Protocol of the Session on October 29, 2010

Meine Damen und Herren, gerade in der Krise müssen wir sicherstellen, dass die Gemeinden über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihre Aufgaben in guter Qualität erfüllen zu können. Die Lasten der Krise, der Steuergeschenke und Bankenrettungspakete dürfen nicht auf die Kommunen und damit auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden.

In einem nächsten Schritt müssen wir die Definition von freiwilligen Ausgaben hinterfragen und das restriktive Einschreiten der Kommunalaufsicht infrage stellen. Das haben wir in diesem Hohen Hause bislang zu wenig gemacht. Wir müssen die Ermessensspielräume schaffen, die auch finanzschwachen Kommunen die Möglichkeit einräumen, sich an Förderprogrammen zu beteiligen und freiwillige Leistungen zu erbringen. Wir brauchen einen Entschuldungsfonds für die Kommunen und nicht Zinszahlungen für die Banken, wie die CDU es fordert.

(Beifall von der LINKEN)

Meine Damen und Herren, das Ausbluten der öffentlichen Haushalte muss ein Ende haben. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und im Sinne der Kommunen müssen wir Sozialabbau, explodierende Gebührenerhöhungen im Bereich der Daseinsvorsorge, Personalabbau und Privatisierung verhindern.

Ich möchte nun noch ganz kurz auf die Ausführungen von Herr Herter eingehen, der eben gesagt hat: Wenn wir Hilfe geben, können wir das nicht an Konditionen knüpfen. – Genau das ist der Grund, dass wir uns fragen, warum Sie heute einen gemeinsamen Antrag mit der CDU eingebracht haben, in dem Sie sich auf eine Kompromisslösung mit genau diesen Hürden, diesen Konditionen für die Kommunen geeinigt haben. Wir sind der Meinung, dass die Eigenbeteiligung der Kommunen nicht in ein Entschuldungsprogramm gehört, und glauben auch nicht, dass wir den Kommunen unterstellen können, dass sie nicht bereit sind, Konsolidierung zu betreiben.

Wir werden uns bei der Abstimmung über den Antrag von CDU, SPD und Grünen zwar der Stimme enthalten, aber bei der Gesetzesgestaltung genau hingucken, was konkret herauskommt. Wenn es im Sinne der Kommunen ist, dann werden wir dem natürlich zustimmen. Aber wenn Sie sich nur mit der CDU einigen und dabei auf Kosten der Kommunen Entscheidungen treffen, dann werden Sie uns nicht an Ihrer Seite haben. – Danke schön.

(Beifall von der LINKEN – Ilka von Boesela- ger [CDU]: Gott sei Dank!)

Vielen Dank, Frau Kollegin Demirel. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Jäger.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es geht heute nur vordergründig um viel Geld. Tatsächlich geht es heute um die qualitativen Grundlagen unseres Zusammenlebens. Die Kommunen legen mit ihren Möglichkeiten, mit ihrer Infrastruktur die Grundlagen dafür, dass sich 17 Millionen Menschen in den Städten und Gemeinden NordrheinWestfalens wohlfühlen können.

Die Debatte heute – Herr Abruszat, da gebe ich Ihnen ausdrücklich recht – hat überwiegend Gemeinsamkeiten gezeigt. Dass das nicht in einen gemeinsamen Antrag aller fünf Fraktionen mündet, ist manchmal so. Dass es nicht unbedingt an tragenden Dingen scheitert, das ist das politische Geschäft.

Als Kommunalminister nehme ich heute eine große Übereinstimmung aller fünf Fraktionen mit. Sie zeigen Verantwortung für die Lage der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Das Parlament selbst will,

dass ein Konzept auf den Weg gebracht wird, mit dem die schwierige Situation – der Bankrott einzelner Städte droht – angegangen wird.

Herr Laumann, Sie hatten vorhin versucht, zu differenzieren: Es ist egal, ob es sich um kommunale Schulden oder Landesschulden handelt. – Dem möchte ich ein Zitat aus einem Aufsatz der Deutschen Bank mit dem Titel „Kommunalfinanzen – zukunftssicher aufgestellt?“ entgegenhalten, um noch einmal die Dramatik klarzumachen. Dort heißt es:

„Auch wenn die Bonität von Kommunen in der Vergangenheit nicht in Frage gestellt worden ist und die Zinsbelastung damit für alle gleich war, kann man darüber diskutieren, ob eine Kommune bei großer Schieflage nicht doch insolvent gehen könnte oder vielleicht auch sollte, um ihr einen geordneten Neuanfang zu ermöglichen.“

Das, meine Damen und Herren, macht klar, dass die Analysten und Spekulanten die Kommunalfinanzen schon längst ins Visier genommen haben. Wenn bereits die Deutsche Bank den Weg der Insolvenz einer Kommune erwägt, muss dieses Parlament dafür sorgen, dass die Gemeindefinanzen nicht zum Objekt von Spekulanten werden, und sich dagegenstemmen.

Ich will nur zwei, drei Zahlen nennen – viele sind schon erwähnt worden –, die die Dramatik deutlich machen. Allein in den Jahren 2005 bis 2010 haben sich die Liquiditätskredite in den Kommunen von 10 Milliarden € auf 20 Milliarden € verdoppelt, meine Damen und Herren. Wenn wir diesen Anstieg, diese Dynamik weiter zulassen würden, würde in der Tat das eintreten, was die Deutsche Bank in ihrem Aufsatz am Horizont aufgemalt hat: Dann gäbe es erste Kommunen, die Schwierigkeiten hätten, sich in ausreichender Weise mit Kreditmitteln zu versorgen. Was das an Rückforderungen gegenüber dem Land auslösen und an Kreditmittelfinanzierung für alle 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen bedeuten würde, dürfte jedem klar sein.

Es gibt – das soll so sein, so verstehe ich auch die Diskussion aller fünf Fraktionen heute – einen deutlichen Beitrag des Landes zur Sanierung der Kommunalfinanzen. Mit dem Nachtragshaushalt 2010 sind bereits 300 Millionen € als Soforthilfe vorgesehen, die in den nächsten Jahren kontinuierlich gezahlt werden sollen. Darüber hinaus soll neben den Leistungen des Bundes noch ein Betrag von etwa 300 bis 400 Millionen € zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen dienen. Das ist angesichts der Finanzlage des Landes Nordrhein-Westfalen eine unglaubliche Kraftanstrengung.

Dies verstehe ich auch als Hinweis an diejenigen Verbandsvertreter, die in ihren Forderungsritualen in den nächsten Wochen und Monaten vielleicht versuchen werden, noch eine Schüppe draufzulegen. Es muss klar sein: Mehr kann das Land nicht leis

ten. Wenn es um eine echte Konsolidierung geht, müssen Bund und Kommunen auch eigene Beiträge leisten.

Ich sehe die Diskussion als ein deutliches Signal in Richtung Berlin an. Mit der Explosion der Sozialkosten trägt der Bundesgesetzgeber eine Hauptverantwortung für die dramatische Entwicklung. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen sagt klar: Der Bund ist in der Pflicht, Städte und Gemeinden von den Sozialausgaben, von den Unterkunftskosten dauerhaft zu entlasten, meine Damen und Herren; denn das sind keine kommunalen, sondern gesamtgesellschaftliche Aufgaben.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Ich bin jetzt zehn Jahre Mitglied dieses Landtags, meine sehr verehrten Damen und Herren, inzwischen als Minister in einer anderen Funktion.

(Zuruf von der CDU: Neun Jahre zu viel!)

Ich bin ein Fan des großen Soziologen Max Weber, der einmal in seinen Schriften gesagt hat: Gute Politik besteht aus Leidenschaft und Augenmaß. – Bei allen Fraktionen habe ich heute große Leidenschaft erkennen können, das Problem der Kommunalfinanzen angehen zu wollen. Augenmaß bedeutet aber auch, zu erkennen, was Einzelne leisten können.

Ich habe gerade versucht zu beschreiben, wie es um die Leistungsfähigkeit des Landes bestellt ist, ich habe gerade versucht zu beschreiben, was vom Bund erwartet werden muss. Da gebe ich Ihnen ausdrücklich recht: In einem solchen Kraftakt, einem solchen Pakt, den wir zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen schließen wollen, muss es auch einen Eigenbeitrag der Kommunen geben. Sie müssen mit dazu beitragen, sich selbst zu konsolidieren. Dies ist in der Vergangenheit nicht immer mit aller Kraft getan worden, insbesondere dann, wenn bei aller Anstrengung und allen Sparbemühungen letztendlich keine nachhaltige Verbesserung der Haushaltssituation in der Kommune zu erzielen war, meine Damen und Herren.

Die Konsolidierung wirklich anzugehen, das nehme ich heute als Auftrag des Parlamentes mit. Es ist außerordentlich wichtig, dass der hier vorgelegte Antrag als Auftrag an die Landesregierung verstanden wird, mit dem Nachtragshaushalt 2010, aber auch mit dem Haushaltsentwurf des Jahres 2011 die Grundlagen dafür zu legen, mit den Landesmitteln, mit der Beteiligung der Kommunen, mit dem partnerschaftlichen Umgang, mit der Beratung der Kommunen einen Konsolidierungsweg einzuschlagen. Das muss in den Haushaltsentwurf eingearbeitet werden. Das werden wir tun.

Die Beratung des Antrags in der heutigen Sondersitzung zeigt: Dies war ein guter Tag für die Kom

munen in Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Für die Fraktion Die Linke hat sich noch einmal Frau Kollegin Demirel zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Ich habe eben vergessen, zu sagen, dass meine Fraktion die antragstellenden Fraktionen um getrennte Abstimmung gebeten hatte. Vor allen Dingen den Punkten 1 bis 4 des Antrags, in denen es um die Soziallasten, die Bundesbeteiligung und das GFG geht, können wir zustimmen. Punkt 5 und 6 können wir nicht zustimmen, weil Sie in Punkt 5 die Eigenbeteiligung der Kommunen fordern und in Punkt 6 Konsolidierungsziele als Bedingung anführen. Damit unterstellen Sie den Kommunen, dass sie vielleicht selber kein Interesse daran hätten. Wir glauben aber, dass die Kommunen und die Oberbürgermeister alle sehr stark daran interessiert sind. Aber das Problem ist ihr strukturelles Einnahmedefizit.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Demirel. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen in drei Blöcken ab, wenn ich das so sagen darf.

Erstens. Wir stimmen über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion Drucksache 15/459 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die FDP und die CDU. Wer stimmt dagegen? – Die Linke, die SPD und die Grünen. Gibt es Enthaltungen im Hohen Haus? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der FDP abgelehnt.

Zweitens. Wir stimmen nun über den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/435 – Neudruck – ab. Die antragstellenden Fraktionen hatten direkte Abstimmung beantragt. Die Fraktion Die Linke hat eine Einzelabstimmung über die sechs Punkte des Forderungskataloges beantragt. Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall. Damit verfahren wir so.

Wir stimmen also zunächst über Punkt III.1 – das ist der erste Punkt des Forderungskatalogs – ab. Wer stimmt diesem Punkt zu? – SPD, Grüne, Linke, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der erste Punkt einstimmig beschlossen.

Wer stimmt Punkt 2 des Forderungskatalogs zu? – Linke, SPD, Grüne, CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist auch Punkt 2 einstimmig beschlossen.

Wer stimmt Punkt 3 des Forderungskatalogs zu? – Linke, SPD, Grüne, CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist auch Punkt 3 einstimmig beschlossen.

Wer stimmt Punkt 4 des Forderungskatalogs zu? – Linke, SPD, Grüne, CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Punkt 4 einstimmig beschlossen.

Wer stimmt Punkt 5 des Forderungskatalogs zu? – SPD, Grüne und CDU. Wer stimmt dagegen? – Die FDP. Wer enthält sich? – Die Linke. Damit ist Punkt 5 mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU mehrheitlich angenommen.

Wer stimmt Punkt 6 des Forderungskatalogs zu? – SPD, Grüne, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die Linke. Gibt es Enthaltungen? – Damit ist Punkt 6 mit den Stimmen von vier Fraktionen gegen Die Linke angenommen.

Jetzt kommen wir zur Gesamtabstimmung über den Antrag Drucksache 15/435 – Neudruck. Wer stimmt diesem Antrag zu? – CDU, SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – FDP und Die Linke.

(Heiterkeit und Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Bei Enthaltung von Linker und FDP ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen angenommen.

Drittens. Wir stimmen über den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion Drucksache 15/460 ab, der inzwischen im Hohen Hause verteilt worden ist. Wer stimmt dem Entschließungsantrag der FDP-Fraktion zu? – Die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion. Wer stimmt diesem Antrag nicht zu? – Die SPD, die Grünen und Die Linke. Enthält sich jemand im Hohen Hause? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag der FDP-Fraktion mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grünen und Linker abgelehnt.

Damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung.

Die nächste Sitzung findet statt am Mittwoch, den 10. November 2010, 10 Uhr.

Ich wünsche eine gute Heimreise und ein schönes Wochenende.

Die Sitzung ist geschlossen.