Protocol of the Session on November 11, 2010

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass uns heute zwei Anträge zum PolenNordrhein-Westfalen-Jahr vorliegen, könnte man als ein positives Zeichen deuten. Wenn man in die Inhalte dieser Anträge schaut, dann kann man durchaus feststellen, dass es überwiegend Gemeinsamkeiten gibt; denn beide Anträge decken sich in Bezug auf die Analyse und die Ziele im Wesentlichen mit den Vorstellungen der Landesregierung und tragen insofern zu der berechtigten Hoffnung bei, dass das Polen-Nordrhein

Westfalen-Jahr von Ihnen allen mitgetragen wird.

Ich bin jedenfalls sehr froh darüber, denn es ist klar, dass sich insbesondere die Beziehungen zu unseren Nachbarländern, die internationalen Beziehungen insgesamt auf Verlässlichkeit stützen müssen. Es kommt dort auf Berechenbarkeit an. Da ist es wunderbar, wenn parteiübergreifend zum Wohle unseres Landes im Konsens gehandelt wird.

(Beifall von der SPD)

Ich darf in Klammern hinzufügen: Wenn die Ausschussberatungen vielleicht zu einem gemeinsamen Antrag führen, dann wäre das das I-Tüpfelchen auf dieser guten Grundlage.

(Beifall von der SPD)

Meine Damen und Herren, für Nordrhein-Westfalen – Sie haben das in Ihren Redebeiträgen schon betont – gehört Polen zu den wichtigsten Schwerpunktländern unserer internationalen Arbeit. In Europa und in der Welt stehen wir gemeinsam vor großen Herausforderungen, die wir nur mit unseren großen Nachbarländern – dabei spielt Polen eine herausragende Rolle – anpacken und bewältigen können. Insofern ist unser Engagement von einer besonderen historischen Dimension getragen, wie Sie es auch erwähnt haben. Sie ist politisch und ökonomisch wichtig, aber wichtig sind auch die vielfältigen Beziehungen unserer Bürgerschaft, die die gemeinsame Arbeit in einem dichten Netzwerk trägt.

Meine Damen und Herren, dass so viele Menschen aus Polen in Nordrhein-Westfalen ihre Heimat gefunden haben, ist das Zeichen einer gelungenen Integration. Darüber sollten wir uns freuen.

Seit 1991 hat die Zusammenarbeit an Tiefe und Breite gewonnen. Sie ist thematisch ausgeweitet worden, sodass neben der Patenschaft über die oberschlesische Landsmannschaft – ich wiederhole gerne, dass viele Vertriebene selbst zur Versöhnung und Verständigung beigetragen haben – insbesondere die Regionalpartnerschaft mit der Woiwodschaft Oberschlesien, die ab 2001 durch eine trilaterale Partnerschaft mit der französischen Region Nord-Pas de Calais ergänzt worden ist, zu einem lebendigen Weimarer Dreieck insbesondere bei den Beziehungen der jungen Leute untereinander geführt hat.

Das Jahr 2011 – Sie haben es schon erwähnt, Herr Engstfeld – mit den Verträgen, auf die wir blicken können, bietet nun besonderen Anlass, hier einen Akzent zu setzen. Nicht nur der Grenzvertrag, der Nachbarschaftsvertrag, sondern auch das 20-jährige Bestehen des Deutsch-polnischen Jugendwerks, die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit, die ebenfalls 20 Jahre existiert, das Weimarer Dreieck, das 20 Jahre alt wird, sondern auch die Tatsache, dass Polen im zweiten Halbjahr 2011 erstmalig den Vorsitz im Europäischen Rat übernimmt und im nächsten Jahr zum 1. Mai die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit eintritt, sollten Anlass für uns sein, die Zusammenarbeit mit Polen zu verstärken.

Wir als Nordrhein-Westfalen wollen in diesem bedeutungsvollen Jahr als einer der Akteure unseren Beitrag leisten. Wir wollen dazu beitragen, dass die Menschen mehr voneinander erfahren, sich besser kennenlernen, Klischees und Stereotypen abbauen und voneinander lernen. Deswegen werden wir in dreierlei Hinsicht aktiv werden:

Wir möchten erstens den politisch-gesellschaftlichen Dialog zwischen Polen und Deutschland vertiefen. Dazu wird unsere Auftaktveranstaltung am 24. März 2011 auf der Zeche Zollverein beitragen. Sie sind herzlich eingeladen, teilzunehmen. Viele wichtige Vertreter aus Wissenschaft und Politik werden dabei sein. Es wird darüber hinaus viele andere Veranstaltungen geben, die von den Fachressorts vorbereitet werden.

Zweitens möchten wir die zahlreichen Beziehungen zwischen unseren Ländern in der Bürgergesellschaft unterstützen. Ich habe dazu einen Förderwettbewerb ausgeschrieben. Inzwischen sind 80 Anträge gestellt worden. Städte und Schulpartnerschaften, Partnerschaftsvereine haben sich daran beteiligt. Eine ganze Reihe von interessanten Projekten werden wir auch finanziell fördern können. Das sind für diese Engagements keine Peanuts.

Drittens – auch das haben Sie schon erwähnt – wird es wichtig sein, den Kulturaustausch hier noch einmal zu unterstützen. Wir werden uns in Polen in verschiedenen Regionen präsentieren, aber auch Polen wird mit seiner reichen Kultur bei uns Platz finden, den Menschen zu zeigen, was für ein spannendes Kulturland Polen ist.

Wir gehen damit über den Antrag der CDU noch hinaus. Aber ich glaube, wir sollten gemeinsam dieses Jahr ausfüllen. Deswegen lade ich Sie, da wir noch nicht mit allen Planungen fertig sind, herzlich ein, auch Ihre Anregungen und Ihre Ideen einzubringen. Ich rechne auch insbesondere mit der Deutsch-Polnischen Parlamentariergruppe. Dann bin ich überzeugt, dass wir zusammen ein fruchtbares und erfolgreiches Polen-Nordrhein-WestfalenJahr 2011/2012 miteinander gestalten können. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD, von der CDU und von den GRÜNEN)

Danke, Frau Ministerin. – Da die Ministerin etwas länger gesprochen hat, muss ich fragen, ob noch das Bedürfnis der Fraktionen besteht, erneut zu sprechen. – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU Drucksache 15/469 einschließlich des Entschließungsantrags Drucksache 15/540 an den Ausschuss für Europa und Eine Welt. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer wünscht, dieser Empfehlung zuzustimmen? – Die Fraktionen der FDP, der CDU, der Grünen, der SPD und der Linken. Ist jemand dagegen? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist die Überweisung des Antrags einstimmig beschlossen.

Wir kommen zu:

9 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den

öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/444

erste Lesung

Das Wort dazu hat für die Landesregierung Herr Minister Voigtsberger.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das derzeit geltende Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen bestimmt,

dass die Verteilung der pauschalen Fördermittel an die kommunalen Aufgabenträger des ÖPNV in Höhe von jährlich über 1 Milliarde € mit Wirkung ab dem Jahr 2011 neu festzulegen ist.

Die Neuregelung der Verteilung ist insbesondere erforderlich, weil die bis dahin unmittelbar an die Unternehmen gewährten Ausgleichsleistungen für die Schülerbeförderung gemäß § 45 a Personenbeförderungsgesetz ab 2011 in die Pauschalierungsregelung überführt werden. Ohne die Neuregelung der Mittelverteilung würden diese Mittel mit erheblichen negativen Folgen insbesondere für den ländlichen Raum falsch verteilt.

Eine gleichzeitige umfassende Revision der Mittelverteilung – hier geht es besonders um die Pauschale für den Schienenpersonennahverkehr – noch in diesem Jahr ist nicht möglich, da die dafür notwendigen Daten von einzelnen Aufgabenträgern nicht bereitgestellt werden können.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung beschlossen, diesem Hohen Haus die Änderung des ÖPNV-Gesetzes vorzuschlagen, die dann mit Wirkung zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll.

Kernstück dieser Gesetzesänderung ist die Schaffung einer eigenständigen Pauschale zur Finanzierung des Schüler- und Ausbildungsverkehrs anstelle der allgemeinen Pauschalierung der Mittel. Die kommunalen Aufgabenträger erhalten Pauschalmittel, die zum größten Teil zur Sicherung der bestehenden Preissenkungen für Schüler- und Semestertickets und andere Ausbildungstarife an die Verkehrsunternehmen weiterzuleiten sind.

Die übrigen Mittel aus dieser Pauschale dürfen die Aufgabenträger für Leistungs- und Qualitätsverbesserungen im Ausbildungsverkehr einsetzen. Die Mittel sollen im Jahr 2011 100 Millionen € betragen, da das Land im Jahr 2011 darüber hinaus noch Restzahlungen für die Ausgleichsleistungen nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz leisten muss. Ab dem Jahr 2012 sieht der Gesetzentwurf Mittel in Höhe von 130 Millionen € vor.

Meine Damen und Herren, ich darf an dieser Stelle noch betonen, dass es im Vorfeld dieser Gesetzesinitiative gelungen ist, die Regelung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden des Verkehrsgewerbes abzustimmen und einen Konsens zwischen den Beteiligten zur Verteilung und zum Einsatz der Mittel zu erreichen.

Die weiteren Änderungen des Gesetzes betreffen – sofern sie nicht rein redaktionell sind – die Vorbereitung der Revision der Mittelverteilung für die übrigen Pauschalen. Unter anderem die Neufestsetzung der Verteilungsschlüssel für die ÖPNV- und SPNVPauschale wird bis zu zwei Jahre, aber mit Rückwirkung ab 2011, verschoben. 10 % dieser Pauschalen sollen bis zu diesem Zeitpunkt unter Vorbehalt gewährt werden. Das Land soll dazu ein Auskunftsrecht erhalten und im Falle trotzdem nicht

vorgelegter Daten die Mittelverteilung schätzen dürfen. Diese Regelungen sind erforderlich, um die gesetzlich vorgegebene Revision der Mittelverteilung ordnungsgemäß durchführen zu können.

Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf insbesondere vor dem Hintergrund des Konsenses zwischen den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen zum Ausbildungsverkehr eine breite Zustimmung finden kann. Deshalb bitte ich Sie um die Unterstützung dieses Gesetzes. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Herr Minister. – Für die CDU spricht Herr Hauser.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der von der Landesregierung heute eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes – wie man abgekürzt nennt – beschreibt in der Tat für den Bereich der Schülerverkehre einen wichtigen Veränderungsbedarf.

Wir blicken einmal zurück. Die große ÖPNV-Novelle 2007/2008 war die seinerzeit richtige Antwort auf Anpassungsnotwendigkeiten bei Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV und des SPNV in Nordrhein-Westfalen. Zugrunde lagen der seinerzeitigen Novelle die umfangreiche Kürzung der Regionalisierungsmittel des Bundes zur Ausgestaltung des ÖPNV in den Ländern und die Notwendigkeit, vor diesem Hintergrund die teilweise unübersichtliche Förderlandschaft des ÖPNV angesichts knapper werdender Mittel zu straffen und Pauschalen einzuführen.

Ich darf festhalten, dass sich die Organisationsstruktur mit der Schaffung der Kooperationsräume bei allen Schwierigkeiten, die im Einzelnen geherrscht haben, im Wesentlichen bewährt hat und die Zusammenfassung der ÖPNV-Mittel zu Pauschalen für mehr Transparenz gesorgt hat.

Es ist gleichwohl richtig, dass sich die in der seinerzeitigen Novelle vorgesehene Überführung der Bundesmittel für den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Beförderungsleistung im Ausbildungsverkehr zum Jahre 2011 als nicht zielführend erwiesen hat. Wir unterstützen daher im Grunde das Anliegen der Landesregierung und den daraus folgenden Änderungsvorschlag an dieser Stelle.

Meine Damen und Herren, wir müssen uns deutlich machen, dass die demografischen Veränderungen in unserem Land – abnehmende Schülerzahlen, Zusammenlegung von Schulstandorten und anderes – auch Auswirkungen auf den ÖPNV und auf die Notwendigkeiten haben werden, die dort vor Ort – wie insbesondere bereits im ländlichen Bereich – herrschen. Das sich weiter ausweitende und ausdifferenzierte Schulangebot mit Ganztagsschu

len wird zu einem veränderten Verkehrsaufkommen im ÖPNV führen. Man darf prognostizieren, dass es auch zu höheren Kosten im ÖPNV kommen wird, weil sich die Bereitstellungszahlen und -zeiten für Busse ausdehnen werden. Die Unternehmen werden den ganzen Tag zur Verfügung stehen müssen, statt wie bisher vormittags hin und mittags zurückzufahren.

Dabei ist auch zu beachten, dass die Schülerverkehre in den ländlichen Räumen NordrheinWestfalens gleichermaßen das Rückgrat auch des allgemeinen ÖPNV bilden. Vielfach ist die bisherige Finanzierung über § 45 a ein Rückgrat der Finanzierung des ÖPNV in diesem Sektor gewesen. Es gibt zahlreiche sogenannte integrierte Schülerverkehre, in denen auf Genehmigungen gemäß § 42 PBefG gefahren wird und nicht nach § 43.

Es ist daher folgerichtig, wenn insbesondere die Unternehmen, die Schülerverkehre erbringen, hinreichende Planungssicherheit für die Zukunft erhalten. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass ein Abrücken von der Zweckbindung der sogenannten 45aMittel des Bundes durch deren Integration in die allgemeine Pauschale nicht angezeigt ist.

Allerdings stellt sich die Frage nach dem Schlüssel, nach dem die Bundesmittel zwischen den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmern verteilt werden sollen. Hier haben wir angesichts der Genese des Verteilungsschlüssels Klärungs- und Diskussionsbedarf im Zuge der anstehenden Ausschussberatungen. Ich sage ausdrücklich „angesichts der Genese“, denn ich hatte einen Entwurf mit 100 % gesehen, und jetzt liegt mir ein Entwurf mit 87,5 % vor. Da besteht mit Sicherheit noch Klärungsbedarf.

Neben der Frage, welcher Anteil der Ausbildungsverkehrspauschale den Aufgabenträgern und welcher den Unternehmen in welcher Höhe zukommen soll, ist für uns auch die Frage der Revision der Mittelzuweisung im Zusammenhang mit SPNV in den drei großen Kooperationsräumen von Bedeutung. Nach bestehender Gesetzeslage ist eine Überprüfung der Höhe der jeweiligen Zuweisung durch das Land für 2011 vorgesehen. Laut Gesetzentwurf der Landesregierung soll dieses Datum nun auf Ende 2013 verschoben und vorläufig ausgezahlt werden. Gegebenenfalls kommt es dann zu Rückforderungen gegenüber den Kooperationsräumen.

Das kann unseres Erachtens zu erheblichen Problemen in den Kooperationsräumen führen, die auf Vertragsbasis zum Teil mit Verkehrsunternehmen SPNV-Verträge haben und diese auch finanziell bedienen müssen. Auch da haben wir noch Klärungsbedarf, wie dieses erfolgen soll, und raten eigentlich von einer solchen verwaltungsrechtlich bedenklichen Vorgehensweise ab.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie sich eine so weitreichende zeitliche Verschiebung der Revisi

on negativ auf die Positionen Nordrhein-Westfalens auswirken wird, wenn es spätestens ab Ende 2012 zu vorbereitenden Bund-Länder-Verhandlungen über die zukünftige Höhe der Regionalisierungsmittel kommen wird.

Nordrhein-Westfalen muss sich dort gegenüber den anderen Bundesländern gut aufstellen. Wir erinnern uns, dass die seinerzeitige Kürzung der Bundesmittel in Höhe von 516 Millionen € zwischen 2006 und 2010 ausgefallen ist. Nur um vorzubeugen möchte ich am Ende meines Vortrages erwähnen, dass die entsprechenden Verkehrsminister, die dieses verhandelt hatten, beides Verkehrsminister der SPD waren. Dennoch freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss.