierung in Berlin, wo ja gegenwärtig eine ähnliche Debatte stattfindet und wo alle Seiten noch darum ringen, was umgesetzt werden kann.

Mit großem Gewicht – ich freue mich, Herr Jäger, dass dieser Beschluss gefasst worden ist, denn es herrschte das Prinzip der Einstimmigkeit – hat die Konferenz der Innenminister am 18./19. November deutlich gemacht, dass sie ein solches Instrument Mindestdatenspeicherung für unbedingt notwendig hält, weil – ich zitiere wörtlich – schwerste Verbrechen unaufgeklärt geblieben sind und Tatverdächtige nicht ermittelt werden konnten in Verfahren wie der abscheulichen Verbreitung von Kinderpornografie oder Ähnlichem bzw. bei der Terrorismusbekämpfung.

Hierum geht es. Wollen wir bei uns auch ein Instrumentarium einsetzen, das nachhaltig Erfolge belegt,

oder wollen wir das nicht? Rechtlich sind wir übrigens dazu verpflichtet. Denn es gibt eine EURegelung, eine EU-Bestimmung, die uns dazu zwingt, es eigentlich längst umgesetzt zu haben. Das haben wir aber noch nicht getan.

Beweissicherung ist für jeden, der forensisch tätig ist, ein Mittel, von dem er ebenfalls weiß, dass von diesem abhängt, ob Ermittlungsverfahren erfolgreich sind oder Strafprozesse zu einem Ergebnis geführt werden können. Jeder von uns weiß, wie intensiv eine Mordkommission anrückt, wenn es darum geht, bei einem Toten die Spuren zu sichern.

Wir haben aber auch Delikte, bei denen wir durch die neuen Möglichkeiten der Technik alleine über das Netz Daten und Beweise sichern können. Ich erlaube mir, ein paar solcher Straftaten zu nennen, die nur über die Mindestdatenspeicherfristen aufzuklären sind.

Es beginnt mit dem, was allgemein Phishing heißt, nämlich dem Ausspähen von Daten beim OnlineBanking und den entsprechenden Betrugsfällen. Das geht nur über das Netz.

Wir haben das Skimming. Am Bankautomaten werden Daten ausgespäht, die anschließend zu Vermögensschäden führen, indem man nämlich Geld vom Konto abbucht. Die Tatausführung erfolgt fast ausschließlich über Telekommunikation im weitesten Sinne.

Die Verbreitung von Pornografie geht nur über das Netz.

(Ralf Michalowsky [LINKE]: Noch nie ein Pornoheft gekauft?)

Bombendrohungen – nicht allzu oft – erfolgen über elektronische Kommunikationsmittel.

Eines stört uns alle ganz massiv, und die Zeitungen sind voll davon: Das ist der sogenannte Enkeltrick. Dieser Betrug zum Nachteil alter Menschen findet fast ausschließlich über Telekommunikation statt.

(Ralf Michalowsky [LINKE]: An der Tür!)

Der Nachweis dieses als organisierte Kriminalität definierten Bereichs ist ohne die Verkehrsdaten, weil es sonst keine Personenbezüge gäbe, nicht möglich.

Wirtschaftskriminalität und Wirtschaftsspionage sind fast ausschließlich dem Netz vorbehalten. Das gilt auch für Hackerangriffe und letztlich auch für den Terrorismus.

Ich habe nur ein paar, nämlich die wichtigsten, Beispiele genannt. Davon ist Terrorismus ein Fall. Die übrigen sind schwerste Kriminalität, die wir nicht wollen.

Vielleicht wird es an einigen Beispielen deutlich. Nehmen wir die Kinderpornografie. Am 17. März 2010 erhielt die Ermittlungsbehörde auf dem Interpolweg einen Hinweis, dass über einen deutschen

Provider kinderpornografisches Material angeboten und verbreitet wurde. Der Inhaber der mitgeteilten IP-Adresse konnte zunächst nicht identifiziert werden, da die Verkehrsdaten durch den zuständigen deutschen Provider unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gespeichert worden waren.

Was wir kannten, war der Inhalt. Der Nutzer der IPAdresse gab an, gemeinsam mit anderen Tätern Zugang zu Kleinkindern zu haben, die sie regelmäßig missbrauchten. Das nahmen die Ermittlungsbehörden zum Anlass zu sagen: Wir wollen trotzdem Erfolg haben. – So mussten sie ausländische polizeiliche Kooperationspartner bitten, die Tatverdächtigen bei weiteren Aktivitäten im Internet festzustellen, damit man ihrer habhaft werden konnte. Wir hätten das nicht geschafft. Erst durch die Hilfe ausländischer polizeilicher Kooperationspartner war das möglich.

Das bedeutet: Aufgrund unserer Ermittlungen käme der Nutzer straflos davon.

Wir haben aber den Beleg, was möglich ist, wenn wir Mindestdatenspeicherung haben: In einem Sachverhalt der Bekämpfung von Kinderpornografie sowie des sexuellen Missbrauchs aus 2009 konnte das Bundeskriminalamt eine Gruppierung, die sich stark abgeschottet hat und hierarchisch strukturiert war, aufdecken, weil es gelang, über die Datenspeicherung Zugriff zu bekommen. Die Gruppierung umfasste 500 Mitglieder, von denen 145 überwiegend in Deutschland identifiziert werden konnten. Die neun Haupttäter wurden am 29. September mit Haftbefehl in Deutschland festgenommen.

Aufgrund der Ermittlungen wurden laufende sexuelle Missbrauchstaten zum Nachteil von Kindern beendet. Bei einem Drittel der 500 identifizierten Mitglieder dieser Gruppe liegen Hinweise auf sexuellen Missbrauch vor. Ein Teil dieser Täter ist zwischenzeitlich zu hohen Haftstrafen verurteilt worden oder sitzt in Untersuchungshaft – und das nur, weil wir die Verkehrsdatenspeicherung hatten. Ansonsten wäre auch diese Gruppierung weder aufgeflogen noch hätte man ihrer habhaft werden können.

Bei der Mindestdatenspeicherung geht es also nicht um Sammelwut, sondern um schwerste Kriminalität, die wir nicht wollen.

Ich nenne weitere Beispiele.

Terrordrohungen gegen Schulen: Da versendet ein Unbekannter seit Dezember 2009 über ein Briefzentrum mehr als 100 Briefe, in denen er Sprengstoffanschläge androht. Adressaten waren Schulen, Universitäten und Bürger. Falls sie eine gewisse Geldsumme nicht zahlten, sollten sie getroffen werden. Der Täter kontaktierte per E-Mail am 22. April dieses Jahres eine Geschädigte über deren Profil bei studiVZ. Zwar wurden die IP-Adresse und der Anbieter ausfindig gemacht, doch der teilte mit, dass er wegen des Verfassungsgerichtsurteils sol

che Daten nicht mehr speichere. Fazit: Der Täter konnte nicht ermittelt werden.

Ein italienischer Staatsbürger wurde am 15. Januar 2010 in Leverkusen ermordet. Er stand in Verdacht, der Mafia nahezustehen. Den Ermittlungsbehörden gelang es, den möglichen Tatort und vier Verdächtige zu ermitteln. Für ein Ermittlungsverfahren wäre jedoch die Auswertung von Telefondaten erforderlich gewesen. Aber einen solchen Antrag lehnte die Staatsanwaltschaft Köln ab und verwies auf das Verfassungsgerichtsurteil zu den Vorratsdaten. Fazit: Der Mord ist bis heute nicht aufgeklärt.

In Brandenburg wurde am 23. November 2009 der Mord an dem 46-jährigen Polizeihauptkommissar Steffen M. bekannt. Der oder die Täter flüchteten mit dem Auto des Opfers. Dieses wurde später abgestellt und eine andere Beförderungsmöglichkeit per Handy angefordert. Auch dieser Anschluss wurde ermittelt. Einen Tag später erging die Anfrage an den zuständigen Betreiber. Der teilte aber mit, dieses Handy laufe unter Flatrate und dessen Daten würden nicht gespeichert. Daher bleibt auch hier der Mord an einem Polizeihauptkommissar wahrscheinlich ungesühnt, weil nicht aufgeklärt werden kann.

Beispiel: Betrugsdaten. Der Täter eröffnet mit mindestens sieben falschen Personalausweisen elf Konten bei sechs verschiedenen Banken. Er wickelt über das Netz bzw. über Online-Banking in 1.700 Fällen betrügerische Finanztransaktionen ab. Es gibt keine Mindestdatenspeicherung und keine Meldepflicht. Dieser Betrüger kann nicht ermittelt werden, alle Taten bleiben ungesühnt.

Was bei uns vielleicht auch noch nicht so bekannt ist: Hacking-Angriffe auf den Zentralrechner des Pentagon – die Zeitungen waren voll davon – haben zur Ausspähung sensibler Daten geführt. Zumindest ein Angriff erfolgte mit einer deutschen IP-Adresse. Das Rechtshilfeersuchen der US-Behörden führte nicht zur möglichen Erhebung von Verbindungen, da beim Provider keine Speicherung erfolgt war. Der Verursacher bleibt unermittelt.