Die Regulierung stellt außerdem sicher, dass Lohndumping und Personalausdünnung zur Erzielung von Effizienzreserven keinen großen Erfolg versprechen. Senkt ein Netzbetreiber zum Beispiel seine Personalkosten durch Personalausdünnung, so erzielt er zwar kurzfristig einen ökonomischen Vorteil, der ihm aber bei der nächsten regelmäßig durchzuführenden Gesamtkostenprüfung entsprechend wieder abgenommen wird.
Der pauschale Vorwurf, die Netze seien wegen eines Investitionsstaus in einem maroden Zustand, kann seitens meines Hauses nicht bestätigt werden.
Hinweise auf großflächige Schäden oder systematische Fehler im Netz liegen im Prinzip nicht vor. Die Aufsichtsbehörde geht Hinweisen auf Schäden stets sehr schnell nach und sorgt dafür, dass auch schnell erforderliche Abhilfe geschaffen wird.
Die Art der Überführung der RWE-Übertragungsnetze in öffentliches Eigentum bleibt jedoch im Antrag nach wie vor unklar. In der Überschrift ist noch von einem Kaufangebot der Landesregierung die Rede, im weiteren Verlauf fällt jedoch weitgehend der Begriff der Enteignung.
Enteignungen sind nach geltender Verfassungslage jedoch nur gegen Entschädigung zulässig. Die im Antrag präsentierte Lösung, formal einen Kaufpreis zu zahlen, diesen aber unter Hinweis auf die angeblichen Investitionsversäumnisse kleinzurechnen,
kommt mehr oder weniger einer „kalten Enteignung“ gleich. Solcher Mittel sollte sich die Landesregierung nicht bedienen.
Der Antrag wird – das sei abschließend gesagt – seinem eigentlichen Anliegen nicht gerecht. Das Versorgungsgebiet der Amprion geht weit über Nordrhein-Westfalen hinaus. Das Netz ist engmaschig und enthält keine landesspezifischen Kuppelstellen. Eine auf Nordrhein-Westfalen bezogene Netzaufteilung ist daher nicht sinnvoll und wäre technisch, wenn überhaupt, nur sehr schwer umsetzbar.
Es würde sich zudem die Frage der Gleichbehandlung der Übertragungsnetzbetreiber stellen. Auch die Zukunft der Amprion in den anderen Bundesländern müsste automatisch mitbetrachtet werden.
kann es aus meiner Sicht nur eine bundesweit einheitliche Lösung geben. Alleingänge auf Landesebene bringen meiner Meinung nach nichts. Aber das kann man im Fachausschuss noch weiter vertiefen und entsprechend diskutieren. Dort können wir noch weiter dazu Stellung nehmen. – Vielen Dank.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags der Fraktion Die Linke Drucksache 15/466 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittestand und Energie – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte sich dieser Empfehlung anschließen? – Das sind die Fraktionen von FDP, CDU, Grünen, SPD und Linker. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Ihnen liegen die Mündlichen Anfragen 3, 5, 8, 9, 10 und 11 aus der letzten Fragestunde sowie die Mündliche Anfrage 15 vor.
Runderlass der Landesregierung zur Aussetzung der sozialen Eigenheimförderung für das Förderjahr 2010
Mit Datum vom 1. September 2010 hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr mitgeteilt, dass per Runderlass an die Bewilligungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte der Bewilligungsschlusstermin für die Eigentumsförderung um zwei Monate auf den 30. September 2010 vorverlegt worden ist. Der Runderlass wird mit der guten Akzeptanz der Eigenheimförderung des sozialen Wohnraumförderungsprogramms begründet.
Verfolgt die Landesregierung vor diesem Hintergrund weiterhin die dem Koalitionsvertrag zugrundeliegende Absicht, die Förderung selbstge
Meine Damen und Herren, das diesjährige Wohnraumförderungsprogramm 2010 ist das erste Programm nach der von der Vorgängerregierung beschlossenen Vollintegration der ehemaligen Wohnungsbauförderungsgesellschaft der NRW.BANK. Diese neuen gesetzlichen Regelungen im Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen sind mit engeren Vorgaben für die Bewirtschaftung des Wohnungsbauförderungsprogramms verbunden. Wesentliche Programmüberziehungen sind daher nicht mehr zulässig.
Das bedeutet auch, dass eine Überschreitung des Programmrahmens um 140 Millionen €, wie sie noch Ende 2009 parallel zur parlamentarischen Beratung der Vollintegration zugelassen wurde, nun nicht mehr möglich ist.
Das bedeutet weiterhin: Im Rahmen der Wohnraumförderungsprogramme 2010 sind von dem Mittelrahmen in Höhe von insgesamt 1 Milliarde € für die Eigentumsförderung 500 Millionen € vorgesehen gewesen.
Aufgrund des Anfang September erreichten Bewilligungsbestandes war es erforderlich, in die Abwicklung der Eigentumsförderung einzugreifen, indem der Bewilligungsschlusstermin um zwei Monate auf den 30. September 2010 vorgezogen wurde und neue Anträge zu derzeitigen Förderkonditionen nicht mehr angenommen werden dürfen. Hiervon sind mit Runderlass meines Hauses vom 1. September 2010 die Bewilligungsbehörden des Landes, der Landtag und die Fachöffentlichkeit unterrichtet worden.
Das in diesem Jahr für die Eigentumsförderung vorgesehene Fördervolumen in Höhe von 500 Millionen € wird mit diesen Maßnahmen im Prinzip nicht gekürzt.
Dass die Bewirtschaftungsmaßnahmen erforderlich waren, zeigen nun vorliegende Förderergebnisse in der Eigentumsförderung. Trotz des um zwei Monate vorgezogenen Bewilligungsschlusstermins wurden 7.570 Eigentumsmaßnahmen mit einem Mittelvolumen in Höhe von 567 Millionen € bewilligt.
Wohnraumförderung geben, indem Belange des Klimaschutzes, des Wohnungsbestandes und die Schaffung neuen Mietwohnraumes besonderes Gewicht erhalten. In diesem Zusammenhang wird es auch für die Wohneigentumsförderung neue Fördermöglichkeiten geben. An der konkreten Ausgestaltung wird gearbeitet. Die Vorstellungen hierzu liegen nun auf dem Tisch.
Herr Minister, Sie haben eben ausgeführt, dass die Mittel in Höhe von 500 Millionen, die angesetzt waren, mit 567 Millionen € überbucht seien.
Nun stellt sich die Frage etwas anders: Der normale Facharbeiter, verheiratet, zwei Kinder, darf zwar in eine geförderte Wohnung – den Mietwohnungsbau fördern Sie weiterhin – einziehen, aber wenn er sie selbst errichten will, anstatt dass der kommunale Investor oder die Heuschrecke oder wer auch immer es tut, wenn er sie also für sich selbst erwerben möchte, dann kann er keine Zuschüsse mehr bekommen, die der Investor jedoch erhalten könnte. Halten Sie das für richtig?
Lieber Herr Kollege Schemmer, ob ich das für richtig halte, ist eine andere Frage. Wir müssen aber letztendlich Grenzen ziehen, ansonsten die entsprechenden Titel maßlos überbucht würden. Die Steuerung wird so im Antragsverfahren sichergestellt.
Sie müssen sich vorstellen: Liefe das Ganze komplett aus dem Ruder, wäre es ja nicht so, dass dieses Geld in den nächsten Bewilligungszeiträumen noch vorhanden wäre, sondern es würde entsprechend reduziert mit der Folge, dass noch weniger Menschen entsprechende Förderungen erhalten könnten. Insoweit ist das Verfahren meiner Meinung nach vernünftig und die Steuerung absolut erforderlich.
Herr Minister, Sie haben eben gesagt, Sie würden die neuen Förderrichtlinien für die Eigenheimförderung in unbestimmter Zeit veröffentlichen. Offenbar wird daran noch gearbeitet. Halten Sie es für richtig, dass man Privatleuten, denjenigen, die ein Eigenheim erwerben oder bauen möchten, die schon in diesem Jahr
keine Anträge mehr stellen können, noch längere Wartezeiten zumutet? Denn auch das wird Investitionen aufhalten statt befördern.
In der Tat wird an den einzelnen Richtlinien noch gearbeitet. Letztendlich sind die Volumen bekannt und öffentlich. Wir haben allen Interessenten mitgeteilt, dass neue Bewilligungen im nächsten Jahr möglich sind, dass das auch rechtzeitig veröffentlicht wird und die entsprechenden Anträge gestellt werden können. Ich gehe davon aus, dass es direkt Anfang nächsten Jahres möglich sein wird, dass also Anträge wieder angenommen werden, und meine, dass die Betroffenen diese wenigen Wochen bis zum Start ihrer Projekte durchaus noch verkraften können.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Voigtsberger, es ist davon auszugehen, dass die Kürzung der Eigenheimförderung stärker die ländlichen Regionen betrifft, als es in den Ballungszentren der Fall sein wird.